Kampagne "Spekulation abwenden!": Das bringt Transparenz für Berliner Mieter:innen

Seit dem Kampagnenstart vor neun Monaten konnten wir einige Abwendungsvereinbarungen an die Öffentlichkeit bringen. Viele Mieter:innen mussten jedoch Gebühren zahlen oder warten immer noch.

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Vergangene Woche kippte das Verfassungsgericht den Berliner Mietendeckel. Das Urteil sorgte für Entsetzen, Frust und Proteste unter Mieter:innen, die sich mehr und mehr von der Politik im Stich gelassen fühlen. Eines der wenigen Instrumente, das Mieter:innen jetzt noch Schutz bietet, ist das kommunale Vorkaufsrecht. Hier können gemeinwohlorientierte Akteur:innen Häuser in sozialen Erhaltungsgebieten aufkaufen und sie so dem spekulativen Immobilienmarkt entziehen.

Weil Immobilienkäufe teuer sind, haben das Land Berlin und seine landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften jedoch wenig Interesse, ihr Vorkaufsrecht tatsächlich auszuüben. Stattdessen schließen sie mit privaten Käufer:innen meistens Abwendungsvereinbarungen, in denen diese Immoblien kaufen können, sich aber dabei zu Maßnahmen verpflichten, die die soziale Erhaltung des Gebäudes sicherstellen sollen. Dazu gehören z.B. der Verzicht auf Umwandlung in Eigentumswohnungen und der Verzicht auf Modernisierungsbauten, die mit einer Mieterhöhung einhergehen.

Mieterschutz-Maßnahmen sind nicht öffentlich

Die genauen Maßnahmen, die Käufer:in und Bezirk in diesen Abwendungsvereinbarungen festhalten, sind jedoch grundsätzlich geheim – die Vereinbarungen werden nicht veröffentlicht. Im Juli letzten Jahres haben wir daher die Kampagne „Spekulation abwenden!“ gestartet. Mieter:innen können die Abwendungsvereinbarungen anfragen und so selbst prüfen, ob sich Eigentümer:innen an die Abmachungen halten.

Seit Beginn der Kampagne haben Berliner:innen knapp 70 Informationsfreiheitsanfragen gestellt. Auch in den letzten Wochen kamen immer wieder neue Anfragen hinzu, das Informationsinteresse der Mieter:innen ist beständig hoch.

Gebühren und Verzögerungen

Die Antwortpraxis der Bezirksämter spiegelt dieses Bedürfnis nicht wider. Nur 8 Abwendungsvereinbarungen wurden direkt herausgegeben – ohne Gebühr, Drittbeteiligungsverfahren, Verspätung oder sonstigen Hindernissen. In 23 Fällen mussten Antragsteller:innen eine Gebühr bis zu 60€ zahlen. 24 Anfragen sind noch in Bearbeitung, obwohl die Frist teils bereits vor Monaten abgelaufen ist.

Besonders lange dauert die Bearbeitung bei Drittbeteiligungsverfahren. In einigen Fällen haben die Eigentümer:innen einer Herausgabe widersprochen, das Bezirksamt muss dann mit dem öffentlichen Interesse abwägen.

Maßnahmen bieten Schlupflöcher

Eine Analyse der herausgegebenen Dokumente zeigt: Inhaltlich gibt es nur kleine Unterschiede zwischen den Abwendungsvereinbarungen. In der Regel verpflichten sich die neuen Eigentümer:innen dazu, auf die Begründung von (Teil-)Eigentum und den (teilweisen) Rückbau von Wohnungen zu verzichten. Zum Teil gelten auch Restriktionen für energetische Modernisierungsmaßnahmen oder den Anbau von Balkons oder Aufzügen.

Darüber hinaus bieten die Vereinbarungen jedoch ausreichend Platz für Schlupflöcher. Vereinbarungen können vorzeitig auslaufen oder keine Vertragsstrafen festlegen. Im Fall der Hauptstr. 26 beispielsweise in Schöneberg gelten die Maßnahmen nicht für den gewerblich genutzten Teil des Gebäudes – auch nicht, wenn dieser später in Wohnraum umgewandelt wird.

Transparenz für Mieter:innen

Insbesondere für Mieter:innen, die neu in die betroffenen Häuser einziehen, sind dies essentielle Informationen, die der Bezirk bzw. Vermieter:innen aktiv zur Verfügung stellen sollten. Solange sie dies nicht tun, bieten wir auf unserer Kampagnenseite weiterhin allen Mieter:innen die Möglichkeit, Abwendungsvereinbarungen und Verpflichtungserklärungen zu erhalten.

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