Klage gewonnenSchleswig-Holstein gibt Impfverträge mit Eventim heraus

Das Land Schleswig-Holstein lässt seine Impftermine vom Ticketing-Anbieter Eventim organisieren. Die Verträge dazu wollte es geheimhalten – vor Gericht knickte die Regierung nach unserer Klage jetzt aber ein. Offenbar wurde das Projekt deutlich teurer als ursprünglich geplant.

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Wer am vergangenen Donnerstag in Schleswig-Holstein einen Corona-Impftermin online buchte, musste viel Glück haben: Innerhalb sehr kurzer Zeit waren alle 65.000 neuen Impftermine vergeben. Das Unternehmen Eventim – bekannt aus dem Ticketing und der krachend gescheiterten PKW-Maut von Andreas Scheuer – hat in Schleswig-Holstein in der Corona-Pandemie einen Volltreffer gelandet. Mit dem Auftrag des dortigen Gesundheitsministeriums, eine Plattform für die Organisation von Impfterminen zu programmieren, hat Eventim nach eigener Aussage neue „Marktchancen“ aufgetan.

Neue Transparenz hat Eventim allerdings nicht aufgetan. Die Landesregierung hatte sich bisher geweigert, uns die Verträge zur Impfterminvergabe herauszugeben. Ihre Begründung: Das Ministerium müsse keine Auskünfte geben, wenn es im Rahmen von Gesetzgebungsverfahren tätig werde. Weil die Bekämpfung der Corona-Pandemie in einem solchen Rahmen stattfinde, müsse es auch keine Transparenz geben. Zudem seien Geschäftsgeheimnisse von Eventim betroffen.

Von dieser Argumentation ist das Ministerium nach unser Klage mit dem FragDenStaat-Ehrenamtlichen Christopher Bohlens jetzt abgerückt. Es erkannte an, dass seine Ablehnung rechtswidrig war und gab uns Vertragsunterlagen zur Impfterminvergabe heraus.

Viel teurer als geplant

Aus den Dokumenten geht hervor, dass das Land ursprünglich mit Kosten von monatlich 117.000 Euro für den Betrieb der Software und einer Telefon-Hotline rechnete. Pro gebuchtem Impf-Termin oder Test-Termin zahlt das Land offenbar 0,20 Euro an Eventim – was sich bei tausenden Buchungen für das Unternehmen lohnen dürfte.

Tatsächlich sind die Kosten um ein Vielfaches teurer. Alleine in den Monaten Januar, Februar und März zahlte das Land zusammen mehr als 900.000 Euro an Eventim, wie aus einer Antwort der Landesregierung auf eine kleine Anfrage der SSW deutlich wird. Dabei schlägt neben der Termin-Buchungen offenbar vor allem die Hotline zubuche, für die Eventim 0,65 Euro pro Minute oder 2,00 Euro pro Anruf berechnet und die mehr genutzt wird als erwartet.

Eine Verwendung der Impfdaten für andere Zwecke als die Impf-Buchung – also etwa Kontrollen bei auch durch Eventim verwalteten Konzerten – sind durch den Vertrag mit dem Unternehmen ausgeschlossen. Warum das Land diese Informationen vor unserer Klage geheimhalten wollte, ist uns nicht bekannt.

Unsere Arbeit ist gemeinnützig. Unterstützen Sie uns bitte mit einer Spende.

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eventim

CTS EVENTIM AG & Co. KGaA
Hohe Bleichen 11

CTS EVENTIM AG & Co. KGaA » Hohe Bleichen 11 + 20354 Hamburg

 

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, 20354 Hamburg
Familie und Senioren Phone:

Herr EEE FAX:
Adolf-Wesiphai-Sir.

