
Urteil zu Lebensmittelkontrollen Auch Schleswig-Holstein muss Berichte herausgeben
Wir gewinnen erneut wegen „Topf Secret“ vor Gericht. Die Entscheidung stärkt alle, die wissen wollen, wie sauber ihr Lieblingsrestaurant ist.
Wir gewinnen erneut wegen „Topf Secret“ vor Gericht. Die Entscheidung stärkt alle, die wissen wollen, wie sauber ihr Lieblingsrestaurant ist.
Das Land Schleswig-Holstein lässt seine Impftermine vom Ticketing-Anbieter Eventim organisieren. Die Verträge dazu wollte es geheimhalten – vor Gericht knickte die Regierung nach unserer Klage jetzt aber ein. Offenbar wurde das Projekt deutlich teurer als ursprünglich geplant.
In der Corona-Krise haben Unternehmen mit kurzen Drähten in die Regierung besondere Chancen, Aufträge vom Staat zu ergattern. In Schleswig-Holstein führt das zu besonderer Intransparenz. Wir verklagen das Land auf Herausgabe der Verträge mit dem Ticketing-Anbieter Eventim, der die Impfvergabe im Norden organisiert.
Interessante Entwicklung in Schleswig-Holstein: Das Bundesland hat seit Jahresbeginn eine eigene Transparenzplattform, auf der wichtige Dokumente der Verwaltung veröffentlicht werden sollen – darunter auch Antworten auf Anfragen nach dem Informationszugangsgesetz.
Viele Parteien haben sich mehr Transparenz und Bürgerbeteiligung auf die Fahnen geschrieben und die Themen ins Wahlprogramm aufgenommen. Welche Forderungen haben die Parteien in Hinblick auf das Thema Informationsfreiheit bei den Landtagswahlen am 7. Mai in Schleswig-Holstein?
In einer Stellungnahme an den Innenausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtags haben wir die geplante Reform des Informationszugangsgesetzes begrüßt. Gleichzeitig fordern wir jedoch eine deutlich ambitioniertere Verbesserung des Gesetzes.
Als der Bundestag im Februar entschied, die Gutachten seines Wissenschaftlichen Dienst zu veröffentlichen, freuten sich die Grünen im Bundestag über den öffentlichen Zugang zu den Dokumenten.