Steinmeiers Begnadigungen Klage gegen Bundespräsidenten geht vor das Oberverwaltungsgericht
Der Bundespräsident kann Menschen begnadigen, die Straftaten begangen haben. Öffentlicher Kontrolle unterliegt er dabei nicht, urteilte das Berliner Verwaltungsgericht nach unserer Klage. Wir ziehen in die nächste Instanz.