24143 Kiel

Hamburg, 11. Dezember 2020
Ma: RRREERETOEIRETERERRE

Angebot zur Nutzung der CTS EVENTIM Buchungsplattform in Schleswig-Holstein

Sehr geehrter Herr

wie telefonisch angekündigt senden wir Ihnen hiermit das noch einmal aktualisierte Angebot zur Nutzung
der CTS EVENTIM Buchungs- und Administrationsplattform zur Vergabe von Impfterminen gemäß Ihres
visualisierten Anmeldeprozesses (Preisangaben zzgl. MwSt.):

1. EINRÄUMUNG DER NUTZUNGSMÖGLICHKEIT:

"  Nutzungslizenz für die CTS EVENTIM Buchungs- und Administrationsplattform
" Implementierung der Lösung in 28 Impfzentren

" 28 Arbeitsplatzlizenzen inkludiert

" Jede weitere Arbeitsplatzlizenz 74,00 € pro Monat

2. SUPPORT:
"  Anwendersupport, Montag bis Freitag, jeweils 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr
* Telefonische Rufbereitschaft für technische Störungen, täglich bis 20:00 Uhr

3. EINRICHTUNG DES SYSTEMS:

Projektdienstleistungen im Umfang von bis zu 28 Manntagen für Projektgespräch und -manage-
ment, technische Einrichtungen, Schulungen im Preis inkludiert.

4. VERGÜTUNG:

Als Entgelte für die Systemnutzung der Buchungs- und Administrationssoftware schlagen
wir vor:

* Gebühr pro gebuchtem impf- oder Covid19-Test-Termin: 0,15 €

Auf Basis des von Ihnen errechneten Mengengerüsts von etwa 10.000 Impfterminen pro Monat pro
Impfzentrum, ergäbe sich je Impfzentrum eine monatliche Gebühr von etwa EUR 1.500. In die-
ser Gebühr sind alle zuvor aufgeführten Leistungen inkludiert, wenn nicht abweichend gekenn-
zeichnet.

CTS EVENTIM AG & Co. KGaA | Verwaltung: Contrescarpe 75 A - 28195 Bremen | AG München HRB 212700 | USt.-IdNr. DE 181155470
Persönlich haftende Gesellschafterin: EVENTIM Management AG | AG Hamburg HRB 129556
Vorstand: Klaus-Peter Schulenberg (Vorsitzender) - Andreas Grandinger - Alexander Ruoff | Vorsitzender des Aufsichtsrats: Dr. Bernd Kundrun
Commerzbank AG: IBAN DE43 7008 0000 0304 8858 01 | BIC DRESDEFF700
UniCredit Bank AG: IBAN DE90 2003 0000 0015 9271 63 | BIC HYVEDEMM300
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eventim

Zwischen den Parteien wird eine Mindestabnahme von 130.000 Impfterminbuchungen pro vollem
Monat der Systemnutzung bei einer Laufzeit von mindestens vier Monaten vereinbart. Es erfolgt
eine monatliche Abrechnung. Darüber hinaus eine Endabrechnung über alle erbrachten Leistun-
gen.

5. SICHERHEITSPAKET (wegen zu befürchtender Cyber-Attacken)

Hosting nach marktführenden Sicherheitsstandards in Deutschland.
* Zusätzliche Gebühr pro gebuchtem Impf- oder Covid19-Test-Termin 0,05 €

6. EINLASSKONTROLLE
Einlasskontrollsystem über Scan-App’s für Mobiltelefone (Android oder Iphone): 0,02 €
(Zusätzliche Gebühr pro gebuchtem Impf- oder Covid19-Test-Termin)

Optional Einlasskontrollsystem über Scansäulen (inkludiert): 0,15 €
(Zusätzliche Gebühr pro gebuchtem Impf- oder Covid19-Test-Termin)

7. EULLSERVICE-LEISTUNGEN
Anpassung und Verwaltung der Termin-Stots, Hotline/Call Center für Endkundensupport

* Gebühr 0,65 € pro Minute
oder
* Gebühr 2,00 € pro Call

8. ZUSÄTZLICHE PROJEKT-, BERATUNGS- ODER ENTWICKLUNGSLEISTUNGEN
* Nach vorheriger Beauftragung 135,00 € pro Stunde

9. SCHNITTSTELLEN-INTEGRATION MIT MEDIZINSOFTWARE
Nach Absprache: Digitale Abbildung der Impfprozesse durch eine mit der CTS EVENTIM-
Buchungsplattform verbundenen medizinischen Spezialsoftware (z.B. W.

