Wie fit sind die jungen Niedersachsen? Förderung des Sports in Schulen und in der frühkindlichen Bildung
Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/8857 Große Anfrage mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/8275 - Wie fit sind die jungen Niedersachsen? Förderung des Sports in Schulen und in der früh- kindlichen Bildung Große Anfrage der Fraktion der CDU an die Landesregierung vom 12.06.2017, an die Staatskanzlei übersandt am 08.02.2018 Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung vom 08.02.2018, gezeichnet In Vertretung Gaby Willamowius Vorbemerkung der Fraktion Die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) teilte am 06.06.2017 mit, dass einer reprä- sentativen forsa-Umfrage zufolge 59 % der Zehnjährigen „keine sicheren Schwimmer“ seien. Der Vizepräsident der DLRG, Achim Haag, sagte laut Pressemitteilung: „Die Schwimmfähigkeit der Kinder im Grundschulalter ist weiterhin ungenügend.“ 36 % der 14- bis 29-jährigen Befragten hätten in der Umfrage angegeben, dass sie das Schwimmen in der Grundschule gelernt hätten. „Mittler- weile haben rund 25 % der Grundschulen keinen Zugang zu einem Bad“, teilt die DLRG mit. Die DLRG fordert die Grundschulen in ihrer Pressemitteilung auf, „ihrem gesetzlich vorgeschriebenen Auftrag, nämlich Schwimmunterricht zu erteilen, nachzukommen“. Den Schulsport in Niedersachsen sehen die Autoren des Dritten Deutschen Kinder- und Jugend- sportberichts um Prof. Dr. Werner Schmidt kritisch. Die Studie, die im fünfjährigen Rhythmus von der Krupp-Stiftung in Auftrag gegeben wird, kritisiert, dass an den niedersächsischen Grundschulen und weiterführenden allgemeinbildenden Schulen in den Schuljahrgängen 1 bis 4 und 5 bis 10 je- weils nur zwei Stunden Sportunterricht pro Woche in der Stundentafel vorgesehen sind. Prof. Dr. Werner Schmidt sagte, es werde in Wissenschaftskreisen als „fatal“ eingestuft, dass der Sportun- terricht in Grundschulen zu 80 % von fachfremden Lehrkräften unterrichtet werde. Dass sich Schul- kinder zu wenig bewegen, sei dem Bericht zufolge auch der zunehmenden Ganztagsbetreuung ge- schuldet. „Nicht nur die Sportmedizin sieht angesichts dieser Ausdehnung von pädagogischen Zei- ten die Gefahr einer Reduktion von Bewegung, Spiel und Sport“, heißt es in dem zuletzt 2015 ver- öffentlichten Bericht. Zugleich kommen die Wissenschaftler zu dem Schluss: „Der Ausbau der Ganztagsangebote beinhaltet für den Sport neue pädagogische Entfaltungsmöglichkeiten.“ Um Kinder und Jugendliche wieder dazu zu bringen, regelmäßig Sport zu betreiben, fordern die Wissenschaftler Vereine und Schulen auf, ihre wechselseitigen Beziehungen neu zu strukturieren. Sportvereine könnten zunehmend auch Bewegungsangebote außerhalb des traditionellen Vereins- programms gestalten, die beispielsweise in den Ganztag integriert werden könnten. Dem Schul- sport komme „nach wie vor eine zentrale Bedeutung für den sportbezogenen Kompetenzerwerb und die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu“. Der Vorsitzende des Landessportbunds Niedersachsen, Reinhard Rawe, wurde in einer Pressemit- teilung des Kultusministeriums vom 22.02.2016 folgendermaßen zitiert: „Sport ist aus gesell– schafts-, sozial- und gesundheitspolitischen Gründen so wichtig für uns alle, dass wir alle Kräfte mobilisieren und entfalten müssen, um seine Bedeutung und Akzeptanz noch weiter zu steigern. Eine noch intensivere Zusammenarbeit von Schulen und Vereinen muss daher unser Ziel sein. Da- 1
Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8857 bei geht es darum, alle Kinder und Jugendlichen mit Bewegungsangeboten zu erreichen und das geht am besten dort, wo alle Kinder und Jugendlichen sind, in der Schule.