Fahren die im Koalitionsvertrag erwähnten Elbfähren unter dem Leitbild "Gute Arbeit" oder unter der Flagge aus einem sogenannten Billigflaggenland?

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Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode                                                          Drucksache 17/8167 57. Kann die Landesregierung eine Auslastung von ca. 11 bis 12 % im Jahr bestätigen? Hierzu liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. 58. Kann die Landesregierung eine deutlich höhere jährliche Auslastung der Fährverbin- dung zwischen Cuxhaven und Brunsbüttel in Zahlen nachweisen? Es wird auf die Antwort zu Frage 56 verwiesen. 59. Wie stellen sich die „Fakten und Zahlen“ in dem von Staatssekretärin Behrens während der Radiosendung erwähnten PwC-Gutachten dar? Diese Frage kann nicht im Rahmen einer Kleinen Anfrage beantwortet werden. Nach Nummer 27 der Niedersächsischen Bürgschaftsrichtlinie sind alle Verhandlungen, Beratungen, Unterlagen und Auskünfte vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten gegenüber nicht unbefugt offenbart werden. Nach § 46 Satz 3 i. V. m. § 45 Abs. 3 Satz 2 GO-LT werden die Antworten der Landesregierung auf Kleine Anfragen als Landtagsdrucksachen verteilt. Diese werden nach § 19 Abs. 3 GO-LT auf der Internetseite des Landtags veröffentlicht und können von jeder Person beim Landtag eingesehen werden. Die Landesregierung ist jederzeit bereit, den Ausschuss für Haushalt und Finanzen des Nieder- sächsischen Landtags in vertraulicher Sitzung über Bürgschaftsangelegenheiten zu unterrichten. Speziell in diesem Fall haben sich AfHuF und Landesregierung im vertraulichen Teil der Sitzung vom 8. März dieses Jahres über das weitere Verfahren abgestimmt. Die Landesregierung wird den Ausschuss unterrichten, sofern künftig beabsichtigt sein sollte, eine Landesbürgschaft für eine Elb- fähre zwischen Cuxhaven und Brunsbüttel zu übernehmen. 60. Ist das PwC-Gutachten öffentlich zugänglich? Es wird auf die Antwort zu Frage 59 verwiesen. 61. Unter welchen Bedingungen können Landtagsabgeordnete dieses PwC-Gutachten ein- sehen? Es wird auf die Antwort zu Frage 59 verwiesen. 62. Wie ist der Sachstand bei den Gesprächen bezüglich der Einrichtung einer Auffangge- sellschaft? Der vorläufige Insolvenzverwalter in dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der ELB- LINK REEDEREI GmbH, Herr Jan M. Antholz hat am 26.04.2017 eine Presseinformation zur Sa- nierung der Fährverbindung zwischen Cuxhaven und Brunsbüttel herausgegeben. Danach hat die Auffanggesellschaft „ELB-LINK Fährgesellschaft mbH“ mit den wichtigsten Vertragspartnern Ein- vernehmen hergestellt. Der Betrieb auf der Verbindung Cuxhaven-Brunsbüttel wurde am 25.05.2017 wieder aufgenom- men. Betreiber ist die nach der Insolvenz neu gegründete „Elb-Link Fährgesellschaft mbH“. 63. Seit wann und warum führt das Land Gespräche mit dem Betreiber der Elb-Link GmbH über Landesbürgschaften? Es wird auf die Antwort zu Frage 59 verwiesen. 11
