Abwehrhaltung gegen AuskunftspflichtAblehnung – Klage – Einknicken – Transparenz

Behörden lehnen Anfragen oft solange ab, bis Klage eingereicht wird. Danach geht es dann aber ganz schnell. Eine teure Verzögerungstaktik auf Kosten der Allgemeinheit.

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Wir nehmen das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ernster als viele Behörden –

Aiko Kempen, CC BY-NC 2.0

Zahlreiche Behörden ignorieren ihre Transparenzpflichten so lange, bis es vor Gericht geht. Sie prüfen Anträge kaum, lehnen sie standardmäßig ab und spekulieren darauf, dass sie damit durchkommen. Werden Behörden dann aber verklagt, knicken sie regelmäßig direkt ein. Die Folge: unnötige Arbeit, unnötig lange Wartezeiten bis eine Auskunft erfolgt und jede Menge unnötige Kosten, die aus Steuermitteln beglichen werden müssen. 2022 zeigte sich diese fragwürdige Taktik gleich mehrfach.

Die Transparenz- und Informationsfreiheitsgesetze (IFG) verpflichten Behörden dazu, weitreichende Informationen zugänglich zu machen. Nur unter bestimmten Voraussetzungen dürfen Anträge abgelehnt werden, etwa wenn der Informationszugang eine politische Entscheidung oder gar die Sicherheit des Landes gefährden könnte. Doch viele Mitarbeitende in Behörden scheinen diese Ablehnungsgründe besonders weit auszulegen – zu weit, wie der Umgang mit diversen IFG-Anfragen von uns gezeigt hat.

Bei Klage gibt’s Auskunft

So weigerte sich etwa das Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern im Sommer 2022 unsere IFG-Anfrage nach den Suizidpräventionsplänen für den Strafvollzug zu beantworten. Man könne die Dokumente aufgrund des Urheberrechts nicht herausgeben, lautete die Begründung. Andere Bundesländer hatten eine gleich lautende Anfrage widerstandslos beantwortet – oder hatten eingeräumt, dass dort solche Pläne schlicht nicht existieren. In Mecklenburg-Vorpommern beharrte das Ministerium jedoch auch nach einem Widerspruch auf seiner Verweigerungshaltung: „Wie Ihnen bereits [...] mitgeteilt wurde, werden von hier keine Dokumente zur Suizidprävention im Justizvollzug übersandt. Wir sehen daher von einem weiteren Schriftverkehr mit Ihnen in dieser Sache ab“, schrieb die Behörde harsch. 

Erst nachdem wir Klage am Verwaltungsgericht Schwerin eingereicht hatten, änderte sich plötzlich etwas. „Nach erneuter rechtlicher Prüfung“ könne man uns nunmehr die Dokumente übersenden, schrieb das Justizministerium nun. Anstatt uns lediglich die angeforderten Dokumente zuzuschicken, musste die Behörde so zusätzlich noch die Kosten für das Gericht und unseren Anwalt übernehmen – ohne dass es ein Urteil oder zumindest eine Verhandlung gegeben hat. 

Teure Verweigerungshaltung auf Kosten der Gesellschaft

Dass Behörden ihre eigenen Auskunftspflichten erst dann ernst nehmen, wenn näher rückt, dass ein Gericht sie dazu verpflichten könnte, ist also nicht nur ein Problem für die Informationsfreiheit, sondern vor allem auch teuer für die Allgemeinheit. Zu knapp vierstelligen Kosten für unsere Anwält:innen und das Gericht kommen für das Ministerium auch Aufwendungen für eigene Jurist:innen. Zugleich ist dieses Vorgehen keine Seltenheit. 

Nachdem wir Dokumente zur Online-Impfterminvergabe angefordert hatten, die das Land Berlin an den privaten Anbieter „Doctolib“ ausgelagert hatte, beauftragte die Senatsverwaltung zunächst die hochpreisige Großkanzlei Redeker Sellner Dahs. Dann aber gab auch hier die Behörde fast alle geforderten Unterlagen plötzlich heraus – allerdings erst, nachdem wir Klage eingereicht hatten. 

Allein gegen die Polizei Berlin haben wir im vergangenen Jahr drei Verfahren geführt, die sich ohne ein Urteil erledigt haben, weil die Polizei Berlin ihre Informationspflicht im Laufe des Verfahrens nach teils mehr oder weniger deutlichen Hinweisen des Gerichts selbst realisiert hat. Zugleich laufen aktuell noch mehrere Anfragen an die Berliner Polizei, in denen wir ebenfalls Klage eingereicht haben, etwa zu Schulungsunterlagen über umstrittene Schmerzgriffe. Ob es in diesen Fällen erst ein Urteil braucht, damit die Polizei ihren Pflichten nachkommt, bleibt abzuwarten.

Alle aktuellen Anfragen, bei denen wir erst klagen mussten, damit Behörden unseren Informationsanspruch anerkennen:

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