Wir hoffen, hiermit die Grundlage für den avisierten Vertragsschluss bereitstellen zu können. Für Rückfra-
gen stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

 

CTS EVENTIM AG & Co. KGaA | Verwaltung: Contrescarpe 75 A « 28195 Bremen | AG München HRB 212700 | USt.-IdNr. DE 181155470
Persönlich haftende Gesellschafterin: EVENTIM Management AG | AG Hamburg HRB 129556
Vorstand: Klaus-Peter Schulenberg (Vorsitzender) - Andreas Grandinger - Alexander Ruoff | Vorsitzender des Aufsichtsrats: Dr. Bernd Kundrun
Commerzbank AG: IBAN DE43 7008 0000 0304 8858 01 | BIC DRESDEFF700
UniCredit Bank AG: IBAN DE90 2003 0000 0015 9271 63 | BIC HYVEDEMM300
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Schleswig-Holstein
Der echte Norden s N M S H
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Gebäudemanagement
Schleswig-Holstein AöR

Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR | Postfach 1269 | 24011 Kiel Vero abenumm er: ZB-8 0-20-1 79 4000 -41 22. 3

Vergabestelle:
Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR

CTS EVENTIM AG & Co. KGaA Gartenstraße 6
Hohe Bieichen 11 24103 Kiel
20354 Hamburg Ansprechpartner: Frau

Tel.-Nr.:
E-Mail:

ı Datum: 15. Dezember 2020

 

Auftragsschreiben

Verhandlungsverfahren Teilnahmewettbewerb gem. $ 14 Abs. 4 Nummer 3 VgV
Maßnahme:

Impfhotline-Terminvergabe Impfzentren

Angebot vom: 11. Dezember 2020

Sehr geehrter Herr gg

sehr geehrte Damen und Herren,

auf Grund Ihres oben genannten Angebots erhalten Sie hiermit den Auftrag zur Ausführung der
oben bezeichneten Leistungen im Namen und für Rechnung

des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren (MSGJFS)
des Landes Schleswig-Holstein

Adolf-Westphal-Str. 4

24143 Kiel.

Der Teil B der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen wird Vertragsbestandteil.
Mit der Zuschlagserteilung kommt ein Vertrag zwischen dem oben aufgeführten Auftraggeber und

Ihnen zu Stande.

Wir bitten Sie, umgehend Kontakt aufzunehmen mit:

 

Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR | Gartenstraße 6, 24103 Kiel

Telefon: 0431 599-0 | Telefax: 0431 599-1188 | mail@gmsh.de | www.gmsh.de

Geschäftsführer: Frank Eisoldt | HRA 3948 Ki, Registergericht Kiel | Steuernummer: 207/296/ 45974
Bankverbindung: Förde Sparkasse | IBAN: DE30 2105 0170 1002 5955 00 | BIC: NOLADE2IKIE
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Schleswig-Holstein | |
Der echte Norden , N M
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Gebäudemanagement
Schleswig-Holstein AöR

Auftragssummen/Positionen:

Nutzungslizenz für die CTS EVENTIM Buchungs- und Administrationsplattform
- Implementierung der Lösung in 28 Impfzentren
- 28 Arbeitsplatzlizenzen inkludiert
- Jede weitere Arbeitsplatzlizenz 74,00 € pro Monat

Gebühr pro gebuchtem Impf- oder Covid19-Test-Termin: 0,15 €
Auf Basis errechneten Mengengerüsts von etwa 10.000 Impfterminen pro Monat pro
Impfzentrum, ergibt sich je Impfzentrum eine monatliche Gebühr von etwa EUR 1.500.

Zwischen den Parteien wird eine Mindestabnahme von 130.000 Impfterminbuchungen pro vollem
Monat der Systemnutzung bei einer Laufzeit von mindestens vier Monaten vereinbart. Es erfolgt
eine monatliche Abrechnung. Darüber hinaus eine Endabrechnung über alle erbrachten Leistungen.

