FragEuropa Alle EU-Behörden jetzt auf FragDenStaat
FragDenStaat plus 110 Behörden: Wir haben alle Behörden der Europäischen Union in unsere Datenbank integriert. Sie können ab sofort mithilfe des EU-Informationsfreiheitsgesetzes angefragt werden.
FragDenStaat plus 110 Behörden: Wir haben alle Behörden der Europäischen Union in unsere Datenbank integriert. Sie können ab sofort mithilfe des EU-Informationsfreiheitsgesetzes angefragt werden.
Eigentlich sollten in den EU-Mitgliedsstaaten schon längst strengere Abgasnormen für Autos gelten. Aber die Bundesregierung geht gerichtlich gegen die Bestimmungen vor, um der heimischen Autoindustrie weiter Zeit zu verschaffen, wie Recherchen von FragDenStaat und der ZEIT zeigen.
Zwei neue Kampagnen und eine einstweilige Verfügung: Das erste Quartal 2019 hat für uns stürmisch begonnen. Das lässt sich auch an unseren Finanzen ablesen.
Der sogenannte Verfassungsschutz in Berlin will gegenüber der Öffentlichkeit keine Auskunft geben. Deswegen verklagen wir den Geheimdienst. Das zugrunde liegende Gesetz könnte rechtswidrig sein. Die Verhandlung ist kommende Woche.
Wie wird das Thüringer Transparenzgesetz? Wir haben dem Thüringer Landtag unsere Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Landesregierung zugesandt.
Der milliardenschwere staatliche Braunkohlekonzern LMBV muss künftig Auskunft über Umweltinformationen geben. Das ist das Ergebnis einer Klage, die wir beim Verwaltungsgericht Cottbus eingereicht haben. Die LMBV hatte sich jahrelang geweigert, der Öffentlichkeit gegenüber umfassend Rechenschaft abzulegen.
Manchmal ist eine Aufsichtsbehörde Gold wert: Sparkassen in Mecklenburg-Vorpommern geben fortan Auskunft nach dem dortigen Informationsfreiheitsgesetz. Das Finanzministerium erinnerte eine der Sparkassen an ihre Informationspflicht.
Mit Gebühren abschrecken, ablenken und drohen: Manche Behörden können mit dem Interesse der Öffentlichkeit an ihrer Arbeit nicht umgehen. Das zeigt sich derzeit im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“: Während viele Ämter das Verbraucherinformationsgesetz befolgen, mauern andere rechtswidrig. Aber wir gehen dagegen vor.
Wir müssen das staatliche Glyphosat-Gutachten vorerst löschen. Das Landgericht Köln hat beschlossen, dass wir das Urheberrecht des Staates verletzt haben sollen. Dagegen wehren wir uns – und brauchen eure Klickhilfe!
Trotz eindeutiger Rechtsprechung weigert sich das Bundesinnenministerium, niedrigere Gebühren für Anfragen zu berechnen. Deswegen haben wir Horst Seehofers Ministerium verklagt – und haben jetzt gewonnen. Aber das Innenministerium akzeptiert auch dieses Urteil nicht.
Das Innenministerium akzeptiert ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg nicht. Deswegen müssen wir jetzt abermals vor Gericht, um endgültig zu klären, dass Gebühren bei Anfragen nicht abschrecken dürfen. Die mündliche Verhandlung in Berlin ist am Freitag. Interessierte sind herzlich willkommen!
Die Bundesregierung hat uns abgemahnt, weil wir ein staatliches Gutachten zu Krebsrisiken von Glyphosat veröffentlicht haben. Der Vorwurf: Wir hätten das Urheberrecht verletzt. Das ist absurd. Wir werden uns gegen die Abmahnung wehren.