“ Wie aus dem letzten vorliegenden Bericht „Kindergesundheit und Einschulungsalter“ des Nieder- sächsischen Landesgesundheitsamts hervorgeht, legen die Ergebnisse der Schuleingangsuntersu- chung 2014 nahe, dass im Bereich der Fein- und Grobmotorik sowie im Verhalten allgemein ein Viertel der untersuchten niedersächsischen Kinder Auffälligkeiten in der Entwicklung aufweise. Au- ßerdem lasse sich anhand der Ergebnisse ein Zusammenhang zwischen den Untersuchungser- gebnissen und der sozialen Herkunft der Kinder feststellen. Die Veröffentlichung der landesweiten Ergebnisse der Schuleingangsuntersuchungen aus 2015, 2016 und 2017 steht noch aus. Vorbemerkung der Landesregierung Bewegung, Spiel und Sport sind unverzichtbarer Bestandteil ganzheitlicher Bildungsförderung. Re- gelmäßige Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote beeinflussen die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen nachhaltig positiv. Sie stärken das physische und psychische Wohlbefinden und die Integration der Menschen in ihren Lebenswelten, unabhängig von ihrem Geschlecht und ihrer kultu- rellen und sozialen Herkunft. Es ist das Bestreben der Landesregierung, in enger Abstimmung mit dem LandesSportBund Niedersachsen e. V. (LSB) eine vielfältige und ansprechende Palette von Bewegungs-, Sport- und Spielangeboten anzubieten. Das Land Niedersachsen unterstützt den organisierten Sport seit Inkrafttreten des Niedersächsi- schen Sportfördergesetzes (NSportFG) am 01.01.2013 mit einer jährlichen Finanzhilfe von min- destens 31,5 Millionen Euro. Gemäß § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 9 NSportFG sind bewegungs-, spiel- und gesundheitsfördernde Maßnahmen förderungswürdige Aufgaben. In § 3 Abs. 1 Nr. 4 der Nieder- sächsischen Sportförderverordnung (NSportFVO) ist festgelegt, dass der LSB von der Finanzhilfe jährlich mindestens 400 000 Euro für bewegungs-, spiel- und gesundheitsfördernde Maßnahmen in Kindertagesstätten und im außerunterrichtlichen Schulsport zu verwenden hat. Zum gesetzlichen Bildungsauftrag von Kindertageseinrichtungen gehört es, die gesunde Entwick- lung von Kindern zu fördern. In der Folge stehen Krippen und Kindergärten in der Verantwortung, den betreuten Kindern vielfältige Bewegungserfahrungen zu ermöglichen, damit diese grundlegen- de motorische Kompetenzen erwerben und ihren Handlungs- und Erfahrungsraum erweitern. Als trägerübergreifende Selbstverpflichtung ist der Orientierungsplan für Bildung und Erziehung im Elementarbereich niedersächsischer Tageseinrichtungen für Kinder die Grundlage für die Konzepte der pädagogischen Arbeit in den Kindertageseinrichtungen in Niedersachsen. Im Sinne des ganz- heitlichen Ansatzes einer umfassenden Gesundheitsförderung konkretisiert dieser die Aufgaben und Ziele von Kindertagesbetreuung im Lernbereich „Körper - Bewegung - Gesundheit“ als elemen- tare Voraussetzung für erfolgreiches Lernen, da Kinder erst in der aktiven Auseinandersetzung mit ihrer Umgebung und durch selbstständiges Erkunden der Umwelt vielfältige bildungsförderliche Er- fahrungen sammeln. Die 2011 veröffentlichten Handlungsempfehlungen „Die Arbeit mit Kindern un- ter drei Jahren“ greifen dies auf und formulieren der Erwerb motorischer Fähigkeiten als zentrale Bildungsaufgabe und Voraussetzung für die Bewältigung weiterer Entwicklungsschritte von Kindern unter drei Jahren. In sehr vielen Grundschulen sind zusätzliche Sportangebote im Rahmen der „bewegten Pause“ etabliert. Zudem pflegen viele Grundschulen die Kooperationen mit örtlichen Sportvereinen und nehmen auch an übergreifenden sportlichen Veranstaltungen auf kommunaler Ebene teil (z. B. Nachtlauf, ATP-Turnier). Im Rahmen der „Bewegten Schule“ erhalten Grundschulen und weiterfüh- rende Schulen bei Teilnahme am Aktionstag „Bewegte Kinder - schlaue Köpfe“ individuell abge- stimmte Anregungen zur Bewegungsförderung für ihre Schule. Der Sportunterricht in Schulen sieht neben den zahlenmäßig ausgewiesenen Pflichtstunden aus- drücklich zusätzliche Sport- und Bewegungsangebote vor. Im Primarbereich sind je Jahrgang zwei Wochenstunden Sportunterricht vorgesehen. Eine zusätzliche Sportstunde ist durch tägliche, in den Fachunterricht zu integrierende Bewegungszeiten zu gewährleisten. 2
Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8857 In den Schulformen des Sekundarbereichs I - einschließlich der Schulform Förderschule - sind nach den schulformspezifischen Grundsatzerlassen je Jahrgang zwei Wochenstunden vorgesehen. Die dritte Sportstunde wird im Rahmen der Arbeitsgemeinschaften bereitgestellt. Alle öffentlichen Schulen in Niedersachsen sind seit dem Schuljahr 2013/2014 inklusive Schulen. Auch im Fach Sport werden vor diesem Hintergrund Schülerinnen und Schüler mit unterschiedli- chen Lernvoraussetzungen und Lernmöglichkeiten gemeinsam unterrichtet. Auf der Grundlage der verschiedenen Perspektiven des Sporttreibens in aktuellen Lehrplänen ermöglicht der inklusive Sportunterricht gemeinsame und differenzierende Lernsituationen durch individuelle Bewegungslö- sungen, die der Heterogenität der Schülerinnen und Schüler Rechnung tragen und deren Anspruch auf Individualität verwirklichen. Nahezu überall werden neben dem regulären Sportunterricht zusätzliche schulinterne Wettbewerbe wie „Jugend trainiert für Olympia/Jugend trainiert für Paralympics“, Bundesjugendspiele und sonsti- ge Sportfeste durchgeführt. Außerhalb des Ganztagsbereichs und der Betreuungszeiten werden zudem Kooperationen zwischen Schulen und Sportvereinen durch den LSB gefördert. Die entspre- chenden Fördermittel werden durch das Ministerium für Inneres und Sport über das Niedersächsi- sche Sportfördergesetz bereitgestellt. Sportunterricht wird im Regelfall von Sportlehrkräften erteilt, es sei denn, an der Schule stehen kei- ne oder zu wenig Fachlehrkräfte zur Verfügung. Dies kann vor allem in kleineren Grundschulen der Fall sein. In diesem Zusammenhang wird auf die Ausführungen in der Antwort der Landesregierung zu der Anfrage „Mangelnde Qualität des Schulsports in Niedersachsen?“ (Drs. 17/4631) verwiesen. Das Land Niedersachsen ist sich der Aufgabe, auch an diesen Standorten hohe Qualitätsstandards zu gewährleisten, durchaus bewusst. Bereits seit 1980 werden daher Weiterbildungsmaßnahmen zum „Sportunterricht in der Grundschule“ durchgeführt, um der Tatsache, dass eine nicht unerheb- liche Anzahl von Lehrkräften an Grundschulen das Unterrichtsfach Sport fachfremd unterrichtet, zu begegnen. Da eine zentrale Maßnahme nur wenige Lehrkräfte erreichen kann, werden regionali- sierte Weiterbildungsmaßnahmen durchgeführt. Zu den Inhalten der Weiterbildungsmaßnahmen zählen fachwissenschaftliche und fachdidaktische Grundlagen, curriculare Vorgaben sowie der Un- terricht und die pädagogische Praxis. Jede Maßnahme erstreckt sich über zwei Jahre (168 Unter- richtseinheiten zu jeweils 45 Minuten) und wird mit einem Zertifikat abgeschlossen. In den Jahren 2002 bis 2017 wurden 709 zertifizierte Abschlüsse erworben. Das Kultusministerium und der LSB haben das gemeinsame pädagogische Interesse, junge Men- schen zu motivieren, lebenslang Sport zu treiben. Bereits im Jahr 2004 wurde eine Rahmenverein- barung zur Zusammenarbeit geschlossen, in der die Rahmenvereinbarungspartner übereinstim- mend festhalten, dass die den regulären Sportunterricht ergänzenden außerunterrichtlichen Spiel-, Sport- und Bewegungsangebote der örtlichen Sportvereine Bestandteil einer guten Ganztagsschule sind. Im Februar 2016 wurde die bewährte Zusammenarbeit durch Unterzeichnung einer überarbei- teten, an die neue Rechtslage angepassten Rahmenvereinbarung erneut bekräftigt. Der LSB ist daher bestrebt, sich in Ganztagsschulen mit einem umfassenden, qualitätsorientierten Spiel-, Sport- und Bewegungsangebot einzubringen. Hierzu gehören auch Angebote der kompensatori- schen Bewegungsförderung. Die Kooperation von Sportvereinen und Ganztagsschulen stellt für alle Beteiligten eine „Win-Win- Situation“ dar: Die Schülerinnen und Schüler lernen u. a. neue „Trendsportarten“ kennen und kön- nen unabhängig von kultureller und sozialer Herkunft ihren Fähigkeiten und Interessen nachgehen. Durch das Angebot außerunterrichtlicher Sport- und Bewegungsangebote von Sportvereinen wird die Ganztagsschule zu einem Ort der Teilhabe, da alle außerunterrichtlichen Angebote für die Teil- nehmerinnen und Teilnehmer kostenfrei sind. Die Ganztagsschulen erweitern den Sportbereich um zusätzliche, attraktive außerunterrichtliche Angebote. Für die außerschulischen Partner besteht gleichzeitig die Möglichkeit, auf verschiedene Sportarten aufmerksam zu machen und unter Um- ständen neue Mitglieder für den Verein zu gewinnen. Seit August 2017 besteht zudem eine neue Kooperationsvereinbarung „Leistungssportförderung und Schule“, die eine Verständigung zwischen dem LSB und dem Kultusministerium zur besseren Vereinbarkeit von Leistungssport und Schule darstellt. Ziel ist die Steigerung der Anzahl potenziell international erfolgreicher Athletinnen und Athleten durch erhöhte Attraktivität für Kinder und Ju- gendliche, Leistungssport zu betreiben. 3
Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8857 I. Sport in der frühkindlichen Bildung 1. Welche von der Landesregierung initiierten oder geförderten Programme oder Initiati- ven gibt es, um Kinder bereits im Vorschulalter zu motivieren, sich sportlich zu betäti- gen? Bereits im Jahr 2004 startete unter Federführung des Kultusministeriums die Initiative „Bewegter Kindergarten“, mit der für möglichst viele Kinder die Lern- und Entwicklungsbedingungen durch An- gebote in der elementaren Bewegungserziehung verbessert werden sollen. Der Bewegte Kinder- garten ist inzwischen zu einem Markenzeichen geworden. Er besteht aus drei Bausteinen: – „Bildungsoffensive“ (Qualifizierungsmaßnahmen für Fachkräfte, ehemaliger Rollplan), – „Markenzeichen Bewegungskita“ (Zertifizierungen), – „Aktionsprogramm Kooperation Kita - Sportverein“. Seit 2015 besteht eine neue Steuerungsgruppe, der das Kultusministerium, der LSB, die Nieder- sächsische Turnerjugend, der Niedersächsische Turnerbund, die Hochschule Hannover, der Ge- meindeunfallversicherungsverband Hannover, die AOK Niedersachsen sowie die Konsultationskita Sehlwiese, Laatzen, angehören. Gemeinsam plant diese Gruppe die Aktivitäten für die Weiterent- wicklung des Projekts. Aktuell wird insbesondere über die Qualifizierungsmaßnahmen für Erziehe- rinnen und Erzieher in Kindertagesstätten wie auch angehende Erzieherinnen und Erzieher disku- tiert, um den ehemaligen Rollplan an aktuelle Anforderungen und Möglichkeiten anzupassen. Im Rahmen des Akademieforums des LSB zum „Bewegten Kindergarten“ am 16.11.2017 bestand aus- führlich Gelegenheit für einen Austausch mit allen Interessierten. Darüber hinaus soll insbesondere eine Vernetzung der bestehenden „Bewegten Kindergärten“ dazu führen, dass sich diese weiter entwickeln. Des Weiteren wird auf die diesbezüglichen Inhalte der Vorbemerkung der Landesregierung verwie- sen. 2. Was unternimmt die Landesregierung, um Eltern zu motivieren, sich gemeinsam mit ih- ren Kindern bereits im Vorschulalter sportlich zu betätigen und deren sportliche Fähig- keiten zu fördern? Die Zusammenarbeit mit Eltern ist wesentlicher Bestandteil des Bildungsauftrages von Tagesein- richtungen für Kinder. Diese Aufgabe ist in § 2 des Niedersächsischen Gesetzes über Tagesein- richtungen für Kinder (KiTaG) gesetzlich verankert. Sie wird im Orientierungsplan für Bildung und Erziehung im Elementarbereich niedersächsischer Tageseinrichtungen für Kinder dahin gehend konkretisiert, dass Eltern und die pädagogischen Fachkräfte der Kita eine Erziehungspartnerschaft verbindet, auf Basis derer ein enger Austausch über die Bedürfnisse und Entwicklung des Kindes und die entsprechende pädagogische Arbeit der Kita erfolgt. In diesem Zusammenhang sollen Kin- dertagesstätten Eltern daher auch kontinuierlich Anregungen dafür geben, ihrem Kind Freude an Bewegung zu vermitteln und im Alltag der Kindertagesstätte regelmäßig Bewegungsmöglichkeiten schaffen. Die konkrete strukturelle und methodische Ausgestaltung der Erziehungspartnerschaft ist einrichtungs- und konzeptionsabhängig. Eine flächendeckende statistische Erhebung hierzu wird durch die Landesregierung nicht geführt. Möglichkeiten des Einbezugs von Eltern reichen von Ent- wicklungsgesprächen über themenbezogene Elternabende bis hin zu Festen in der Kindertages- stätte. Auch die Steuerungsgruppe zum „Bewegten Kindergarten“ hat diese Frage aufgegriffen und wird diese weiter bearbeiten. Erfahrungen haben gezeigt, dass es zu einer intensiven Zusammenarbeit mit den Eltern insbesondere in der Antrags- und Anerkennungsphase zum „Bewegten Kindergar- ten“ kommt, da das Thema dann von besonderer Präsenz ist. Es ist beabsichtigt, entsprechende Aktivitäten in den Maßnahmeplan der Steuerungsgruppe aufzunehmen. 4
Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8857 3. Welche Möglichkeiten der Kooperation zwischen Kindertagesstätten und Sportvereinen gibt es in Niedersachsen? Die Initiative „Bewegter Kindergarten“ in Niedersachsen setzt sich aus drei Modulen zusammen. Das Modul 1 „Bildungsoffensive“ (ehemaliger Rollplan) wird durch das Kultusministerium verant- wortet, das Modul 2 „Markenzeichen Bewegungskita“ wird durch den Niedersächsischen Turner- bund verantwortet. Das Modul 3 „Aktionsprogramm Kooperation Kita - Sportverein“ wird durch den LandesSportBund Niedersachsen e. V. verantwortet. Das Kultusministerium und der LSB haben insbesondere mit dem Aktionsprogramm Kita und Sportverein als Baustein des „Bewegten Kinder- gartens“ eine Maßnahme zur Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Kita und Verein ge- schaffen. In Niedersachsen bestehen deshalb zahlreiche Kooperationen zwischen Kindertagesstät- ten und Sportvereinen. 4. Wie fördert die Landesregierung Kooperationen zwischen Kindertagesstätten und Sportvereinen? Eine Förderung erfolgt über den LSB aus den Mitteln der Finanzhilfe des Landes im Rahmen des Programms „Kita und Sportverein“. In § 3 Abs. 1 Nr. 4 NSportFVO ist festgelegt, dass der LSB von der Finanzhilfe des Landes Nieder- sachsen jährlich mindestens 400 000 Euro für bewegungs-, spiel- und gesundheitsfördernde Maß- nahmen in Kindertagesstätten und im außerunterrichtlichen Schulsport zu verwenden hat. 5. Ist es seit 2013 zu einer Verringerung der für die Förderung solcher Kooperationen ein- gesetzten Landesmittel gekommen? Die Förderung ist seit dem Jahr 2013 weitestgehend unverändert. 6. Wie hat sich das Kooperationsprogramm „Kindergarten und Sportverein“ seit 2013 entwickelt? Die Anzahl der Kooperationen ist seit dem Jahr 2013 weitestgehend unverändert. Das Programm ist etabliert und wird in bewährter Form vom LSB fortgeführt. Pro Jahr finden in der Regel ca. 360 bis 370 Kooperationen statt. 7. Welche Fortbildungsangebote der Landesregierung gibt es, um Kita-Fachkräfte bezüg- lich sportlicher Beschäftigungsmöglichkeiten in der frühkindlichen Bildung zu schu- len? Die Gewährleistung bewegungsfördernder Lernumgebungen und entsprechender Angebote ent- sprechend dem Bildungsauftrag von Kindertageseinrichtungen basiert im Wesentlichen auf der Fachkompetenz der pädagogischen Fachkräfte. Seit 2004 fördert das Land Niedersachsen daher ausgewählte Tageseinrichtungen für Kinder, die den Bildungsauftrag gemäß den im niedersächsischen Orientierungsplan für Bildung und Erziehung beschriebenen Bildungszielen in besonderer Weise umsetzen. Diese Konsultationskindertagesstät- ten bieten im Auftrag des Kultusministeriums in ihren Einrichtungen vor Ort Beratungs- und Hospi- tationsangebote zu ausgewählten Themenbereichen wie Bewegung und Entspannung oder bewe- gungsfördernden Raumkonzepten an. 2016 wurde das Angebot um Konsultationsverbünde aus Kita und Grundschule erweitert, die ihre gute Bildungspraxis durchgängiger Bildungsprozessgestal- tung im Übergang vom Kindergarten in die Grundschule vermitteln. Um Fach- und Leitungskräften der Kindertagesbetreuung außerdem stetig die Möglichkeit zur Wei- terentwicklung ihrer Kompetenzen im Hinblick auf die Förderung von Bewegung, auch als Quer- schnittsaufgabe mit anderen Bildungsbereichen, zu geben, werden im Rahmen des jährlichen Fort- bildungsprogramms des Niedersächsischen Landesjugendamts (NLJA) regelmäßig Qualifizierungs- 5
Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8857 angebote zu Themen wie Wahrnehmungs- und Bewegungsförderung, Musik und Rhythmik, Psychomotorik und Entspannung angeboten. Das vom Land Niedersachsen geförderte Niedersächsische Institut für frühkindliche Bildung und Entwicklung bietet Fachkräften zudem vielseitige Möglichkeiten des Zugangs zu wissenschaftlichen Erkenntnissen und stellt umfassende Informationen zu Bedeutung und Umsetzungsmöglichkeiten von Bewegung in der frühkindlichen Bildung zur Verfügung. Fachbeiträge, Downloads und weiter- führenden Links sowie themenbezogene Expertinnen und Experten stehen für die Akteurinnen und Akteure frühkindlicher Bildung in Niedersachsen ebenfalls bereit. Auch im Rahmen der Initiative „Bewegter Kindergarten“ bestehen Fort- und Weiterbildungsmöglich- keiten. Um die Zertifizierung „Markenzeichen Bewegungskita“ erhalten zu können, müssen Weiter- qualifizierungsbausteine, die von der Niedersächsischen Turnerjugend angeboten werden, absol- viert werden. Außerdem müssen nach Zertifizierung regelmäßige Fortbildungen vorgewiesen wer- den, die auch bei anderen Trägern, wie z. B. den Krankenkassen oder den Gemeindeunfallversi- cherungsverbänden, durchgeführt werden. Diese bieten zudem unabhängig vom „Bewegten Kin- dergarten“ Fort- und Weiterbildungen an, die von den Fach- und Leitungskräften der Kindertages- stätten wahrgenommen werden. Das Angebot dazu wurde insbesondere vom Gemeindeunfallver- band in den letzten Jahren stark ausgebaut. 