Wie die Bundesregierung Antworten an den Bundestag verzögert

Eine verzögerte Behördenantwort ist eine abgelehnte Behördenantwort. Nicht nur Bürger*innen erfahren das immer wieder, auch der Bundestag. Das zeigt eindrücklich die Verzögerungstaktik des Verkehrsministeriums.

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Aktion vor dem Bundesverkehrsministerium –

Wer die Zeit kontrolliert, hat die Macht. Personen, die regelmäßig Anfragen an Behörden stellen, wissen, dass der Staat Bürger*innen zwar gerne Fristen setzt, aber sich selbst nur ungern an rechtliche Fristen hält. Das gilt nicht nur für Antworten auf Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz, sondern auch fürs Parlament.

Zwar müssen Behörden auf schriftliche und kleine Anfragen von Abgeordneten des Bundestags innerhalb von einer Woche bzw. von zwei Wochen antworten. Angeforderte Berichte von Abgeordneten sollen ohne Verzögerung zugeleitet werden. Dass dies allerdings teilweise krass hinausgezögert wird, zeigt die Akte einer solchen Anfrage an das Verkehrsministerium, die über FragDenStaat angefragt wurde.

Die internen E-Mails dokumentieren den Umgang des Ministeriums unter dem damaligen Verkehrsminister Andreas Scheuer mit einer Berichtsanforderung des Grünen Haushaltspolitikers Sven-Christian Kindler. Der Abgeordnete fragte am 9. August 2021 beim Verkehrsministerium einen Bericht zum umstrittenen Bauvorhaben an der B247 an, zu dem wir auch klagen. Nur drei Tage später hatte das Ministerium alle nötigen Informationen dazu zusammengetragen, um eine Antwort zu erstellen.

Monate statt Tage

Dann allerdings dauerte es noch weitere drei Monate – bis weit nach der Bundestagswahl – bis die Antwort auch tatsächlich ihren Weg zum Bundestagsabgeordneten Kindler fanden. Wie aus den internen Mails hervorgeht, dauerte alleine die Abstimmung der bereits fertigen Antworten innerhalb des Ministerium vier Wochen. Danach rührte kurz vor der Bundestagswahl wochenlang kein Beamter das Thema an, um erst im November wieder die Bearbeitung des Themas aufzunehmen.

Nach weiteren logistischen Verzögerungen erreichte die Akte erst Mitte November des Jahres den Bundestag, letztlich in einem als geheim eingestuften Bericht, aus dem nicht zitiert werden darf. Statt zwei Wochen dauerte es also über drei Monate, bis die Dokumente dem Bundestag zukamen – und damit erst nach der Bundestagswahl.

Der Vorgang zeigt, dass offenbar nicht nur eine Überlastung der Verwaltung für Verzögerungen verantwortlich sein kann. In diesem Fall hatte die Behörde schon kurz nach der Anfrage alle wichtigen Infos zusammengestellt. Der Antragsteller Christian Storch spricht von einer „gezielten und daher völlig inakzeptable Missachtung des Parlaments, die nur einen Zweck hatte: der Öffentlichkeit verschweigen, dass Minister Scheuer mitten in der parlamentarischen Sommerpause vor der Bundestagswahl einen ÖPP-Vertrag unterschieben hatte, von dem ihm bekannt war, dass dieser für den Bund nicht wirtschaftlich ist. Diese Information sollte keinesfalls vor der Bundestagswahl bekannt werden.“

