
Wir veröffentlichen Reformvorschlag des Justizministeriums zu Mord-Paragrafen
Über 70 Jahre nach Ende des Dritten Reichs ist der Geist der Nazis noch immer im deutschen Strafrecht zu spüren. Die von den Nazis formulierten Paragrafen 211 und 212 des Strafgesetzbuchs(StGB) bestehen fort. Sie regeln die Straftatbestände Mord und Totschlag.