Erfolg vor GerichtStadt Potsdam gibt Vertrag mit privater Sicherheitsfirma heraus

Die Stadt Potsdam ließ die Einhaltung der Corona-Maßnahmen von einer privaten Sicherheitsfirma kontrollieren. Wir wollten wissen, ob die Stadt hoheitliche Befugnisse auf eine private Sicherheitsfirma übertragen hat. Die Infos rückte die Stadt zunächst nicht heraus – und gab nach unserer Klage jetzt klein bei.

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Die letzten Lockdown-Maßnahmen sind noch nicht so lange her, die nächsten kommen vielleicht bald. Unsere Anfragen sowie Klagen rund um die Corona-Politik laufen weiter. Einen Erfolg gibt es in Brandenburg: Die Stadt Potsdam stellte uns den angefragten Vertrag mit einer privaten Sicherheitsfirma zu den Corona-Kontrollen jetzt zur Verfügung. Damit reagiert die Stadt auf unsere Klage vor dem Potsdamer Verwaltungsgericht.

Fehlende Kenntnisse geltenden Rechts

Um Verstöße gegen das Verbot von Zusammenkünften an öffentlichen Orten zu unterbinden, beauftrage der Kommunale Immobilienservice (KIS) – ein Eigenbetrieb der Stadt Potsdam – eine uns immer noch unbekannte Sicherheitsfirma mit Kontroll- und Streifgängen auf den einzelnen Objekten des städtischen Immobilienbestands.

Die Stadt bewegte sich damit auf verfassungsrechtlich problematischem Terrain. Denn ohne Kenntnis des genauen Vertragsinhalts war es nicht ausgeschlossen, dass der privaten Sicherheitsfirma ordnungsbehördliche und polizeiliche Aufgaben übertragen wurden. Das ist eigentlich verboten. Es gab jedoch Berichte, nach denen das private Unternehmen möglicherweise staatliche Aufgaben übernommen hatte.

Nach Einreichung unserer Klage berief sich die Stadt in ihrer Erwiderung auf zwei Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Potsdam aus den Jahren 2011 und 2012, die noch auf der alten Fassung des Akteneinsichtsgesetzes des Landes Brandenburg gründeten. Dort urteilte das Gericht, dass bei Vorliegen eines entgegenstehenden Willen des Unternehmens ein Zugang zu geheimen Dokumenten kategorisch ausgeschlossen sei. Dass diese Regelegung im Jahr 2013 außer Kraft gesetzt wurde und nunmehr lediglich der Zugang zu Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen verweigert werden darf, war der beklagten Stadt allerdings nicht bekannt.

Transparenz ist immer noch ein Fremdwort

Das Gericht wies die Behörde auf diesen Umstand hin – denn offensichtlich stand die beklagte Stadt damit kurz davor, die Klage zu verlieren. Diese Gelegenheit nutzen wir und spezifizierten unsere Klage. Für uns stand die Frage im Mittelpunkt, ob hoheitliche Aufgaben auf private Dritte übertragen wurden. Daher verzichteten wir gegenüber der Stadt auf die Mitteilung von Daten, die theoretisch als personenbezogene Daten sowie als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse hätten eingeordnet werden können. Für die Stadt wurde klar, dass sie dem nichts mehr würde entgegensetzen können – und gab uns den Vertrag daher mit einigen Schwärzungen heraus. Den Rechtsstreit konnten wir dadurch vorzeitig beenden.

Dem Inhalt des Vertrages lässt sich entnehmen, dass der Eigenbetrieb der Stadt lediglich die Ausübung des privaten Hausrechts an die Sicherheitsfirma abgetreten hat. So war diese unter anderem verpflichtet, auf dem Campus sowie auf den Außenobjekten Kontrollgänge und Schließungen vorzunehmen. Bei Antreffen von unberechtigten Personen auf dem Campus seien diese auf Grundlage des Hausrechts des KIS aus dem Gebäude bzw. dem Grundstück zu verweisen. Aus dem Schriftverkehr zwischen der Stadt und dem Sicherheitsunternehmen, das man uns ebenfalls zur Verfügung stellte, ließ sich die Anweisung entnehmen, dass die Ordnungsbehörden zu rufen seien, wenn Mitarbeiter das Hausrecht nicht würden durchsetzen können.

Soweit also alles in Ordnung. Dass die Stadt uns ohne triftigen Grund den Zugang verweigerte und sich auf eine Klage einließ, zeugt leider von mangelndem Transparenzverständnis deutscher Behörden. 

