Klage gegen FinanzministeriumSchlecht beraten zur Intransparenz

Die Bundesministerien geben Milliarden Euro für Beraterfirmen aus – Details bleiben aber verborgen. Wir verklagen Finanzminister Christian Lindner auf Herausgabe des Beraterberichts.

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Die externen Berater der Bundesregierung könnten problemlos ein eigenes Ministerium füllen. Alleine 2019 gaben die Bundesministerien zusammen 433,5 Millionen Euro für externe Beratungsleistungenaus – allein das Justizministerium kommt auf ein Budget von 940 Millionen Euro.

Das Beratungsunwesen der Bundesministerien stößt schon seit vielen Jahren auf starke öffentliche Kritik. Die Aufträge an Ernst & Young, PricewaterhouseCoopers, Capgemini und Co. seien ineffektiv oder gar nutzlos, demokratisch nicht legitimiert und dabei auch noch teuer, kritisieren Expert*innen. Trotzdem steigt die Zahl externer Berater seit Jahren stark an. Eine direkte Folge: In vielen Politikbereichen wie der Digitalisierung besitzt die Verwaltung kaum noch Expertise. Mitunter schreiben externe Berater sogar politische Konzepte.

200 Seiten Infos über externe Berater

Um einen Überblick über in Anspruch genommene Beratungsleistungen zu geben, muss das Finanzministerium seit 2007 jährlich den sogenannten Beraterbericht anfertigen, der die Beratungsleistungen an alle Bundesministerien zusammenfasst. Das rund 200-seitige Dokument ist allerdings nicht öffentlich. Lediglich der Haushaltsausschuss des Bundestags bekommt Einblick in den Bericht. Deswegen verklagen wir jetzt das Finanzministerium auf Transparenz.

Wir hatten den Bericht unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetzes angefordert. Das Finanzministerium argumentiert, es habe den Bericht im Auftrag des Bundestags angefertigt und sei daher nicht auskunftspflichtig. Das ist nach unserer Ansicht aber falsch. Grundsätzlich sind Informationen dort herauszugeben, wo sie vorliegen – und dass das Finanzministerium als Autor eines Berichts auch darüber verfügt, sollte eigentlich unstrittig sein.

Chronisch intransparentes Ministerium

Dass das Ministerium von Christian Lindner die Unterlagen trotzdem nicht herausgibt, verwundert leider nicht. Denn die chronisch intransparente Behörde fiel auch unter Lindners Vorgänger Olaf Scholz immer wieder damit auf, dass sie selbst einfache Informationen geheimhielt. Dagegen hilft nur der Gang vors Gericht. Wir erwarten, dass das Berliner Verwaltungsgericht in diesem Jahr über die Herausgabe des Beraterberichts entscheidet.

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2 gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium der Finanzen, Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin, Beklagte, wegen: Informationszugang Namens und in Vollmacht des Klägers erheben wir Klage und beantragen, die Beklagte unter teilweiser Aufhebung des Bescheids des Bundesmi- nisteriums der Finanzen vom 12. April 2022 in Gestalt des Widerspruchs- bescheids derselben Behörde vom 2. August 2022 zu verpflichten, dem Kläger Zugang zu dem Bericht des Bundesministeriums der Finanzen über Ausgaben für externe Beratungsleistungen für das Haushaltsjahr 2019 zu gewähren. Der Bescheid vom 12. April 2022 ist als Anlage K1 und der Widerspruchsbescheid vom 2. August 2022, dem Kläger zugestellt am 8. August 2022, ist als Anlage K2 beigefügt. Es wird zunächst Akteneinsicht beantragt. Ich bitte um elektronische Übermittlung oder Übersendung der Akten in unsere Kanzleiräume. Anschließend wird die Klage durch gesonderten Schriftsatz begründet werden. Werdermann Rechtsanwalt
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