Bloß nicht „Nazi“ sagenMecklenburg-Vorpommern erfand „Deutschfeindlichkeit“

Vor zwei Jahren tauchte „deutschfeindlich“ plötzlich als neue Kategorie im Bericht des Bundeskriminalamts zu politisch motivierter Kriminalität auf. Interne Dokumente zeigen jetzt, dass die Initiative dazu aus Mecklenburg-Vorpommern kam – und dass manche Beleidigungen jetzt anders gewertet werden.

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Waren da Deutschfeinde am Werk? –

Anfang Januar 2019 wurde der Bericht zu politisch motivierter Kriminalität, der jährlich vom Bundeskriminalamt verfasst wird, um eine Unterkategorie erweitert: Unter dem Begriff „deutschfeindlich“ werden seither Straftaten gelistet, die sich gegen deutsche Staatsbürger:innen aufgrund ihrer Nationalität richten. 

Der Begriff war ursprünglich als Kampfbegriff der extremen Rechten bekannt gewesen. Wie kam es dazu, dass diese neue Kategorie offiziell in die Statistik aufgenommen wurde? 

FragDenStaat hat beim Bundesinnenministerium nach dem Informationsfreiheitsgesetz Dokumente in Bezug auf die Entwicklung des Themenfeldes „Deutschfeindlichkeit“ erhalten. Daraus geht hervor, dass die Initiative für das neue Themenfeld offenbar aus Mecklenburg-Vorpommern kam, weil sich dort laut dem Landeskriminalamt „Polizisten bzw. Sicherheitsbeamte“ von „ausländischen Bürgern“ beleidigt fühlten.

Bisher waren die Erklärungen für das plötzliche Auftreten des neuen Themenfeldes eher vage. Auf eine Anfrage der Linken antwortete das Bundesministerium für Inneres im Juli 2020, dass die Kategorie eingeführt worden war, um so eine Trennschärfe zur sogenannten Ausländerfeindlichkeit schaffen zu können. Auf die Frage, ob wissenschaftliche Studien zum Begriff existieren würden, antwortete das Ministerium: „Der Bundesregierung liegt hierzu keine Erkenntnis vor“. Der Berliner Senat wird in seiner Erklärung etwas konkreter und bekräftigt zusätzlich folgendes: „Das Aufgreifen einer Thematik zu einem Themenfeld stellt jedoch keine Wertung oder Bewertung dar; allein das polizeiliche Erfordernis einer differenzierten Darstellung der Straftaten ist ausschlaggebend.“

Beleidigung als „Nazi“ oder „Faschist“

Wie aus einem Schreiben des Landeskriminalamts Mecklenburg-Vorpommern (LKA MV) an andere Landeskriminalämter vom 21. Februar 2018 hervorgeht, das wir veröffentlichen, hatten folgende Straftaten dieses bei der Kategorisierung für die Kriminalstatistik vor „eine gewisse Herausforderung“ gestellt: „Beleidigungen mit den Worten ,Nazi’ oder ,Faschist’ sowie Bedrohungen in Verbindungen mit diesen Worten durch Asylbewerber sowie Bedrohungen in Verbindung mit diesen Worten durch Asylbewerber bzw. Tatverdächtige ausländischer Staatsangehörigkeit.“ Diese Straftaten seien 2017 „erstmalig“ bekannt geworden und hätten sich „vor allem gegen Polizisten bzw. Sicherheitsmitarbeiter“ gerichtet.

Wegen des  „ausländischen Hintergrundes der Tatverdächtigen“ wurden die Taten als „ausländische Ideologie“ eingestuft. Bisher wurden „Straftaten, die von ausländischen Bürgern begangen wurden und bei denen eine abwertende Einstellung gegenüber dem deutschen Staat erkennbar war“, als „fremdenfeindlich“ kategorisiert. Daher würde das LKA MV anregen, eine neue Kategorie zu schaffen – was dann auch passierte.

Im darauffolgenden Jahr registrierte das LKA dann insgesamt fünf Tatverdächtige, die sich „deutschfeindlich“ verhalten haben sollen, im Jahr 2020 zwölf. Bundesweit gab es laut BKA im Jahr 2020 gerade einmal 222 Fälle. Auf Nachfrage der regionalen Tageszeitung Nordkurier, die den Bericht vorab lesen konnte, erklärte das LKA, es sei ebenso möglich, dass die „Staatsbürgerschaft des Tatverdächtigen“ auch „deutsch“ sein könne. 

zur Anfrage

zu den Dokumenten

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AR Bundeskriminalamt \
VS - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH

 

Abteilung Polizeilicher Staatsschutz Meckenheim, 09.05.18
Geschäftsführung Kommission Staatsschutz nl

ST AS - 5304.03 Telefon: (0 22 25) u
Telefax: (0 22 25)

Ve u ——

 

