Schwesigs GästelisteKlage gegen Landtag gewonnen

Vier Jahre lang hat sich der Landtag Mecklenburg-Vorpommern geweigert, die Gästeliste einer Feier von Ministerpräsidentin Manuela Schwesig herauszugeben. Jetzt hat das Verwaltungsgericht Schwerin nach unserer Klage entschieden, dass die Liste herausgegeben werden muss.

Das Schweriner Schloss mit Sitz des Landtages (links) und Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (rechts) –

Wikimedia Commons, Harald Hoyer,CC BY-SA 3.0 (Schweriner Schloss), Olaf Kosinsky,CC BY-SA 3.0 DE (Schwesig)

Im September stehen in Mecklenburg-Vorpommern wieder Landtagswahlen an. Aus der letzten Wahl im Jahr 2017 ging Manuela Schwesig (SPD) als Ministerpräsidentin hervor. Das wurde ordentlich gefeiert: „Für Schwesig ist der Sekt schon kaltgestellt“ titelte der NDR. Die Feier beschäftigt bis heute die Gerichte.

Denn der Landtag wollte Johannes Filter nicht die Liste der Personen und Institutionen mitteilen, die zur Feier eingeladen wurden. Deswegen hatten wir die Landtagsverwaltung gemeinsam verklagt. Jetzt urteilte das Verwaltungsgericht Schwerin: Die Daten müssen herausgegeben werden.

Der Landtag hatte den Informations-Antrag zuvor mit Verweis auf den Datenschutz abgelehnt. Außerdem sei es zu aufwendig, die persönlich eingeladenen Gäste zu fragen, ob sie ihre Zustimmung erteilen. In der Gerichtsverhandlung in Schwerin wurde allerdings deutlich, dass von den 131 schriftlichen Einladungen zum Sekt-Empfang 71 an Landtagsabgeordneten und weitere 50 an bekannte Institutionen des Landes, deren Daten ohnehin herausgegeben werden müssen. Nur zehn Freunde, Bekannte und politische Wegbegleiter des Ex-Ministerpräsidenten Erwin Sellering und Schwesigs müssen also von der Landtagsverwaltung gefragt werden.

Gutachten falsch

Die Landtagsverwaltung hatte zuvor sogar ein juristisches Gutachten erstellen lassen, in dem es zu dem Schluss kam, die Daten nicht herausgeben zu müssen. Erst nach unserer Untätigkeitsklage gab der Landtag dieses Dokument heraus.

Damit verlor der Landtag gleich doppelt vor Gericht – und muss jetzt seine mit Steuergeldern finanzierten Feiern transparenter machen. Vielleicht lernt die Verwaltung aus seinen Niederlagen vor Gericht. Die nächste Feier kommt spätestens im Herbst.

→ zur Anfrage

→ zum Urteil

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"..Am 27.05.2021 wurde auf.der Geschäftsstelle der nachfolgende Tenpr hinterlegt:

im Namen.des Volkes
Urteil

t. Die Beklagte wird unter Aufhebung-des Bescheides vom 12. Juli 2018 und:.des Wi:
derspruchsbescheides vom 5. März 2019 verpflichtet, dem Kläger folgende Informa-
tionen zu. dem anlässlich des Wechsels im Anit des :Ministerpräsidenten: von Meck-
jenburg-Vorpommern am 4. Juli 2017 durchgeführten Sektempfang zu gewähren:
3) die Namen der schriftlich eingeladänen Institutionen: oder Vertreter - gegebenen-
falls unter notwendiger Schwärzung personenbezogener:Daten-- und soweit sie
nicht bereits im Schriftsatz vom 26.2.2021: mitgeteilt worden sind,

'b).die Namen alleripersönlich und schiiftlich eingeladenen: Personen soweit diese
ihre Einwilligung:im Rähmen eines.durch die Beklagte durchzuführende. Drittbeteili-
gungsverfahrens gemäß $ 9:1FG M-V erteilen und:es sich nicht um-Abgeordnete
des Landtages Mecklenburg-Vorpommern handelt.

2.'Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
3. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig: vollstreckbar. Der Beklagten wird gestat-
tet, die vorläufige Vollstreckung.durch Sicherheitsleistung in:Höhe von 110 % des

vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger zuvor Sicherheit in.

. .
.

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