Bundesverwaltungsgericht Gebührenerhebung nicht rechtswidrig
Nach unserer Klage hat das Bundesverwaltungsgericht heute überraschenderweise entschieden, dass das Innenministerium auch weiterhin in Einzelfällen erhöhte Gebühren für Auskünfte erheben darf. Damit deutet sich ein Richtungswechsel am obersten Gerichtshof an.