
Endgültige Entscheidung Klimastiftung M-V muss Auskunft geben
Auch in zweiter Instanz hat das Gericht zu unseren Gunsten entschieden: Die mit Nord Stream 2 verbandelte Klimastiftung M-V muss die Fragen von Pressevertreter:innen beantworten. Das kann auch auf andere Verfahren Auswirkungen haben.