Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/4083 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/3894 - Neuer Standort des Bahnhofes Sagehorn in der Gemeinde Oyten: Welche Beteiligung ist für die Bürgerinnen und Bürger an den Planungen möglich, und welche finanzielle Unterstüt- zung wird erfolgen? Anfrage des Abgeordneten Axel Miesner (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am 08.07.2015, an die Staatskanzlei übersandt am 15.07.2015 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr namens der Landesregierung vom 07.08.2015, gezeichnet In Vertretung der Staatssekretärin Ute Stahlmann Vorbemerkung des Abgeordneten Am 03.06.2015 hat der Rat der Gemeinde Oyten beschlossen, den Standort des Bahnhofs in Sagehorn zu verlegen. Hintergrund war die Entscheidung der Deutsche Bahn Netz AG, keine In- vestitionen mehr am jetzigen Standort zu tätigen bzw. diesen sogar aufzulösen. Staatssekretärin Daniela Behrens formulierte am 08.05.2015 im Gespräch mit der Bürgerinitiative zum Erhalt des jetzigen Standortes ihre Einschätzung, dass die Gemeinde Oyten ihren Bahnhof verlieren würde (siehe Achimer Kreisblatt vom 09.05.2015), wenn sie weiter gegen den neuen Standort sei. Im Achimer Kurier vom 23.05.2015 ist zu lesen: „Bei Nein der Gemeinde droht Stilllegung“. Im Beschluss des Gemeinderates über das durchzuführende Planfeststellungsverfahren durch die Bahn wurde laut Achimer Kreisblatt vom 05.06.2015 neben der Zielsetzung, den Haltepunkt barrie- refrei auszubauen, folgende Rahmendaten aufgenommen: eine neue Fußgängerüberführung, eine möglichst geringe Lärmbelästigung, Lärmschutzmaßnahmen für die Wohnbereiche. Des Weiteren wird den Bürgerinnen und Bürgern eine aktive Mitarbeit an der Planung des neuen Haltepunktes zugesichert. Vorbemerkung der Landesregierung Die Landesregierung begrüßt, dass nach mehr als fünf Jahren Planungsarbeit eine tragfähige Lö- sung für die Beibehaltung des Haltepunktes Sagehorn im Schienenpersonennahverkehr gefunden werden konnte. Die Verlegung des Haltepunktes soll in das Ausbauprogramm „Regionalhaltkonzept Niedersach- sen/Bremen S2-S4“ integriert werden. Dazu ist es nötig, dass die mit der Gemeinde abgestimmte Planung mit den dazu gehörigen Kosten bis Herbst 2015 vorliegt. Die Landesregierung geht davon aus, dass der weitere Planungsprozess von allen Beteiligten kon- struktiv weiterverfolgt wird, sodass eine Realisierung in den nächsten Jahren erfolgen kann und die Bahnnutzer eine moderne, barrierefreie und vor allen Dingen zukunftsorientierte Bahnstation erhal- ten. 1. Welche Sanierungsmaßnahmen sind am jetzigen Standort maximal nötig, um den Bahnhof auch weiterhin zu nutzen? Bereits heute können am Hausbahnsteig der Station Sagehorn wegen dessen zu geringer Länge nicht alle Züge der RB41 halten. Die vorhandene Brücke zum Mittelbahnsteig ist nicht sanierungs- 1