Gnaden-Erlasse der LandesjustizministerienZu Weihnachten kommt man früher aus dem Gefängnis, zu Ostern nicht

In den kommenden Wochen werden bundesweit hunderte Menschen vorzeitig aus dem Gefängnis entlassen. Möglich machen das Weihnachtsamnestien der Landes-Justizminister:innen. Das Verfahren ist intransparent und erscheint willkürlich – vor allem für Gefangene in Bayern und Hamburg.

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In Berlin gibt es bis zu zwei Monate, in Niedersachsen einen und in Bayern meist nix. Zu Weihnachten entlassen die meisten Bundesländer Gefangene vorzeitig aus dem Gefängnis. Wer eigentlich im Dezember oder Anfang Januar freikäme, wird begnadigt und darf schon im November in die Freiheit. Es sei denn, man sitzt in Hamburg oder Bayern ein. Dort gibt es keine Weihnachtsgnade.

Das zeigt unsere Recherche gemeinsam mit der Süddeutschen Zeitung. Gemäß der von uns per Informationsfreiheitsgesetz befreiten Erlasse der Landesjustizministerien sehen fast alle Bundesländer vor, Gefangene zu begnadigen, sofern diese bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Sie müssen grundsätzlich vor einem bestimmten Datum in Haft gekommen sein, müssen regulär zwischen November und Neujahr freikommen und dürfen in ihrer Haftzeit nicht auffällig gewesen sein.

Die Bedingungen für die Begnadigungen unterscheiden sich teils erheblich, denn Justizvollzug ist Ländersache. Damit ist auch den jeweiligen Justizministerien überlassen, an welchen Tagen und unter welchen Voraussetzungen Gefangene begnadigt werden. Besonders großzügig ist Berlin: Wer zwischen dem 20. Oktober und 4. Januar entlassen würde, durfte direkt am 19. Oktober gehen, also bis zu 76 Tage früher. In Bremen werden Gefangene bis zu 57 Tage vor dem regulären Ende ihrer Haftstrafe entlassen, in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen bis zu 50 Tage. Zur Übersicht aller Regelungen geht es hier.

Was jedoch in allen Ländern gleich ist: Wer erst Mitte Januar oder später frei käme, wird nicht begnadigt und muss die gesamte Zeit absitzen.

Abhängig von Zufällen

Das Instrument der Weihnachtsgnade hat in vielen Bundesländern jahrzehntelange Tradition. Das macht sie allerdings nicht weniger willkürlich. Warum etwa Brandenburg großzügiger ist als  Niedersachsen, erklärt sich kaum mit rechtspolitischen Überlegungen. Es ist vermutlich den überfüllten Gefängnissen geschuldet.

Die Justizbehörden in Hamburg und Bayern üben keine Weihnachtsgnade aus. Hier können lediglich Gefängnisse selbst zwischen dem 22.12. und Neujahr entscheiden, Gefangene eine Woche früher zu entlassen. “Die Länge einer Freiheitsstrafe bestimmen unsere unabhängigen Gerichte nach sorgfältiger Prüfung und Abwägung individuell in jedem Einzelfall”, schreibt das Ministerium dazu. Dass die Regierung Menschen begnadige, die vorher rechtmäßig verurteilt wurden, müsse “absoluten Ausnahmefällen vorbehalten sein und darf nicht von Zufälligkeiten des Kalenders abhängen”.

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