Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/6807 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Wie sehen die Zukunftsperspektiven der Lehrerfortbildung in Niedersachsen aus? Anfrage des Abgeordneten Kai Seefried (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am 26.10.2016 Die rot-grüne Landesregierung hat sich wiederholt dazu bekannt, dem Bildungsbereich oberste Pri- orität einräumen zu wollen. Die „Zukunftsoffensive Bildung“ wurde von Ministerin Heiligenstadt als „Meilenstein auf dem Weg zu mehr Bildungsgerechtigkeit“ bezeichnet. Auf dem Gebiet der Fortbil- dung von Lehrerinnen und Lehrern in Niedersachsen, die seit 2012 nach der Neuregelung in der Verantwortung von Kompetenzzentren für Lehrerfortbildung liegt, wurde eine Erhöhung des bishe- rigen Etats um das Dreifache zugesagt. Gerade angesichts aktueller Herausforderungen wie der In- tegration einer großen Zahl von Flüchtlingskindern stellt sich nun, zum Ende der Umstrukturierung, die Frage, wie zukunftsfähig und wirksam die neu geschaffenen Organisationsstrukturen der Lehrerfortbildung sind. Ziel ist es, allen Lehrkräften des Landes die Teilnahme an einem bedarfsorientierten und qualifizier- ten Fortbildungsangebot zu ermöglichen, das verlässlich in erreichbarer Nähe angeboten wird. Das an den Kompetenzzentren tätige Personal muss über hinreichend schulpraktische Erfahrung verfü- gen und gleichzeitig imstande sein, die universitätsinternen Strukturen bei der Umsetzung der Fort- bildungsvorhaben angemessen zu berücksichtigen. Der Landesrechnungshof hat in seinem Jahresbericht 2015 festgestellt, dass das Konzept der regi- onalisierten Lehrkräftefortbildung nicht in ausreichendem Umfang umgesetzt wurde. So wurden z. B. Kontrollmechanismen infrage gestellt. Im Ergebnis empfiehlt der LRH: „Im Interesse einer effektiveren und damit wirtschaftlicheren Organisation der regionalen Lehrkräf- tefortbildung muss das Kultusministerium insbesondere die Ursachen für den unzureichenden Er- reichungsgrad der Lehrkräfte in einzelnen Fortbildungsregionen analysieren und auf dieser Grund- lage zeitnah weiterentwickeln.“ Unter Bezugnahme auf die Urteile des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs vom 29.01.2016, Az. StGH 1, 2 und 3/15, Rn. 46, und vom 22.08.2012, Az. StGH 1/12, Rn. 54-56, weise ich wir da- rauf hin, dass ich ein hohes Interesse an einer vollständigen Beantwortung meiner Fragen habe(n), die das Wissen und den Kenntnis-/Informationsstand der Ministerien, der ihnen nachgeordneten Landesbehörden und, soweit die Einzelfrage dazu Anlass gibt, der Behörden der mittelbaren Staatsverwaltung aus Akten und nicht aktenförmigen Quellen vollständig wiedergibt. 1. Wie nimmt die Landesregierung ihre Gesamtverantwortung wahr, allen an den allgemeinbil- denden Schulen tätigen Lehrkräften ein möglichst dienstortnahes, in der Vielfalt vergleichba- res und qualitativ hochwertiges Angebot an Fortbildungen zu ermöglichen? 2. Ist das in den neun Kompetenzzentren angebotene Fortbildungsprogramm nach Art und Um- fang (Zahl der Fortbildungsangebote) und geforderter Teilnehmergebühr ähnlich? Falls nein, welche Unterschiede bzw. Schwerpunkte gibt es in Bezug auf die einzelnen Standorte? 3. Welche Veränderungen haben sich in Bezug auf die Zahl der Fortbildungsangebote und die Höhe der Teilnehmergebühr (von … bis …) seit 2013 ergeben (bitte für jedes Kompetenzzent- rum einzeln für 2013, 2014 und 2015 auflisten)? 4. Welche regionalen Unterschiede gibt es, und inwiefern sind diese ausschließlich damit zu er- klären, dass einige Standorte zum Zeitpunkt der Umstrukturierung bereits auf gewachsene Strukturen zurückgreifen konnten, wie z. B. Oldenburg oder Aurich? 1