Nachtragshaushalt 2018: Wofür all die Stellen in den Ministerien?
Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/471 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Stefan Wenzel (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Finanzministeriums namens der Landesregierung Nachtragshaushalt 2018: Wofür all die Stellen in den Ministerien? Anfrage des Abgeordneten Stefan Wenzel (GRÜNE), eingegangen am 26.01.2018 - Drs. 18/258 an die Staatskanzlei übersandt am 06.02.2018 Antwort des Niedersächsischen Finanzministeriums namens der Landesregierung vom 06.03.2018, gezeichnet Reinhold Hilbers Vorbemerkung des Abgeordneten Die Landesregierung hat im Rahmen der Kabinettspressekonferenz vom 23. Januar 2018 die Eck- punkte eines Entwurfs des Nachtragshaushalts 2018 vorgestellt, der vom Landeskabinett im Rah- men der Klausurtagung in Bad Sachsa beschlossen wurde. Der Entwurf wird dem Landtag unter Verzicht auf die erste Beratung im Plenum zur Beratung im Ausschuss für Haushalt und Finanzen vorgelegt. Im Haushalt enthalten sind 99,2 zusätzliche Stellen, verteilt auf die verschiedenen Mini- sterien und die Staatskanzlei. Demnach sollen das neue Ministerium 30 Stellen erhalten, das Wirtschaftsministerium 28 Stellen, die Staatskanzlei 14,2 Stellen, das Kultusministerium sechs Stellen, das Justizministerium vier Stel- len, das Wissenschafts- und Kulturministerium sechs Stellen, das Sozialministerium drei Stellen, das Umweltministerium zwei Stellen, das Landwirtschaftsministerium zwei Stellen, das Innenminis- terium zwei Stellen und das Finanzministerium zwei Stellen. 1. In welche Besoldungseinstufung bzw. welcher Entgeltgruppeneinstufung sollen die neuen Vollzeiteinheiten (VZE) bzw. Planstellen eingruppiert werden (bitte einzeln nach Abteilungs- und Referatszugehörigkeit aufschlüsseln für a) MW, b) MB, c) StK, d) MK, e) MJ, f) MWK, g) MS, h) MU, i) ML, j) MI und k) MF)? Siehe Anlage 1. 2. Wie lauten die Stellen- und Aufgabenbeschreibungen der neu geschaffenen VZE bzw. Planstellen jeweils (bitte einzeln nach Ressort und jeweiliger Planstelle für a) bis k) aufschlüsseln)? Siehe Anlage 1. 3. Warum können die jeweiligen Aufgaben in Frage 2 nicht von vorhandenem Personal wahrgenommen werden? Siehe Anlage 1. 1
Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/471 4. In welchen Referaten und mit welchen vergleichbaren Aufgabenbereichen sind die Auf- gaben zu a) bis k) bislang wahrgenommen worden? Siehe Anlage 1. 5. Welche Aufgaben zu a) bis k) sind vom Land bislang nicht wahrgenommen worden? Siehe Anlage 1. 6. Für welche Aufgaben zu a) bis k) gibt es einen gesetzlichen Auftrag und eine landes- rechtliche Notwendigkeit nach § 6 der Landeshaushaltsordnung? Siehe Anlage 1. 7. Könnten die Aufgaben zu a) bis k) auch durch Qualifizierung, Fort- und Weiterbildung mit der damit verbundenen Höhergruppierung erledigt werden? Wenn nein, für welche Aufgaben zu a) bis k) ist das nicht möglich? Siehe Anlage 1. 8. In welchen Häusern liegen den Planungen für neue Stellen auch Personalqualifizie- rungsprogramme zugrunde? MW (a): Allen neuen Beschäftigten des MW steht die gesamte Bandbreite des Fortbildungs- und Qualifizierungsprogramms der Personalentwicklungsprogramme zur Verfügung. Die Dienststelle unterstützt die Beschäftigten hier entsprechend. MB (b): Nein. StK (c): Nein. MK (d): Entfällt wegen des geringen Stellenumfangs. MJ (e): Nein. MWK (f): Nein. MS (g): Im MS gibt es grundsätzlich Personalqualifizierungsprogramme, die bereits vorhandenes oder neu gewonnenes Personal auf die im MS wahrzunehmenden Aufgaben vorbereiten. Im konkreten Fall: nein. MU (h): Das seit 2016 vorhandene Personalentwicklungskonzept sieht grundsätzlich Qualifizie- rungsmöglichkeiten vor. Im konkreten Fall: nein. ML (i): Nein. MI (j): Nein. MF (k): Nein. 9. In welchen Häusern wurden die Personalräte vor dem Kabinettsbeschluss um Stel- lungnahme gebeten? MW (a): Der Personalrat wurde im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit gemäß § 2 NPersVG beteiligt. MB (b): Nein. StK (c): Nein. 2
Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/471 MK (d): Die Personalräte sind im Rahmen der Aufstellung des NHPE 2018 beteiligt worden. MJ (e): Nein. MWK (f): Nein. Der für die Baubereiche erforderliche Personalaufwuchs ist ein ständiges Thema bei den Besprechungen mit dem Personalrat. MS (g): Dem Hauptpersonalrat des MS wurde im Rahmen des § 75 NPersVG Gelegenheit zur Stellungnahme zum Nachtragshaushalt 2018 für den Einzelplan 05 gegeben. MU (h): Nein. ML (i): Die Angelegenheit wurde mit dem Personalrat erörtert. MI (j): Nein, nicht bei einem Nachtragshaushalt. MF (k): Ja. 10. Sind die Stellenplanungen mit Konzepten für die Nachwuchsförderung abgestimmt? MW (a): Ja. MB (b): Nein. StK (c): Die A11-Planstelle dient zielgerichtet der Gewinnung von Bachelor-Nachwuchskräften (Allgemeine Verwaltung) in der StK. MK (d): Entfällt. MJ (e): Aufgrund der Wertigkeit der Stellen sind Aspekte der Nachwuchsgewinnung nachrangig. MWK (f): Für den konkreten Bedarf werden primär Beschäftigte mit Fachwissen und beruflicher Erfahrung gesucht. Soweit diese Beschäftigten in anderen Organisationseinheiten des Ministeriums gefunden werden können, kommt bei der Nachbesetzung dieser Stellen auch eine Nachwuchsförderung in Betracht. MS (g): Ja, im MS ist dieses der Fall. MU (h): Aufgrund der Wertigkeit der Stellen sind Aspekte der Nachwuchsgewinnung nachrangig. ML (i): Aufgrund der Wertigkeit der Stellen sind Aspekte der Nachwuchsgewinnung nachrangig. MI (j): Aufgrund der Wertigkeit der Stellen sind Aspekte der Nachwuchsgewinnung nachrangig. MF (k): Aufgrund der Wertigkeit der Stellen sind Aspekte der Nachwuchsgewinnung nachrangig. 11. Welche Stellen zu a) bis k) sollen nicht öffentlich ausgeschrieben werden? Siehe Anlage 1. 12. Wie viele VZE werden aus welchem Fachressort in welches Fachressort verlagert (bitte einzeln nach Abteilungs- und Referatszugehörigkeit aufschlüsseln)? Siehe Anlage 2. 3
Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/471 13. Werden alle neugeschaffenen VZE bzw. Planstellen mit einem Wegfallvermerk verse- hen? Mit Ausnahme einer VZE und Stelle der Wertigkeit B6 im Ministerium für Bundes- und Europaange- legenheiten und Regionale Entwicklung sind keine der neuen VZE bzw. Planstellen mit dem Ver- merk „künftig wegfallend“ versehen. 14. Bis wann sollen die neugeschaffenen VZE bzw. Planstellen jeweils wieder abgebaut werden? Die neuen VZE bzw. neugeschaffenen Planstellen dienen ganz überwiegend der Erfüllung dauer- hafter Aufgaben des Landes im Rahmen neuer Prioritätensetzungen. Die Landesregierung hat mit Beschluss vom 23. Januar 2018 in Aussicht genommen, den mit der Neubildung und Änderung ih- rer Geschäftsverteilung verbundenen Personalaufwuchs von 99,22 Stellen oder Beschäftigungs- möglichkeiten in dieser Legislaturperiode gleichwertig wieder abzubauen. Über die Konkretisierung wird zu gegebener Zeit zu entscheiden sein. (Verteilt am 13.03.2018) 4
MF-12-04024 Anlage 1: Zusammenstellung der Detailfragen Stand: 22.02.2018 Frage 1. Frage 2. Frage 3. Frage 4. Frage 5. Frage 6. Frage 7. Frage 11. Stellen / Anzahl Abteilung/ Stellen-/ Warum nicht Bislang: Aufgabe neu bzw. Gesetzlicher Auftrag und Erledigung durch Für welche Stellen Beschäfti- Referat Aufgaben- durch vorhandenes welches Referat bislang nicht Notwendigkeit § 6 LHO? Qualifizierung, Fort- und keine öffentliche gungs- beschreibung Personal? welches Aufgabengebiet wahrgenommen? Weiterbildung möglich? Ausschreibung? möglichkeit MW (a) Zeile 1 B6 1 Z Abteilungsleitung Z Es handelt sich um eine z.T. Referatsgruppe Z