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Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode                                                        Drucksache 17/8167 64. Über welche Höhe einer Landesbürgschaft wird gesprochen? Es wird auf die Antwort zu Frage 59 verwiesen. 65. Wie groß wäre das Ausfallrisiko für die niedersächsischen Steuerzahler, wenn das Land eine Landesbürgschaft für die Fährverbindung bereitstellt? Das Land verbürgt Anteile an Unternehmenskrediten. Der Verbürgungsgrad ist variabel, allerdings aus EU-beihilferechtlichen Gründen auf maximal 80 % begrenzt. Anteilig mitverbürgt sind Zinsen und Kosten. Neben der Landesbürgschaft werden für die Kredite weitere Sicherheiten hereinge- nommen. Das Landesrisiko bemisst sich nach der Kreditvaluta und den aufgelaufenen Zinsen im Zeitpunkt der Kreditkündigung, dem Verbürgungsgrad und dem Wert der übrigen Kreditsicherheiten im Verwertungszeitpunkt abzüglich der Verwertungskosten. Das Risiko des Landes aus einer Bürg- schaft lässt sich deshalb erst beziffern, wenn die o. g. Parameter bekannt bzw. im Wege einer Schätzung zu bewerten sind. 66. Wie beurteilt die Landesregierung die Notwendigkeit einer Auslastung von mindestens 33 % auf der in Rede stehenden Fährstrecke, um die Wirtschaftlichkeit zu erreichen? Erhebungen zur Auslastung waren nicht Gegenstand des von der Landesregierung in Auftrag ge- gebenen Gutachtens. 67. Wie weit ist die Fährverbindung aktuell noch von der gutachterlich festgestellten not- wendigen „hohen Auslastung“ entfernt, und wann könnte sie diese erreichen? Es wird auf die Antwort zu Frage 66 verwiesen. 68. Wie passen die „guten Ergebnisse“ (Staatssekretärin Behrens, Nordwestradio, 15. März 2017), die gegebene Erfüllung der Prognosen der MW-Gutachten aus 2013 und 2014 und die „gut aussehenden Zahlen“ (ebenda) mit den aktuellen Schwierigkeiten und der Arbeit eines Insolvenzverwalters bei der Elb-Link GmbH zusammen? Es wird auf die Antworten zu den Fragen 51, 56 und 66 verwiesen. Wie bereits in der Antwort zu Frage 51 dargelegt, wurde seitens des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr ein Gutachten „Ermittlung marktfähiger Transporttarife für eine Fährverbindung zwischen Brunsbüttel und Cuxhaven“ beauftragt. Hierin sind keine Aussagen zum Einsatz einzelner Schiffe getroffen worden. Wie in der Sitzung des Unterausschusses Häfen und Schifffahrt des Niedersächsischen Landtags am 25.04.2017 unterrichtet, sind der Landesregierung keine konkreten Hintergründe zum Insol- venzverfahren bekannt. Daher stellt die Landesregierung hierzu keine Mutmaßungen an. 69. Ist der Landesregierung das BMC-Gutachten „Verkehrsuntersuchung Fährverbindung Cuxhaven-Brunsbüttel: Ermittlung des Verkehrsaufkommens und Auslegung des Fähr- systems der Baltic Marine Consult“ aus dem Jahr 2004 bekannt? Mit dem von der egeb Entwicklungsgesellschaft Brunsbüttel mbh und der Agentur für Wirtschafts- förderung Cuxhaven in Auftrag gegebenen Gutachten zur Ermittlung des Verkehrsaufkommens und Auslegung des Fährsystems sollte die in 2004 erstellte Verkehrsuntersuchung fortgeschrieben und aktualisiert werden. Als Ergebnis wurde ein grundsätzlicher Bedarf für eine Fährverbindung festge- stellt. Allein auf Grundlage der Aktualisierung und Fortschreibung der Zahlen aus 2004 hat sich die Landesregierung entschieden, eine ergänzende Untersuchung in Auftrag zu geben. Dabei hat sie sich weder von dem zehn Jahre alten - nicht mehr der Realität entsprechenden - Gutachten aus 2004 leiten lassen, noch von den damaligen juristischen Auseinandersetzungen. 12
