Urteil zu LebensmittelkontrollenAuch Schleswig-Holstein muss Berichte herausgeben

Wir gewinnen erneut wegen „Topf Secret“ vor Gericht. Die Entscheidung stärkt alle, die wissen wollen, wie sauber ihr Lieblingsrestaurant ist.

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Behörden in Schleswig-Holstein sind verpflichtet, die Ergebnisse von offiziellen Lebensmittelkontrollen in Restaurants, Bäckereien oder Imbissbuden herauszugeben. Das hat das Verwaltungsgericht Schleswig jetzt in einem Musterfall entschieden.

Die zuständigen Landkreis-Ämter in Schleswig-Holstein sind die letzten Behörden deutschlandweit, die sich weigern, über die Online-Plattform „Topf Secret“ angefragten Lebensmittelkontrollberichte an die Antragsteller:innen zu übersenden. Lediglich ob und wann es Kontrollen gegeben habe und es zu Beanstandungen gekommen sei, teilen die Behörden teilweise mit. Dies sei unzureichend, entschieden die Richter:innen. Bürger:innen hätten laut Verbraucherinformationsgesetz (VIG) ein Recht darauf, die Ergebnisse von Lebensmittelkontrollen zu erfahren, so das Gericht.

Mehr als 50.000 Anträge

Auf „Topf Secret“, einer Plattform von foodwatch und FragDenStaat, ist es für Bürger:innen seit Anfang 2019 möglich, auf Grundlage des VIG amtliche Kontrollergebnisse abzufragen – auch solche, die die Behörden bislang geheim halten. Denn in Deutschland wird bisher nur ein Bruchteil der Ergebnisse der amtlichen Lebensmittelkontrollen aktiv durch die Behörden veröffentlicht. Mittlerweile wurden über „Topf Secret“ mehr als 56.000 Anträge gestellt. Immer wieder hatten sich Behörden geweigert, Informationen an die Bürger:innen herauszugeben – unter anderem auch wegen der vermeintlich unklaren Rechtslage.

In dem konkreten Fall hatte foodwatch den schleswig-holsteinischen Landkreis Ostholstein auf Herausgabe der Ergebnisse von Lebensmittelkontrollen beim „Grand Hotel Seeschlösschen“ am Timmendorfer Strand verklagt. foodwatch hatte die Kontrollberichte über „Topf Secret“ bei der zuständigen Behörde beantragt – aber nie erhalten.

Mit dem Urteil folgt das Gericht der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung in ganz Deutschland. In allen anderen Bundesländern hatten die zuständigen Gerichte bereits das Informationsrecht der Bürger:innen bekräftigt. Alle Gerichte stellten klar, dass die Behörden zur Auskunft der Kontrollergebnisse verpflichtet sind – auch wenn die Anträge über die Plattform „Topf Secret“ gestellt wurden.

foodwatch und FragDenStaat fordern für Deutschland ein Transparenz-System nach dänischem Vorbild. In Dänemark erfahren Verbraucherinnen und Verbraucher direkt an der Ladentür und im Internet anhand von Smiley-Symbolen, wie es um die Sauberkeit in Lebensmittelbetrieben bestellt ist. Wenige Jahre nach Einführung des Smiley-Systems im Jahr 2002 hat sich die Quote der beanstandeten Betriebe halbiert – von 30 auf rund 15 Prozent. In Deutschland bleibt die Beanstandungsquote seit Jahren konstant bei etwa 25 Prozent.

Übersicht über Gerichtsverfahren zu „Topf Secret“

FAQ zu „Topf Secret“

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