Bremen erneuert Informationsfreiheitsgesetz
Gestern hat die Bürgerschaft in Bremen eine Reform des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) beschlossen, das die Transparenz im Bundesland deutlich erhöht.
Gestern hat die Bürgerschaft in Bremen eine Reform des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) beschlossen, das die Transparenz im Bundesland deutlich erhöht.
Wir haben eine Anfrage an die Uni Hamburg gestellt, um herauszufinden, welche Geldgeber sich hinter den insgesamt 8 Millionen Euro verbergen, die alleine das Uniklinikum Eppendorf 2013 durch 254 Spenden und Sponsoringleistungen eingenommen hat.
Per Informationsfreiheitsgesetz (IFG) lassen sich über FragDenStaat.de viele interessante Dokumente vom Staat erfragen: Zum Beispiel wie Lobbyisten das Kanzleramt beeinflussen, was die Bundeswehr für ihre Werbung ausgibt, welche Verträge die Regierung mit Sicherheitsfirmen schließt.
Das Warten auf Auskünfte nach IFG-Anträgen kann zu einem Geduldsspiel werden. Dabei ist im Informationsfreiheitsgesetz klar festgelegt, dass Behörden Anfragen unverzüglich beantworten sollen, spätestens jedoch nach einem Monat.
Anlässlich der heutigen Präsentation des Jahresberichts 2014 forderte der Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Alexander Dix ein Transparenzgesetz auch in Berlin.
Wer Dokumente bei Behörden anfragt, darf nicht mit hohen Gebühren bestraft werden. Das hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg vergangene Woche bestätigt. Wir hatten das Bundesministerium des Innern verklagt.
Klammheimlich hat das Bundesinnenministerium vor zwei Wochen die Statistik für IFG-Anfragen an Bundesbehörden im Jahr 2014 veröffentlicht.
„Ich bin froh, dass wir uns bei der Kernenergie so einig sind.” RWE-Vorstandsvorsitzender Großmann an Kanzleramtschef Pofalla 2011
Die Berliner Bevölkerung hat im vergangenen Jahr nur halb so viele Anträge nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) an die Senatsverwaltungen gestellt wie 2013. Das geht aus einer Antwort des Berliner Senats auf eine Schriftliche Anfrage des Piraten-Abgeordneten Simon Weiß hervor.
Wer gerne Auskunft einer Behörde erhalten will, sollte sich vorher den richtigen Wohnort aussuchen. Denn die Transparenz der staatlichen Verwaltung ist in Deutschland unterschiedlich weit fortgeschritten: Hessen hat kein Gesetz zur Informationsfreiheit, Hamburg hingegen ein Transparenzportal. In Bayern öffnen sich nur einige Kommunen, in Berlin blockiert der Senat die Bemühungen um mehr Transparenz.
Erfolgreiche IFG-Anfrage: Konzept, Mietvertrag und Grundrisse des Bundeswehr-Showrooms in Berlin
Eigentlich sind einfache IFG-Anfragen in den meisten Bundesländern kostenlos. Berlin ist da eine Ausnahme: Nach der Gebührenordnung des Landes kosten Anfragen in der Hauptstadt mindestens fünf Euro - es sei denn, man stellt sie etwa als gemeinnützig anerkannter Verein.