zur Anfrage

zu den Dokumenten

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1     stenum                                                                               (- für Digitales 4’ und Verkehr                                                                                                       7 Y                                                                                                                    . u G7 GERMANY 2022 Bundesministerium für Digitales und Verkehr e Postfach 20 01.00, 53170 Bonn Robert-Schuman-Platz 1 53175 Bonn POSTANSCHRIFT Postfach 20 01 00 53170 Bonn TEL +49 228 99-300-5123 Fax +49 228 99-300-800-5123 Ref-StB12@bmdv.bund.de www.bmvi.de Betreff: Antrag gemäß Informationsfreiheitsgesetz (IFG) zu Ein- zelheiten der Bearbeitung der Berichtsbitte vom 09.08.2021 mit dem Titel "Ergebnisse der aWU ÖPP B247“ im Zeitraum 09.08. — 07.12.2021 - Bescheid Bezug: Ihr IFG-Antrag vom 07.12.2021 Aktenzeichen: Z 26/286.2/1-1087 IFG Datum: Bonn, 94.02.2022 Seite 1 von 4 Anlagen: 26 Sehr gee mit E-Mail vom 07.12.2021 beantragen Sie nach dem Informations- freiheitsgesetz des Bundes (IFG) Zugang zu folgenden Informationen: „zu allen Akten, Vorlagen, Entwürfen,                                    Vermerken, Dokumenten, Un- terlagen sowie zur elektronischer und postalischer Kommunikation, die das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur so- wie alle beteiligten weiteren Stellen der öffentlichen Verwaltung des Bundes und der Länder sowie nachgeordnete Behörden des Bundesmi- nisteriums für Verkehr und digitale Infrastruktur sowie ggf. bundesei- gene Unternehmen im Zuge der internen Bearbeitung, Verarbeitung, Planung der Beantwortung und Beantwortung der Berichtsbitte vom 09.08.2021 mit dem Titel "Ergebnisse der aWU ÖPP B247" im Zeit- raum vom 09.08.2021 bis zum 07.12.2021 angelegt bzw. durchgeführt haben“. Es ergeht folgender Bescheid: 1. Ich gebe Ihrem Antrag in folgendem Umfang - unter Schwärzung der personenbezogenen Daten der Kommunikationspartner - statt: - E-Mail vom 10.08.2021 9:38 Uhr - E-Mail vom 11.08.2021 14:34 Uhr - E-Mail:vom 12.08.2021 13:50 Uhr mit E-Mail-Korrespondenz bis 11.08.2021 14:34 - E-Mail vom 13.08.2021                         12:20 Uhr mit E-Mail-Korrespondenz bis —. 1 ı Zertifikat seit 2000 | audit berufundfamillie   :
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AR  | Bundesministerium ar 8 für Digitales | und Verkehr                                                                            / G7 GERMANY 2022 Seite2 von 4 11.08.2021 14:34 - E-Mail vom 13.08.2021 13:07 Uhr - E-Mail vom 13.08.2021 13:26 Uhr - E-Mail vom 30.08.2021 16:30 Uhr - E-Mail vom 30.08.2021 17:25 Uhr - E-Mail vom 31.08.2021 12:29 Uhr - E-Mail vom 31.08.2021 13:33 Uhr - E-Mail vom 01.09.2021 8:33 Uhr - E-Mail vom 02.09.2021 11:53 Uhr mit E-Mail-Korrespondenz bis 01.09.2021 10:39 - E-Mail vom 03.09.2021 11:43 Uhr - E-Mail vom 16.09.2021 10:32 Uhr mit E-Mail-Korrespondenz bis 09.08.2021.15:42 Uhr - E-Mail vom 17.09.2021 11:18 - Vermerk v. 17.09.2021 - E-Mail vom 20.09.2021 12:02 Uhr mit E-Mail-Korrespondenz bis 20.09.2021 10:58 Uhr - Schreiben vom 22.09.2021 - Mitzeichnungsfax 28.09.2021 14:19 Uhr - E-Mail vom 02.11.2021 14:19 Uhr - E-Mail vom 02.11.2021 14:34 Uhr - Vermerk vom 08.11.2021 - E-Mail vom 12.11.2021 11:56 mit E-Mail-Korrespondenz bis 12.11.2021 10:33 - E-Mail vom 15.11.2021 11:00 Uhr - E-Mail vom 16.11.2021 12:15 Uhr - E-Mail vom 16.11.2021 16:10 Uhr Im Übrigen wird Ihr Antrag abgelehnt. 2. Der Bescheid ergeht auslagen- und gebührenfrei. Begründung: Mit E-Mail vom 07.12.2021 haben Sie Zugang zu allen Akten, Vorla- gen, Entwürfen, Vermerken, Dokumenten, Unterlagen sowie zur elektronischen und postalischen Kommunikation, die das Bundesmi- nisterium für Verkehr und digitale Infrastruktur sowie alle beteiligten weiteren Stellen der öffentlichen Verwaltung des Bundes und der Län- der sowie nachgeordnete Behörden des Bundesministeriums für Ver- kehr und digitale Infrastruktur sowie ggf. bundeseigene Unternehmen im Zuge der internen Bearbeitung, Verarbeitung, Planung der Beant- wortung und Beantwortung der Berichtsbitte vom 09.08.2021 mit dem Titel "Ergebnisse der aWU ÖPP B247" im Zeitraum vom 09.08.2021 bis zum 07.12.2021 angelegt bzw. durchgeführt haben, beantragt. Mit Teilschwärzungen haben Sie sich insoweit einverstanden erklärt, dass dadurch die Persönlichkeitsrechte von beteiligten Personen gewahrt werden. h   Zertifikat seit 2009     | -  audit berufundfamilie    ; I                         £
