Beihilfe zum Suizid Gesundheitsministerium ignoriert Urteil des Bundesverwaltungsgerichts
In extremen Notlagen dürfen Schwerkranke todbringende Medikamente erhalten. Das hat das Bundesverwaltungsgericht im vergangenen Jahr entschieden. Das Gesundheitsministerium weigert sich aber, das Urteil zu befolgen. Wir veröffentlichen den dazugehörigen Erlass.