Urteil am MittwochEuropäisches Gericht entscheidet zu griechischem Neonazi-Abgeordneten

Ein verurteilter Neonazi aus Griechenland sitzt im Gefängnis – und erhält gleichzeitig als EU-Abgeordneter Staatsgelder. Wir haben das EU-Parlament verklagt, um die Verwendung der Gelder offenzulegen. Jetzt urteilt das Europäische Gericht.

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Der griechische Neonazi Ioannis Lagos verbüßt derzeit eine 13-jährige Gefängnisstrafe in Griechenland – und ist gleichzeitig Abgeordneter im EU-Parlament. In dieser Funktion erhält er weiterhin Zugriff auf Geldtöpfe. Das Parlament hält allerdings geheim, wie Lagos die Staatsgelder verwendet. Deswegen haben wir es verklagt. Am Mittwoch entscheidet das Europäische Gericht nach zwei Jahren über unsere Klage.

Im Oktober 2020 wurde die Neonazi-Partei „Goldene Morgenröte“ in Griechenland in einem wegweisenden Urteil zu einer kriminellen Vereinigung erklärt, u.a. wegen eines Mords an einem antifaschistischen Rapper. Die Partei wurde aufgelöst und ihre führenden Mitglieder zu Haftstrafen verurteilt. Darunter war auch Ioannis Lagos.

Nazi, kriminell, EU-Abgeordneter

Zu dieser Zeit war er allerdings bereits EU-Abgeordneter. Lagos musste ins Gefängnis, darf aber Mitglied des Parlaments bleiben. Während er seine Haftstrafe verbüßt, erhält Lagos auch weiterhin sein Gehalt als EU-Abgeordneter: ein monatliches Bruttogehalt von fast 10.000 Euro. Wenn er 63 Jahre alt wird, hat er Anspruch auf eine EU-Rente.

Außerdem hat er aus dem Gefängnis heraus weiterhin Zugang zu parlamentarischen Geldern und Ressourcen. Griechische Medien haben berichtet, dass ein ihm vom Parlament zur Verfügung gestelltes Auto immer noch von einem seiner Assistenten genutzt wird.

Wie genau Lagos das Geld aus dem Gefängnis heraus verwendet, ist nicht bekannt. Das EU-Parlament besitzt zwar 93 Dokumente zu Lagos' Ausgaben, weigerte sich jedoch, sie zu veröffentlichen. Seine Begründung: Eine Herausgabe der Informationen würde Lagos’ Privatsphäre verletzen.

Damit ist eine öffentliche Kontrolle über die Verwendung parlamentarischen Gelder nicht möglich. Selbst ein verurteilter Neonazi muss sich nach dem Willen des Parlaments nicht gegenüber der Öffentlichkeit rechtfertigen. Das wollen wir ändern.

Möglicherweise beobachtet ein anderer EU-Abgeordneter das Verfahren genau. Der antidemokratische AfD-Spitzenkandidat Maximilian Krah steht derzeit im öffenltichen Fokus, weil sein Mitarbeiter im Abgeordnetenbüro ein chinesischer Spion sein soll. Wie der Spesen ausgegeben hat, ist bisher ebenfalls geheim.

zur Anfrage und Klage

zu mehr Infos beim EU-Gericht

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