Finanzministerium muss Beiratsprotokolle offenlegen
Nach dem Verwaltungs- und dem Oberwaltungsgericht hat jetzt final auch das Bundesverwaltungsgericht nach unserer Klage entschieden: Informationsfreiheit gilt auch für die Protokolle von Beiräten der Ministerien!

GFF und FragDenStaat
Nach unser Transparenzklage hat das Bundesverwaltungsgericht heute entschieden: Das Bundesfinanzministerium muss die Protokolle seines wissenschaftlichen Beirats der Öffentlichkeit zugänglich machen. Das hatte das Ministerium zuletzt mit Verweis auf die interne Satzung des Beirats abgelehnt, die für die Dokumente Vertraulichkeit festgeschrieben hat.
FragDenStaat und die Gesellschaft für Freiheitsrechte hatten gemeinsam mit dem Politikwissenschaftler Moritz Neujeffski auf Herausgabe der Protokolle geklagt. Neujeffski hatte zu Forschungszwecken Einsicht in die Protokolle des Beirats von 1998 bis 2018 verlangt. Ihn interessiert, wie groß der Einfluss des wissenschaftlichen Beirats auf die Arbeit des Ministeriums ist.
Der Beirat des Ministeriums nimmt regelmäßig Stellung zu steuer- und finanzpolitischen Fragen. Seine Arbeit ist somit von großer politischer Relevanz. Trotzdem lehnte das BMF den Antrag auf Akteneinsicht mit Hinweis auf die interne Satzung des Beirates ab und vereitelte so den Anspruch nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Außerdem versuchte das Ministerium den Eindruck zu erwecken, dass bei einer Herausgabe der Protokolle die öffentliche Sicherheit gefährdet wäre.
Das Bundesverwaltungsgericht hat jetzt allerdings klargestellt, dass das Grundrecht auf Informationsfreiheit nicht durch Beiratssatzungen ausgehebelt werden kann. Dies hatten zuvor in erster und zweiter Instanz auch das Berliner Verwaltungsgericht und das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschieden.
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