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Vertrag · (Vertragsnumme_r ... ) Zwischen dem                                         Kommunalen .Immobilien Service (KIS) Eigenbetrieb der ~anqeshauptstadt Potsdam vertreten durch die                                  Werkleitung .        · Friedrich-Ebert-Straße_79-81 · 14469_-Potqdam - Auftraggeber - und der Firma· vertreten c;!i.Jrch de·n - Auftragnehmer - wird folger:,der Bewachungsvertrag geschlossen: §1 Vertragsgrundlagen · 1. Grundlagen dieses Bewachungsvertrages sind: •                d~s Angebot de~ Auftragnehmers vom 10.0_5.2016 mit den folgE:nden Anlagen: o - Leistungsverzeichnis (LV) -o- Angebot v.om -10.05;2016 die \/OL/B. 2. Der Auftragnehmer versichert, dass ihm sämtliche vorgen_annten Unterl_ager:, bekannt sind. §2 Vei--tragsgegensta.~d; Vertragszweck · , 1. ·_Gegenstand und Zweck dieses Vertrages ist · die Bewachung und Sicherung von Grundstücken und Gebäuden der Landeshauptstadt" Potsdam gemäß nachfolgenden Regel.ungen. Die Anlage 1 (Lageplan Campus) und die Anlage 2 (Lageplan Außenob- . Jekte) sinp wesentlicher Bestandteil" dieses Vertrages. · _ 2. De'r Auftragnehmer ver~ictrert, dass er bzw. SEjlin Gewerbe den-Anforderungen des§ 34 a _Gewerbeordnung entspricht und dass er und die von ihm eingesetzten Mitarbei- ter sowohl die Anforderungen des § 34 a GewerbeO als auch die Anforderungen der Stand.03.02_.-16
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Vorschriften der Bewachungsverordnung erfüllen. -Oer Auftraggeber ist-bere_chtigt, sich die entsprechenden Zertifikate bzw. Sachkundeprüfungen vorlegen .zu lassen. Soweit der Auftragnehmer bzw. die von ihm eingesetzten Mitarbeiter die genannten Unterlagen nicht vorlegen können, ist der Auftraggeber zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt. §3 Aufgaben und Pflichten des Auftragnehmers 1. Der Auftragnehmer hat während des gesamten Leistungszeitraumes jeweils in der Zeit von 00.00 Uhr bis 24:00 Uhr die Bewachung der in § 2 Absatz 1 benannten Grundstücke und Gebäude zum Zwecke der allgemein~n $icherheit und Orqnung; ·vorrangig zur Abwendung _von Gefahren und Schäden für bzw: ariden Gebäuden und Grundstücken zu leisten .. Dabei hat er insbesondere nachfolgentje Leistungen Zl! er- bringen:             ·   ·                                       · .( 1)     Kontrollgänge, Streifen- und Schließtätigkeit auf dem Campus a)      Täglich sind acht Kontrollgänge (Objekt~/Revierkontrollen) auf dem Campus durchzuführen. Die Kontrollg~nge finden grundsätzlich außerhalb der regel- mäßigen Arbeitszeiten der Stadtverwaltung Potsdam, d.h. · In nachfolgenden Zeiträumen, statt:     . ·                                                . Montag/Dienstag: -                   18:00 Uhr bis 06:00 Uhr Dienstag/Mittwoch:                   20:00 Uhr bis 06:00 Uhr Mittwoch/Donnerstag                  18:00 Uhr-bis 06:00 Uhr Donnerstag/ Freitag                ' 1 /?:0_0 Uhr bis 06:90 Uhr Freitag/Samstag: .                   16:00 Uhr bis 06:00 Uhr Samstag:                             14:00 Uhr bis 24:00 Uhr Sonntag/Montag:                      00.00 Uhr bis 06:00 L!hr An den gesetzlichen Feiertagen gelten gr_     undsätzlich die Regelungen für Sonntag.                                                        · Im Rahmen der Kontrollgänge findet regelmäßig eine Sichtkontrolle der· Ge- bäude und des Geländes von außen_statt (Revierkontrolle). Innerhalb der · Kontrollgänge hat der Auftragnehmer die_·auf dem Campus befindlichen-C3e- bäude sowie die vorhandenen Tore zu öffneri bzw. ·zu verschli!3ßen. b)       Die Öffnungstätigkeiten sind . bei _allen ·Gebauden grundsätzlich wie folgt durchzuführen: . Monta"g bis Freitag:                 04:30 Uhr bis 0_6:0Ö Uhr Samstag: .                           