8. Welchen Umfang haben diese Fortbildungsangebote, und ist es seit 2013 zu einer Ver- ringerung des Fortbildungsangebots gekommen? Ein kompletter statistischer Überblick über die insgesamt in Niedersachsen zur Verfügung stehen- den Fortbildungsangebote zum Themenbereich Bewegung besteht nicht. Die Träger von Tagesein- richtungen für Kinder und die Träger der Erwachsenenbildung in Niedersachsen platzieren die Ge- staltung bewegungsbezogener Fort- und Weiterbildungsangebote in Eigenregie und Selbstverant- wortung in ihrem Format und Umfang in Abhängigkeit von den regional unterschiedlichen Bedarfen. Die themenspezifischen Angebote des jährlichen Fortbildungsprogramms des NLJA zum Bildungs- bereich „Körper - Bewegung - Gesundheit“ und damit verbundenen Querschnittsaufgaben wie Sprache, Musik, Psychomotorik und Gesundheitsförderung standen den Fachkräften der frühkindli- chen Bildung in den vergangenen Jahren konstant zu Verfügung. Bei den angebotenen Fortbildun- gen handelt es sich in der Regel um Tagesveranstaltungen. Die jährliche Anzahl der Angebote hat sich von sechs auf drei Veranstaltungen verringert. Dies ist der jährlichen Anpassung der Pro- gramminhalte geschuldet, deren Planung und Konzipierung bedarfsgerecht unter Berücksichtigung der Nachfrage aus der Praxis der Kindertagesbetreuung in enger Abstimmung mit den Bildungsträ- gern Niedersachsens erfolgt. Dabei wird das Angebot kontinuierlich evaluiert und sowohl qualitativ als auch quantitativ angepasst. Zu berücksichtigen ist dabei nicht nur der Bedarf der Fachkräfte nach Weiterentwicklung ihrer Kompetenzen zu bestimmten Herausforderungen der Berufspraxis, sondern auch das vorhandene Angebot an Referentinnen und Referenten zu den entsprechenden Themenfeldern sowie alternative Angebote anderer Anbieter. Hierzu wird auf die Antwort zu Fra- ge 7 verwiesen. Seit 2013 stehen den Fachkräften frühkindlicher Bildung kontinuierlich zwei Konsultationskinderta- gesstätten mit Schwerpunktthemen wie „Bewegung - Entspannung - Ernährung“, „Bewegungsför- dernde Raumkonzepte“ und „Körper - Bewegung - Gesundheit“ mit ihren jeweiligen Fortbildungs- angeboten verlässlich zur Verfügung. Hospitationen und Konsultationen werden fortwährend be- darfsabhängig abgefragt und ausgestaltet. Je nach Nachfrage schwanken die Angebote der einzel- nen Einrichtungen zwischen zwei und sechs Fortbildungsangeboten und Hospitationen jährlich, die in der Regel als Tagesveranstaltungen organisiert und durch kollegiale Beratung als prozessbeglei- tendes Verfahren ergänzt werden. Eine Angebotsreduzierung hat nicht stattgefunden und ist auch künftig nicht vorgesehen. 6
Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8857 9. Welche Mittel setzt die Landesregierung für die Förderung des Sports in der frühkindli- chen Bildung im laufenden Haushaltsjahr insgesamt ein, und wie hat sich dieser Betrag in den letzten vier Jahren entwickelt (bitte pro Haushaltsjahr angeben)? Die Initiative „Bewegter Kindergarten“ besteht aus den drei Bausteinen – „Bildungsoffensive“ (Qualifizierungsmaßnahmen für Fachkräfte, ehemaliger Rollplan), – „Markenzeichen Bewegungskita“ (Zertifizierungen), – „Aktionsprogramm Kooperation Kita - Sportverein“. Für die Bausteine „Rollplan“ und „Markenzeichen Bewegungskita“ werden im Kapitel 07 74 TGr. 68 (Bildung im Elementarbereich) gegebenenfalls Einnahmen aus Veröffentlichungen und sonstigen Zuschüssen (zweckgebundene Mittel Dritter) verwendet. Darüber hinaus werden aus dieser Haus- haltstelle keine weiteren Landesmittel für diesen Zweck verausgabt. Ausgaben nach Haushaltsjahren für die Bausteine „Rollplan“ und „Markenzeichen Bewegungskita“ aus Kapitel 07 74 TGr. 68 und Kapitel 07 01 Titel 541 11 (Zentrale Mittel für Veranstaltungen): Haushaltsjahr Betrag in Euro Bemerkung 2013 40 641,97 2014 35 906,32 einschl. 