Politische Die zentralen Aufgaben sind Es handelt sichum eine neue Die Besetzung der neue Aufgabe. Da keine Koordinierung zwingender Bestandteil Aufgabe. Der Mehrbedarf erfordert Stellen erfolgt Aufgaben abgegeben einer Behörde. Während die Neueinstellung von Personal. Von grundsätzlich nach wurden, besteht kein bereits die fachpolitische daher kommt eine Besetzung mit den Personalüberhang. Der Koordinierung zu den bestehendem Personal durch beamtenrechtlich Mehrbedarf erfordert Kernaufgaben einer Weiterqualifizierung nicht in en Vorschriften. die Neueinstellung von obersten Landesbehörde Betracht. Demnach sollen Personal. gehört, wird mit der die politischen Koordinierung Bewerberinnen noch ressortübergreifend und Bewerber erweitert. durch Insoweit sind die Stellenausschreib Voraussetzungen von § 6 ung ermittelt LHO gegeben. werden. Für die Einstellung von Tarifbeschäftigten soll analog verfahren werden. Zeile 2 B3 1 Z / neues Ref. Stellvertretende Abteilungsleitung Z Es handelt sich um eine z.T. Referatsgruppe Z Politische Die zentralen Aufgaben sind Es handelt sichum eine neue Die Besetzung der neue Aufgabe. Da keine Koordinierung zwingender Bestandteil Aufgabe. Der Mehrbedarf erfordert Stellen erfolgt Aufgaben abgegeben einer Behörde. Während die Neueinstellung von Personal. Von grundsätzlich nach wurden, besteht kein bereits die fachpolitische daher kommt eine Besetzung mit den Personalüberhang. Der Koordinierung zu den bestehendem Personal durch beamtenrechtlich Mehrbedarf erfordert Kernaufgaben einer Weiterqualifizierung nicht in en Vorschriften. die Neueinstellung von obersten Landesbehörde Betracht. Demnach sollen Personal. gehört, wird mit der die politischen Koordinierung Bewerberinnen noch ressortübergreifend und Bewerber erweitert. durch Insoweit sind die Stellenausschreib Voraussetzungen von § 6 ung ermittelt LHO gegeben. werden. Für die Einstellung von Tarifbeschäftigten soll analog verfahren werden.
MF-12-04024 Anlage 1: Zusammenstellung der Detailfragen Stand: 22.02.2018 Frage 1. Frage 2. Frage 3. Frage 4. Frage 5. Frage 6. Frage 7. Frage 11. Stellen / Anzahl Abteilung/ Stellen-/ Warum nicht Bislang: Aufgabe neu bzw. Gesetzlicher Auftrag und Erledigung durch Für welche Stellen Beschäfti- Referat Aufgaben- durch vorhandenes welches Referat bislang nicht Notwendigkeit § 6 LHO? Qualifizierung, Fort- und keine öffentliche gungs- beschreibung Personal? welches Aufgabengebiet wahrgenommen? Weiterbildung möglich? Ausschreibung? möglichkeit Zeile 3 B2 2 1x Stab Dig. Leitung Stabsstelle Digitalisierung Es handelt sich um eine neue Aufgabe, neue ja Die Landesregierung hat Es handelt sichum eine neue Die Besetzung der neue Aufgabe. Da keine Organisationseinheit mit der Aufgabe. Der Mehrbedarf erfordert Stellen erfolgt Aufgaben abgegeben Koalitionsvereinbarung die Neueinstellung von Personal. Von grundsätzlich nach wurden, besteht kein einen politischen daher kommt eine Besetzung mit den Personalüberhang. Der Schwerpunkt im Bereich bestehendem Personal durch beamtenrechtlich Mehrbedarf erfordert der Digitalisierung gesetzt. Weiterqualifizierung nicht in en Vorschriften. die Neueinstellung von Dies betrifft insbesondere Betracht. Demnach sollen Personal. die digitale Infrastruktur, die grundsätzliche Bewerberinnen Fragestellungen zur und Bewerber Digitalisierung und die durch fachliche Koordinierung Stellenausschreib digitaler Maßnahmen aller ung ermittelt Ressorts. Daraus aber u.a. werden. Für die auch durch das Einstellung von beabsichtigte Tarifbeschäftigten Digitalisierungsgesetz bzw. soll analog das Onlinezugangsgesetz verfahren werden. sind die Voraussetzungen von § 6 LHO gegeben. Zeile 4 1x Abt. 3 / 32 Sonderaufgabe Juristische Fachberatung VW-Beteiligung des Es handelt sich um eine neue Aufgabe zur nicht Die