Schleswig-Holstein gibt Impfverträge mit Eventim heraus
Das Land Schleswig-Holstein lässt seine Impftermine vom Ticketing-Anbieter Eventim organisieren. Die Verträge dazu wollte es geheimhalten – vor Gericht knickte die Regierung nach unserer Klage jetzt aber ein. Offenbar wurde das Projekt deutlich teurer als ursprünglich geplant.

Wer am vergangenen Donnerstag in Schleswig-Holstein einen Corona-Impftermin online buchte, musste viel Glück haben: Innerhalb sehr kurzer Zeit waren alle 65.000 neuen Impftermine vergeben. Das Unternehmen Eventim – bekannt aus dem Ticketing und der krachend gescheiterten PKW-Maut von Andreas Scheuer – hat in Schleswig-Holstein in der Corona-Pandemie einen Volltreffer gelandet. Mit dem Auftrag des dortigen Gesundheitsministeriums, eine Plattform für die Organisation von Impfterminen zu programmieren, hat Eventim nach eigener Aussage neue „Marktchancen“ aufgetan.
Neue Transparenz hat Eventim allerdings nicht aufgetan. Die Landesregierung hatte sich bisher geweigert, uns die Verträge zur Impfterminvergabe herauszugeben. Ihre Begründung: Das Ministerium müsse keine Auskünfte geben, wenn es im Rahmen von Gesetzgebungsverfahren tätig werde. Weil die Bekämpfung der Corona-Pandemie in einem solchen Rahmen stattfinde, müsse es auch keine Transparenz geben. Zudem seien Geschäftsgeheimnisse von Eventim betroffen.
Von dieser Argumentation ist das Ministerium nach unser Klage mit dem FragDenStaat-Ehrenamtlichen Christopher Bohlens jetzt abgerückt. Es erkannte an, dass seine Ablehnung rechtswidrig war und gab uns Vertragsunterlagen zur Impfterminvergabe heraus.
Viel teurer als geplant
Aus den Dokumenten geht hervor, dass das Land ursprünglich mit Kosten von monatlich 117.000 Euro für den Betrieb der Software und einer Telefon-Hotline rechnete. Pro gebuchtem Impf-Termin oder Test-Termin zahlt das Land offenbar 0,20 Euro an Eventim – was sich bei tausenden Buchungen für das Unternehmen lohnen dürfte.
Tatsächlich sind die Kosten um ein Vielfaches teurer. Alleine in den Monaten Januar, Februar und März zahlte das Land zusammen mehr als 900.000 Euro an Eventim, wie aus einer Antwort der Landesregierung auf eine kleine Anfrage der SSW deutlich wird. Dabei schlägt neben der Termin-Buchungen offenbar vor allem die Hotline zubuche, für die Eventim 0,65 Euro pro Minute oder 2,00 Euro pro Anruf berechnet und die mehr genutzt wird als erwartet.
Eine Verwendung der Impfdaten für andere Zwecke als die Impf-Buchung – also etwa Kontrollen bei auch durch Eventim verwalteten Konzerten – sind durch den Vertrag mit dem Unternehmen ausgeschlossen. Warum das Land diese Informationen vor unserer Klage geheimhalten wollte, ist uns nicht bekannt.