05:30 Uhr bis 06:00 . Uhr (Stadt- haus, Haus 23) .                 . Bei Bedarf werden durch einen befugten · Personenkreis des Auftraggebers rechtzeitig (mindestens. einen Tag vorher) Änderungen zu Öffnungszeiten bzw. dem Schließsystem bekannt gegeben. Der Auftragnehmer ist verpflich- tet, diese zusätzlichen Zeiten in seinen Planungen zu berücksichtigen und entsprechend den vorgegebenen Z13iten durchzuführen.- An Sonntagen · und gesetzlichen Feiertagen (Land Brandenburg) bleiben · alle Gebäude ··auf dem Campus der Stadtverwaiturig geschloss~n . · Die·Schließtätigkeiteri sind bei _allen Gebäuden grundsätzlich wie folgt durch- zuführen:
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Montag bis Freih,ig:                    21 :30 Uhr bis 23:00 Uhr Samstag:         .                      14:00 Uhr bis 15:00 Uhr (Stadt- haus, Haus 23). Mit den Öffnung~- u n ~ t e n sind die ·Tore an deri Einfahrten - - - - S t r a ß e , ~ t r a ß e• Lin._(!:,eide Tore) zu                             '.i .~ z u ve rschli e ße n.                                                 , Äbweichend von den obe~ genannten S~hließzeiferi kö.n nen Veranstaltungen in den einzelnen Gebäuden stattfinderi. Dazu wird rechtzeitig (mindestens drei       1 Tage ·vorher) d!,ffch einen verantwortlichen Mitarbeiter des Kommunalen Im-          f mobilien Service den Mitaroeitern ·de·s Wachschutzes eine Auflistung der Ver- anstaltung· ü~ergeben. Der Auftra_gnehmer ist insoweit verpflichtet; diese zu-       '· sätzlichen Zeiten In ·seinen Planungen zu berücksichtigen und entsprechend           '; . den vorgegebenen Zeite.ri durchzuführen. Gegebenenfalls erfolgen durch da_s t(IS-s·ervice-Cenfer bis Freitag 1 Q;OO Uhr die Mitteilungen über geanderte Ött-· nl.mgs- und Schließ;2eiten für dasWoche·n ende. c)  Währencj der Kontrollgän.ge firiden neben den Revierköntrolien (a_u ßen) auch Objektkontrollen (innen) wie folgt statt: · -    lnnenbestreif~ng zu den regelmäß.igen Öffnl(ngszeiten: Stadthaus; ! Die lnnenbestteifling erfolgt ·i;frundsätzlich jn Form einer Sichtkontrolle. Für di~  1 Allgem9.inheit ·z ugängliche Räume, insbesondere Teeküchen, WC (Personal-            j und Besucher), sind auch von innen zu bestreifen, um si·c her zu stellen, dass sich nach der Schließung der Häl.:1ser keine· unbefugten personen oder Besu- cher in 9en _R äumen aufhalten und ggf. offene Fenster zu schließen. d}  Im Ra~m1;m d~r Kontrollgänge, insbesondere pen Schließ- und Öffnungstätig- keiten, hat der Auftragnehmer die Einbruchmeldeanlagen (EMA) zu kontrollie- ren ur-id ·s.c harf bzw. ·unscharf zu schalten. Die Ein- und Ausstel!Ling der EMA erfolgt Uberwiegend durch den Wachschutz. In einigen Fällen sind jedoch .die Mitarbeiter der Stadtverwaltung öder sonstige berechtigte Nutzer selbst für dle Aktivierung und Deaktivierung. der EMA verantwortlich. H(er-zu wird eine Ein- weisung durch den Auftraggeber erfolgen. Wurde die ordnungsgemäße Ein- oder Ausst~lli.mg durch vorgenannte· Personen bei Dienstende bzw. -antritt versäumt, hat der Auftragnehmer die je_weilige EMA ebenfalls scharf zu schal- ten bi.w. zu entschärfen. ·                             · e)  Werd.en bei den Kontrollgängen oder ein.er' ~onstigen Tätigkeit des Auftrag- nehmers nicht berechtigte Personen auf dem Campus nach 21 :00 Uhr· ange- troffen, so werden diese aus dem Gebäude bzw. vom Grundstück verwiesen. Dem Auftragnehmer stehen· insoweit die sich aus dem Hausrecht ergebenden Rechte zu.                                                            · ·· f)  Der Auftra·gnehmer i~t verpflichtet, ein von ihm zu installierendes Wächterkon- trollsystem (hierzu nachfolgend u11ter ,Ziffer 5) :zu verwenden:. Das Wachper- sonal hat alle während der Dienstzeiten aufgetretenen Probleme unverzüglich, spätestens ·jedoch am· folgenden Arbeitstag, 'dem Auftraggeber schriftlich an- zuzeigen. Darüber hinaus hat der:Auftragnehmf;li" ein W~chbuch zu führen, in dem täglich dle entsprechenden Informationen und Vorkommnisse zu doku- mentieren sind. W eitere konkrete und. d~taillierte Anforderungen für dfe Kon~ trollgänge und die Schließtätigkeiten werden dem Auftragnehme~ vom Auf-
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In :r 1' 1 traggeber in Form einer HatJslnformation oder Handlungsrichtlinie vorgege- ben. (2) Kontrollgänge.und Streifentätigkeit im Bereich der Außenobjekte Die  ALißenobjekt(;'J · (§ 2) sind grµndsälzlich von 21.00 Uhr bis 05 ..00 Uhr des Folgetages dreimalig straßenseitlg zu bestreifen (Sichtkontrolle). Die Rege- lungen des§ 3 Absa\z.1 (1) f) gelten sinngemäß. (3) Pförtnertätigkeit Der Auftragnehmer hat einen ihm vom Auftraggeber.im Haus 7 zur Verfügung zu stellenden Dienstraum (na·chfolgend Pförtnerloge genannt) an ·allen Tagen des Leistungszeitraumes, von 0 bis 24 Uhr, mit mindestens zwei Wac_hkr'äften zu besetzen, darunter einem verantwortlichen Schichtleiter; der vorab·.gegen- über dem Auftraggeber namentlich zu benennen ist. Hinsichtlich der· Pförtnertätigkeit ha·t der Auftragnehmer alle damit im Zusam- menhang hängenden Aufgaben zu .erledigen. lnsbesonde·re hat de_r Auftrag- nehmer -     die im Dienstraum zusammenlaufenden Sicherheitsinformationen von Einbruchmeldeanlage, Brandmeldeanlage,· Videokameras, Bewe- gungsmeldern etc. zu überwachen und nach entsprechender Weisyng zu bedienen sowie nach den vom Auftraggeber angeordneten '{)/ei„ sungen zu handeln;          · -     die Ein- und ·Ausfahrten Hegelallee, Jägerallee und Friedrich-Ebert-: · Straße über die im Dienstraum befindlichen Kameras.zu kontrollieren; -     die Schrankenanlage gemäß Weisung des Auftraggebers und des Handbuches der F.achfirma zu bedienen;                         . Informationen und Auskünfte zur Lage der Gebäude u·nd den sich da- rin befindenden Geschäfts- und Fachbereichen (Ämtern) gege17über -Besuchern oder Lieferanten zu .erteilen;                                · -   · die im Diensfra!,Jm befir,dlichen Schlüssel zu alle·n Häusern des Cam- pus sicher zu verwahren und nur gegen entsprechenden schriftlichen Nachweis an Berechtigte (z.B. Mitarbeiter von Reinigungsfirmen) aus- ·iuhändlgen;                                                       . -  · alle · Anrufe, Störungs- und Havarlemeldungen, die außerhalb der Dienstzeiten des ·KIS-Servicecenter auflaufen (Mo-Qo 08:00 . Uhr - 16:00 Uhr, Fr 08:00 Uhr - 13:00 Uhr) und auf die Pförtnerloge umge- . leitet' werden, entgegenzunehmen und das Erforderliche, ggf. nach Rücksprache mit dern zuständigen Mitarbeiter (Bereitschaftsdienst) des KIS, zu veranlassen;            · -     alle während der Dienstzeit auftretenden Probleme und Besonderhei- ten wie beispielsweise die Aufnahme -von Personalien beim Aufenthait unbefugter Perscinen nach dem offiziellen Geschäftsende, Unfälle auf dem Gelände der Stadtverwaltung, Ausfall der technfsch~n Gegeben:- heiteri etc. sind· im Wachbuch ein;wtragen und · bei Auftraggebe_r schrjftlich anzuzeigen. Der Auftragnehmer hat auch während der vorgesehenen · Kontroll- und Schließgänge die Pförtnerloge mit mindestens einem ry,itarbeiter bE°?Setzt zu halten. Bei Vorliegeri außerg~wöhnlicher Umstände.(Brand-, Havariefälle o.ä.) hat der Auftragnehmer im erforderlichen Umfang eigenes Personal nachzufor- dern, um die Besetzung der.Pförtnerloge aufrecht zu erh~lten.
