Entscheidung des LandtagsSachsen bekommt 2023 „Transparenz“gesetz

Sächsische Behörden sollen zu mehr Transparenz verpflichtet werden. Doch es gibt eklatante Lücken.

-

Volle Transparenz – aber bloß nicht zu viel: Sachsen bekommt ein Transparenzgesetz; und es ist in vielerlei Hinsicht das schlechteste Gesetz seiner Art in Deutschland.

Transparenzgesetze sollen dafür sorgen, die Arbeit von Behörden auf gleich zwei Wegen leichter zu kontrollieren: die Verwaltung muss Infos herausgeben, wenn Bürger:innen danach fragen. Außerdem sollen Beamte viele wichtige Dokumente von sich aus veröffentlichen.

Beides soll bald auch in Sachsen gelten. Allerdings geht das Bundesland in einem entscheidenden Punkt einen anderen Weg. Die schwarz-rot-grüne Regierung hat jetzt ein neues Transparenzgesetz verabschiedet, das für die meisten Behörden des Freistaats überhaupt nichts ändert. Das neue Gesetz betrifft nur Landesbehörden. Viele Entscheidungen, die den Alltag von Bürger:innen beeinflussen, fallen allerdings auf kommunaler Ebene. Und Kommunen müssen genauso wenig Infos preisgeben wie bisher – trotz „Transparenzgesetz“.

22 Ausnahmen gegen Transparenz

Auch bei den Behörden, die durch das Gesetz bald zur Auskunft verpflichtet sind, wird es nicht einfach, die gewünschten Infos zu erhalten. 22 Ausnahmegründe zählt das Gesetz gegen Transparenz. Etwa Entscheidungsentwürfe der Regierung, interne Notizen oder vorbereitende Vermerke müssen nicht öffentlich gemacht werden.

Und wer Antworten von Behörden will, muss in Sachsen nicht nur den Namen, sondern auch die eigene Adresse herausgeben – offenbar, damit nicht zu viele Menschen tatsächlich das Gesetz nutzen. Das haben wir bereits im Rahmen der Anhörung zum Gesetz kritisiert.

Besser als nichts: Landesbehörden müssen durch das neue Gesetz etwa Regierungsbeschlüsse, Gesetzesentwürfe, Gutachten, Studien und Berichte online auf einer Transparenzplattform veröffentlichen. Anfragen an die Behörden bleiben bis zu einem Aufwand von 600 Euro kostenfrei. Für aufwendigere Anfragen können allerdings Gebühren bis zu 2500 Euro anfallen. Mit Sachsens neuem Gesetz verbleiben Niedersachsen und Bayern als letzte Bundesländer ohne Informationsfreiheits- oder Transparenzgesetz.

Das sächsische Transparenzgesetz tritt zum 1. Januar 2023 in Kraft.

Über FragDenStaat könnt Ihr bereits jetzt Anfragen mit Verweis auf die neuen Regelungen stellen. So können Sachsens Behörden sich schon einmal an die neuen Abläufe gewöhnen.

Für eine informierte Zivilgesellschaft spenden

Unsere Recherchen, Klagen und Kampagnen sind essentiell, um unsere Politik und Verwaltung transparenter zu machen! So können wir unsere Demokratie stärken. Daraus schlagen wir kein Profit. Im Gegenteil: Als gemeinnütziges Projekt sind wir auf Spenden angewiesen.

Bitte unterstützen Sie unsere Arbeit!

Jetzt spenden!

Urteil zu Lebensmittelkontrollen Auch Schleswig-Holstein muss Berichte herausgeben

Wir gewinnen erneut wegen „Topf Secret“ vor Gericht. Die Entscheidung stärkt alle, die wissen wollen, wie sauber ihr Lieblingsrestaurant ist.