Erfolg für Informationsfreiheit Innenministerium muss 15.000 Euro an Antragssteller zurückgeben
Die Regeln sind eigentlich klar: Für die Bearbeitung von Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) dürfen Behörden in Ausnahmefällen Maximalgebühren von 500 Euro erheben. Ausgerechnet das für das IFG zuständige Bundsinnenministerium (BMI) sieht das allerdings anders.