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Die Regelung des Absatzl;is_1 (1) e) ynd f) gelten siringemäß .. (4)            Parkraumbewirtschaftung • Der _A uftragnehmer . nimmt Aufgaben der Parkraumbewirtschaftung auf dern ·Campus w~hr. Auf dem Campus gibt eq derzeit etwa- 200 Abstellplätze fü'. pri- vate PKW und Dienstfahrzeuge. Der Auftragnehmer setzt insbesondere die bestehende Parkordnung durch, . inäem er das ordnungsgemäße Abstelleri entsprechen'd ·. den Ausschilderungen auf dem Campus kontroll.iert. Der Auf- tragnehmer" führt minde.sten·s zwei Kontrollen pro Woche an zwei unterschied- lichen·Tagen durch und ahndet Verstöße mit einer vetW.altungsinternen Ahn- d.ungsmltteilung, die •ihrri vom Auftraggeber als Vordruck. übergeben, wird. Festgestellte Verstöße· sind dem Auftraggeber spätestens eine Stunde nach Beendigung des Kontrollganges :in Form einer vorri Auftraggeber übergebenen Datei per Mail zu melden. Bei akuten _    Behinderungen von Durchgängen, FeL!- eiwehrzufahrten sowie Eingä11gen · usw. hat eine sofortige telefonische Be- nachrichtigung des KIS Servic~-Centers '                     .  zu   erfolgen (5)           Wächterkontrollsysfem _Der Auftragnehmer. h?t ein digitales Wächterkontrollsystem:im Umfang von 40 Stech- bzw. Kontrollstellen auf dem Campus sowie mindest~ns drei Stech- bzw. Kontrolls_tellen an den zu bewachenden AußensteHen (nach \forgabe des Auftraggeb~rs) bereJtzustellen. ü'i::is Kontrollsystem wird mit Klebstoffen (keine    . i •. Dübel oder ähnliches) an den Wänden befestigt. Am 3. Werktag eines Monats erfolgt die· digitale Übergabe (Excel Tal;>elle· als tv1allanlage) der a·usgelesenen Stech- bzw. Kontrollstellen des vergangenen Monats.                           ·     · 2. Für das ,...,,,nd das . . . . .i_nd .folgende Besonderheiten ZU berucksicihtigen; a. Zu den regelmäßigen Spr.echzeiten :des Fachbereichs $<iziales und Gesundheit (derzeit Dienstag von ·oa:.30 bis 18".30 Uhr, Donnerstag-von ·08.30 bis 16.30 Uhr) - ist' eine gesonderte Bewachung des Hauses 2 und de_s Stadthf:Iuses erforderlich. Bewachung be.d eutet insb!3sondere eine durehg!3hende Begehung und Kontrolle qer-betroffenen Bereiche.                     · _            .                     .. b. ginmaJ pro Monat während der Zeit der Geldausgc;1be ist eine zusätzliche Bewa- chung von acht Stunden erforderlich. . ·                                        .. c: . Die Mitarbeiter und Besucher des Fachb_ereichs sind vor ~öi'perlichen Ubergriffen und die einzelnen Räume nebst Inventar vor Sac8besqhädigui:,gen, insbesondere durch Vandalismus, zu schützen; erforderlichenfall~ sind Sofortmaßnahmen zu ·ergreif~n. . .               ·                       .          . -d . . Bei·~ntsprechende11 Hinw~lsen oder Anzeichen sind Besucher des Fachberei_cbs im Rahmen des rechtlich Zulässigen zu kontrollieren. ·               · . 3. Für das Gebäude                           sind fqlgende Besonderheiten zu berücksichtigen: ~ a. Das Gebäude hat aufgrund seiner besonderen Zw~ckbestimmung grundsätzlich zu folgenden Zeiten geöffnet: Montc!-g bis Sonntag jeweils vpn 09:00 _bis· 14:00 Uhr. . ·                                             . 9.    Aus diesem Grunde : ist die Zuwegung an de_            r Friedrjch~Ebert-Straße auch arri Sonntag in der Zeit zwischen 8:3Q Uhr und 14:30 Uhr für Fußg_änger offen zu hal- ten, soweit-'nicht eine·sp_errung der Zt1weg~ng aus· an~eren ßründeQ (Bauarbei- ten) erfolgt bzw. erforderlich ist.                                    ·
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,, il 1 4. Grundsätzlich sind Besucher, Gäste oder Mitarbeiter auf dem Campus nicht zu kon- trollieren. Kontrollpflichten können sich-aber bei bes·ohderen Umständen ergeben, z. B ..bei pffensichtlich angetrunkenen oder verwahrlosten Personen oder auch bei An- treffen von Perso_nen auf dem Campus zur Nachtzeit. Der Auftr.c;!gnehmer ist berech- tigt und verpflichtet, sich bei besonderen Vorkommnissen, schwerwiegenden Proble- men u.ä. unverzüglich ·an den Auftraggeber (KIS Service-Center bzw. ~ereitschafts- dienst) zu wenden. §4 ') Rechte und Pflichten des Auftraggebers 1. Der Auftraggeber stellt dem Auftragneh_     m er Räume zur unentgeltlichen -Nutzung im t-Jaus 7 zur Verfügung. Diese bestehen zurzeit aus eiriem Dienstraum (=pförtnerloge, incl. Möbel, Telefon, technische Bewachungsausstattung), einem Abstellraum, einem Umkleideraum, einem Büro/A4fenthaltsr~um und ein~r •Küche (mit Spüle, Ober- 2 schrank, Unterschrank) mit einer Gesamtfläche vo~ ca. _50 m • Zusätzlich kpnn · der Auftragnehmer eine separate WC-Einheit nutzen. Uber die Räume und deren Aus- stattung w,rd bei der Übergabe ein Übergabeprötokoll gefertigt. 