Mini-Kampagne Lärmgutachten in Köln
Die Stadt Köln verschleppt seit über einem Jahr eine Anfrage nach einem Lärmgutachten und verlangt unverhältnismäßige Gebühren. Wir helfen mit einer Mini-Kampagne nach.
Die Stadt Köln verschleppt seit über einem Jahr eine Anfrage nach einem Lärmgutachten und verlangt unverhältnismäßige Gebühren. Wir helfen mit einer Mini-Kampagne nach.
Mit unserem neuen Klima-Helpdesk unterstützen wir Aktivist:innen und Organisationen der Umwelt- und Klimabewegung, Umweltinformationen von staatlichen Stellen zu befreien.
Mit Händen, Füßen und Gesetzesänderungen wehrt sich der Bundesnachrichtendienst dagegen, der Öffentlichkeit Auskünfte erteilen zu müssen. Nach einem Gerichtsurteil, das wir vergangenes Jahr erstritten haben, gibt es jedoch einige Infos, die trotzdem herausgegeben werden müssen.
Zwei Jahre lang hatte sich der Bundesnachrichtendienst dagegen gewehrt, Auskünfte zu Umweltinfos zu geben. Nach unserer Klage hat das Bundesverwaltungsgericht jetzt klargestellt, dass der Geheimdienst Bürgern sogar Hilfestellungen bei Anträgen geben muss. Und das Verfahren ist noch nicht beendet.
Europarecht bestimmt, dass alle Behörden von Bund und Ländern beim Thema Umwelt transparent agieren müssen. Jetzt hat das Verwaltungsgericht Berlin nach unserer Klage klargestellt: auch der Berliner Verfassungsschutz fällt darunter. Eine Bereichsausnahme für den Geheimdienst ist nicht rechtskonform.
Der milliardenschwere staatliche Braunkohlekonzern LMBV muss künftig Auskunft über Umweltinformationen geben. Das ist das Ergebnis einer Klage, die wir beim Verwaltungsgericht Cottbus eingereicht haben. Die LMBV hatte sich jahrelang geweigert, der Öffentlichkeit gegenüber umfassend Rechenschaft abzulegen.
In Dresden baut die Regierung an einer Mauer des Schweigens: Die Koalition aus CDU und SPD in Sachsen änderte extra ein Gesetz, damit der Landesrechnungshof keine Auskunft zu einem brisanten Gutachten geben muss. Umweltschützer und Grüne halten das für unglaublich.
Mehr als 10 Milliarden Euro haben Bund und Länder in die Nachfolgelandschaften von Braunkohletagebauen in der Lausitz und MItteldeutschland investiert. Die zuständige staatliche Verwaltungsgesellschaft müsste darüber Auskunft geben, weigert sich aber. Deswegen verklagen wir sie.
Die Bundesbeauftragte Andrea Voßhoff hat in dieser Woche ihren neuen Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit vorgestellt. Die zentralen Probleme bleiben bestehen. Ihr Nachfolger steht vor großen Herausforderungen.
Geheimdienste in Deutschland müssen nur wenig über ihre Arbeit preisgeben. Umweltinformationen allerdings müssen auch sie herausgeben. Der sächsische Verfassungsschutz hat nun erstmals eingeräumt, dass das entsprechende Gesetz auch für ihn gilt.
Nach einem Bericht des Europäischen Umweltbüros stellt Deutschland im europäischen Vergleich besonders wenige Daten über Schadstoffe online bereit. Außerdem kritisiert die Organisation die deutsche Praxis, für Auskünfte Gebühren zu verlangen.
Das Unabhängige Institut für Umweltfragen (UfU) e.V. führt im Auftrag des Umweltbundesamtes (UBA) eine Evaluation des Umweltinformationsgesetzes (UIG) des Bundes durch.