Gutachten des VerkehrsministeriumsSo gefährlich ist Teslas Autopilot

Schon 2016 kam das Verkehrsministerium in einem internen Gutachten zu einem verheerenden Fazit. Der Autopilot blieb auf der Straße, das Dokument unter Verschluss – wir veröffentlichen es.

-
In Ladeposition hoffentlich unbedenklich: Teslas Autopilot –

Es ist ein Prestigeprojekt des US-Autoherstellers Tesla – und zugleich ein Garant für negative Schlagzeilen: der sogenannte Autopilot-Modus. 

Erst kürzlich kündigte die US-Verkehrsbehörde an, das Feature erneut unter die Lupe nehmen zu wollen, nachdem es zu zahlreichen Auffahrunfällen von Teslas bei Verwendung des Autopiloten gekommen war. 2016 starb ein Tesla-Fahrer bei einem Unfall, als er mit angeschaltetem Autopiloten auf einen Sattelschlepper aufgefahren war. Im August 2022 starb ein Motorradfahrer, der von einem Tesla mit aktiviertem Autopilot überfahren wurde

Unterlagen aus dem Bundesverkehrsministerium zeigen verheerende Einschätzungen von Sachverständigen. Wir veröffentlichen die Dokumente jetzt erstmals.

Gutachten sieht erhebliche Gefährdung

„Jeder Tesla verfügt standardmäßig über modernste Hardware, um die Autopilot-Funktionalität schon heute [...] zu ermöglichen“, wirbt das Unternehmen auf seiner Website. Geht es nach Tesla, soll die Technik die Fahrer:innen „entlasten“ und für mehr Sicherheit sorgen.  

Ein Gutachten im Auftrag des Bundesverkehrsministeriums über Teslas Oberklasse-Fahrzeug „Model S“ kam 2016 zu einem anderen Schluss: „Die untersuchten Fahrzeuge […] sind nicht so gebaut und ausgerüstet, dass ihr verkehrsüblicher Betrieb niemanden schädigt oder mehr als unvermeidbar gefährdet, behindert oder belästigt.“

Seitdem hielten die Behörden das kritische Gutachten jedoch unter Verschluss. Laut einem Bericht des Spiegel habe der damalige Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) das Gutachten ignorieren und stattdessen Tesla mit Fördergeldern zur Forschung ausstatten wollen. Mehrere Anfragen mit Hilfe des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) lehnten die Behörden seit 2016 immer wieder mit derselben Begründung ab: Man sei mitten in einem Beratungsprozess und das Gutachten sei Teil davon. Auch sechs Jahre später argumentierte das Verkehrsministerium noch damit, dass „zurzeit“ Beratungen zwischen Verkehrsministerium und dem für die Prüfung und Genehmigung von Fahrzeugen zuständigen Kraftfahrtbundesamt bestünden.

Nachdem wir Widerspruch eingereicht hatten, gab das Ministerium die Untersuchungsberichte im Juni 2022 doch heraus. Die Beratungen seien „nunmehr abgeschlossen“, hieß es dazu. 

Keine klare Position

Ob die damalige Kritik der Gutachter:innen nun vom Tisch ist, bleibt unklar. Auf Nachfragen gab das Bundesverkehrsministerium nur ein dürftiges Statement: Das Kraftfahrtbundesamt führe regelmäßig Untersuchungen an Autos der jeweiligen Hersteller durch, um Gesundheit und Sicherheit zu schützen. Bei Tesla hätten die Ergebnisse Auffälligkeiten gezeigt, „die seitens des Herstellers zum Teil bereits behoben wurden; zum Teil sind derzeit die weiteren Abhilfemaßnahmen noch in der Erprobung und Absicherung“.

Klar ist allerdings: Tesla bemüht sich weiter, neue automatisierte Fahrsysteme auf deutschen Straßen erproben zu dürfen. Dies geht aus dem Mailverkehr zwischen dem Unternehmen und dem Verkehrsministerium hervor, den wir ebenfalls veröffentlichen. Auf unseren IFG-Antrag nach dem gesamten Mailverkehr zwischen dem Ministerium und Tesla gab die Behörde nach anfänglicher Weigerung zumindest einige Dokumente aus den Jahren 2019 und 2020 heraus. 