2. Der Auftraggeber -   weist den Auftragnehmer· in die im Dienstraum befindliche Technik ein und übergibt dem Auftragnehmer entsprechende Dokumentationen, · wie in be:. stimmten Situationen zu handeln ls,t' bzw.' wie die technischen_Einrichtungen zu bedienen .sind, -   weist den Auftragnehmer in'die pförtnertätigkeit ein, , gibt dem Auftragnehmer für die von.ihm durchzuführenden Kontrollgänge und Schließtätigkeiten in Form einer Hausinformation.konkrete und detaillierte An- forderungen, z.B. über zu beachtend_e Schwerpunkte oder konkrete Uhrzei- ten/Zeitintervalle; -  _übergibt dem Auftragn1:1hmer Dokumentationen bzw. schriftliche Anweisun- gen (Hauslnfc'mnationen, Notfallptäne), wo sich welche Mitarbeit!;lr und Ge- schäftsbereiche befinden und WEllche Handlungen bei Einbruch, Brand , Un- wetter, Havarien etc. durchzuführen uhä zu beachten· sind,.·.. · · -    benennt dem Auftragnehmer schriftlich die Personen; die für ihn mit dem Auf- traggeber (KIS Service-Center) zusammenarbeiten, s'tellt dem Auft.ragnehmer eine Übersicht der als Ansprechpartner zu i_nformie- renden Mitarbeiter b~i be.son9eren Vorkommnissen und Situationen zur Ver- fügung. Diese Mitarbeiter gewähren dem Auftragne~mer ggf. notwendige Un- · terstützung,        ·                        . -   weist den· Auftragnehmer in 'die Aufgaben der Schlüsselausgabe ein und be- nennt dlejenig•en Firme_n, denen vom Wachpersonal Schlüssel ständig· oder in ·Ausnahmefällen ausgehändigt werden dürfen, -    erarbeitet zu besonderen Anlässen Hausinformationen, in denen das Wach- personal Insbesondere auf· zeitlich begrenzte Besonderheiten und Verfah- rensweisen hingewiesen wird_. 3.- Der Auftraggeber ist gegenüber dem Auftragnehmer und dessen beauftragte·n Mitar- beitern -zur vollumfänglichen Weisung berechtigt. Der Auftraggeber ist jederzeit zur Einsichtnahme in die vom Auftragnehmer zy führenden Unterlagen (z.B. Wact,buc_           h, die sc·hlüsselausgabellste, die Daten des Wächterkontroll_      s y.ster:ns sowie_die Daten zur Parkraumbewirtschaftung) befugt. Auf Weisung sind dem Auftraggeber die Daten ' sowohl in Papierforni als auch in digitaler Form (Daten des Wächterkontrollsystems, Daten zur Parkraumbewirtschaftung) zur Verfügung·zu stellen.
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§5 Vertragslaufzelt und Kündigung ·· 1. Der Vertrag beginnt am .- u n d endet                  am.-i-.             Der Auftraggeber hat die rylögllchkeit, für die .Zeit nach Ablauf der V e r t r a g ~ . . . . . ,·einmal·elne Verlängerung des Vertra9es um zwei Jahre zu f rderri. Das O tionsrecht ist spätes- tens drei Monate vor Abiauf ·der Frist                                     dem A u ~ schriftlich .anzuzeigen. Bei Ausübung er Option endet der ve·rtrag am. . . . . . ohne dass es eine~ gesonderten KQndigung bedarf. '         . ·    2. o'as Recht .zur 'außerordentlichen Kündigung gemäß den: gesetzlichen Vorschriften bleib.t uriberQhrt. · 1rn Falle einer außerordentlichen.Kündigung durch den Auftraggeqer aus·Gründen, die der Auftragnehme( zu vertreten hat, haftet ·der Auftragnehmer dem Auftr_aggeber für die aus der fristlosen Kündigung· entstetiehd.en SchädE;m. 3. Der Auftraggeber kann den Vertrag auch fristlos kündigen, w~nn über das Vermö'gen des Auftragnehmers ein Insolvenz- oder Vergleichsverfahren eröffnet wird oder, die · Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird. Der Auftraggeber ist weiterhin zur außer- ordentlichen Küngigung berechtigt, wenn der Auftragnehmer gegen ·sonstige· sich aus diesem ,Vertrag ergebende Pflichten v_      erstößt und trotz schriftlicher Abmahnung durch den Auftraggeber die vertragswidrige Handlung nicht unterlässt oder diese fortsetzt 4. Kündigungsschreiben bedürfen in jedem Falle oer Schriftform. § -6 Vergütung 1. Für die nach diesem Vertra                                ungen verei'nbaren die Parteien, für den Zeitraum vo ·                                           ' e monatliche Vergütung in Hö- he von: 2. Für.den Fall der Ausübung der VerlängerungsopJion ~ ) hat der Auftragnehmer das Recht, eine Anpassung der tnonat- ~ d e m Umfang zu verlangen, wie sie sich zü dem Z~itpunkt durch tarifvertragliche oder ge9etzliche Erhöhungen des Lohnes darstellt. Die Erhöhung ist in einem nachgewiesenen .Rahi:nen vorzunehmen; der Nachweis hat durch eine ta- bellarische Kalkulation nach den Vorgaben der örtlichen ·Jndus.trie- und Handelskam- mer zu erfolgen. Eine weitere Anpassung ist insoweit ausgeschlossen. . 3. Der Auftraggeber ~ahlt die vereinbarte Vergütung, n~~hdem diese vom .Auftr:agneh- mer jeweils fQr den Vormonat in Rechnung gestellt wird, binnen 30 Tagen nach Ein- gang der prüffähigen Rechnung unbar auf ein vom Auftr,agnehmer nach Vertragsun- terzeichnung noch mitzuteilendes Konto;                                                    · §7 Haftun~ ,1. Der Aµftragnehmer.haftet nach den gesetzlichen Vorschriften.
