WahlprüfsteineSo stehen die Parteien zur Transparenz

Die anstehenden Wahlen zum Bundestag, Berliner Abgeordnetenhaus und Landtag von Mecklenburg-Vorpommern haben große Auswirkungen auf die Transparenz künftiger Regierungen. Wie positionieren sich die Parteien zur Informationsfreiheit? Das zeigen die Antworten auf unsere Wahlprüfsteine.

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Wahlkampf durcheinander –

Bund

Auf Bundesebene gilt das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) seit 2006. Wie stehen die Parteien zu einer möglichen Ausweitung des Gesetzes, Anwendungsbereiche, Gebühren, der Rolle des:der Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI) und Open Data?

Die Idee, das vorhandene Informationsfreiheitsgesetz auf ein Transparenzgesetz (TG) auszuweiten, wird von den meisten Parteien grundsätzlich nicht verneint. Ein proaktiver Ansatz hinsichtlich der Veröffentlichung von Informationen vonseiten der Behörden wird grundsätzlich befürwortet. Konträr zum Bestreben der meisten Parteien, ein TG auszuformulieren, sieht die CDU allerdings keinen Bedarf, das bestehende IFG weiterzuentwickeln.

Besonders wichtig: Die Grünen und Linken fordern die Unterzeichnung der Tromsö-Konvention, FDP und SPD stehen dem Anliegen nicht ablehnend gegenüber.

Berlin

Da Informationsrechte zwischen den Bundesländern schwanken, blicken wir ebenfalls auf die Wahlprogramme der Parteien zum Abgeordnetenhaus von Berlin unter Berücksichtigung der oben genannten Themen. Auch hier plant die CDU keine Ausweitung des bestehenden IFG. Die Linke unterstützen die Initiative „Ein Transparenzgesetz für Berlin“ und lehnen als einzige Partei grundsätzliche Ausnahmen vom Informationszugang ab. Alle Parteien befürworten grundsätzlich ein Open-Data-Prinzip.

Mecklenburg-Vorpommern

Die Wahl zum Landtag Mecklenburg-Vorpommern findet ebenfalls am 26. September statt. Auch in Mecklenburg-Vorpommern wird vonseiten der CDU keine Notwendigkeit eines Transparenzgesetzes angedacht. Dies wird stattdessen von SPD, Linke und Grüne befürwortet. Im Hinblick auf die Rechte der:des LfDI und insbesondere mögliche Weisungsbefugnisse, sieht CDU keinen Bedarf bestehende Regelungen zu erweitern, die Grünen sprechen sich aber für ein Anordnungsrecht aus.

zu den ausführlichen Wahlprüfsteinen

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