In den Mails kündigt Tesla an, in Deutschland verschiedene Systeme erproben und zulassen zu wollen, etwa für automatisierten Spurwechsel oder eine „Come to me“-Funktion, bei der das leere Fahrzeug selbstständig zu der Person fährt, die es per Smartphone anfordert. Das Programmpaket mit dem Namen FSD („Full-Self-Driving“) soll in den USA demnächst rund 160.000 Menschen als Testversion zur Verfügung stehen.

Wie genau sich das Verkehrsministerium zu diesen Plänen positioniert, geht aus den Unterlagen allerdings nicht hervor. Die entsprechenden Passagen sind vollständig geschwärzt. Auf Nachfragen antwortete das Ministerium, man begrüße grundsätzlich alle Bestrebungen, das automatisierte Fahren weiterzuentwickeln. Zugleich erklärte das Ministerium, dass es sich bei FSD von Tesla „nach Kenntnisstand des BMDV nicht um eine automatisierte oder autonome Fahrfunktion, sondern um ein Assistenzsystem, bei dessen Aktivierung der/die Fahrzeugführende das Fahrzeug weiterhin dauerhaft überwachen und die Fahrzeugführung innehaben muss“ handele.*

Ausschnitt aus der Korrespondenz zwischen Verkehrsministerium und Tesla

Ein Teil des Mailverkehrs zwischen dem Bundesverkehrsministerium und Tesla hat es als limitierte „Klima“-Edition in die Reihe unserer jährlichen Kunst-Editionen geschafft und ist ab sofort hier erhältlich.

*Die Antwort des Verkehrsministerium wurde am 28. September 2022 um 10:56 ergänzt.

→ zur Anfrage nach dem Gutachten

→ zur Anfrage nach der Korrespondenz

/ 106
PDF herunterladen
1Gutachterliche Stellungnahme Tesla Model S mit Autopilot Datum 2016-07-18
1

Impressum FSD - Zentrale Stelle nach StVG FSD Fahrzeugsystemdaten GmbH Wintergartenstraße 4 01307 Dresden Deutschland Dipl.-Ing . Jürgen Bönninger Leiter der Zentralen Stelle nach StVG und amtlich anerkannter Sachverständiger für den Kraftfahrzeugverkehr Tel. : +49 351 652 888-0 Fax: +49 351 652 888-22 Web: www.fsd-web.de E-Mail: sekretariat@fsd-web.de Rechtlicher Hinweis Dieses Dokument, wurde vom amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr Dipl.-Ing. Jür- gen Bönninger angefertigt und ist urheberrechtlich geschützt. Sämtliche Nutzungsrechte sind dem BMVI , der FSD - Zentralen Stelle oder dem das Gutachten erstellenden Sachverständigen vorbehalten. Kein Teil dieses Do- kuments darf ohne vorherige Genehmigung in irgendeiner Form vervielfältigt, geändert oder weitergegeben wer- den. Gutachterliche Stellungnahme Tesla Model S mit Autopilot                                       Seite 2 von 40
2

