Doch keine schwerwiegende Gefahr
Nach unserer Klage musste die Polizei Berlin zugeben, dass sie doch nicht all ihre Dokumente aus Einsätzen geheimhalten kann. Trotzdem gibt es weiterhin massive Probleme mit der Transparenz bei der Polizei.
Im vergangenen Jahr war die Polizei Berlin der Ansicht, all ihre Dokumente in Bezug auf Polizeieinsätze seien von so elementarer Bedeutung für die Sicherheit des Landes Berlin, dass sie niemals aufgrund des Informationsfreiheitsgesetzes herausgegeben werden müssten. Wäre diese Ansicht zutreffend, führte dies dazu, dass die Behörde, die wie kaum eine andere im Land in die Grundrechte von Bürger*innen eingreifen darf, der Kontrolle durch die kritische Öffentlichkeit weitestgehend entzogen wäre. Das konnten wir nicht hinnehmen und haben geklagt – jetzt mit Erfolg!
Hintergrund des Rechtsstreits war ein Polizeieinsatz im Jahr 2020. Die Polizei räumte am 3. Oktober des Jahres den Weinbergpark im Berliner Bezirk Mitte. Der Kläger verlangte die Übersendung aller Unterlagen über den Einsatz und die Behörde blockte ab – mit offensichtlich unzutreffenden Argumenten.
Argumente nicht haltbar
Konkret war sie der Auffassung, die Herausgabe der Dokumente über den Einsatz würden behördliche Maßnahmen gefährden. Mit dieser Argumentation lassen sich jedoch nur Informationen über künftige Einsätze zurückhalten und auch das nur vorübergehend. Sobald der Einsatz abgeschlossen ist, besteht eine Herausgabepflicht.
Außerdem führte die Polizei an, eine Offenlegung der Dokumente würde eine schwerwiegende Gefährdung des Gemeinwohls darstellen. Allerdings konnte sie im Anschluss nicht argumentieren, warum die konkret angefragten Unterlagen im Falle ihres Bekanntwerdens das Wohl des Bundes oder eines Landes schwerwiegend beeinträchtigen würden. Bei den Dokumenten ging es um das Räumen eines Parks.
Vor dem Berliner Verwaltungsgericht versuchte die Polizei sodann gar nicht erst, diese Ansicht zu rechtfertigen. Nachdem die Klage begründet worden ist, erkannte sie sofort an, einen Teil der Unterlagen herausgeben zu müssen. Damit war die Sache jedoch noch nicht erledigt, sondern die Polizei ließ sich fünf Monate Zeit, um ihren Worten Taten folgen zu lassen und die angefragten Unterlagen geschwärzt herauszugeben.
Polizei verschleppt Verfahren
Auch wenn die Polizei mittlerweile eingesehen hat, dass sie nur in Ausnahmefällen Informationen zurückhalten darf und dies sehr genau begründen muss, sieht es so aus, als würde sie auch in Zukunft das Informationsfreiheitsgesetz missachten. Sie braucht regelmäßig Monate, um Überhaupt über Anfragen und Widersprüche zu entscheiden und wenn sie das tut, stellt sie sich häufig auf rechtliche Standpunkte, die kaum haltbar sind. Dagegen gerichtlich vorzugehen ist für viele Antragsteller*innen jedoch mit Aufwand und einem Kostenrisiko verbunden.
Wir unterstützen weiterhin Personen, die ihren Auskunftsanspruch gegenüber der Polizei durchsetzen wollen. So waren weitere Untätigkeitsklagen gegen die Berliner Polizei von uns bereits erfolgreich.
Um für eine effektive Durchsetzung des Informationsfreiheitsgesetzes zu sorgen, bräuchte es eine Aufsichtsbehörde mit echten Durchsetzungsbefugnissen, bei der sich Bürger*innen kostenfrei beschweren können oder einer Abschaffung von Gerichtsgebühren in Streitigkeiten. Zumindest wäre aber wünschenswert, wenn alle Behörden – und insbesondere die Polizei – einsehen würde, dass Transparenz keine Sicherheitsgefahr darstellt, sondern notwendig für die demokratische Willensbildung und die Kontrolle staatlichen Handelns ist.
