
Bundesverwaltungsgericht Ministerien müssen Twitter-Direktnachrichten unter Umständen herausgeben
Heute hat das Bundesverwaltungsgericht über unsere Klage auf Zugang zu bisher geheimen Twitter-Direktnachrichten des Innenministeriums entschieden. Nach der mündlichen Verhandlung ist klar: Die Nachrichten können grundsätzlich dem Informationsfreiheitsgesetz unterfallen. Im konkreten Fall gibt es trotzdem Probleme.