An die Mitglieder
der Kommission Staatsschutz
in den Landeskriminalämtern

Berlin (Par E-Mail)
Bremen (per &;Mail)
Dresden (Der.E-Mail)
Düsseldorf (per E-Mail)
Eberswalde (per E-Mail)
Erfurt (per E-Mail)
Hamburg (per E-Mail)
Hannover (per E-Mail)
Kiel (per E-Mail)
Magdeburg (per E-Mail)
Mainz (per E-Mail)
München (per E-Mail)
Rämpe (per E-Mail)
Saırbrücken (per E-Mail)
Stutigart (per E-Mail)
Wiesbaden (per E-Mail)
Laim
Bündespolizeipräsidium in
Potsdam (per E-Mail)
beim
Bundesamt für Verfassungsschutz in
Köln (per E-Mail)
beim
Generalbundesanwalt in
Karlsruhe (per E-Mail)
bei der

Deutschen Hochschule der Polizei in
Münster-Hiltrup (per E-Mail)
1

PRA Geschäftsführung Kommission Staatsschutz
85. Tagung 09.05.18

TOR EEE

Kriminalpolizeilicher Meldedienst in Fällen Politisch motivierter Kriminalität
(KPMD-PMK) - 41. Sitzung der Arbeitsgruppe "Qualitätskontrolle PMK" am
10./11.04.18 in Augsburg

 

hier: Ergebnis des Umlaufbeschlussverfahren

Bezug:

1 70. Tagung der Kommission Staatsschutz vom 26./27.01.11,TOP 2.1
2 84. Tagung der Kommission Staatsschutz vom 24./25.01 .18, TOP 2.1
3. Schreiben BKA, STAS — 5304.03, vom 20.04.18

4 Schreiben BKA, STAS — 5304.03, vom 07.05.42

Sehr geehrte Damen und Herren,

-

in dem mit Schreiben vom 20.04. W%yeingSteiteten und mit Schreiben vom 07.05.18 ergänzten
Umlaufbeschlussverfahren hab Sie keine Einwände vorgebracht. Das LKA Sachsen-
Anhalt bat um Aufo@fime eisfer Protokollnotiz, die dem Beschlussvorschlag unten nachge-
stellt ist.

Somit ist mfı Wirkurigewsn 08.05.18 nachstehender Beschluss der Kommission Staatsschutz
zu Stande GSXommen:

1. Die Koi.\mission Staatsschutz nimmt den Bericht "41. Sitzung der Arbeitsgruppe 'Quali-
tätskontrolle PMK' am 10./11.04.18 in Augsburg -VS-NfD- (Stand: 11.04.18)" sowie die
aktualisierten Fassungen folgender Dokumente zur Kenntnis:

„Kriminaltaktische Anfrage in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KTA-PMK) -VS-
NfD- (Stand: 07.05.18)“

-  „Ausfüllanleitung zur Kriminaltaktischen Anfrage in Fällen Politisch motivierter Krimi-
nalität (KTA-PMK) -VS-NfD- (Stand: 07.05.18)“
„Themenfeldkatalog zur KTA-PMK -VS-NfD- (Stand: 11.04.18)“ gültig ab 01.01.19.
2. Zur stetigen Bereitstellung der Daten des KPMD-PMK bei gleichbleibend hoher Daten-

qualität wird die regelmäßige Durchführung des monatlichen Fallzahlenabgleichs und
damit verbunden die zeitnahe Rückmeldung an das BKA weiterhin für erforderlich erach-
2

BRA Geschäftsführung Kommission Staatsschutz
85. Tagung 09.05.18

tet. Die bisherigen Erfahrungen haben die Erforderlichkeit und den Mehrwert regelmäßi-

 

ger monatlicher Fallzahlenabgleiche wiederholt unterstrichen. Soweit dies für die ersten
drei Quartale eines Jahres nicht umsetzbar ist, sollte eine Abstimmung zur Verfahrens-
weise mit dem Bundeskriminalamt erfolgen. Im vierten Quartal eines Jahres und im Ja-
nuar des Folgejahres sind monatliche Fallzahlenabgleiche durchzuführen.

3. Die Kommission Staatsschutz hält an der zum 01.01.19 beschlossenen Einführung von
bundesweit einheitlichen Katalogen für Angriffsziel und Tatmittel sowie deren Einbezie-
hung in den bundesweiten Fallzahlenabgleich fest. Soweit vereinzelt eine technische
Umsetzung nicht fristgerecht realisiert werden kann ‚Sili& frühzeitige Absprachen mit dem

Bundeskriminalamt vorzunehmen, wie in der Übargähaszsilverfahren werden kann.
4. Die AG Kripo wird um Kenntnisnahme der wacnf ilge:iden Dokumente gebeten:

-  „Kriminaltaktische Anfrage in Fälle" Poliüsch motivierter Kriminalität (KTA-PMK) -VS-
NfD- (Stand: 07.05.18)“

-  „Ausfüllanleitung zur Hriminaltanlischen Anfrage in Fällen Politisch motivierter Krimi-
nalität (KTA-PMK) -VS-ifD* (Stand: 07.05.18)“.