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Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode                                                       Drucksache 17/8167 70. Ist der Landesregierung die juristische Auseinandersetzung zum BMC-Gutachten aus dem Jahr 2004 vor dem Landgericht Hamburg bekannt? Es wird auf die Antwort zu Frage 69 verwiesen. 71. Welche Folgen hatte die damalige juristische Auseinandersetzung für das BMC- Gutachten über die Verkehrsuntersuchung „Fährverbindung Cuxhaven–Brunsbüttel“? Es wird auf die Antwort zu Frage 69 verwiesen. 72. Wie beurteilt die Landesregierung die Stellungnahme, erstellt durch Prof. Dr. Peter Kuhbier von der Freien Universität Berlin (29. Oktober 2004), zum BMC-Gutachten über die Verkehrsuntersuchung „Fährverbindung Cuxhaven–Brunsbüttel“ aus dem Jahr 2004? Es wird auf die Antwort zu Frage 69 verwiesen. 73. Wie ist die Landesregierung als Auftraggeber für das Gutachten über die Fährverbin- dung zwischen Cuxhaven und Brunsbüttel, Jahrgang 2014, auf das Planungs- und In- genieurbüro Baltic Marine Consult gekommen? Nachdem das von der egeb Entwicklungsgesellschaft Brunsbüttel mbh und der Agentur für Wirt- schaftsförderung Cuxhaven bei der MBC in Auftrag gegebene Gutachten zur Ermittlung des Ver- kehrsaufkommens für eine Fährverbindung zwischen Cuxhaven und Brunsbüttel einen grundsätzli- chen Bedarf festgestellt und hierfür bereits umfangreiche Daten erhoben hatte, hat sich das Land entschieden, in einer ergänzenden Untersuchung marktfähige Transporttarife für diese Fährverbin- dung durch BMC untersuchen zu lassen. Die Kosten konnten deshalb so niedrig gehalten werden. 74. Hat die Landesregierung das BMC-Gutachten über die Fährverbindung zwischen Cuxhaven und Brunsbüttel, Jahrgang 2014, auf Belastbarkeit und Plausibilität über- prüft? Ja. 75. Wie hoch waren die Kosten für das BMC-Gutachten über die Fährverbindung zwischen Cuxhaven und Brunsbüttel, Jahrgang 2014, für den Auftraggeber? Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr hat, wie in der Vorbemerkung ausgeführt, ein Gutachten in Auftrag gegeben. Der Vertrag mit dem BMC datiert vom 13./21.11.2013. Der Ab- schlussbericht wurde am 04.04.2014 vorgelegt. Im Nachgang zu der Sitzung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen am 08.03.2017 wurden die Ausschussmitglieder darüber unterrichtet, dass dieses Gutachten in der Gutachtenmeldung für das Haushaltsjahr 2013 mit einer Auftragssumme von 16 560 Euro netto enthalten war. 76. Wie hoch waren die gesamten gutachterlichen Kosten für das Land über die Wiederin- betriebnahme einer Fährverbindung zwischen Cuxhaven und Brunsbüttel seit 2013 bis heute? Es wird auf die Antwort zu Frage 75 verwiesen. 13
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Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode                                                       Drucksache 17/8167 77. Bleibt die Landesregierung bei ihrer Aussage „Gutachten stellt fest: Fährverbindung zwischen Cuxhaven und Brunsbüttel ist wirtschaftlich rentabel“ (Presseinformation des MW, 12. März 2014)? Die Presseinformation lautete: „Eine Fährverbindung zwischen Cuxhaven und Brunsbüttel kann wirtschaftlich betrieben werden. Voraussetzung dafür ist, dass sich die Fährverbindung auf den Transport von Lkw konzentriert und die Fähre möglichst innerhalb von einer Stunde die Elbe quert.“ Die Landesregierung steht nach wie vor zu dieser Aussage. 78. Auf welchen belast- und überprüfbaren Grundlagen beruht die Festlegung der Landes- regierung, dass sich die Fährverbindung zwischen Cuxhaven und Brunsbüttel wirt- schaftlich trägt? Die Festlegung der Landesregierung beruht grundsätzlich auf den Gutachten der Jahre 2013 und 2014. 