Sicherheitspaket (wegen zu befürchtender Cyber-Attacken)
Hosting nach marktführenden Sicherheitsstandards in Deutschland.
Zusätzliche Gebühr pro gebuchtem Impf- oder Covid19-Test-Termin 0,05 €,

Einlasskontrolle

Einlasskontrollsystem über Scan-App’s für Mobiltelefone (Android oder Iphone): 0,02 €.
(Zusätzliche Gebühr pro gebuchtem Impf- oder Covid19-Test-Termin)

Optional Einlasskontrollsystem über Scansäulen (inkludiert): 0,15 €.

(Zusätzliche Gebühr pro gebuchten Impf- oder Covid19-Test-Termin)

Fullservice-Leistungen
Anpassung und Verwaltung der Termin-Slots, Hotline/Call Center für Endkundensupport
Gebühr 0,65 € pro Minute oder Gebühr 2,00 € pro Call.

Zusätzliche Projekt-, Beratung- oder Entwicklungsleistungen
Nach vorheriger Beauftragung 135,00 € pro Stunde.

Aufgrund der o.a. Kostenpunkte ergibt sich eine voraussichtliche

Gesamtauftragssumme in Höhe von 117.366,00 € netto/pro Monat.
Bei einer Laufzeit von 4 Monaten ergibt sich folgende
Auftragssumme: 469.464,00 € netto.

Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichen anfallenden Leistungen. Es besteht kein Anspruch die
o.a. Gesamtsumme. Es gilt der Umsatzsteuersatz zum Zeitpunkt der Leistungserbringung.

Die Impfzentren sollen ab dem 15. Dezember 2020 betriebsbereit sein.

Vertragslaufzeit:
Der Vertrag wird für die Dauer von 4 Monaten festvereinbart. Der Vertrag verlängert sich
monatlich, sofern er seitens des Auftraggebers nicht 14 Tage vorher gekündigt wird.

Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR | Gartenstraße 6, 24103 Kiel

Telefon: 0431 599-0 | Telefax: 0431 599-1188 | mail@gmsh.de | www.gmsh.de

Geschäftsführer: Frank Eisoldt | HRA 3948 Ki, Registergericht Kiel | Steuernummer: 20/296 /45974
Bankverbindung: Förde Sparkasse | IBAN: DE30 2105 0170 1002 5955 00 | BIC: NOLADE2IKIE
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Schleswig-Holstein
Der echte Norden Ss N M H
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Gebäudemanagement
Schleswig-Holstein A6R

Die elektronische Rechnungstellung wird akzeptiert, bitte wenden Sie sich zur Abwicklung an den
o. a. Ansprechpartner.

Bitte übersenden Sie uns kurzfristig eine schriftliche Auftragsbestätigung per Mail an

  

Mit freundlichen Grüßen

Das Schreiben wurde elektronisch erstellt und ist daher ohne Unterschrift gültig.

 

Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR | Gartenstraße 6, 24103 Kiel
Telefon: 0431 599-0 | Telefax: 0431 599-1188 | mail@gmsh.de | www.gmsh.de
Geschäftsführer: Frank Eisoldt | HRA 3948 Kl, Registergericht Kiel | Steuernummer: 20/296 745974
Bankverbindung: Förde Sparkasse | IBAN: DE30 2105 0170 1002 5955 00 | BIC: NOLADE21IKIE
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eventim ! .
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+ +
Service Level Agreement
zwischen
CTS EVENTIM AG & Co. KGaA
Contrascarpe 75 A
28195 Bremen . - nachfolgend CTS EVENTIM genannt -
und

Ministerium für Sozlales, Gesundheit, Jugend,
Familie und Senloren

Adolf-Westphal-Str. 4

24143 Kiel

- nachfolgend Vertragspartner genannt -

- nachfolgend zusammen als die Parteien oder einzeln als Partel in Bezug genommen -

PRÄAMBEL
In diesem Service Level Agreement (- nachfolgend SLA genannt -) werden die von CTS EVENTIM zu

erbringenden Leistungen für das CTS-System zur Vergabe von Impfterminen für das Land Schleswig-
Holstein beschrieben.

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I. VERFÜGBARKEITEN DER BEREITGESTELLTEN DIENSTE

1. _CTS EVENTIM sichert dem Vertragspartner hinsichtlich des CTS-Systems im Produktionsbereich
eine Verfügbarkeit von mindestens 98 % der Tagesbetriebszeit von 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr pro Jahr
zu. Die Messung der entsprechenden Systemverfügbarkeit erfolgt durch CTS EVENTIM.