500,00 Euro aus Kap. 07 01 Titel 541 11 (Referen- tenhonorare, Infomaterial etc. für die Tagung „Der Roll- plan“). Mit der Tagung sollten die die Erzieherinnen und Erzieher ausbildenden Schulen informiert werden. 2015 23 329,97 2016 13 077,40 2017 83,89 Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Aus Mitteln der Finanzhilfe des Landes hat der LSB einen Betrag in Höhe von 125 500,00 Euro für bewegungs-, spiel- und gesundheitsfördernde Maßnahmen in Kindertagesstätten im Haushaltsjahr 2017 veranschlagt. Der Betrag hat sich in den vergangenen vier Jahren wie folgt entwickelt: Haushaltsjahr Betrag in Euro 2014 84 427,93 2015 76 924,76 2016 84 206,42 2017 125 500,00 Jeweils Ist-Ausgaben. Für das Jahr 2017 Haushaltsansatz. II. Schuleingangsuntersuchung Erläuternd sei vorangestellt, dass bei den Schuleingangsuntersuchungen die Entscheidung über den Umfang, die Art der Durchführung und Dokumentation den Kommunen obliegt. Somit erfolgen der Zusammenschluss zu Anwendergemeinschaften und der Einsatz einheitlicher und standardi- sierter Verfahren bei der Untersuchung auf freiwilliger Basis. Auch die Übermittlung der anonymi- sierten Daten an das Landesgesundheitsamt (NLGA) erfolgt freiwillig und ausschließlich zum Zweck der Berichterstattung auf Landesebene. Der Charakter der Schuleingangsuntersuchung entspricht einem Screening auf schulrelevante Entwicklungsdefizite/Auffälligkeiten der Kinder. Da für die Untersuchung nur ein enger Zeitrahmen zur Verfügung steht, bedeutet dies, dass Kinder, die bei einem der Tests Auffälligkeiten zeigen, nicht intensiver untersucht oder mit anderen Testverfahren zusätzlich beurteilt werden können. Sie werden auf Grundlage einheitlicher Vorgaben auf eine genauere fachärztliche Untersuchung ver- wiesen. Dabei ist vorgesehen, dass die Eltern einem Informationsrücklauf an den Kinder- und Ju- gendgesundheitsdienst zustimmen, damit dieser im Rahmen des eigenen Qualitätsmanagements ersehen kann, ob die Verdachtsdiagnose im Screening bestätigt wurde. Diese Rückläufe erfolgen trotz intensiver Bemühungen nur in maximal einem Drittel der Fälle. Daher sollte ein auffälliger 7
Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8857 Screeningbefund in der Schuleingangsuntersuchung nicht mit einer tatsächlichen Diagnose gleich- gesetzt werden. In Niedersachsen begann im Jahr 2016 eine Vielzahl der Kommunen, im Rahmen der Schulein- gangsuntersuchung neue Testverfahren für die Überprüfung der Sprachentwicklung und zur Erfas- sung der kognitiven Fähigkeiten (Zahlen und Mengenverständnis) einzuführen. Zusätzlich haben mehrere Kommunen ihre Untersuchung um weitere Tests im Rahmen der sozialpädiatrischen Ent- wicklung ergänzt. Damit die Daten valide und landesweit vergleichbar sind, müssen sie einem Qua- litätsanspruch genügen, der erst durch Routine, Erfahrung und Austausch innerhalb und zwischen den untersuchenden Teams möglich wird. Dieser Prozess läuft derzeit. 10. Wann ist mit der Veröffentlichung der landesweiten Daten der Schuleingangsuntersu- chungen der Jahre 2015, 2016 und 2017 zu rechnen? Der letzte Bericht zu den Daten der Schuleingangsuntersuchungen auf Landesebene wurde mit den Daten des Einschulungsjahrgangs 2014 erstellt. Für die Jahre 2015 und 2016 hat das NLGA die Auswertungen auf Kreisebene durchgeführt, den Kommunen zurückgespiegelt und an Hand vergleichender Auswertungen die Ergebnisse auf den Anwendertreffen zwecks Qualitätssicherung zur Diskussion gestellt. Mit den Daten des Einschulungsjahrgangs 2017 soll der nächste landeswei- te Bericht erstellt werden. Als Erscheinungszeitraum ist das dritte Quartal 2018 vorgesehen. Wegen der aktuell für einige Untersuchungsitems unterschiedlichen Testverfahren werden für diese Items getrennte Auswertungen erfolgen. 