Inhalt Impressum ............................................................................................................................................................. 2 Rechtlicher Hinweis .............................................................................................................................................. 2 Inhalt ....................................................................................................................................................................... 3 Abbildungsverzeichnis ......................................................................................................................................... 4 Tabellenverzeichnis ............................................................................................... ............................................... 4 Anlagenverzeichnis ............................................................................................................................................... 4 1          Aufgabenstellung .................................................................................................................................... 5 2          Betrachtete Fahrzeuge ............................................................................................................................ 6 2.1        Allgemeine Fahrzeugbeschreibung ..... ....... ................................................................ ............. ... ............... 6 2.2        Typgenehmigung, Modellbezeichnung .. .. ........... ..... ........ ...... .. ..... ... ........................ ......... ..... .. .......... ........ 6 2.2.1      Variante .. .. .......... ... ... ...... .. .... .. .. ......... ..... .. .. ...................................................................... ........ ................. 6 2.2.2      Version ... ............................. .. ..... .......... ..... .............. ........ ... .. ... ........ ....... .. ... .... ........ ........ ..... ........ ......... .... 7 2.3        Software-Updates ..... ........ ....... ....... .............. .......... .................................... .................. .. ........... .... .. .......... 7 2.4        Prüf-Fahrzeuge .................. .. ..... ..... ... ... ... ................. ... ....... ............. ..... .......... .............. ........ ....... .. ... ......... 7 2.5        Testfahrten ............ ... .. ... .. .......... ..... .. ... .. ........................................... .............. ........ .. .. .. .................... .. .... ... 7 3          Der Tesla mit Autopilot (Software-Version 7.1) .................................................................................... 8 4          Prüfung und Bewertung .......................................................................................................................... 9 4.1         Untersuchungskriterium: Gefährdung von Verkehrsteilnehmern bei Geradeausfahrt ............................... 9 4.2         Untersuchungskriterium: Gefährdung von Verkehrsteilnehmern bei Kurvenfahrt .................................... 13 4.3         Untersuchungskriterium: Gefährdung von Verkehrsteilnehmern bei Überholen .. .. .................................. 15 4.4         Untersuchungskriterium: Gefährdung von Verkehrsteilnehmern bei Ausfädeln ...................................... 16 4.5         Untersuchungskriterium: Gefährdung von Verkehrsteilnehmern bei Einmündung, Kreuzung ................. 17 4.6         Untersuchungskriterium: Gefährdung von Verkehrsteilnehmern bei Kreisverkehr .................................. 18 4.7         Untersuchungskriterium: Gefährdung von Radfahrern, Fußgängern .... ........ ........ .. .. .. .............. .............. 19 5          Gesamtergebnis .................................................................................................................................... 20 6          Quellenverzeichnis ................................................................................................................................ 21 6.1        Typgenehmigung(en) ..... .... ... ........ .. ...... ...... .. ... ... .......... ........ ........ ...................... .......... ... ............. ... ....... 21 6.2         Benutzerhandbuch ................................................................ ... ......... ........ ....... .. .. .. ... ........... ..... ...... .. ... ... 21 6.3         Internetquellen/ Weblinks ... ... .......... .......... ... .. ............. .. ....................................... ........................... ... .. .. 21 7          Anlagen ......................................................................................... ........... ... ........................................... 22 Gutachterliche Stellungnahme Tesla Model S mit Autopilot                                                                                                            Seite 3 von 40
3

Abbildungsverzeichnis Abb. 1: Auszug Zulassungsbescheinigung ..... .. .. .. .... ..... .... .. .. ... ..... ....................................... .... ... .. ........... ... ... ....... .. 6 Ta bei lenverzeich nis Tab. 1: Variante/ Versionen laut Typgenehmigung am o.g . Beispiel .............. .. ...... .... .... .. .. .. ... .. ............ .... ............. 6 Tab. 2: Übersicht über Varianten .. .. ........ .. ....... .. .... ............ .:... .. ................................................................ ......... .. .... 6 Tab. 3: Übersicht über Versionen ....................................................................................... ..................................... 7 Anlagenverzeichnis Anlage 1: Übersicht von Softwareversionen zum Tesla Model S.. .. .... .. .... .... .......................... .. .... .. .......... .22 Gutachterliche Stellungnahme Tesla Model S mit Autopilot                                                                                         Seite 4 von 40
4