2. Außerhalb der in Ziffer | Abs. 1 genannten Zeiten behält sich CTS EVENTIM das Recht vor,
Wartungen ohne besondere vorherige Ankündigungen durchzuführen. Ausgenommen von der in
Ziffer | Abs. 1 zugesicherten Betriebsbereitschaft sind Störungen auf Grund höherer Gewalt sowie
gelegentliche außergewöhnliche Wartungs-, Instandhaltungs- und Installationsarbeiten aufgrund von
Notfallsituationen, um die Betriebsbereitschaft im Sinne der vertraglichen. Eigenschaften und
Leistungsmerkmale aufrechtzuerhalten.

3. Bei der Berechnung der Verfügbarkeit bleinen ebenfalls Ausfallzeiten, die auf Störungen Dritter
zurückzuführen sind, sowie Fälle im Sinne der nachstehenden Ziffer VI außer Betracht. Dazu zählen
beispielsweise Störungen von Telefon-, DSL- und sonstigen Netzwerkleitungen, Softwarefehler von
Drittanbietern, auf deren Entstehung und / oder Behebung CTS EVENTIM keinen direkten Einfluss
hat, Systemstörungen durch Bedienungsfehler, Stromausfälle außerhalb des Rechenzentrums und
sonstige Ereignisse, auf deren Eintreten bzw. Beseitigung CTS EVENTIM keinen Einfluss hat.

ll. SUPPORT

1. Supportfälle sind ausschließlich vom Vertragspartner an CTS EVENTIM mitzuteilen.

"2. Der Vertragspartner kann sich im Falle von Supportanfragen ar die folgenden Ansprechpartner
wenden:

Anwendersupport zu Kontakt {Telefon / E-Mail) Erreichbarkeit (CET.
beinhaltet Anpassung der
Uhrzeit an Sommerzeit)

Buchungsplattform & „Mo. - Fr. 8:00 - 18:00 Uhr
telefonischer Erreichbarkeit (ausgenommen Felertage)
Impfhotline

Mo. - Fr, 8:00 - 18:00 Uhr
(ausgenommen Felertage)

 

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+ +
3. _ Außerhalb der genannten Zeiten für den Anwendersupport steht dem Vertragspartner eine telefonische
Rufbereitschaft für technische Störungen wie folgt zur Verfügung:

Telefonische Rufbereitschaft Kontakt (Telefon E-Mail) Erreichbarkeit (CET.
fürtechnische Storungen:

beinhaltet Anpassung der
Uhrzeit an Sommerzeit)

  

  
  
   
 

Mo. - Fr. 18:00 - 20:00 Uhr
Sa, -So. 8:00 - 20:00 Uhr
Feiertage 8:00 - 20:00 Uhr

Buchungsplattform,

Telefonischer Erreich-
barkeit Impfhotline

 
     
    
 

Mo. - Fr. 18:00 - 20:00 Uhr
Sa.-So, 8:00 - 20:00 Uhr
Feiertage 8:00 - 20:00 Uhr

 
   
   

Mo. - Fr. 18:00 - 20:00 Uhr
Sa. -So. 8:00 - 20:00 Uhr
Feiertage 8:00 - 20:00 Uhr

Scan-App

Die Meidung entsprechender Supportfälle sollte zentralisiert erfolgen.
4. _ Dieoben genannten Supportzeiten richten sich nach dem durch den Vertragspariner bestätigten Angebot.

Darüber hinausgehende Supportzeiten können vom Vertragspartner bei CTS Eventim angefragt und nach
Bestätigung durch das Abschließen einer Zusatzvereinbarung beauftragt werden.

