Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7332 straffällig gewordenen Ausländerinnen und Ausländern. Zielgruppe der Arbeitsgruppe sind Auslän- derinnen und Ausländer, die mehrfach strafrechtlich in Erscheinung getreten oder mit hoher krimi- neller Energie aufgefallen sind. Zur Unterstützung der Ausländerbehörden bei der Aufenthaltsbe- endigung dieses Täterkreises wurden die Ausländerbehörden aufgefordert, die in ihrem Zuständig- keitsbereich befindlichen Intensivstraftäter zu melden, bei denen bisher keine aufenthaltsbeenden- den Maßnahmen durchgesetzt werden konnten. Die Arbeitsgruppe wird bei den gemeldeten Einzel- fällen begleitend, unterstützend und koordinierend tätig und den Ausländerbehörden bei schwieri- gen, besonders gelagerten und nicht routinemäßig abzuarbeitenden Fallkonstellationen Hilfestel- lung bieten, um die Ausschöpfung sämtlicher aufenthaltsrechtlicher Mittel sowie deren erfolgreiche Umsetzung sicherzustellen. Des Weiteren werden in der Arbeitsgruppe „Einzelfälle“ (AGE) ausländerrechtliche Einzelfälle mit dem Ziel besprochen, ausländerrechtliche Maßnahmen gegen ausweisungsrelevante Personen zu prüfen. Die dort behandelten Fälle werden sowohl von den Sicherheits- und Polizeibehörden als auch vom BAMF und den Ausländerbehörden eingebracht. Ziel der Tätigkeit der AGE ist es - so- weit dies aufgrund der Erkenntnislage geboten erscheint -, die zuständige Ausländerbehörde darin zu unterstützen, Ausweisungsverfügungen zu erlassen und Aufenthaltsbeendigungen durchzufüh- ren. Geprüft werden darüber hinaus weitere ausländerrechtliche Maßnahmen wie Überwachungen gemäß § 54 a AufenthG und die Beschränkung politischer Betätigung nach § 47 AufenthG. 11 (Ausgegeben am 01.02.2017)