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2, Der Auftragnehmer ,haftet auch für durch Ihn verursachte Schäden· an den ihm vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Räumen und den darin befiriqlichen Gegen- ständen. .                                                                        ·    11 i 3. · Der Auftragnehmer verpflichtet sich, rechtzeitig vor ·Beginn die·ses Vertrages eine     j Haffpflichtversicherung nach Maßgaben des § 6 der Ve~ordnung über das Bewa-            1, ! chungsgewerbe abzuschließen und für die Laufzeit des Vertrages aufrechtzuerhalten.       i Öem Auftraggeber ist unaufgefordert eine .Abschrift des Versicherungsvertrages vor       1 Beginn des V~rtrages zu i.)bergeben. Die· Mindesthöhe der Versicherungssumme be-         1 trägt je. Schadenereignis abweichend von § 6 BewachVO Uedoch iri Anwendung von ! i Vorschlägen des Br9 nchenverbandes BDSW):            ·                                  ' o   für Personen- u_nd Sachschäden -pauschal                 2.50d.ooo,oo Euro b    für das Abhandenkommen bewachter Sachen                    250.00.0,00 Euro o    fur reine Vermogensschäden                                 250.ooo,"oo Euro o    Abhandenkommen von Schlüsseln und Codekarten               250.000,00 Euro· o    Bearbeitungs- bzw. Tätigkeitsschäden                       250.000,00 Euro o    Urriwelthaftpflichtschäden                               2.509.000,00 Euro 1 4. Bei etwaigen _Haftungsfäll~n des Auftraggebers aufgrund von Fehlleistungen des Auf- tragnehmers oder seiner Mitarbeiter im Rahmen der-mit diesem Vertrag übernomme-· nen Aufgaben hat der Auftragnehmer. den Auftraggeber im Innenverhältnis vo'n An~        1 sprüchen-Dritter freizustellen.                 ·   ·         · 5. Der Auftragnehmer hat die ihm vom Auftraggeber übergebenen Schlüssel und Cpde- karten, die sich im Einzelnen aus der Anlage ~ (Schlüssellist9) erg·eben, sorgfältig iu benutzen und bei Nichtgebrauch sorgfältig zu verwahren; Bei Verlust eines Schlüs- sels haftet der Auftragnehm~r dem Auftraggeber pauschal in Höhe von 125.000,- Eu- ro'. Der Nachweis eines geringeren Scha.dens ist dem Auftragnehmer unbenommen, genauso wie dem Auftraggeber der Nachweis eines höheren Schadens gestattet ist. §8 yertragsanpassung Der Auftraggeber .Ist berechtigt, nachträglich Änderungen in der Beschaffenheit oder des Umfanges der Leistung zu verlangen. Der Auftragnehmer ~erpfllchtEit sich, diesen Änderungen zuzustimmen, soweit es ·zusätzliche Aufgaben _betrifft, jedoch nur im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit. Insbesondere kann der Auftraggeber den Auftrag- . n_ehtner damit beauftragen, zusätzliche Objekte ·zu. bewachen oäer Objekte, die in diesem Vertrag enthalten sind, nicht mehr zu bewachen. In diesem Falle Ist eine neue Vergütung u_nter Berücksichtigung der Mehr-· und Minderkosten zu vereinbarer:i. 'Die Änderungen im Leistungsumfang und die Vergütung sind in einem Nachtrag zu die- . sem Vertrag zu vereinbaren.                                  · § -9 Verschwiegenheit 1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich und seine Mitarbeiter zur Verschwiegenheit. Die Geheimhaltungspflicht erstreckt sl~h lnsb_esondere auf Betriebs- und Geschäftsge- heimnisse aller Art, auf Angaben über die ein~ und ausgehenden Personen oder das , bewachte Objekt sowie auf die Art und Weise der Bewachung. Die Verschwiegenheit .gilt nicht gegenüber del'Tl Adftraggeber sowie ~taatlichen Ermittlungsbehörden.