Il. MELDUNG UND BEARBEITUNG VON STÖRUNGEN

1. _ Der Vertragspartner wird. soweit ihm möglich urid zumutbar die ordnungsgemäße Funktion der
vertragsgegenständlichen Leistungen überwachen, um so unter anderem eventuelle Folgeschäden
zu begrenzen. Der Vertragspartner wird alle ihm bekannt werdenden Störungen der
vertragsgegenständlichen Leistungen unverzüglich CTS EVENTIM an die oben genannten
Kontaktmöglichkeit melden. Ziffer Il Abs. 1 gilt entsprechend. Der Vertragspartner wird die Hinweise
von CTS EVENTIM zur Problemanalyse im Rahmen des ihm zumutbaren berücksichtigen und alle
ihm vorliegenden, für die Beseitigung der Störung erforderlichen Informationen an CTS EVENTIM
weiterleiten.

2. Die Beseitigung der Störungen setzt die Reproduzierbarkeit bzw. die Feststellbarkeit voraus. Zu

diesem Zweck hat der Vertragspartner die Störung in nachvollziehbarer Form zu dokumentieren und
CTS EVENTIM geeignete Unterlagen bzw. Dateikopien zur Verfügung zu stellen.

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IV. STAND DER TECHNIK, LEISTUNGSAUSSCHLÜSSE

1. _CTS EVENTIM weist den Vertragspartner darauf hin, dass es im Hinblick auf die vielfältigen
Anwandungsmöglichkeiten und ihrer Komplexität nach dem aktuellen Stand der Technik nicht
möglich ist, Datenverarbeitungsprogramme so zu entwickeln, dass sie für alle
Anwenderbedingungen jederzeit fehlerfreisind.

2. CTS EVENTIM Ist nicht zur Störungsbeseitigung verpflichtet, für die CTS EVENTIM keine

Verantwortung trägt, z.B. durch:
® Nichteinhaltung von Hard- und Softwarespezifikationen, die nicht den marktüblichen
Gegebenheiten entsprechen (z.B. Internetbandbreite, Betriebssystemversionen,

Hardwarestandards),
« Verwendung von Software Dritter, die mittels Schnittstellen auf das CTS-Systemzugreift,

« äußere Einflüsse wie Katastrophen, Feuer, Kurzschluss, Blitzschlag, Sturm, Wasser, Unfälle,
Vandalismus, Einbruch, Diebstahl u. 4. verursacht wurden.

3. Soweit CTS EVENTIM Serviceleistungen erbracht hat und erst nachträglich feststellt, dass diese
Leistungen durch einen der vorgenannten Leistungsausschlüsse veranlasst wurde, Ist CTS

EVENTIM berechtigt, dem Vertragspartner die Leistungen zu den jeweils gültigen Preisen zu
berechnen.

VI. ÄNDERUNG DER RAHMENBEDINGUNGEN

Der SLA wird für die Laufzeit der Zusammenarbeit geschlossen.

   

Unterschrik Vertragspartner Unterschrift CTS EVENTIM AG & Co. KGaA

    
   

MRS GRAAGE

  

Stempel Vertragspariner
pet Verags, IE 75 A

D-28108 Bremen

 
 

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Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung
(AV)

zwischen
Ministerium für Soziales, Gesundhelt, Jugend,
Familie und Senioren

Adolf-Westphal-Str. 4
24143 Kiel

als Auftraggeber und Verantwortlicher
— nachfolgend der „Verantwortliche" —

Kontaktdaten der/des Datenschutzbeauftragten:

und

CTS EVENTIM AG & Co. KGaA
Contrescarpa 75a
28195 Bremen
als Auftragnehmer und Auftragsvararbeiter

= nachfolgend der „Auftragsverarbeiter" -,

Kontektdaten der/des Datenschutzbeauftragten:
Name:

  

E-Mail:
zusammen nachfolgend die „Parteien“ und jeder von ihnen als „Partei”.

Präambel

Die vorliegende Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung regelt die Anforderung an die Verarbeitung per-
sonenbezogener Daten durch dan Auftragsverarbsiter im Auftrag des Verantwortlichen Im Zusammen-
hang mit der Erbringung’der Im Vertrag zwischen den Parteien vereinbarten Leistungen, auf den dies-
bezüglich verwiesen wird.

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Wegen tausender kleiner Anfragen würden die Beamten ihre "eigentliche Arbeit" nach Feierabend erledigen – es sind aber viel zu wenige kleine Anfragen.