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FR  | Bundesministerium 2° 1 für Digitales                                                                        7 Ü und Verkehr | g 4 G7 GERMANY 2022 Seite 3 von 4 8 1 Abs. 1 IFG gibt einen allgemeinen Anspruch auf Zugang zu amtli- chen Informationen, soweit sie dem BMDV (vormals BMV]) vorlie- gen. Amtliche Informationen sind gem. $2 Nr. 1 IFG alle amtlichen Zwecken dienenden Aufzeichnungen, unabhängig von der Art ihrer Speicherung, nicht jedoch Entwürfe und Notizen, die nicht Bestandteil eines Vorgangs werden sollen. Die genannten E-Mails und weiteren Dokumente sind derartige amtliche Informationen. Sonstige Kommu- nikation usw. der Bundesverwaltung sowie nachgeordneter Behörden des Bundes sowie aller beteiligten externen Kräfte und/oder der Auf- tragsverwaltungen der Länder im Auftrag des Bundes liegen dem BMDV nicht vor; Zugang zu ihnen ist daher bei den genannten Stellen zu suchen. Das Recht auf Zugang nach dem IFG hat Grenzen, die in den $$ 3 - 6 IFG normiert sind. Hier kommt folgender Versagungsgrund zur An- wendung: Gem. $ 3 Nr. 4 IFG besteht kein Anspruch auf Zugang zu Informatio- nen, wenn die Information einer durch Rechtsvorschrift oder durch die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum materiellen und organisatori- schen Schutz von Verschlusssachen geregelten Geheimhaltungs- oder Vertraulichkeitspflicht oder einem Berufs- oder besonderen Amtsge- heimnis unterliegt. Das an die Geheimschutzstelle des Bundestages übermittelte Schreiben mit den geheimhaltungsbedürftigen Daten zur Beantwortung der Berichtsbitte ist als VS-Vertraulich eingestuft wor- den; schon im Vorfeld waren die Zahlen als VS-N£D eingestuft. Die Anhänge der E-Mails, die sich auf das genannte Schreiben beziehen, sind daher von der Zugangsgewährung auszunehmen. 8 5 IFG verpflichtet zum Schutz von personenbezogenen Daten. Dies betrifft vorliegend die personenbezogenen Daten der Kommunikati- onspartner. Mit der Schwärzung dieser personenbezogenen Daten ha- ben Sie sich in Ihrem Antrag einverstanden erklärt. Deshalb ist Ihrem Antrag nur in dem oben beschriebenen Umfang stattzugeben. Mit freundlichen Grüßen i   Zertifikat seit 2009 u i audit berufundfamilie    ; z
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AR    Bundesministerium I 8 für Digitales 8 und Verkehr                                                                   / G7 GERMANY 2022 Seite 4 von 4 Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekannt- gabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Bun- desministerium für Digitales und Verkehr, Invalidenstraße 44, 10115 Berlin einzulegen. Anlagen (26) Am                   ) Zertifikat seit 2009   i audit berufundfamilie z
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Halıye 1 Ref-Z20 Von:                                                            oo mi.vund.de Gesendet:                                  Dienstag, 10. August 2021 09:38 An:                                        Ref-Z20; Cc:                                                                                      @bmf.bund.de; Betreff:                                    WG: Berichtsanforderung MdB Kindler (B90/GR)     - ÖPP B 247 Anlagen:                                    MaB Kindler - awU ÖPP B247.pdf Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrter Herr anbei übersende ich Ihnen eine Berichtsanforderung von MdB Sven-Christian Kindler (B90/GR), vom 9. August 2021 zum Thema „ÖPP B 247“ mit der Bitte um Übermittlung eines weitergabefähigen Berichts bis spätestens 18. August 2021, DS. Sofern absehbar ist, dass die durch den Abgeordneten gesetzte Frist nicht gehalten werden kann, bitte ich, mit dem Büro des Abgeordneten eine neue Frist zu vereinbaren und diese mitzuteilen an Ho                       bmf.bund.de; EEE             © bmf.bund.de; cc: Referatspostfach E@bmf.bund.de. Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Bundesministerium' der Finanzen ReferatiiBi Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin Festnetz:       +49 3018 682 E-Mail:                                  bmf.bund.de Internet:       www.bundesfinanzministerium.de v%& in
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Kalaya Ref-Z20 Von:                                       Ref-Z20 Gesendet:                                  Mittwoch, 11. August 2021 14:34 An:                                        Ref-StB12 Ce:                                                       UAL-Z2: ME                 EEE              BEE Betreff:                                   Berichtsbitte MdB Kindler - Ergebnisse der avU ÖPP B247 Anlagen:                                   Muster Berichtsbitte.doc; Anf_MdB Kindler-aWU_ÖPP_B247.pdf Priorität:                                 Hoch Kategorien:                                Berichtsbitte Text bitte im HTML-Format anzeigen lassen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, der Abg. Kindler hat sich mit den beiliegenden Fragen zum ÖPP-Projekt B 247 an uns gewandt. Ich bitte bis zum 18.08.2021, DS unter Verwendung des beiliegenden Formblatts um Zuleitung eines von AL-StB gebilligten Beitrags an den Referatsbriefkasten von Z 20. Sollte Ihre Zuständigkeit nicht gegeben sein, bitte ich um unverzügliche Weiterleitung dieser E-Mail an die zuständige Organisationseinheit und entsprechende Unterrichtung des Referates Z 20. Die Zeichnung der Hausleitung wird durch das Referat Z 20 in die Wege geleitet. Mit freundlichen Grüßen Für Z 20
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Abg.   Sven-Christian Kindler                                      09.08.2021 Datum Berichtsanforderung zum Thema                 „Ergebnisse der aWU        ÖPP    B247“ DR]    Bis zum 23.08.2021......cccceeaneeensensenennensenennnnnnenen    nennen nennen []     biszurSitzungam                  —neeeeeeesensnnenuesunsnenennennensneenne nennen [_]    bis zur nächsten Ausschusssitzung.......uusueeseeenseeeeseeeneeeeeeenn Ich bitte um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Wie viel Millionen Euro barwertig bzw. wie viel Prozent beträgt laut abschließender                Wirtschaftlichkeitsuntersuchung                   der Gesamtnutzenvorteil der ÖPP-Beschaffung                     zum    ÖPP-Projekt B247 gegenüber der konventionellen Beschaffung über                          den Betrachtungszeitraum           (bitte für die Teilprojekte differenziert darstellen)? 2.Wurde        in      allen     Teilprojekten     in      der    abschließenden Wirtschaftlichkeitsuntersuchung ein positives Ergebnis erzielt? a. Wenn nein, in welchem Teilprojekt nicht? b. Welches konkrete Ergebnis erbrachte die                   abschließende Wirtschaftlichkeitsuntersuchung in diesem Fall/in diesen Fällen? c. Wieso       erfolgte trotz ggf. negativen            Ergebnissen       eine Vergabe? 3. Wann wird die Bundesregierung, so wie im Koalitionsvertrag zwischen           CDU/CSU           und      SPD         vorgesehen         [„Die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung            und     die    Konzessionsverträge werden         wir       nach      Vergabe       bei     Zustimmung            des Konzessionsnehmers im Internet veröffentlichen.“ (Randnummern: 3385-3387,               S.           74)]          die          abschließende Wirtschaftlichkeitsuntersuchung im Internet zu veröffentlichen? Unterschrift