79. Wie viele Lkw-Transfers sind im Jahr 2016 bei wie vielen Überfahrten (zwei Fähren in zwei Richtungen) durchgeführt worden? Hafenbehördlich wurden insgesamt 15 034 Lkw erfasst, davon 6 989 ab Cuxhaven und 8 012 ab Brunsbüttel. 80. Wie hoch ist die tatsächliche Auslastung der Fährverbindung durch Lkws? Es wird auf die Antwort zu Frage 79 verwiesen. 81. Kann die Landesregierung die „steigenden Belegungszahlen“ (Cuxhavener Nachrich- ten, 31. März 2017) bestätigen? Es ist nicht Aufgabe der Landesregierung, Presseartikel auf deren Wahrheitsgehalt zu überprüfen. 82. Worauf beruhen die „steigenden Belegungszahlen“ (Cuxhavener Nachrichten, 31. März 2017), und wie stellen sich diese dar? Es wird auf die Antwort zu Frage 81 verwiesen. 83. Warum hält die Landesregierung an ihrem Fazit: „Bei einer hohen Auslastung attestiert das Gutachten den Betreibern einer neuen Fährverbindung Cuxhaven–Brunsbüttel ein geringes Betriebsrisiko und dass eine solche Verbindung wirtschaftlich betrieben wer- den kann“ (Presseinformation des MW, 12. März 2014), fest? Das Verkehrsaufkommen in der Region nimmt stetig zu. Die alternativen Verkehrskorridore durch den Verkehrsraum Hamburg und über die Fährverbindung Glückstadt–Wischhafen gelangen zu- nehmend an ihre Kapazitätsgrenzen. Der Markt fordert deshalb eine leistungsfähige Verkehrsalter- native. Bei einer entsprechend hohen Auslastung im Güterverkehr und zukünftig verkürzten Über- fahrt- und Wartezeiten durch einen leistungsfähigeren Antrieb und den am Markt erzielbaren Transportpreisen kann die Fährverbindung wirtschaftlich betrieben werden. 14
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Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode                                                        Drucksache 17/8167 84. Was ist aus Sicht der Landesregierung ein „geringes Betriebsrisiko“ mit Bezug auf die Fährverbindung Cuxhaven–Brunsbüttel? Das Transportpotenzial und die am Markt erzielbaren Transportpreise führen voraussichtlich dazu, dass bereits im Verlauf der ersten fünf Betriebsjahre ein positives Ergebnis erzielt werden kann. Diese Aussage wird durch das von der Landesregierung in Auftrag gegebene Gutachten gestützt. 85. Wie schätzt die Landesregierung die im BMC-Gutachten erwähnten „Unsicherheiten“ (Seite 56 ff.) aus heutiger Sicht ein? Die Unsicherheiten bestehen auch weiterhin. 86. Haben die Fähren „Anne-Marie“ und „Grete“ die Anforderungen des erforderlichen „ambitionierten Fährbetriebskonzeptes“ (BMC-Gutachten, Seite 57) jemals erfüllt? Mit welchen Schiffen und Betriebskonzepten eine Fährlinie betrieben wird, liegt im unternehmeri- schen Risiko des Betreibers. 87. Wenn ja, welche und weshalb? Es wird auf die Antwort zu Frage 86 verwiesen. 88. Wenn nicht, welche gutachterlich festgestellten Anforderungen werden durch die Fähr- schiffe „Anne-Marie“ und „Grete“ nicht erfüllt? Es wird auf die Antwort zu Frage 86 verwiesen. 89. Können oder konnten die Fährschiffe „Anne-Marie“ und „Grete“ jemals die „hohen“ Anforderungen (BMC-Gutachten, Seite 57) an das Fährbetriebskonzept oder die erfor- derlichen Leistungsparameter, z. B. „hohe Schiffsgeschwindigkeiten“ oder „hohe Bedi- enfrequenz“, erfüllen? Es wird auf die Antwort zu Frage 86 verwiesen. 90. Trifft die Aussage „Schiffe mit diesen Leistungsparametern sind am Markt nicht vor- handen. - Neubau erforderlich“ (BMC-Ergebnispräsentation vom 11. März 2014, Seite 8) weiterhin zu? Seit der gutachterlichen Darstellung vom 11.03.2017 liegen der Landesregierung hierzu keine neu- eren Erkenntnisse vor. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 86 verwiesen. 91. Wenn ja: Was bedeutet dies in Bezug auf eine erneut geplante Wiederbelebung der Fährverbindung zwischen Cuxhaven und Brunsbüttel „ab Ostern“ (Nordsee-Zeitung, 30. März 2017)? Es wird auf die Antwort zu Frage 83 verwiesen. 92. Ist nach Auffassung der Landesregierung ein „wirtschaftlich rentabler“ (Presseinforma- tion des MW, 12. März 2014) Betrieb der Fährverbindung zwischen Cuxhaven und Brunsbüttel mit am Markt derzeit vorhandenen Fährschiffen überhaupt möglich? Es wird auf die Antworten zu Fragen 83 und 91 verwiesen. 15
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Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode                                                           Drucksache 17/8167 93. Wenn ja: Wie sehen die Leistungsparameter dieser Fährschiffe aus, und weshalb sind diese in der Lage, „wirtschaftlich rentabel“ zu agieren? Es wird auf die Antwort zu Frage 83 verwiesen. 94. Was weiß die Landesregierung von einer „Drosselung der Geschwindigkeit der Schiffe seitens der Muttergesellschaft“ (Cuxhavener Nachrichten, 31. März 2017) sowie der Aufhebung dieser „Drosselung der Schiffe“? In einer Presseinformation vom 11.05.2017 hat die ELB-LINK Fährgesellschaft mbH eine Steige- rung der Motorenleistung und eine damit einhergehende höhere Geschwindigkeit angekündigt. 95. Sind durch die Aufhebung dieser „Drosselung“ mit den beiden Bestandsschiffen „An- ne-Marie“ und „Grete“ Fahrzeiten von unter 60 Minuten zwischen Cuxhaven und Brunsbüttel erzielbar? Es wird auf die Antwort zu Frage 94 verwiesen. 96. Wenn ja, wie sind die bisherigen durchschnittlichen Fährschiffsgeschwindigkeiten und wie die voraussichtlichen nach Aufhebung der Drosselung? Es wird auf die Antwort zu Frage 94 verwiesen. 97. Sind bereits die durch die Landesregierung in Aussicht gestellten „Mittel aus der Schiffbau-Innovationförderung des Bundes über die Entwicklung einer Fähre für die besonderen Erfordernisse dieser Verbindung“ (Staatsekretärin Behrens, Presseinfor- mation des MW, 12. März 2014) beantragt worden? Wie in der Pressemitteilung zutreffend dargestellt, handelt es sich bei der Richtlinie zum Förderpro- gramm „Innovativer Schiffbau sichert wettbewerbsfähige Arbeitsplätze“ um eine Bundesrichtlinie. Erkenntnisse über eine Antragstellung liegen der Landesregierung nicht vor. 98. Wie viel Geld hat das Land respektive die landeseigene Hafeninfrastrukturgesellschaft für die Inbetriebnahme des Fähranlegers für die Fährschiffe „Grete“ und „Anne-Marie“ in Cuxhaven „in nur zwei Wochen“ bis zur Fertigstellung und Einweihung am 19. Au- gust 2015 (THB, 20. August 2015) bezahlt? Die landeseigene Hafeninfrastrukturgesellschaft Niedersachsen Ports GmbH & Co KG führte was- serbauliche Maßnahmen (u. a. Setzen von Anlege- und Reibepfählen sowie Schutzdalben) in Höhe von 662 492,85 Euro sowie landseitige Ertüchtigungen (u. a. Einbau eines tragfähigen Untergrun- des mit anschließender Oberflächengestaltung) für 583 009,94 Euro durch. 99. Welche Maßnahmen sind für die Herrichtung der Verkehrsflächen am Steubenhöft und für die problemlose Abwicklung des Fährverkehrs erforderlich gewesen? Der Einbau eines tragfähigen Untergrundes mit anschließender Oberflächengestaltung (Fahrspu- ren). 16 (Ausgegeben am 31.05.2017)
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