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eventim CTS EVENTIM AG & Co. KGaA Hohe Bleichen 11 CTS EVENTIM AG & Co. KGaA » Hohe Bleichen 11 + 20354 Hamburg Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, 20354 Hamburg Familie und Senioren Phone: Herr EEE FAX: Adolf-Wesiphai-Sir. 24143 Kiel Hamburg, 11. Dezember 2020 Ma: RRREERETOEIRETERERRE Angebot zur Nutzung der CTS EVENTIM Buchungsplattform in Schleswig-Holstein Sehr geehrter Herr wie telefonisch angekündigt senden wir Ihnen hiermit das noch einmal aktualisierte Angebot zur Nutzung der CTS EVENTIM Buchungs- und Administrationsplattform zur Vergabe von Impfterminen gemäß Ihres visualisierten Anmeldeprozesses (Preisangaben zzgl. MwSt.): 1. EINRÄUMUNG DER NUTZUNGSMÖGLICHKEIT: " Nutzungslizenz für die CTS EVENTIM Buchungs- und Administrationsplattform " Implementierung der Lösung in 28 Impfzentren " 28 Arbeitsplatzlizenzen inkludiert " Jede weitere Arbeitsplatzlizenz 74,00 € pro Monat 2. SUPPORT: " Anwendersupport, Montag bis Freitag, jeweils 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr * Telefonische Rufbereitschaft für technische Störungen, täglich bis 20:00 Uhr 3. EINRICHTUNG DES SYSTEMS: Projektdienstleistungen im Umfang von bis zu 28 Manntagen für Projektgespräch und -manage- ment, technische Einrichtungen, Schulungen im Preis inkludiert. 4. VERGÜTUNG: Als Entgelte für die Systemnutzung der Buchungs- und Administrationssoftware schlagen wir vor: * Gebühr pro gebuchtem impf- oder Covid19-Test-Termin: 0,15 € Auf Basis des von Ihnen errechneten Mengengerüsts von etwa 10.000 Impfterminen pro Monat pro Impfzentrum, ergäbe sich je Impfzentrum eine monatliche Gebühr von etwa EUR 1.500. In die- ser Gebühr sind alle zuvor aufgeführten Leistungen inkludiert, wenn nicht abweichend gekenn- zeichnet. CTS EVENTIM AG & Co. KGaA | Verwaltung: Contrescarpe 75 A - 28195 Bremen | AG München HRB 212700 | USt.-IdNr. DE 181155470 Persönlich haftende Gesellschafterin: EVENTIM Management AG | AG Hamburg HRB 129556 Vorstand: Klaus-Peter Schulenberg (Vorsitzender) - Andreas Grandinger - Alexander Ruoff | Vorsitzender des Aufsichtsrats: Dr. Bernd Kundrun Commerzbank AG: IBAN DE43 7008 0000 0304 8858 01 | BIC DRESDEFF700 UniCredit Bank AG: IBAN DE90 2003 0000 0015 9271 63 | BIC HYVEDEMM300

. + eventim Zwischen den Parteien wird eine Mindestabnahme von 130.000 Impfterminbuchungen pro vollem Monat der Systemnutzung bei einer Laufzeit von mindestens vier Monaten vereinbart. Es erfolgt eine monatliche Abrechnung. Darüber hinaus eine Endabrechnung über alle erbrachten Leistun- gen. 5. SICHERHEITSPAKET (wegen zu befürchtender Cyber-Attacken) Hosting nach marktführenden Sicherheitsstandards in Deutschland. * Zusätzliche Gebühr pro gebuchtem Impf- oder Covid19-Test-Termin 0,05 € 6. EINLASSKONTROLLE Einlasskontrollsystem über Scan-App’s für Mobiltelefone (Android oder Iphone): 0,02 € (Zusätzliche Gebühr pro gebuchtem Impf- oder Covid19-Test-Termin) Optional Einlasskontrollsystem über Scansäulen (inkludiert): 0,15 € (Zusätzliche Gebühr pro gebuchtem Impf- oder Covid19-Test-Termin) 7. EULLSERVICE-LEISTUNGEN Anpassung und Verwaltung der Termin-Stots, Hotline/Call Center für Endkundensupport * Gebühr 0,65 € pro Minute oder * Gebühr 2,00 € pro Call 8. ZUSÄTZLICHE PROJEKT-, BERATUNGS- ODER ENTWICKLUNGSLEISTUNGEN * Nach vorheriger Beauftragung 135,00 € pro Stunde 9. SCHNITTSTELLEN-INTEGRATION MIT MEDIZINSOFTWARE Nach Absprache: Digitale Abbildung der Impfprozesse durch eine mit der CTS EVENTIM- Buchungsplattform verbundenen medizinischen Spezialsoftware (z.B. W. Wir hoffen, hiermit die Grundlage für den avisierten Vertragsschluss bereitstellen zu können. Für Rückfra- gen stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen CTS EVENTIM AG & Co. KGaA | Verwaltung: Contrescarpe 75 A « 28195 Bremen | AG München HRB 212700 | USt.-IdNr. DE 181155470 Persönlich haftende Gesellschafterin: EVENTIM Management AG | AG Hamburg HRB 129556 Vorstand: Klaus-Peter Schulenberg (Vorsitzender) - Andreas Grandinger - Alexander Ruoff | Vorsitzender des Aufsichtsrats: Dr. Bernd Kundrun Commerzbank AG: IBAN DE43 7008 0000 0304 8858 01 | BIC DRESDEFF700 UniCredit Bank AG: IBAN DE90 2003 0000 0015 9271 63 | BIC HYVEDEMM300

Schleswig-Holstein Der echte Norden s N M S H g © Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR | Postfach 1269 | 24011 Kiel Vero abenumm er: ZB-8 0-20-1 79 4000 -41 22. 3 Vergabestelle: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR CTS EVENTIM AG & Co. KGaA Gartenstraße 6 Hohe Bieichen 11 24103 Kiel 20354 Hamburg Ansprechpartner: Frau Tel.-Nr.: E-Mail: ı Datum: 15. Dezember 2020 Auftragsschreiben Verhandlungsverfahren Teilnahmewettbewerb gem. $ 14 Abs. 4 Nummer 3 VgV Maßnahme: Impfhotline-Terminvergabe Impfzentren Angebot vom: 11. Dezember 2020 Sehr geehrter Herr gg sehr geehrte Damen und Herren, auf Grund Ihres oben genannten Angebots erhalten Sie hiermit den Auftrag zur Ausführung der oben bezeichneten Leistungen im Namen und für Rechnung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren (MSGJFS) des Landes Schleswig-Holstein Adolf-Westphal-Str. 4 24143 Kiel. Der Teil B der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen wird Vertragsbestandteil. Mit der Zuschlagserteilung kommt ein Vertrag zwischen dem oben aufgeführten Auftraggeber und Ihnen zu Stande. Wir bitten Sie, umgehend Kontakt aufzunehmen mit: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR | Gartenstraße 6, 24103 Kiel Telefon: 0431 599-0 | Telefax: 0431 599-1188 | mail@gmsh.de | www.gmsh.de Geschäftsführer: Frank Eisoldt | HRA 3948 Ki, Registergericht Kiel | Steuernummer: 207/296/ 45974 Bankverbindung: Förde Sparkasse | IBAN: DE30 2105 0170 1002 5955 00 | BIC: NOLADE2IKIE

Schleswig-Holstein | | Der echte Norden , N M [x Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR Auftragssummen/Positionen: Nutzungslizenz für die CTS EVENTIM Buchungs- und Administrationsplattform - Implementierung der Lösung in 28 Impfzentren - 28 Arbeitsplatzlizenzen inkludiert - Jede weitere Arbeitsplatzlizenz 74,00 € pro Monat Gebühr pro gebuchtem Impf- oder Covid19-Test-Termin: 0,15 € Auf Basis errechneten Mengengerüsts von etwa 10.000 Impfterminen pro Monat pro Impfzentrum, ergibt sich je Impfzentrum eine monatliche Gebühr von etwa EUR 1.500. Zwischen den Parteien wird eine Mindestabnahme von 130.000 Impfterminbuchungen pro vollem Monat der Systemnutzung bei einer Laufzeit