Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/307 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Christopher Emden (AfD) Antwort des Niedersächsischen Justizministeriums namens der Landesregierung Asylverfahren Anfrage des Abgeordneten Christopher Emden (AfD), eingegangen am 22.01.2018 - Drs. 18/239 an die Staatskanzlei übersandt am 30.01.2018 Antwort des Niedersächsischen Justizministeriums namens der Landesregierung vom 14.02.2018, gezeichnet Barbara Havliza Vorbemerkung des Abgeordneten Die Zahlen der verwaltungsgerichtlichen Verfahren gegen ablehnende Asylbescheide sind nach Angaben der Online-Ausgabe der Süddeutschen Zeitung vom 18.09.2017 und der Online-Ausgabe der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 02.11.2017 deutlich angestiegen. 1. Wie viele verwaltungsgerichtliche Verfahren gegen ablehnende Asylbescheide gab es in den Jahren 2015, 2016 und 2017? Bei den Asylkammern der niedersächsischen Verwaltungsgerichte sind eingegangen: 2015: 5 267 Klagen und 3 953 Verfahren zur Gewährung von vorläufigem Rechtsschutz, 2016: 11 020 Klagen und 4 685 Verfahren zur Gewährung von vorläufigem Rechtsschutz sowie 2017: 22 163 Klagen und 5 512 Verfahren zur Gewährung von vorläufigem Rechtsschutz. 2. Wie begegnet die Landesregierung dem erhöhten Aufwand an den Gerichten? Zur Bewältigung der flüchtlingsbedingten Mehrbelastung wurden die niedersächsischen Verwal- tungsgerichte über den 1. Nachtragshaushalt 2015 sowie mit dem Haushalt 2016 im Umfang von insgesamt 62 Stellen bzw. Beschäftigungsmöglichkeiten (30 Richterstellen sowie 32 Stellen und Beschäftigungsmöglichkeiten in den Folgediensten) personell verstärkt. Die Bereitstellung dieser Stellen und Beschäftigungsmöglichkeiten erfolgte zunächst befristet bis zum 31. Dezember 2018. Weitere insgesamt 50 Stellen und Beschäftigungsmöglichkeiten (24 Richterstellen sowie 26 Stellen bzw. Beschäftigungsmöglichkeiten in den Folgediensten) können von den niedersächsischen Ver- waltungsgerichten ebenfalls bis Ende des Jahres 2018 im Rahmen einer Überschreitungsermächti- gung genutzt werden. Darüber hinaus wurden der Verwaltungsgerichtsbarkeit aus einem zentral im Ministerialkapitel ver- anschlagten Stellenkontingent elf Richterstellen zur Verfügung gestellt. Auch diese Maßnahme er- folgte zunächst befristet bis zum 31. Dezember 2018. Damit stehen den niedersächsischen Verwaltungsgerichten aktuell insgesamt 123 zusätzliche Stel- len und Beschäftigungsmöglichkeiten zur Bewältigung der Asyl-Klageverfahren zur Verfügung. Im Richterbereich wurden die o. g. Stellen zu einem Teil für Neueinstellungen, zu einem anderen Teil für Abordnungen aus anderen Gerichtsbarkeiten genutzt. 1