In Hessen und Bayern wird gewählt – so stehen die Parteien zur Transparenz
Am 08. Oktober stehen die Landtagswahlen an. Wie sich die Parteien zur Informationsfreiheit positionieren, zeigen unsere Wahlprüfsteine. Einige Antworten stehen noch aus.

Damit Sie bei den Landtagswahlen am 8. Oktober eine gute Wahl treffen können, haben wir bei den Parteien wichtige Themen zu Transparenzvorhaben abgefragt. Die Zusammenfassungen finden Sie hier, mehr Details bei den ausführlichen Wahlprüfsteinen. Noch fehlende Antworten der Parteien reichen wir nach, sobald diese reagieren.
Bayern
Für eine Einführung eines Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) sprechen sich sowohl Die Linke als auch Freie Wähler aus. Am konkretesten sind allerdings Die Grünen, die bereits einen Entwurf für ein Transparenzgesetz (TG) vorgelegt haben. Hinsichtlich Anwendungsbereiche fordern Grüne eine Veröffentlichungspflicht bei Unterlagen, Akten und Datenbeständen des Staates. Auch Die Linke spricht sich für Ausnahmen nur in engen und klar definierten Fällen aus, wie zum Beispiel zum Schutz von personenbezogenen Daten, nationaler Sicherheit oder Geschäftsgeheimnissen. Die Freien Wähler nennen Ausnahmen wie Gesetzgebungstätigkeiten, die Gerichte und mehr. Auch Entwürfe und Notizen sollen nicht Bestandteil sein. Gegen eine abschreckende Wirkung von Gebühren sprechen sich sowohl Die Grünen, Freie Wähler und Die Linke aus. Letztere wollen ganz auf Gebühren verzichten. Ein „Open Data-Prinzip“ in den Verwaltungen trifft allseits auf Zuspruch – an den Details hinsichtlich der Umsetzung zeigen sich Unterschiede.
Hessen
Aktuell ist das Informationsfreiheitsgesetz in Hessen Teil des Datenschutzgesetzes (HDSIG). Für eine Ausweitung in ein Transparenzgesetz (TG) sieht die CDU keine Notwendigkeit; auch Die Grünen wollen dies erstmal evaluieren und prüfen. Die Linke und FDP wollen das Hessische Informationsfreiheitsgesetz verbessern. Hinsichtlich Anwendungsbereiche des IFG oder TG nennen Grüne viele Beispiele, für die eine Informationspflicht bestehen sollte. Die Linke setzt sich dafür ein, dass das gesamte Verwaltungshandeln aller staatlichen Ebenen umfassen und proaktiv dokumentiert wird. Die FDP betont, dass mit pauschalen Verweisen auf das Urheberrecht oder andere Begründungen staatliche Informationen der Öffentlichkeit nicht vorenthalten werden können. Die Abschaffung von Gebühren findet sich in den Forderungen der Parteien nicht. Angemessenheit ist das Stichwort. Im Hinblick auf die:des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (LfDI) und insbesondere mögliche Weisungsbefugnisse, sieht die CDU keinen Bedarf bestehende Regelungen zu erweitern. Die Linke will Ablehnungen eines Auskunftsersuchens automatisch weiterleiten und Stellungnahmen einfordern. Die FDP fordert vergleichbare Befugnisse, die auch für die Durchsetzung des Datenschutzrechtes gelten. Die Freien Demokraten wie die Linken sehen ebenfalls den meisten Bedarf beim „Open Data-Prinzip“.