Familienministerium darf Details zu Kooperation mit Inlandsgeheimdienst geheimhalten
Nach unserer Klage hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden, dass das Bundesfamilienministerium die Namen der zivilgesellschaftlichen Organisationen geheimhalten darf, die es zur Überprüfung an das Bundesamt für Verfassungsschutz weitergeleitet hat. Die Geheimhaltung diene der öffentlichen Sicherheit.