Landesregierung hat die nein Die Besetzung der Landes (direkt der Hausleitung unterstellt) neue Aufgabe. Da keine Stärkung des wahrgenommen (gilt Stärkung des Stellen erfolgt Aufgaben abgegeben Beteiligungsmanagemen für den Beteiligunsmanagements grundsätzlich nach wurden, besteht kein ts Aufgabenbereich der des Landes als einen den Personalüberhang. Der Beratung) weiteren politischen beamtenrechtlich Mehrbedarf erfordert Schwerpunkt ausgegeben. en Vorschriften. die Neueinstellung von Das MW trägt u.a. die Demnach sollen Personal. fachliche Verantwortung die für die Landesbeteiligung Bewerberinnen Volkswagen. Dies umfasst und Bewerber die fachliche Führung und durch Steuerung, die Stellenausschreib Sicherstellung der ung ermittelt betriebswirtschaftlichen werden. Für die Effizienz und die Einhaltung Einstellung von haushaltsrechtlicher und Tarifbeschäftigten wirtschaftlicher Vorgaben. soll analog verfahren werden. noch Um diesen Aufgaben Zeile 4 verantwortungsvoll und in voller fachlicher Erforderlichkeit gerecht zu werden, ist es notwendig Minister Dr. Althusmann durch je eine/n Berater/in mit einer herausgehobenen fachlichen Expertise im juristischen bzw. betriebswirtschaftlichen Bereich unmittelbar zu unterstützen.
MF-12-04024 Anlage 1: Zusammenstellung der Detailfragen Stand: 22.02.2018 Frage 1. Frage 2. Frage 3. Frage 4. Frage 5. Frage 6. Frage 7. Frage 11. Stellen / Anzahl Abteilung/ Stellen-/ Warum nicht Bislang: Aufgabe neu bzw. Gesetzlicher Auftrag und Erledigung durch Für welche Stellen Beschäfti- Referat Aufgaben- durch vorhandenes welches Referat bislang nicht Notwendigkeit § 6 LHO? Qualifizierung, Fort- und keine öffentliche gungs- beschreibung Personal? welches Aufgabengebiet wahrgenommen? Weiterbildung möglich? Ausschreibung? möglichkeit Zeile 5 A 16 3 1x Z / neues Ref. Referatsleitung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Die Presse- und Ministerbüro (Ref. 01), nein Die fachpolitische Es handelt sichum eine neue keine Stellen- Öffentlichkeitsarbeit neue Pressearbeit gehört zu den Aufgabe. Der Mehrbedarf erfordert ausschreibung wird aufgrund des Organisationseinheit, Kernaufgaben einer die Neueinstellung von Personal. Von Aufgaben- und obersten Landesbehörde. daher kommt eine Besetzung mit Themenzuwachses Insoweit sind die bestehendem Personal durch verstärkt. Voraussetzungen von § 6 Weiterqualifizierung nicht in LHO gegeben. Betracht. Zeile 6 1x Abt. 3 / 32 Sonderaufgabe Betriebswirtschaftliche Fachberatung VW- Es handelt sich um eine neue Aufgabe zur nicht Die Landesregierung hat die nein Die Besetzung der Beteiligung des Landes (direkt der Hausleitung unterstellt) neue Aufgabe. Da keine Stärkung des wahrgenommen (gilt Stärkung des Stellen erfolgt Aufgaben abgegeben Beteiligungsmanagemen für den Beteiligunsmanagements grundsätzlich nach wurden, besteht kein ts Aufgabenbereich der des Landes als einen den Personalüberhang. Der Beratung) weiteren politischen beamtenrechtlich Mehrbedarf erfordert Schwerpunkt ausgegeben. en Vorschriften. die Neueinstellung von Das MW trägt u.a. die Demnach sollen Personal. fachliche Verantwortung die für die Landesbeteiligung Bewerberinnen Volkswagen. Dies umfasst und Bewerber die fachliche Führung und durch Steuerung, die Stellenausschreib Sicherstellung der ung ermittelt betriebswirtschaftlichen werden. Für die Effizienz und die Einhaltung Einstellung von haushaltsrechtlicher und Tarifbeschäftigten wirtschaftlicher Vorgaben. soll analog verfahren werden. noch Um diesen Aufgaben Zeile 6 verantwortungsvoll und in voller fachlicher Erforderlichkeit gerecht zu werden, ist es notwendig Minister Dr. Althusmann durch je eine/n Berater/in mit einer herausgehobenen fachlichen Expertise im juristischen bzw. betriebswirtschaftlichen Bereich unmittelbar zu unterstützen.