11. Geben die landesweiten Ergebnisse der Schuleingangsuntersuchungen der letzten vier Jahre Anlass zu der Annahme, dass der Anteil der einzuschulenden Kinder zunimmt, der aufgrund von Bewegungsmangel in der frühen Kindheit Auffälligkeiten zeigt? Für die Beantwortung der Frage kann auf Landeseben nur auf die Daten der Ganzkörperkoordina- tion (Grobmotorik) zurückgegriffen werden. Die Ganzkörperkoordination wird im Rahmen der Schu- leingangsuntersuchung durch das beidbeinige Seitwärtshüpfen geprüft. Diese kann ergänzt bzw. ersetzt werden durch monopedales Hüpfen, Einbeinstand, Balancieren und das Fangen eines Bal- les. Zur Auswertung der grobmotorischen Entwicklung wird auf die Antwort zu Frage 12 b verwie- sen. 12. Wie hat sich auf Basis der landesweiten Daten der Schuleingangsuntersuchung in den letzten vier Jahren der Anteil der Kinder entwickelt, der Auffälligkeiten in Bezug auf a) Über-/Untergewicht (BMI) oder In den vergangenen vier Jahren sind keine nennenswerten Veränderungen bezüglich des Anteils von Schulanfängerinnen und Schulanfängern mit Übergewicht/Adipositas bzw. Untergewicht/star- kem Untergewicht zu verzeichnen. Sowohl der Anteil der Kinder mit Übergewicht/Adipositas als auch der Anteil der Kinder mit Untergewicht/starkem Untergewicht liegen um die 10 %. Geschlechtsspezifische Unterschiede bei der Häufigkeit von Übergewicht/Adipositas und Unterge- wicht/starkem Untergewicht zeigen sich bei den Einschulungskindern in Niedersachsen nicht. 8
Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8857 Zu 12 a) Kinder insgesamt: Über- und Untergewicht bei Schulanfängerinnen/-anfängern im Zeitverlauf 100 90 80 70 Adipositas 60 Übergewicht Prozent 50 Normalgewicht 40 Untergewicht 30 starkes Untergewicht 20 10 0 2013 2014 Jahr 2015 2016 b) die grobmotorische Entwicklung zeigt? Die Daten zur grobmotorischen Entwicklung der Jahre 2013 bis 2016 zeigen keine nennenswerten Trends. Betrachtet man die Daten differenziert nach Geschlecht, zeigt sich, dass Jungen häufiger zur weiteren ärztlichen Abklärung verwiesen werden und bereits häufiger wegen motorischer Ent- wicklungsdefizite in Behandlung sind als Mädchen. zu 12 b) Kinder insgesamt: Grobmotorische Fähigkeiten bei Schulanfänginnen/-anfängern 100 im Zeitverlauf 95 90 85 80 Prozent 75 70 65 60 55 50 2013 2014 Jahr 2015 2016 B - bereits in Behandlung A - Arztüberweisung 9
Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8857 Jungen (m) und Mädchen (w) im Vergleich: Grobmotorische Entwicklung bei Schulanfängerinnen/-anfängern im Zeitverlauf 100 95 90 85 80 Prozent 75 70 65 60 55 50 m w m w m w m w 2013 2014 Jahr 2015 2016 A - Arztüberweisung B - bereits in Behandlung M - Befund ohne Maßnahme O - ohne auffälligen Befund 13. Sieht die Landesregierung in Bezug auf die Entwicklung der Ergebnisse der Schulein- gangsuntersuchungen der letzten Jahre Handlungsbedarf, und, wenn ja, welche kon- kreten Projekte und Initiativen insbesondere in Bezug auf Bewegungsförderung von Kindern hat sie daraus abgeleitet? An übergeordneten Programmen sind der Landesregierung der Nationale Aktionsplan „IN FORM - Deutschlands Initiative für gesunde Ernährung und mehr Bewegung“ bekannt. Ebenfalls genannt werden kann der aktuelle Beschluss der 90. Gesundheitsministerkonferenz zu TOP 11.9 „Begrü- ßung der Nationalen Empfehlungen für Bewegung und Bewegungsförderung“, den es gilt, weiter zu verbreiten. Auch infolge des Präventionsgesetzes werden von den gesetzlichen Krankenkassen Projekte und Maßnahmen zur Bewegungsförderung unterstützt. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 1, 4, 7, 9, 21 und 30 verwiesen. 14. Die Hannoversche Allgemeine Zeitung (HAZ) berichtete am 07.06.2017 über die Ergeb- nisse der Schuleingangsuntersuchungen 2015/2016 und 2016/2017 insbesondere im Stadtteil Mühlenberg der Landeshauptstadt Hannover. Diese habe laut HAZ gezeigt, dass es „bei der Entwicklung der Kinder schon zu Beginn der Grundschule eklatante Mängel“ gebe. Sieht die Landesregierung angesichts dieser Befunde besonderen Hand- lungsbedarf in Bezug auf die Bewegungsförderung von Kindern in Stadtteilen wie z. B. Hannover-Mühlenberg oder in anderen sozialen Brennpunkten? Wenn ja, wie geht sie konkret vor? Die Landesregierung nimmt die durch die Schuleingangsuntersuchung dokumentierten Ergebnisse sehr ernst und sieht in Bezug auf die Bewegungsförderung von Kindern in vielen Bereichen Hand- lungsbedarf. Das konkrete Vorgehen vor Ort liegt in der Hand der Kommunen. 10