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Bundesministerium für Verkehr und                                    Berlin, den tt. mm.jjjj digitale Infrastruktur             " Berichtsanforderung des / r Abg. xxxxxxxxxxx vom XXXXxXXXX zum Thema: 5 srreeeeceeeer PPESPRPFFUR “ Frage: .. Times New Roman, Schriftgrad 12, kursiv, einzeilig...u... cnseeee ensure ren? Antwort: ... Times New Roman, Schriftgrad 12, 1,5 Zeilen, Abstand...............--4...-   .
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te Von:                                          A Gesendet:                                    Donnerstag, 12. August 2021 13:50 An:                                                 Ri Betreff:                                     AW: Berichtsbitte MdB Kindler - Ergebnisse der awU ÖPP B247 Oder für die Sitzungsperiode dann doch. nach Altvätersitte ...? Hatte die Begründung nicht mehr auf dem Schirm. Von: Gesendet: Donnerstag, 12. August 2021 13:00 Ar: Betreff: AW: Berichtsbitte MdB Kindler - Ergebnisse der awU ÖPP B247 Der Antrag auf Ausweitung wurde damit begründet, dass diese Maßnahme der Arbeitsfähigkeit des Ausschusses in der sitzungsfreien Zeit diene. Man könnte also auch für diese Berichtsbitte die Einsichtnahme ausweiten, sich aber eine engere Definition der zur Einsichtnahme berechtigten Personen in der Sitzungszeit vorbehalten, wenn wir das denn wollen... die Entscheidung ist grundsätzlicher Natur, da bin ich bei Ihnen. Vor: EEE Gesendet: Donnerstag, 12. August 2021 12:45 An:             En < obimvi.bund.de> Betreff: AW: Berichtsbitte MdB Kindler - Ergebnisse der awU ÖPP B247 Die Ausweitung sollten wir von vorneherein so vorsehen, da es ja kein projekt- oder einzelfallspezifisches Thema ist, sondern grundsätzlicher Natur, oder? Von: Gesendet: Donnerstag, 12. August 2021 12:35 Ar: Betreff: WG: Berichtsbitte MdB Kindler - Ergebnisse der awU ÖPP B247 Wichtigkeit: Hoch Hallo EN, anliegenden Antwortentwurf sende ich Ihnen mit der Bitte um Mitzeichnung. Die Begründung für die Einstufung als VS-Vertraulich stützt sich auf die Formulierung bei der letzten Kleinen Anfrage. Die bei Frage 3 in Bezug genommene BT-Drs. liegt bei. Z 20 erhält zunächst den Antwortentwurf und die für die Geheimschutzstelle vorgesehene ergänzende Antwort. Sobald Sts G der Einstufung als VS-Vertraulich. zustimmt, wird von uns der Geheimschutzbeauftragte eingebunden und anschließend der Vorgang in die Geheim-Reg gegeben. Wegen der zuletzt eingegangenen Anfrage auf Ausweitung der Einsichtnahme auf die Mitarbeiter der Ausschussmitglieder sollten wir uns kurz darüber unterhalten, ob diese hier von vorneherein vorgesehen werden soll. Im anliegenden Schreiben an die Geheimschutzstelle habe ich das noch nicht angelegt. [Seite]
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Viele Grüße Von: Ref-Z20 Gesendet: Mittwoch, 11. August 2021 14:34 An: Ref-StB12 <Ref-StB1l2@bmvi.bund.de> Cc:                              ob      mvi.bund.de>; UAL-Z2 <ual-z2@bmvi.bund.de>; EEE EEEOb ni. un. >; VEN                                            < TEEN© br vi. un .cie>; TEEN EEE            © bnvi.bund..ie>; EEE                 <              oo vi.bund.de> Betreff: Berichtsbitte MdB Kindler - Ergebnisse der awU ÖPP B247 Priorität: Hoch Text bitte im HTML-Format anzeigen lassen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, der Abg. Kindler hat sich mit den beiliegenden Fragen zum ÖPP-Projekt B 247 an uns gewandt. Ich bitte bis zum 18.08.2021, DS unter Verwendung des beiliegenden Formblatts um Zuleitung eines von AL-StB gebilligten Beitrags an den Referatsbriefkasten von Z 20. Sollte Ihre Zuständigkeit nicht gegeben sein, bitte ich um unverzügliche Weiterleitung dieser E-Mail an die zuständige Organisationseinheit und entsprechende Unterrichtung des Referates Z 20. Die Zeichnung der Hausleitung wird durch das Referat Z 20 in die Wege geleitet. Mit freundlichen Grüßen Für 220 [Seite]
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