
FragDenStaat-Transparenzbericht: Quartal 2/2019
Viele Klagen, viele Ergebnisse, viele Planungen. Im zweiten Quartal 2019 ging es hoch her bei uns. Auch in den Finanzen.
Viele Klagen, viele Ergebnisse, viele Planungen. Im zweiten Quartal 2019 ging es hoch her bei uns. Auch in den Finanzen.
Wegen eines Formfehlers in der einstweiligen Verfügung dürfen wir das Glyphosat-Gutachten des Bundesamts für Risikobewertung wieder veröffentlichen. Das hat das Landgericht Köln entschieden. Aber das ist nur ein Etappensieg: Jetzt wollen wir das Zensurheberrecht aus der Welt schaffen. Und verklagen das Bundesinstitut doppelt.
Das Bundesinstitut für Risikobewertung hat bei der Zustellung seiner einstweiligen Verfügung formelle Fehler gemacht. Es ist wahrscheinlich, dass wir deswegen vor dem Landgericht Köln den Prozess ums Glyphosat-Gutachten gewinnen. Das zeigte die mündliche Verhandlung heute. Ein inhaltliches Urteil über das Urheberrecht steht noch aus.
Am Donnerstag entscheidet das Landgericht Köln in erster Instanz, ob uns die Veröffentlichung des Glyphosat-Gutachtens verboten bleiben darf. Die Bundesregierung dürfte das Urteil interessieren: Wie interne Dokumente zeigen, befürchtet das Landwirtschaftsministerium durch die Zensurversuche seines Bundesinstituts einen Vertrauensverlust.
Das Bundesinstitut für Risikobewertung hat 40.000 Personen das Glyphosat-Gutachten geschickt. Es verbietet uns aber immer noch die Veröffentlichung. Ob das rechtswidrig ist, wird das Landgericht Köln mit uns am 6. Juni verhandeln. Kommt vorbei!
Die inzwischen über 39.000 Anträge auf Herausgabe des Glyphosat-Gutachtens waren erfolgreich. Nach einer Allgemeinverfügung des Bundesinstituts für Risikobewertung erhalten alle Antragsteller individuelle Zugangscodes für eine Website mit dem Gutachten. Veröffentlicht werden darf es trotzdem nicht.
Zwei neue Kampagnen und eine einstweilige Verfügung: Das erste Quartal 2019 hat für uns stürmisch begonnen. Das lässt sich auch an unseren Finanzen ablesen.
Wir müssen das staatliche Glyphosat-Gutachten vorerst löschen. Das Landgericht Köln hat beschlossen, dass wir das Urheberrecht des Staates verletzt haben sollen. Dagegen wehren wir uns – und brauchen eure Klickhilfe!
Die Bundesregierung hat uns abgemahnt, weil wir ein staatliches Gutachten zu Krebsrisiken von Glyphosat veröffentlicht haben. Der Vorwurf: Wir hätten das Urheberrecht verletzt. Das ist absurd. Wir werden uns gegen die Abmahnung wehren.
Das Bundesinstitut für Risikobewertung will weiterhin seine zweifelhafte Rolle im Zusammenhang mit der Zulassung von Glyphosat verbergen. Deswegen hat es uns verboten, eines seiner Gutachten dazu zu veröffentlichen. Hier ist es.