Was unternimmt die Landesregierung zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern in der Landesverwaltung?

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Frage 7: Erreichen die Ministerien und Landesbehörden mit Gleichstellungsplänen ihre selbst gesetzten Ziele (bitte einzeln für jedes Ministerium / jede Landesbehörde mit erreichten/nichterreichten Zielen auflisten)? (ja) erreichte Ziele (nein) nichterreichte Ziele Erhöhung des Frauenanteils bei B 2 auf mind. 36,84 %; Erhöhung des Frauenanteils bei A 16 auf mind. 48 %;                                           Erhöhung des Frauenanteils bei B 6 auf 50 %; Ministerium für             Erhöhung des Frauenanteils bei A 13 (Z) auf mind. 42,62 %; Wirtschaft, Arbeit,                                                                                                       Erhöhung des Frauenanteils bei B 3 AT auf 50 % (derzeit nur eine Person mit B 3 Erhöhung des Männeranteils bei A 16 AT auf mind. 25 % (derzeit 40,00 %);                      AT beschäftigt, daher immer Unterrepräsentanz eines Geschlechtes); Verkehr und Digitalisierung Erhöhung des Männeranteils bei E 5 auf mind. 25 % (derzeit 52,59 %);                          Erhöhung des Frauenanteils bei E 15 (ü) auf mind. 42,62 % (derzeit erhöht bei Paritätische Besetzung der beiden Ausbildunsplätze zur/zum Verwaltungsfachangestellten        31,87 %); im Jahr 2018;                                                                                 Erhöhung des Frauenanteils bei E 14 auf mind. 53,85 % (derzeit Frauenanteil von Paritätische Besetzung der beiden Anwärterplätze zum/zur Regierungssekretär/-in 2019;         49,17 %); In Stellenausschreibungen wird auf unterrepräsentiertes Geschlecht sowie Teilzeiteignung      Erhöhung des Männeranteils bei E 10 auf mind. 14,29 %; aufmerksam gemacht;                                                                           Erhöhung des Männeranteils bei E 6 ü auf mind. 14,29 %; Teilzeitbeschäftigung steht Laufbahnqualifizierung nicht entgegen, beim Qualifizierungsplan   Erhöhung des Frauenanteils im Geschäftsbereich des MW bei A 16 auf 25 %. werden die jeweiligen individuellen Lebensumstände berücksichtigt; Mehrkosten für die Betreuung von Kindern/pflegebedürftigen Angehörigen werden erstattet; im zentralen Fortbildungsprogramm des MW wird auf eine möglichst paritätische Auswahl der Teilnehmenden geachtet; Möglichkeit der Teilnahme am Horizonte-Programm für Frauen wird eröffnet; Erneute Re-Zertifizierung im Rahmen des audit berufundfamilie; flexible Arbeitszeitregelungen; deutliche Erhöhung der Telearbeitsplätze und des mobilen Arbeitens. Anm.: Die Zielformulierungen beziehen sich auf den Gleichstellungsplan 2015 bis 2017; angegebene Prozentzahlen beziehen sich auf Vollzeitäquivalente!
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Frage 7: Erreichen die Ministerien und Landesbehörden mit Gleichstellungsplänen ihre selbst gesetzten Ziele (bitte einzeln für jedes Ministerium / jede Landesbehörde mit erreichten/nichterreichten Zielen auflisten)? (ja) erreichte Ziele (nein) nichterreichte Ziele Ziele wurden erreicht bei den Besoldungs- und Entgeltgruppen: B 3, B 3 at, B 2,                                                                                           Ziele wurden nicht erreicht bei den Besoldungs- und Entgeltgruppen: A 16, A 16 at,                                                                                 B 6, Nds. Ministerium für       E 13,                                                                                          E 15, E 14, Ernährung, Landwirtschaft  A 12,                                                                                          A 13, und Verbraucherschutz      A 11,                                                                                          E 12, E 10,                                                                                          E 11, A 9,                                                                                           A 10 A 7, E 6, E 5, E 4, E 3 Bei der Besetzung von Stellen wird – bei gleicher Qualifikation der Bewerbe- rinnen und Bewerber – auf die Verringerung der Unterrepräsentanz hingewirkt. i.d.R. ja Eine praktische Umsetzung ist jedoch nicht immer möglich. Im Bereich des Justizministerium          Durch Einzelmaßnahmen (u.a. flexible Arbeitszeiten, Fortbildungsmöglichkeiten, Mentoring) Schreibdienstes und der Vorzimmerkräfte sind Besetzungen von freien Stellen mit wurde die Vereinbarkeit von Erwerbs- und Familienarbeit erleichtert. männlichen Bewerbern eher nicht möglich, da dieser Beruf hauptsächlich von Frauen ausgeübt wird. B 9, B 3, B 2, E 15, Ministerium für                                                                                                           A 16, Neuauflage des PE-Konzepts, Umwelt, Energie, Bauen und                                                                                                A 15, Anpassung Führungsleitlinien, Klimaschutz                                                                                                               A 13 (gD), Erhöhung Telearbeitsplätze, E4 Einrichtung "mobiles Arbeiten", Gremienbesetzung Ministerium für            Das Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung (MB) verfügt aktuell über keinen Gleichstellungsplan, da der Stichtag der letzten Erstellung Bundes- und                vor Gründung des Hauses lag. Europaangelegenheiten und  Gleichwohl verfolgt das MB die bereits zu Zeiten der Zugehörigkeit weiter Teile des Hauses zur Staatskanzlei aufgestellten gleichstellungspolitischen Ziele. Regionale Entwicklung      Die Erstellung eines eigenen Gleichstellungsplans zum nächsten Stichtag ist vorgesehen.
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