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2. Die Verschwiegenheitsverpflichtung bezieht in vollem Umfang auch auf den .Inhalt · die.ses '!ertrages urid gilt auch nachvertraglich. § 10 . sonstige Verein~ar~ngen 1, Dem ·Auftragnehmer sind die ~e-stimniungen des Brandenburgischen Gesetzes -über Mindestanforderungen für die · Vergabe von .öffentlichen Aufträgen (Brandenburgi- sches Vergabegesetz· - BbgVergG)· vom 21 ..September 201'1 (GVBI. 1· Nummer 19) bekannt. Er verpflichtet sich zur Einhaltung ·der· in diesem .Gesetz enthaltenen Rege. ltmgen; im Falle der Nicbtbefolgung oder .Zuwiderhandlung ist der Auftraggeber be- rechtigt, diesen Vertrag fristlos zu kündigen. 2. Der Auftraggeber 'übergibt dem Auftragnehmer gesondert in einem Ordner die fol- genden für die' ordnungsgemäße Durchführung der oben aufgefü~rten !ätigk~iten notwendigen Unterlagen: :                                                         · Liste der Ansprechpartner des K9mmunalen lmm9bilieri Service bei auftreten- den Besonderheiten nach offiziellem Dienstende wie Einbruch; Brand usw.; - Liste 9er zust~ndigen Firmen bei Havarien, .               ,              . - · Handlungsrichtlinien ·bei Bombenfurid, Einbruch, Brand, Fehlalarm usw.-, Übersicli'tsplan der.Alarm- und Brandmeldeanlagen, ·       .                    ; Liste der Ansprechpaf1ner bei Problemen in den Serverräumen,        · - Liste der Bürger und Firmen (nebst Fahrzeugkennzeichen), die (ggf. befristet)    II \ zur Einfahrt auf das Gelände der Stadtverwaltung befugt s_ind.     ·            ff 1· § 11 i 1 •Wirksamkeit und N~benabreden, Schlussbestimrriung'eri                         ' 1-. Wenn eine .Bestimmung dieses Vertrages· unwirksam sein'.sollte, ·wird dadurch die          1 . '       ,'Geltung d.es Vertrages im Übrigen nicht berührt. ·Es ist eine der unwirksamen Be- stimmung dem Sinne. und· der-wirtschaftlichen Bedeütung.· nact:i möglichst nahekom- mende andere Bestimmun~ zwisch~n den Parteien -zu vereinb~ren. ·' 2. Kann sich. ein Vertragspartner ai.lfgrund:zWirigender gesetzlicher Vorschriften auf eine · Vertragsbestimmung nicht berufen, so gilt als vertraglich ver~_inbart, dass dieses.auch der andere Vertragspartner nicht kann.              ..         ·     · 3. ,Nebenabrede~ s!nd ·nicht getroffen. Änderung~n und Ergänzungen di~ses Vertrage·s bedürfen zu ihr.er Wi~ksamkeit der Sc;;hriftform.      ·                       · -4. Der Auftragnehmer ist damit eim.i~.rstanden, dass die .erh9ben-en Dateri mittels elekt- .ronisöher Dateriverarbeiturig zum Zwecke der Vert,ragsdurchfÜhrung gespeichert .und verarbeitet werden; eine Übermittlung der Daten an Dritte erfolgt ausschließlich Im gesetzlichen Rahmen. .               ·    ·                            ·     ·· · 5. Der ·Auftragnehmer Ist verpflich.tet, Än9erüngen se'iner Anschrift und ggf. in der rechtsgeschäftlichen Vertretung seiner Firma unverzüglich an;zuzeigen. q.      Erfüllun~sort.und Gerichtsstand ist Potsdam:·.. 7.      Jeder Vertragspartner erhält eine Ausfertigung .dieses Vertrages.
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fl l ! Potsdar:n, den Kommunaler lmmobili~_n Service (Bernd Richter) Anlagen: 1. Lageplan· Campus                              . 2. Lagepläne Außenobjekt Am Palais Lichtenau und Außenobjekt Helen_e Lange Stn,;!ße . 3. Termine Separatbewachung für die Auszahlung von Leistungen 4. Schlüsselliste (Übergabe erfolgt nach Vertragsunterzei~hnung) · WL . 1-----1----- - -· B L.tr, ! --~----- ..• -l ----,<-w-------ll ' .
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