MF-12-04024 Anlage 1: Zusammenstellung der Detailfragen Stand: 22.02.2018 Frage 1. Frage 2. Frage 3. Frage 4. Frage 5. Frage 6. Frage 7. Frage 11. Stellen / Anzahl Abteilung/ Stellen-/ Warum nicht Bislang: Aufgabe neu bzw. Gesetzlicher Auftrag und Erledigung durch Für welche Stellen Beschäfti- Referat Aufgaben- durch vorhandenes welches Referat bislang nicht Notwendigkeit § 6 LHO? Qualifizierung, Fort- und keine öffentliche gungs- beschreibung Personal? welches Aufgabengebiet wahrgenommen? Weiterbildung möglich? Ausschreibung? möglichkeit Zeile 7 1x Z / neues Ref. Stellvertretende Referatsleitung neues Ref. "Politsche Es handelt sich um eine neue ja Während bereits die Es handelt sichum eine neue Die Besetzung der Koordinierung" neue Aufgabe. Da keine Organisationseinheit, fachpolitische Aufgabe. Der Mehrbedarf erfordert Stellen erfolgt Aufgaben abgegeben neue Aufgabe Koordinierung zu den die Neueinstellung von Personal. Von grundsätzlich nach wurden, besteht kein Kernaufgaben einer daher kommt eine Besetzung mit den Personalüberhang. Der obersten Landesbehörde bestehendem Personal durch beamtenrechtlich Mehrbedarf erfordert gehört, wird diese Aufgabe Weiterqualifizierung nicht in en Vorschriften. die Neueinstellung von noch ressortübergreifend Betracht. Demnach sollen Personal. erweitert. die Bewerberinnen und Bewerber durch Stellenausschreib ung ermittelt werden. Für die Einstellung von Tarifbeschäftigten soll analog verfahren werden. Zeile 8 A 15 6 1x Stab Dig. Stabsstellenteilleitung Koordinierung und Aufbau s.o. z.T. Ref. Z 5 nein Die Landesregierung hat nein. Die Aufgabe bedarf Die Besetzung der Digitalisierungsagentur Aufgabe der mit der grundsätzlich eines einschlägigen Stellen erfolgt Koordinierung wird Koalitionsvereinbarung Studienabschlusses. grundsätzlich nach verstärkt einen politischen den Schwerpunkt im Bereich beamtenrechtlich der Digitalisierung gesetzt. en Vorschriften. Dies betrifft insbesondere Demnach sollen die digitale Infrastruktur, die grundsätzliche Bewerberinnen Fragestellungen zur und Bewerber Digitalisierung und die durch fachliche Koordinierung Stellenausschreib digitaler Maßnahmen aller ung ermittelt Ressorts. Daraus aber u.a. werden. Für die auch durch das Einstellung von beabsichtigte Tarifbeschäftigten Digitalisierungsgesetz bzw. soll analog das Onlinezugangsgesetz verfahren werden. sind die Voraussetzungen von § 6 LHO gegeben.
