Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/6142 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/5946 - Schließung und/oder Zusammenlegung 29 niedersächsischer Amtsgerichte (hier: Amtsge- richt Elze) Anfrage der Abgeordneten Dr. Stefan Birkner und Dr. Marco Genthe (FDP) an die Landesre- gierung, eingegangen am 14.06.2016, an die Staatskanzlei übersandt am 22.06.2016 Antwort des Niedersächsischen Justizministeriums namens der Landesregierung vom 15.07.2016, gezeichnet Antje Niewisch-Lennartz Vorbemerkung der Abgeordneten In seinem aktuellen Jahresbericht für das Haushaltsjahr 2014 empfiehlt der Landesrechnungshof die Schließung oder Zusammenlegung von 29 der 80 niedersächsischen Amtsgerichte aufgrund ih- rer Unwirtschaftlichkeit. Dies sei dem Umstand geschuldet, dass auch Kleinstgerichte eine teure Mindestausstattung an Rechtspflegern, Wachtmeistern und Justizangestellten sowie Rufbereit- schaften in Nächten und an Wochenenden benötigten. Der Landesrechnungshof definiert ein „klei- nes“ Amtsgericht als ein Amtsgericht mit weniger als sechs Richtern. Vorbemerkung der Landesregierung Nachdem der Niedersächsische Landesrechnungshof bereits in seinem Jahresbericht 2013 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung - Bemerkungen und Denkschrift zur Haushaltsrechnung des Landes Niedersachsen für das Haushaltsjahr 2011 - (Drs. 17/191) zum Ergebnis gekommen war, dass in den 22 niedersächsischen Amtsgerichten mit weniger als 30 Beschäftigten (in Vollzeitein- heiten = VZE) „eine gleichmäßige und angemessene Auslastung weder der Richter oder der Rechtspfleger noch der Servicekräfte sichergestellt“ sei (a.a.O., S. 13), fordert der Landesrech- nungshof in seinem Jahresbericht 2016 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung - Bemerkungen und Denkschrift zur Haushaltsrechnung des Landes Niedersachsen für das Haushaltsjahr 2014 - (Drs. 17/5800) das Justizministerium auf, die Amtsgerichtsstruktur in Niedersachsen zu prüfen (a.a.O., S. 151). Eine Mindestgröße von sechs Richter-VZE sei das „unabdingbare Minimum für ein zu- kunftsfähiges Amtsgericht“ (a.a.O., S. 155). In Niedersachsen haben von 80 Amtsgerichten folgende 29 Gerichte (in aufsteigender Reihenfolge) mit Stand 31.12.2015 weniger als sechs Richterstellen in VZE: Bad Gandersheim, Springe, Claus- thal-Zellerfeld, Rinteln, Sulingen, Elze, Alfeld, Burgdorf, Einbeck, Otterndorf, Stolzenau, Zeven, Du- derstadt, Brake, Seesen, Diepholz, Varel, Nordenham, Osterode am Harz, Hann. Münden, Wildes- hausen, Jever, Wittmund, Herzberg am Harz, Bremervörde, Burgwedel, Cuxhaven, Dannenberg und Bückeburg. Die Landesregierung hat sich in dieser Legislaturperiode bereits mehrfach auf Anfragen von Abge- ordneten zu ihrer Haltung zur Gerichtsstruktur dahin gehend geäußert, dass sie die Verankerung der Justiz in der Fläche dauerhaft erhalten möchte (vgl. Drs. 17/532; Drs. 17/533; Drs. 17/534; Drs. 17/535; Drs. 17/536; Drs. 17/537; Drs. 17/538; Drs. 17/539; Drs. 17/500, dort S. 16 f.; Drs. 17/540; Drs. 17/749; Drs. 17/1360; Drs. 17/2430, S. 174 f.). 1