1      Aufgabenstellung Erstellung einer gutachterlichen Stellungnahme hinsichtlich der Beschaffenheit der Fahrzeuge ■     Tesla Motors ■    002 (Model S) ■    e4 *2007 /56*0667 speziell hinsichtlich § 30 Abs. 1 Ziff. 1 StVZO „Fahrzeuge müssen so gebaut und ausgerüstet sein , dass ihr verkehrsüblicher Betrieb niemanden schädigt oder mehr als unvermeidbar gefährdet, behindert oder belästigt" in Verbindung mit Art. 29, 2007/46/EG VO ,,(1) Stellt ein Mitgliedstaat fest, dass neue Fahrzeuge, Systeme, Bauteile oder selbstständige tech- nische Einheiten ein erhebliches Risiko für die Sicherheit im Straßenverkehr darstellen oder die Um- welt oder die öffentliche Gesundheit ernsthaft gefährden, obwohl sie den für sie geltenden Anforde- rungen entsprechen oder ordnungsgemäß gekennzeichnet sind , so kann er die Zulassung solcher Fahrzeuge oder den Verkauf oder die Inbetriebnahme solcher Fahrzeuge, Bauteile oder selbststän- digen technischen Einheiten in seinem Hoheitsgebiet für eine Dauer von höchstens sechs Monaten untersagen. In einem solchen Fall unterrichtet der betreffende Mitgliedstaat unverzüglich den Hersteller, die ande- ren Mitgliedstaaten und die Kommission unter Angabe der Gründe für seine Entscheidung und teilt insbesondere mit, ob seine Entscheidung auf Folgendes zurückzuführen ist: ■      Mängel der einschlägigen Rechtsakte oder ■      die mangelhafte Anwendung der einschlägigen Anforderungen . (2) Die Kommission hört die betreffenden Parteien , insbesondere die Genehmigungsbehörde, die die Typgenehmigung erteilt hat, so bald wie möglich an , um ihre Entscheidung vorzubereiten. (3) Wurden die in Absatz 1 genannten Maßnahmen mit Mängeln der einschlägigen Rechtsakte be- gründet, so werden geeignete Maßnahmen wie folgt getroffen: ■      Handelt es sich um in Anhang IV Teil I aufgeführte Einzelrichtlinien oder Einzelverordnungen, so ändert die Kommission diese nach dem in Artikel 40 Absatz 2 genannten Regelungsverfahren mit Kontrolle. ■      Handelt es sich um UN/ECE-Regelungen , so schlägt die Kommission gemäß dem nach dem Geänderten Übereinkommen von 1958 geltenden Verfahren die erforderlichen Änderungen an den betreffenden UN/ECE-Regelungen vor. (4) Wurden die in Absatz 1 genannten Maßnahmen mit der mangelhaften Anwendung der einschlä- gigen Anforderungen begründet, so ergreift die Kommission geeignete Maßnahmen, um die Einhal- tung der Anforderungen sicherzustellen ." Gutachterliche Stellungnahme Tesla Model S mit Autopilot                                            Seite 5 von 40
5

2          Betrachtete Fahrzeuge 2.1        Allgemeine Fahrzeugbeschreibung Beim Tesla Model S handelt es sich um eine Limousine (Einstufung KBA: Oberklasse) des Herstellers Tesla Mo- tors, die seit Juni 2012 an Kunden ausgeliefert wird (in Europa seit August 2013) . Das Model S ist eine Limousine mit vollelektrischem Antrieb mit hoher Spitzenleistung und entsprechenden Beschleunigungswerten. Das Model S besitzt eine selbsttragende Karosserie in Aluminium-Stahl-Verbundbauweise. Das Model S besitzt in verschiedenen Ausführungen entweder Dual-Motor-Allradantrieb oder Einzelmotor-Heck- antrieb. Die Elektromotoren sind in Unterfluranordnung verbaut, ebenso ist das Batterie-Pack im Unterboden inte- griert. 2.2        Typgenehmigung, Modellbezeichnung Der Tesla Model S hat die Typgenehmigung e4*2007/46*0667. Der interne Typ ist 002. Die Tesla-Modellbezeichnung laut Typgenehmigung entspricht folgender Nomenklatur und ist auch in der Zulas- sungsbescheinigung Teil 1 ersichtlich: n,     Tesla 002 850 0]>--- - -- - 819B5 D.3 Mode1            s Abb. 1: Auszug Zulassungsbescheinigung Variante Pos.1          Variante Pos.2      Version Pos .3      Version Pos . 4 Version Pos.5    Version Pos .6 85                      D                    B                  198             5                - Tab. 1: Variante / Versionen laut Typgenehmigung am o.g. Beispiel 2.2.1      Variante Nach der Typgenehmigung e4*2007/46*0667 unterscheiden sich die Varianten durch die Akku-Kapazität und Mo- torenanordnung . Da die Unterscheidung, ob Model S oder Model X wird ebenfalls über die Variante abgedeckt. Variante Pos .1                             60                                  60 kWh Akkukapazität 70                                  70 kWh Akkukapazität 75                                  75 kWh Akkukapazität 85                                  85 kWh Akkukapazität 90                                  90 kWh Akkukapazität Variante Pos .2                             R                                   Model S RWD (Heckantrieb) D                                   Model S Dual Motor (Allrad) Tab. 2: Ubersicht über Varianten Gutachterliche Stellungnahme Tesla Model S mit Autopilot                                           Seite 6 von 40
6