von mindestens vier Monaten vereinbart. Es erfolgt eine monatliche Abrechnung. Darüber hinaus eine Endabrechnung über alle erbrachten Leistungen. Sicherheitspaket (wegen zu befürchtender Cyber-Attacken) Hosting nach marktführenden Sicherheitsstandards in Deutschland. Zusätzliche Gebühr pro gebuchtem Impf- oder Covid19-Test-Termin 0,05 €, Einlasskontrolle Einlasskontrollsystem über Scan-App’s für Mobiltelefone (Android oder Iphone): 0,02 €. (Zusätzliche Gebühr pro gebuchtem Impf- oder Covid19-Test-Termin) Optional Einlasskontrollsystem über Scansäulen (inkludiert): 0,15 €. (Zusätzliche Gebühr pro gebuchten Impf- oder Covid19-Test-Termin) Fullservice-Leistungen Anpassung und Verwaltung der Termin-Slots, Hotline/Call Center für Endkundensupport Gebühr 0,65 € pro Minute oder Gebühr 2,00 € pro Call. Zusätzliche Projekt-, Beratung- oder Entwicklungsleistungen Nach vorheriger Beauftragung 135,00 € pro Stunde. Aufgrund der o.a. Kostenpunkte ergibt sich eine voraussichtliche Gesamtauftragssumme in Höhe von 117.366,00 € netto/pro Monat. Bei einer Laufzeit von 4 Monaten ergibt sich folgende Auftragssumme: 469.464,00 € netto. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichen anfallenden Leistungen. Es besteht kein Anspruch die o.a. Gesamtsumme. Es gilt der Umsatzsteuersatz zum Zeitpunkt der Leistungserbringung. Die Impfzentren sollen ab dem 15. Dezember 2020 betriebsbereit sein. Vertragslaufzeit: Der Vertrag wird für die Dauer von 4 Monaten festvereinbart. Der Vertrag verlängert sich monatlich, sofern er seitens des Auftraggebers nicht 14 Tage vorher gekündigt wird. Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR | Gartenstraße 6, 24103 Kiel Telefon: 0431 599-0 | Telefax: 0431 599-1188 | mail@gmsh.de | www.gmsh.de Geschäftsführer: Frank Eisoldt | HRA 3948 Ki, Registergericht Kiel | Steuernummer: 20/296 /45974 Bankverbindung: Förde Sparkasse | IBAN: DE30 2105 0170 1002 5955 00 | BIC: NOLADE2IKIE

Schleswig-Holstein Der echte Norden Ss N M H o Gebäudemanagement Schleswig-Holstein A6R Die elektronische Rechnungstellung wird akzeptiert, bitte wenden Sie sich zur Abwicklung an den o. a. Ansprechpartner. Bitte übersenden Sie uns kurzfristig eine schriftliche Auftragsbestätigung per Mail an Mit freundlichen Grüßen Das Schreiben wurde elektronisch erstellt und ist daher ohne Unterschrift gültig. Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR | Gartenstraße 6, 24103 Kiel Telefon: 0431 599-0 | Telefax: 0431 599-1188 | mail@gmsh.de | www.gmsh.de Geschäftsführer: Frank Eisoldt | HRA 3948 Kl, Registergericht Kiel | Steuernummer: 20/296 745974 Bankverbindung: Förde Sparkasse | IBAN: DE30 2105 0170 1002 5955 00 | BIC: NOLADE21IKIE

i eventim ! . + + + Service Level Agreement zwischen CTS EVENTIM AG & Co. KGaA Contrascarpe 75 A 28195 Bremen . - nachfolgend CTS EVENTIM genannt - und Ministerium für Sozlales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senloren Adolf-Westphal-Str. 4 24143 Kiel - nachfolgend Vertragspartner genannt - - nachfolgend zusammen als die Parteien oder einzeln als Partel in Bezug genommen - PRÄAMBEL In diesem Service Level Agreement (- nachfolgend SLA genannt -) werden die von CTS EVENTIM zu erbringenden Leistungen für das CTS-System zur Vergabe von Impfterminen für das Land Schleswig- Holstein beschrieben. Seite 1 von 4 — ++