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Z Ale x A Dir 5 A 56/Wachbuch 02.10.2020 Formular |Protokolldaten letzter Zugriff 03.10.2020 04:55h; EEE Protokollnummer 4 Dienststelle Dir 5 A 56 Eingestellt 03.10.20 00:35h Hauptüberschrift und Volkspark am Weinbergsweg 'Aufnehmender sl Mitteiler Dir 5 A 56 Wache Empfänger Dir 5 A 56 ED Sachverhalt 23:18 Uhr Mehrere Anrufe aufgrund von Lärm im Volkspark am Weinbergsweg. Auch dieser wurde zeitnah geräumt. Dort hielten sich etwa 150 Personen auf. Beide Einsätze verliefen ohne nennenswerte Widerstände, Einzelheiten sind dem FN zu entnehmen. “ |Auftrag/Maßnahme . erledigt Nein Lage Nein Bezüge Kopie nein [Kopie [Liste Einsatz TEinsatzanlass Dienststelle |Kopierender | Protokoll: ‚Datum, Uhrzeit [bearbeitet [Funktion Personen der Funktion |Zustand ITk | Art TAnlage [Bezeichnung [Dienststelle MP | ] Stand: 14.10.2020 13:22h; Ausgabe erstellt: TEE
Nala & 2 EINFACH 03.10.2020 09:10:36 be berlin a 56 ID.: besdpa56 091036:0310 Bereich 1: bu 01 berlin bpold be 02 verteiler 031 Bereich 2: Bereich 3: Betreff: Polizeiliche Maßnahmen des A 56 zur Überwachung und - Durchsetzung der SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung (InfSVO) am 02./03. Oktober 2020 1. Einsatzzeitraum 02./03. Oktober 2020, 22:07 Uhr bis 00:30 Uhr 2. Einsatzorte - 10119 Berlin, Volkspark am Weinbergsweg 3. Lage Die Lage in Bezug auf die Ausbreitung des Coronavirus und die damit einhergehenden umfangreichen Einschränkungen des öffentlichen Lebens werden als bekannt vorausgesetzt. In den oben genannten Parks halten sich in den Nachtstunden herausragend viele Personen in Feierlaune mit Musikdarbietung auf. Mit Zunahme der Personenanzahl steigt auch die Lautstärke und das Aggressionspotential. Aufgrund mehrerer Anrufe in Bezug auf Verstöße gegen das
00:02 Uhr: Beginn der Räumung durch Teilkräfte Dir E/V 1. BPA 15. EHu 00:13 Uhr: Ende der Räumung 00:30 Uhr: Entlassung aller Kräfte durch W1 A 56 5. Vorkommnisse/Tätigkeiten 201002-2220-331968 Tätigkeitsbericht / Verlaufsbericht 6. Polizeiführer GEB9 5 A 567411 7. Kräfte Dir 5 A 56: -/1 Dir 5 A 56 EWA 56/01: -/3 Dir 5 A 56 EWA 56/02: -/3 Dir 5 A 56 EWA 56/03: -/2 Dir 5 A 56 EWA 56/05: -/3 Dir 5 A 57 EWA 57/01: -/2 Dir 5 A 57 EWA 57103: -/2 Dir 5 A 57 EWA 571/04: -/2 Dir 5 A 57 EWA 57/05: -/2 Dir E/V 1. BPA Dhf; Anzahl nicht bekannt Dir E/V 1. BPA 11. EHu: Anzahl nicht bekannt Dir E/V 1. BPA 15. EHu: Anzahl nicht bekannt Die Gesamtstärke und Einsatzkräftestunden sind derzeit nicht zu ermitteln. Berlin Polizeipraesidium A 56 (N 3.10.2020 Anlagen:
Fo f na v L ) gs —- zur Information --- zur Information --- zur Information --- zur Information --- Polizei Berlin A 56 - 201002-2220-331968 BERLIN 7 Tätigkeitsbericht 1. Ereignisbezeichnung Ereignis / Delikt Tätigkeitsbericht ‚Zusatzbezeichnung Verlaufsbericht Versuch Nein Rechtsnorm 1.1. Ereignisort Straße EEE) PLZ Ort / Ortsteil GEB Berlin / Mitte Nation Deutschland Verwaltungsbezirk Mitte Polizeibereich 5621 1.1.1. Ergänzungen zum Ort Örtlichkeit Parkanlage/ Grünanlage Räumlichkeit ‚keine Räumlichkeiten möglich Eigenname d. Örtlichkeit Spezieller Charakter der Örtlichkeit von der Straße einzusehen Lichtverhältnisse Dunkelheit Beleuchtung nicht beleuchtet 1.2. Ereigniszeit Anfang Freitag 02.10.2020, 22:00 Uhr Ende Samstag 03.10.2020, 00:30 Uhr 2. Sachverhalt Verlaufsbericht Einsatzanlass: Mehrere Anrufer zu den Parks TEE EEE Volkspark am Weinberg). Mehrere Personen-/gruppen feiern lautstarke (grölen, laute Musik) Parties, verstoßen gegen die Covid-19 Verordnung (Nichteinhaltung der Abstände). E Fr erse) Tätigkeitsbericht - 201002-2220-331968 Seite 1 von 6 -- kein Origina okument —- kein Originaldokument --- kein Originaldokument ---
-- zur Information --- zur Information --- zur Information --- zur Information --- Polizei Berlin A 56 - 201002-2220-331968 BERLIN 3 1 63 we Mn mM 1 Du a Verlaufsbericht Volkspark am Weinberg, vom 02.10.-03.10.2020 Tätigkeitsbericht - -— 968 ' Seite 3 von 6 --- kein Originaldokument -- kein Originaldokument -- kein Originaldokument ---
--- zur Information --- zur Information --- zur Information --- zur Information --- Polizei Berlin A 56 - 201002-2220-331968 BERLIN 7 EWA 56/01, EWA 56/02, EWA 56/03, EWA 56/05, EWA 56/19 EWA 57/01, EWA 57/03, EWA 57/04, EWA 57/05 Kräfte 11. EHu Kräfte 15.EHu Teilkräfte DirE 1.BPA DhfE 3. Dokumente 3.1. Tätigkeitsbericht - 03.10.2020 01:10 Titel Tätigkeitsbericht - 03.10.2020 01:10 Dokumentname Tätigkeitsbericht - 03.10.2020 01:10 Dokumententyp Tätigkeitsbericht Dokumentenstatus - abgeschlossen Dokumentenversion 03.10.2020 04:34 Uhr Autor ETF 3.2. Nachtrag - 05.10.2020 14:21 Titel Nachtrag - 05.10.2020 14:21 Dokumentname Nachtrag - 05.10.2020 14:21 Dokumententyp Tätigkeitsbericht Dokumentenstatus abgeschlossen Dokumentenversion 05.10.2020 14:22 Uhr Autor ERZERRITEENEND (Name, Amtsbezeichnung) Tätigkeitsbericht - 201002-2220-331968 Seite'5 von 6 —- kein Originaldokument --- kein Originaldokument —- kein Originaldokument ---