Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/4625 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/4420 - „VW-Abgasaffäre“ - Gegen wen ermittelt die Staatsanwaltschaft? Anfrage der Abgeordneten Dr. Stefan Birkner, Dr. Marco Genthe, Christian Dürr, Jörg Bode und Christian Grascha (FDP) an die Landesregierung, eingegangen am 08.10.2015, an die Staatskanzlei übersandt am 15.10.2015 Antwort des Niedersächsischen Justizministeriums namens der Landesregierung vom 11.11.2015, gezeichnet Antje Niewisch-Lennartz Vorbemerkung der Abgeordneten Am 28.09.2015 veröffentlichte die Staatsanwaltschaft Braunschweig unter der Überschrift „Ermitt- lungsverfahren in der ‚VW-Abgasaffäre‘ eingeleitet“ eine Pressemitteilung, die folgenden Wortlaut hatte: „Die Staatsanwaltschaft Braunschweig, Zentralstelle für Wirtschaftsstrafsachen, hat aufgrund von Strafanzeigen ein Ermittlungsverfahren gegen Prof. Dr. Martin Winterkorn, den ehemaligen Vor- standsvorsitzenden des Volkswagen AG eingeleitet. Der Schwerpunkt der Ermittlungen liegt auf dem Vorwurf des Betruges durch den Verkauf von Kraftfahrzeugen mit manipulierten Abgaswerten. Weiter ist in diesem Zusammenhang eine Strafan- zeige der Volkswagen AG ohne Benennung eines Beschuldigten eingegangen. Zielrichtung der Ermittlungen ist insbesondere die Klärung der Verantwortlichkeiten. Mit Rücksicht auf die laufenden Ermittlungen können keine weitergehenden Auskünfte erteilt wer- den.“ Daraufhin setzte weltweit eine umfassende Berichterstattung darüber ein, dass gegen Prof. Dr. Martin Winterkorn ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen der „VW-Abgasaffäre“ eröff- net worden sei. Unter dem 29.09.2015 veröffentlichte die Staatsanwaltschaft Braunschweig dann zu dem gleichen Sachverhalt folgende Pressemitteilung: „Die Staatsanwaltschaft Braunschweig, Zentralstelle für Wirtschaftsstrafsachen, hat aufgrund von Strafanzeigen im Zusammenhang mit der ‚Abgasaffäre‘ ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Der Schwerpunkt der Ermittlungen liegt auf dem Vorwurf des Betruges durch den Verkauf von Kraftfahrzeugen mit manipulierten Abgaswerten. Weiter ist in diesem Zusammenhang eine Strafan- zeige der Volkswagen AG ohne Benennung eines Beschuldigten eingegangen. Zielrichtung der Ermittlungen ist insbesondere die Klärung der Verantwortlichkeiten. Da namentlich gegen den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Prof. Dr. Martin Winterkorn Anzeige erstattet wurde, erfolgt auch diesbezüglich die Prüfung eines Anfangsverdachts. Bei Vorliegen eines Anfangsver- dachts besteht die Verpflichtung der Staatsanwaltschaft zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens. Der Anfangsverdacht muss jedoch auf konkreten Tatsachen beruhen, wobei offenkundige Tatsa- chen des Zeitgeschehens eine Rolle spielen können. Mit Rücksicht auf die laufenden Ermittlungen können keine weitergehenden Auskünfte erteilt wer- den.“ 1