! + + +++ I. VERFÜGBARKEITEN DER BEREITGESTELLTEN DIENSTE 1. _CTS EVENTIM sichert dem Vertragspartner hinsichtlich des CTS-Systems im Produktionsbereich eine Verfügbarkeit von mindestens 98 % der Tagesbetriebszeit von 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr pro Jahr zu. Die Messung der entsprechenden Systemverfügbarkeit erfolgt durch CTS EVENTIM. 2. Außerhalb der in Ziffer | Abs. 1 genannten Zeiten behält sich CTS EVENTIM das Recht vor, Wartungen ohne besondere vorherige Ankündigungen durchzuführen. Ausgenommen von der in Ziffer | Abs. 1 zugesicherten Betriebsbereitschaft sind Störungen auf Grund höherer Gewalt sowie gelegentliche außergewöhnliche Wartungs-, Instandhaltungs- und Installationsarbeiten aufgrund von Notfallsituationen, um die Betriebsbereitschaft im Sinne der vertraglichen. Eigenschaften und Leistungsmerkmale aufrechtzuerhalten. 3. Bei der Berechnung der Verfügbarkeit bleinen ebenfalls Ausfallzeiten, die auf Störungen Dritter zurückzuführen sind, sowie Fälle im Sinne der nachstehenden Ziffer VI außer Betracht. Dazu zählen beispielsweise Störungen von Telefon-, DSL- und sonstigen Netzwerkleitungen, Softwarefehler von Drittanbietern, auf deren Entstehung und / oder Behebung CTS EVENTIM keinen direkten Einfluss hat, Systemstörungen durch Bedienungsfehler, Stromausfälle außerhalb des Rechenzentrums und sonstige Ereignisse, auf deren Eintreten bzw. Beseitigung CTS EVENTIM keinen Einfluss hat. ll. SUPPORT 1. Supportfälle sind ausschließlich vom Vertragspartner an CTS EVENTIM mitzuteilen. "2. Der Vertragspartner kann sich im Falle von Supportanfragen ar die folgenden Ansprechpartner wenden: Anwendersupport zu Kontakt {Telefon / E-Mail) Erreichbarkeit (CET. beinhaltet Anpassung der Uhrzeit an Sommerzeit) Buchungsplattform & „Mo. - Fr. 8:00 - 18:00 Uhr telefonischer Erreichbarkeit (ausgenommen Felertage) Impfhotline Mo. - Fr, 8:00 - 18:00 Uhr (ausgenommen Felertage) Seile 2 von 4 —

eventim ; ; + + 3. _ Außerhalb der genannten Zeiten für den Anwendersupport steht dem Vertragspartner eine telefonische Rufbereitschaft für technische Störungen wie folgt zur Verfügung: Telefonische Rufbereitschaft Kontakt (Telefon E-Mail) Erreichbarkeit (CET. fürtechnische Storungen: beinhaltet Anpassung der Uhrzeit an Sommerzeit) Mo. - Fr. 18:00 - 20:00 Uhr Sa, -So. 8:00 - 20:00 Uhr Feiertage 8:00 - 20:00 Uhr Buchungsplattform, Telefonischer Erreich- barkeit Impfhotline Mo. - Fr. 18:00 - 20:00 Uhr Sa.-So, 8:00 - 20:00 Uhr Feiertage 8:00 - 20:00 Uhr Mo. - Fr. 18:00 - 20:00 Uhr Sa. -So. 8:00 - 20:00 Uhr Feiertage 8:00 - 20:00 Uhr Scan-App Die Meidung entsprechender Supportfälle sollte zentralisiert erfolgen. 