MF-12-04024 Anlage 1: Zusammenstellung der Detailfragen Stand: 22.02.2018 Frage 1. Frage 2. Frage 3. Frage 4. Frage 5. Frage 6. Frage 7. Frage 11. Stellen / Anzahl Abteilung/ Stellen-/ Warum nicht Bislang: Aufgabe neu bzw. Gesetzlicher Auftrag und Erledigung durch Für welche Stellen Beschäfti- Referat Aufgaben- durch vorhandenes welches Referat bislang nicht Notwendigkeit § 6 LHO? Qualifizierung, Fort- und keine öffentliche gungs- beschreibung Personal? welches Aufgabengebiet wahrgenommen? Weiterbildung möglich? Ausschreibung? möglichkeit Zeile 9 1x Stab Dig. Sachbearbeitung Grundsatzfragen der Digitalisierung Es handelt sich um eine neue Aufgabe ja Die Landesregierung hat nein. Die Aufgabe bedarf s.o. neue Aufgabe. Da keine mit der grundsätzlich eines einschlägigen Aufgaben abgegeben Koalitionsvereinbarung Studienabschlusses. wurden, besteht kein einen politischen Personalüberhang. Der Schwerpunkt im Bereich Mehrbedarf erfordert der Digitalisierung gesetzt. die Neueinstellung von Dies betrifft insbesondere Personal. die digitale Infrastruktur, grundsätzliche Fragestellungen zur Digitalisierung und die fachliche Koordinierung digitaler Maßnahmen aller Ressorts. Daraus aber u.a. auch durch das beabsichtigte Digitalisierungsgesetz bzw. das Onlinezugangsgesetz sind die Voraussetzungen von § 6 LHO gegeben. Zeile 10 1x Stab Bürokratieabbau Sachbearbeitung Bürokratieabbau Die Aufgabe z.T. Ref. 17 nein Die Aufgabe nein. Die Aufgabe bedarf Die Besetzung der "Grundsätze des Bürokratieabbau ist grundsätzlich eines einschlägigen Stellen erfolgt Bürokratieabbaus" wird politischer Schwerpunkt Studienabschlusses (Jura). grundsätzlich nach erweitert und der Landesregierung aus den insbesondere im Bereich dem Koalitionsvertrag. Sie beamtenrechtlich der Umsetzung verstärkt nochmals die en Vorschriften. verstärkt. Relevanz der Demnach sollen organisatorischen die Kernaufgabe einer Bewerberinnen behördlichen Verwaltung, und Bewerber Geschäftsprozesse kritisch durch zu hinterfragen und sie Stellenausschreib effektiv zu gestalten. ung ermittelt werden. Für die Einstellung von Tarifbeschäftigten soll analog verfahren werden.
MF-12-04024 Anlage 1: Zusammenstellung der Detailfragen Stand: 22.02.2018 Frage 1. Frage 2. Frage 3. Frage 4. Frage 5. Frage 6. Frage 7. Frage 11. Stellen / Anzahl Abteilung/ Stellen-/ Warum nicht Bislang: Aufgabe neu bzw. Gesetzlicher Auftrag und Erledigung durch Für welche Stellen Beschäfti- Referat Aufgaben- durch vorhandenes welches Referat bislang nicht Notwendigkeit § 6 LHO? Qualifizierung, Fort- und keine öffentliche gungs- beschreibung Personal? welches Aufgabengebiet wahrgenommen? Weiterbildung möglich? Ausschreibung? möglichkeit Zeile 11 2x Z / neues Ref. Sachbearbeitung Koordinierung "Justizbereich" Es handelt sich um eine neue Aufgabe ja Während bereits die Es handelt sichum eine neue Die Besetzung der Sachbearbeitung Koordinierung "Finanzbereich" neue Aufgabe. Da keine fachpolitische Aufgabe. Der Mehrbedarf erfordert Stellen erfolgt Aufgaben abgegeben neue Aufgabe ja Koordinierung zu den die Neueinstellung von Personal. Von grundsätzlich nach wurden, besteht kein Kernaufgaben einer daher kommt eine Besetzung mit den Personalüberhang. Der obersten Landesbehörde bestehendem Personal durch beamtenrechtlich Mehrbedarf erfordert gehört, wird diese Aufgabe Weiterqualifizierung nicht in en Vorschriften. die Neueinstellung von noch ressortübergreifend Betracht. Demnach sollen Personal. erweitert. die Bewerberinnen und Bewerber durch Stellenausschreib ung ermittelt werden. Für die Einstellung von Tarifbeschäftigten soll analog verfahren werden. Zeile 12 1 x Ref. 01 Persönliche/r Referent/in des Staatssekretärs Dr. Lindner Es handelt sich um eine neue Aufgabe ja Die neue Aufgabe nein keine Stellen- neue Aufgabe. Da keine unterstützt Staatssekretär ausschreibung Aufgaben abgegeben Dr. Lindner bei der wurden, besteht kein Wahrnehmung seiner Personalüberhang. Der Amtsgeschäfte in seiner Mehrbedarf erfordert Doppelfunktion als Amtchef die Neueinstellung von und ressortsübergreifender Personal. Koordinator. Sie ist somit Teil der Grundsatzaufgaben eines Staatssekretärs und der zusätzlichen Aufgaben als fachpolitischer Koordinator, jeweils für sich Kerngeschäft einer obersten Landesbehörde.