
Cum-Ex-Skandal: Schützenhilfe für die Warburg-Bank?
Die Staatsanwaltschaft ermittelt im Zusammenhang mit dem Cum-Ex-Skandal zum ehemaligen Bundestagsabgeordneten Johannes Kahrs. Neue Dokumente zeigen Details zu einem brisanten Treffen.
Die Staatsanwaltschaft ermittelt im Zusammenhang mit dem Cum-Ex-Skandal zum ehemaligen Bundestagsabgeordneten Johannes Kahrs. Neue Dokumente zeigen Details zu einem brisanten Treffen.
Nach dem Verwaltungs- und dem Oberwaltungsgericht hat jetzt final auch das Bundesverwaltungsgericht nach unserer Klage entschieden: Informationsfreiheit gilt auch für die Protokolle von Beiräten der Ministerien!
Die Bundesregierung legt ihre Kontakte mit Lobbyisten weiterhin nicht offen. Unsere Kampagne „Lobbyregister selbstgemacht“ blockte sie ab. Deswegen ziehen wir jetzt vor Gericht.
Das Bundesfinanzministerium möchte die offizielle Definition von „externen Beratungen“ ändern – sodass Ministerien künftig weniger Transparenz über millionenschwere Aufträge an Berater herstellen müssten. Der Rechnungshof kritisiert das Vorhaben. Wir veröffentlichen seinen Bericht.
Versteckt in einem Gesetz zu Elektromobilität hat das Bundesfinanzministerium 2019 das Finanzverwaltungsgesetz ändern lassen. Ein neues Urteil zeigt jetzt, dass dadurch die Aufklärung von Steuer-Skandalen unmöglich gemacht wird.
Nach dem Verwaltungsgericht hat auch das Oberverwaltungsgericht nach unserer Klage entschieden, dass das Finanzministerium von Olaf Scholz die Protokolle seines Wissenschaftlichen Beirats herausgeben muss.
Im September 2019 hatte das Verwaltungsgericht Berlin unserer Klage nach den Protokollen des wissenschaftlichen Beirats des Finanzministeriums stattgegeben. Nachdem das Ministerium in Berufung gegangen hat, geht es am kommenden Donnerstag vor dem Oberverwaltungsgericht in die nächste mündliche Verhandlung.
Hessen wollte nicht, aber die Weisung kam von oben: Wir veröffentlichen das Schreiben des Bundesfinanzministeriums, das letztlich zur Aberkennung der Gemeinnützigkeit von attac führte – und zu einem fatalen Urteil. Das Ministerium hatte sich lange gegen die Herausgabe gewehrt.
In der letzten Finanzkrise schrieben die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG und die berüchtigte Anwaltskanzlei Freshfields ein politisches Konzept zur Abwicklung von Banken für das Bundesfinanzministerium. Das hält es jetzt unter Verschluss – weil Urheberrechte der Berater betroffen seien. Daher verklagen wir das Ministerium.
Seit 2014 führt der deutsche Inlandsgeheimdienst Listen über Organisationen, die seiner Ansicht nach nicht gemeinnützig sein dürfen. Im vergangenen Jahr führte dies erstmals dazu, dass ein Verein seine Gemeinnützigkeit verlor. Damit umgeht die Verwaltung eine eigentlich gescheiterte gesetzliche Regelung, wie von uns veröffentlichte Dokumente zeigen.
Das Bundesfinanzministerium muss der Öffentlichkeit eigentlich Auskunft dazu geben, wie es mit Skandalen wie Cum-Ex umgeht. Mit einer Gesetzesänderung durch die Hintertür hat es sich jetzt aber eine Ausnahme für bestimmte Dokumente schaffen lassen.
Es reicht nicht, sich per eigener Satzung für geheim zu erklären. Das Verwaltungsgericht Berlin hat nach unserer Klage entschieden, dass das Finanzministerium die Protokolle seines Beirats herausgeben muss. Die Beamten sehen jetzt die öffentliche Sicherheit gefährdet.