4. _ Dieoben genannten Supportzeiten richten sich nach dem durch den Vertragspariner bestätigten Angebot. Darüber hinausgehende Supportzeiten können vom Vertragspartner bei CTS Eventim angefragt und nach Bestätigung durch das Abschließen einer Zusatzvereinbarung beauftragt werden. Il. MELDUNG UND BEARBEITUNG VON STÖRUNGEN 1. _ Der Vertragspartner wird. soweit ihm möglich urid zumutbar die ordnungsgemäße Funktion der vertragsgegenständlichen Leistungen überwachen, um so unter anderem eventuelle Folgeschäden zu begrenzen. Der Vertragspartner wird alle ihm bekannt werdenden Störungen der vertragsgegenständlichen Leistungen unverzüglich CTS EVENTIM an die oben genannten Kontaktmöglichkeit melden. Ziffer Il Abs. 1 gilt entsprechend. Der Vertragspartner wird die Hinweise von CTS EVENTIM zur Problemanalyse im Rahmen des ihm zumutbaren berücksichtigen und alle ihm vorliegenden, für die Beseitigung der Störung erforderlichen Informationen an CTS EVENTIM weiterleiten. 2. Die Beseitigung der Störungen setzt die Reproduzierbarkeit bzw. die Feststellbarkeit voraus. Zu diesem Zweck hat der Vertragspartner die Störung in nachvollziehbarer Form zu dokumentieren und CTS EVENTIM geeignete Unterlagen bzw. Dateikopien zur Verfügung zu stellen. Seite 3 von 4 Lu _

44 eventim . ; | # " IV. STAND DER TECHNIK, LEISTUNGSAUSSCHLÜSSE 1. _CTS EVENTIM weist den Vertragspartner darauf hin, dass es im Hinblick auf die vielfältigen Anwandungsmöglichkeiten und ihrer Komplexität nach dem aktuellen Stand der Technik nicht möglich ist, Datenverarbeitungsprogramme so zu entwickeln, dass sie für alle Anwenderbedingungen jederzeit fehlerfreisind. 2. CTS EVENTIM Ist nicht zur Störungsbeseitigung verpflichtet, für die CTS EVENTIM keine Verantwortung trägt, z.B. durch: ® Nichteinhaltung von Hard- und Softwarespezifikationen, die nicht den marktüblichen Gegebenheiten entsprechen (z.B. Internetbandbreite, Betriebssystemversionen, Hardwarestandards), « Verwendung von Software Dritter, die mittels Schnittstellen auf das CTS-Systemzugreift, « äußere Einflüsse wie Katastrophen, Feuer, Kurzschluss, Blitzschlag, Sturm, Wasser, Unfälle, Vandalismus, Einbruch, Diebstahl u. 4. verursacht wurden. 3. Soweit CTS EVENTIM Serviceleistungen erbracht hat und erst nachträglich feststellt, dass diese Leistungen durch einen der vorgenannten Leistungsausschlüsse veranlasst wurde, Ist CTS EVENTIM berechtigt, dem Vertragspartner die Leistungen zu den jeweils gültigen Preisen zu berechnen. VI. ÄNDERUNG DER RAHMENBEDINGUNGEN Der SLA wird für die Laufzeit der Zusammenarbeit geschlossen. Unterschrik Vertragspartner Unterschrift CTS EVENTIM AG & Co. KGaA MRS GRAAGE Stempel Vertragspariner pet Verags, IE 75 A D-28108 Bremen Seite 4 von 4 /

Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AV) zwischen Ministerium für Soziales, Gesundhelt, Jugend, Familie und Senioren Adolf-Westphal-Str. 4 24143 Kiel als Auftraggeber und Verantwortlicher — nachfolgend der „Verantwortliche" — Kontaktdaten der/des Datenschutzbeauftragten: und CTS EVENTIM AG & Co. KGaA Contrescarpa 75a 28195 Bremen als Auftragnehmer und Auftragsvararbeiter = nachfolgend der „Auftragsverarbeiter" -, Kontektdaten der/des Datenschutzbeauftragten: Name: E-Mail: zusammen nachfolgend die „Parteien“ und jeder von ihnen als „Partei”. Präambel Die vorliegende Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung regelt die Anforderung an die Verarbeitung per- sonenbezogener Daten durch dan Auftragsverarbsiter im Auftrag des Verantwortlichen Im Zusammen- hang mit der Erbringung’der Im Vertrag zwischen den Parteien vereinbarten Leistungen, auf den dies- bezüglich verwiesen wird. Selte 1 von 21
