DEHOGA unterzeichnet Unterlassungserklärung zu Topf SecretFragDenStaat ist jetzt auch Abmahnindustrie

Auch nach fast vier Jahren „Topf Secret“ versuchen Behörden und Unternehmen, der Transparenz Steine in den Weg zu legen. Aber wir setzen die Informationsfreiheit durch. Mit Klagen – und neuerdings Abmahnungen.

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Man würde meinen, nach knapp 60.000 Anfragen über unsere Kampagne „Topf Secret“ mit foodwatch und rund 300 Gerichtsentscheidungen aller Verwaltungsgerichte in Deutschland wäre inzwischen allen klar: Behörden müssen Hygiene-Kontrollberichte von Unternehmen auf Anfrage herausgeben. Und trotzdem blockieren weiterhin einzelne Behörden und Unternehmen Transparenz bei den Kontrollen.

Gegen Intransparenz gehen wir auch vier Jahre nach Beginn von „Topf Secret“ weiterhin vor. Neuerdings auch mit Abmahnungen: Die DEHOGA Nordrhein hatte in einem Schreiben an einen FragDenStaat-Nutzer mit rechtlichen Schritten gedroht, sollte dieser einen Kontrollbericht veröffentlichen.

Dabei behauptete der Verband fälschlicherweise, es sei noch eine Klage vor dem Landgericht Köln gegen uns anhängig. Das stimmt allerdings nicht: Wir haben bereits in zwei Gerichtsverfahren gewonnen, in denen Betriebe uns wegen der Veröffentlichung von Kontrollberichten verklagt hatten. Wegen der Falschbehauptung haben wir den DEHOGA abgemahnt. In seiner Unterlassungserklärung versicherte der Verband, diese Aussage nicht zu wiederholen.

Erfolgreiche Abmahnung, erfolgreiche Klage

Auch gegen blockierende Behörden gehen wir weiter vor. So haben wir kürzlich einige Landratsämter verklagt, die Hygiene-Kontrollberichte nicht herausgeben wollten, sondern stattdessen Antragsteller:innen zur Akteneinsicht bitten wollen. Das Verbraucherinformationsgesetz ist allerdings klar: Auf Verlangen müssen Kontrollberichte grundsätzlich herausgegeben werden. Dass die Berichte möglicherweise im Internet veröffentlicht werden, ist kein Grund, auf eine Akteneinsicht vor Ort zu bestehen.

Eine entsprechende Klage von uns gegen den Landkreis Schaumburg führte jetzt dazu, dass das Landratsamt einen Kontrollbericht per Post zugesandt hat. Sollten sich weitere Behörden und Unternehmen gegen Transparenz wehren, klagen wir weiter.

Unsere Transparenzklagen kosten Zeit und Geld. Finanziert werden sie durch Spenden. Bitte unterstützen Sie uns.

zur Klage auf Zusendung von Kontrollberichten

zur Unterlassungserklärung von DEHOGA

zu Topf Secret

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)EHOGA Nordrhein a. V. - 02131-                    25.07.22 15:41:40                                  S'°"ite 1 von 2 ll■ DEHOGA 111111 NORDRHEIN DEHOGA Nordrhein e. V. Hammer Landstr. 45 41460 Neuss                      Referat Recht Rechtsanwälte DEHO(;A Nordrhein e.V. Beiler Karl Platzbecker & Partner                                         Hammer Lcindstr. 45 Herrn Rechtsanwalt Sudrow                                                 41460 Neuss Palmaille 96 22767 Hamburg Vorab per Fax: 040 181898099                                               www.dehoga-nordrhein.de VR Neuss 251 B Neuss, 25.07.2022 / Open Knowledge Foundation Deutschland e. V. ./. DEHOGA Nordrhein e. V. Ihr Zeichen: 22-22-0611 Sehr geehrter Herr Rechtsanwall Sudrow, in der o. b. Angelegenheit teilen vvir mit, dass es bedauerlicherweise aufgrund eines administrativen Versehens zu der unzutreffenden Aussage kam, es sel ein Verfahren vor dem Landgericht Köln gegen Ihre Mandantschafl anhängig. Selbstverständlich werden wir diese Angabe - soweit sich nicht die tatsächlichen Grundlagen verändern - nicht gegenüber Dritten wie,<.Je,,I 1ult::11. Mil Hlnl.Jllc;k hierauf fugen wir anliegend die von Ihrer Auftraggeberin gewünschte Verpflichlungserklärung bei. An der grundsätzlichen Bewertung, der nach diesseitigem Dafürhalten rein populistischen Kampagne        Ihrer. . Mandantsr.h:aft,  halten     wir     selbstverständlich           fest.   Die verwaltungsgerichtliche Sichtweise der Nutzung des Informationsfreiheitsgesetzes als Grundlage für die Datenmigration auf die Plattform Ihrer Mandantin ist bekanntlich durchaus uneinheitlich. Wir gehen davon aus. dass mit Übersendung dP.r VP.rr,flir.ht1mo,:erkl>irung d"r Vorgang be det ist und verbleiben mit reundlichen Grüßen Anl"CI"" Unterlassungs-Nerpflichtungserklärung
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)EHOGA Nordrhein e. V. - 02131-8819311                    25.07.22 15:41:40                                 Seite 2 von 2 Anlage 1 Unterlassungs- und Verpfllchtungserklärung Hiermit verpflichtet sich OEHOGA Nordrhein e.V., Hohenzollern ring 21-23, 50672 Köln - Im Folgenden "Schuldner" genannt - gegenüber dem Open Knowledge Foundation Deutschland e.V., Slngeratr. 109, 10179 Berlin • im folgenden "Gläubiger" genannt - es künftig zu unterla!ISen, die nachfolgend wiedergegebene Äußerung 111 Bezug auf de11 Gläubiger wörtlich oder sinngemäß zu behaupten, zu verbreiten und/oderverbrelten zu lassen De!Zelt wird V\lr dem l..anclgerloht Köln ein Verlaht'en gegE>n den aatrelber der Internetseite Open Knowladge F'oundatlon Deulsohlahd e. V. geführt. Ziel dieses Gerichtsverfahrens Ist . die Feststellung, da8s die Veröffentlichung betrlebsbe;;:ogener Daten ~us Kontrollba~Ghten der Leoonsmlttel!lberwaoltui,s rethtswldrlg Ist. so wie dies geschehen Ist mit dem Schreiben des Schuldnets an aus Braunschweig vom 01.07.2022. Der Schuldner verpflichtet sich fürjeclen Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen die oben formulierte UnterJassungsverrißiohtung zur Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe an den Gläubiger. Die Höhe der Vertragsstrafe wird von dem Gläubiger nach billigem Ennessen be" stimmt und kann Im Streitfall vom zuständigen Gericht Oberprüflwarden.
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