Protokollnotiz Sachsen-Anl alt:

 

„Der Einfährungfoundesweit einheitlich gültiger Kataloge für Angriffsziel und Tatmittel sowie
deren Einbez shung in den bundesweiten Fallzahlenabgleich wird aus fachlicher Sicht aus-
drücklich zusestimmt.

Vor dem Hintergrund der anstehenden Strukturreform der Landespolizei Sachsen-Anhalt
zum 01.01.2019 und den hieraus resultierenden umfangreichen und notwendigen Anpas-
sungen

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag
3

Mecklenburg-Vorpommern
Abteilung 3

Landeskriminalamt POLIZEI
&

Landeskrimiralamt Mecklenburg-Vorpommern, Retgendorfer Straße 9, 19067 Rampe

bearbeitet von EEE

Bundeskriminalamt Telefon KEN
Kommission Staatsschutz Telefax On]
Geschäftsführung E-Mail BEER
per E-Mail

Rampe, 21.02.2018

Anregungen für eine Thematisierung bzw. Prüfung durch die „AG Qualitätskontrolle“

hier: Bewertung von Sachverhalten sowie Schaffung eiries Uriiorthemas „deutschenfeindlich“

1. Bewertung von Sachverhalten

Im Jahr 2017 wurden Straftaten folgencan Innaltes in M-V erstmalig bekannt: Beleidigungen mit
den Worten „Nazi“ oder „Faschist‘ sowie Badrohungen in Verbindung mit diesen Worten durch
Asylbewerber bzw. Tatverdächtige “ausländischer Staatsangehörigkeit. Diese Straftate
richteten sich vor allem‘. gösen "Polizei oder Sicherheitsmitarbeiter, z. B. in
Erstaufnahmeeinrichtungen.

Die Bewertung der Simftaten'stelte eine gewisse Herausforderung dar, so dass, aufgrund des
„ausländischen“ hintergröndes der Tatverdächtigen, eine Einstufung in den Phänomenbereich
„ausländische Ideologie“ erfolgte. Aufgrund der geringen Gesamtfallzahl in diesem
Phänomenbfreich“ührte fies zu einem starken Anstieg.

Im Rahmen, giner telefonischen Rücksprache mit der BKA wurde mitgeteilt, dass die
Beurteilüng ady, Straftaten in der Hoheit der jeweiligen LKÄ liegt, die Variante aber vertretbar ist.

Eine teleforische Nachfrage SS

unterschiedlich läuft.

   
  
 

 

ergab, dass die Einstufung generell

  

Für das Land M-V wurde daraufhin die Entscheidung getroffen, eine Umstufung in den
Phänomenbereich „nicht zuzuordnen“ vorzunehmen.

Um eine einheitlichere Fallzählung und Vergleichbarkeit zwischen den Bundesländern zu
gewährleisten, wird diese Thematik zur Diskussion vorgeschlagen. Hierbei sollte vor allem
erörtert werden, ob derartige Sachverhalte zu zählen und wie diese hinsichtlich
Phänomenbereich und ggf. Themenfeld zu werten sind.

Hausanschrift: Postanschrift:

LKA Mecklenburg-Vorpommern LKA Mecklenburg-Vorpommern Telefon: +49 3866 64 0 |
Retgendorfer Straße 9 Retgendorfer Straße 9 Telefax: +49 3866 64 9004 EFOM =
19067 Rampe 19067 Rampe E-Mail: Ika-mv@polmv.de

, un: Recognised for excellence
Internet: www.polizei.mvnet.de 3 star - 2016
4

2. Schaffung eines Unterthemas „deutschenfeindlich“

Weiterhin wurde bei Straftaten, die von ausländischen Bürgern begangen wurden und bei
denen eine abwertende Einstellung gegenüber dem deutschen Staat erkennbar war, bis jetzt
das Unterthema „fremdenfeindlich“ gewählt.

Dieses Themenfeld ist laut Ausfüllanleitung KTA-PMK dem Phänomenbereich PMK-Rechts
zuzuordnen, wenn keine gegenteiligen Tatsachen zur Tätermotivation vorliegen. Im Rahmen
einer Prüfbitte des BKA vom 22.01.2018, wonach Sachverhalte (Phänomenbereich „nicht
zuzuordnen“ und UT „Fremdenfeindlich“) erneut zu prüfen und ggf. zu ändern waren, ist
aufgefallen, dass es sich bei den aufgeführten Fällen für M-V ausschließlich um Tatverdächtige
mit ausländischer Staatsangehörigkeit handelt.

Von hiesiger Seite wird daher angeregt, über ‚die Schaffung eines Unterthemas
„deutschenfeindlich“ zu beraten, da dies die Motivatien zutisffender thematisieren würde als
das Unterthema „fremdenfeindlich“.

Um Prüfung und Vorlage der Anregungeman Ü a „AGQualitätskontrolle“ wird gebeten.

Mit freundlichen Grüßen

gez.

Sarita 9 vn 2
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