2.2.2     Version Die Versionen unterscheiden sich in puncto Leistung des Elektromotors / der Elektromotoren , Standardbereifung , Anzahl der Sitze und Zulässigkeit von Anhängelast. Version Pos .3                       B                                     Basis Motor(en) p                                     Performance Motor(en) Version Pos. 4                       19B                                   19" Basis Bereifung 21B                                   21 " Sport Bereifung 21P                                   21 " Performance Plus Bereifung 20B                                   20" Basis Bereifung 22S                                   22" Basis Bereifung Version Pos.5                        4                                     4 Sitzplätze 5                                     5 Sitzplätze 6                                     6 Sitzplätze 7                                     7 Sitzplätze Version Pos.6                        T                                     Anhängelast zulässig N (oder keine Pos. 6)                 keine Anhängelast zulässig " Tab. 3: Ubersicht über Versionen 2.3       Software-Updates Siehe Übersicht der FSD - Zentralen Stelle nach StVG vom 11 .07.2016 in Anlage 1. 2.4        Prüf-Fahrzeuge Es wurde ein Fahrzeug mit Heck- und ein Fahrzeug mit Dual-Motor geprüft. In den Tests konnte kein Einfluss dieser Konfiguration auf die begutachteten Systemfunktionen festgestellt werden . 1) S 85 D B 21 B 5 Software-Version 7.1 (2.20.45 ) Nennleistung laut Zulassungsbescheinigung Teil 1: 67 kW, Dual-Motor 2) S 85 R B 21 B 5 Software-Version 7.1 (2.20.45) Nennleistung laut Zulassungsbescheinigung Teil 1: 90 kW, Heckmotor 2.5       Testfahrten Bei den Testfahrten im realen Straßenverkehr durch mehrere Testfahrer wurde nach Anleitung durch den die gut- achterliche Stellungnahme erstellenden aaS in diversen typischen Verkehrssituation en der Autopilot - sofern tech- nisch möglich - aktiviert. Gutachterliche Stellungnahme Tesla Model S mit Autopilot                                        Seite 7 von 40
7

3          Der Tesla mit Autopilot (Software-Version 7.1) Beschreibung der Funktionen des Autopiloten seitens des Fahrzeugherstellers, Tesla. „Dank dem Autopilot System kann das Model S mehr als nur die Spur halten. Ein kurzes Antippen des Blinkerhebels genügt, um den Spurwechsel vollautomatisch durchführen zu können . Auch die Geschwindigkeit wird vollkommen autonom geregelt , denn die verkehrsadaptive Tempomatik passt sich dem Verkehrsfluss perfekt an. Die digitale Verbundsteuerung von Motor, Bremsen und Lenkung hält das Fahrzeug in der vorgesehenen Spur und hilft gleich- zeitig , Front- und Seitenkollisionen zu vermeiden ." 1 1 Tesla  Motors https://www.teslamotors.com/de_DE/models - letzter Zugriff 06.07.20 16. Gutachterliche Stellungnahme Tesla Model S mit Autopilot                                      Seite 8 von 40
8

