Neue KlageBerlin will Daten der Stiftungsaufsicht geheimhalten

Die grüne Justizverwaltung in Berlin wollte das Gesetz ändern lassen, damit sie keine Stiftungssatzungen mehr herausgeben muss. Die Gesetzesänderung hat nicht geklappt – und wir verklagen die Verwaltung jetzt auf Herausgabe der tausenden Satzungen, die sie von der Öffentlichkeit fernhalten wollte.

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Als der Berliner Senat im Sommer das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) durch ein Transparenzgesetz ablösen wollte, sahen die Senatsverwaltungen ihre Chance gekommen: 22 Jahre lang mussten sie nach dem IFG auf Anfrage von Bürger*innen Auskunft geben, jetzt wollten sie für ihre Arbeitsbereiche Ausnahmen erreichen.

Eigentlich sollte das neue Gesetz mehr Offenheit der Verwaltung bringen, der Entwurf des Senats sah aber das Gegenteil vor. Unter anderem die Polizei und Hochschulen sollten nach den Vorstellungen der rot-rot-grünen Regierung künftig keine Auskunft mehr geben. An der Spitze der Transparenzverächter mit dabei: Die Justizverwaltung unter dem grünen Senator Dirk Behrendt. Auf Seite 29 des 30-seitigen Gesetzentwurfs versteckten seine Beamten eine Ausnahme für die Stiftungsaufsicht des Landes Berlin, die zur Justizverwaltung gehört. Die Gesetzesbegründung erwähnt die Ausnahme nicht einmal, obwohl die Aufsicht zuvor 22 Jahre lang auskunftspflichtig war.

Wie sparen Millionäre ihre Steuern?

Die Aufsicht sollte künftig gar keine Informationen gegenüber der Öffentlichkeit mehr preisgeben. Das wäre vermutlich bequem für die Beamten: Die Sitftungsaufsicht ist nämlich für millionenschwere Stiftungen im Land Berlin zuständig. Sie prüft, ob und zu welchen Bedingungen Millionäre und Milliardäre mit dem Aufbau von Sitftungen Steuern sparen dürfen. Zu viel Öffentlichkeit stört dabei nur.

Inzwischen allerdings hat die grüne Justizverwaltung ein Problem: Der transparenzfeindliche Gesetzentwurf hat es nämlich – auch wegen des Widerstands aus der Zivilgesellschaft – nicht mehr vor den Abgeordnetenhauswahlen im September durchs Berliner Parlament geschafft. Und damit ist die Stiftungsaufsicht weiterhin auskunftspflichtig.

Diese Zeit nutzen wir: Bevor der neue rot-grün-rote Senat noch einmal versucht, die Stiftungsaufsicht von Transparenzpflichten zu befreien, haben wir sämtliche von ihr geprüften Satzungen von in Berlin ansässigen Stiftungen angefragt. Mehr als 1000 Satzungen müsste die Justizverwaltung jetzt eigentlich herausgeben.

Die Justizverwaltung weigert sich allerdings. Sie argumentiert unter anderem, bei der Herausgabe von Satzungen gemeinnütziger Stiftungen seien Geschäftsgeheimnisse betroffen. Welche Geschäftsgeheimnisse sich angeblich in den Satzungen verstecken sollen, hat die Verwaltung allerdings noch nicht offenlegt. Dazu wird sie jetzt ausreichend Gelegenheit haben: Wir haben die Justizverwaltung auf Herausgabe der Satzungen verklagt.

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