G) c:: 6i    4          Prüfung und Bewertung g. ro ::i g:    4.1        Untersuchungskriterium: Gefährdung von Verkehrsteilnehmern bei Geradeausfahrt (1) (fJ i:S: 1[_                                            1a                         1b                            lc               ld        le                   11 C: ::,                                     Geschwindigkeits-              Fahrspur                    Fahrspur           Fahrzeug Fahrersitz-         Bergkuppe <0 ::, QJ begrenzung                                         im Baustellenbereich     folgen  verstellung =:,-   Funktion           eg 3 (1) Ver1<ehrs-                  Fahrzeug im Autopilotmo-                               Fahrzeug im Autopilotmo- --l gi     und Umfeld-                 dus erkennt Geschwindig-                               dus er1<ennt Baustellenmar- w                    Autobahn beobachtung                 keitsbegrenzung nicht zu-                              kierung nicht. s:: g_                                 verlässig. ~ (fJ                                Fahrzeug im Autopilotmo-  Fahrzeug im Autopilotmo-                                                      Fahrzeug ,n Autopilotmo- 3                                 dus erkennt Geschwindig-  dus fehlinterpretiert Brems-                                                  dus er1<ennt Fahrbahnmar- ;:;.- keitsbegrenzung nicht zu- spuren oder glänzende Bitu-                                                   kierung an Bergkuppen Landstraße vertässig.                menstellen als Fahrspurbe-                                                    nicht grenzungen und folgt die- sen. Fahrzeug im Autopilotmo-  Fahrzeug im Autopilotmo- dus er1<ennt Geschwindig- dus kann nicht immer zw~ Urbane Straße keitsbegrenzung nicht zu- sehen Fahrspur und Gegen- verlässig.                spur unterscheiden.
9

4.1        Untersuchungskriterium: Gefährdung von Verkehrsteilnehmern bei Geradeausfahrt Funktion Fahrzeugpo- sitionierung ::s::  eg Autobahn 1a Geschwindigkeits- begrenzung 1b Fahrspur GEFÄHRDUNG : Fahrzeug im Autopilotmodus verlässt sporadisch die Spur (ohne 1c Fahrspur im Baustellenbereich GEFÄHRDUNG: Fahrzeug im Autopilotmodus verlässt Spur im Baustellenbereich. 1d Fahrzeug folgen Autopilotphase bis ca. 5 Min 1e Fahrersitz- verstellung 1f Bergkuppe manuellen Bedieneingriff). Landstraße                       GEFÄH RDUNG : Fahrzeug                                 Autopilotphase bis ca. 5 Min im Autopilotmodus verlässt sporadisch die Spur (ohne manuellen Bedieneingriff). GEFÄHRDUNG: Fahrzeug im Autopilotmodus folgt Bi- tumenspuren und verlässt Fahrspur. Urllane Straße                   GEFÄHRDUNG : Fahrzeug im Autopilotmodus fährt auf Gegenspur (Geisterfahrer), wenn Fahrzeug nicht zwi- sehen Fahrspur und Gegen- spurerl<ennl u, CD ~ C) c5 .,. ::, C)
10

Zur nächsten Seite

Für eine informierte Zivilgesellschaft spenden

Unsere Recherchen, Klagen und Kampagnen sind essentiell, um unsere Politik und Verwaltung transparenter zu machen! So können wir unsere Demokratie stärken. Daraus schlagen wir kein Profit. Im Gegenteil: Als gemeinnütziges Projekt sind wir auf Spenden angewiesen.

Bitte unterstützen Sie unsere Arbeit!

Jetzt spenden!

Parlamentarisches Fragerecht Keine Antwort, auch nicht für Abgeordnete

Immer wieder beschweren sich Bundestagsabgeordnete, dass die Regierung ihnen unzureichende Auskünfte erteilt. Das ändert sich auch unter der Ampel-Koalition nicht.