Wie fit sind die jungen Niedersachsen? Förderung des Sports in Schulen und in der frühkindlichen Bildung
Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8857 Aus- und Fortbildungslehrgang für die Durchführung von Ski- oder 49 Snowboardfahrten in der Schule x 8 50 Kanusport - Paddeln mit Schülerinnen und Schülern x 6 51 Sport: Kanusport - Vertiefungsmodul I x 7 52 Sport: Klettern im Schulsport - Modul 1 x 0 53 Sport: Retten und Wiederbeleben x 15 Aus- und Fortbildungslehrgang Ski-Alpin - in Theorie und Praxis 54 des Skifahrens in den Herbstferien 2016 x 37 Auffrischung der Rettungsfähigkeit für Lehrkräfte mit dem Deut- 55 schen Rettungsschwimmabzeichen Bronze - Hallenbad Werlte x 16 Orientierungslauf in der Primarstufe: Theoretische Grundlagen, 56 praktisches Erproben, Sicherheitsaspekte x 0 Fortbildung/Ausbildung Trainer C Radsport/Breiten- und Freizeit- 57 sport x 0 58 Retten und Wiederbeleben - Qualifikation der Schwimmlehrkräfte x 10 59 Sport: Beachhandball in der Schule x 0 Tanzen im Unterricht - Hippes und Peppiges. Bewegungsspiele als 60 Mittel eines effizienten Unterrichts an der Schule x 17 61 Sport: Tanzen unterrichten - nur wie? x 15 Sport: Vollino - Volleyball in der Grundschule nach vereinfachten 62 Regeln x 16 NLQ-Weiterbildungsmaßnahme Sportunterricht in der Grundschule, 63 Gruppe Springe (am Deister) x 25 64 Tanzen in der Grundschule x 36 Erwerb des DLRG-Silber-Scheines (in kompakter Form) für Sport- 65 lehrerinnen und Sportlehrer sowie andere interessierte Lehrkräfte aller Schulformen x 26 66 Sport: Tanzen unterrichten - nur wie? (GS) x 10 Stock-Kampf-Kunst und Rhythmus - Rhythmusspiele mit Stöcken, 67 Körper, Bechern und anderen Gegenständen x 8 68 Qualifikation Rettungsfähigkeit Schwimmen x 17 69 Mini- und Tischtrampolin x 3 70 Rudern - Qualifikation x 7 Schwimmen: Methodischer Weg der Wassergewöhnung durch 71 kleine Spiele im Wasser x 15 Tanzen im Unterricht - Bewegungsspiele als Mittel und Möglichkei- 72 ten eines effizienteren Unterrichts in der Grundschule x 29 Sport: Auffrischung der Rettungsfähigkeit Schwimmen für Sportleh- 73 rerinnen und Sportlehrer - Landkreis und Stadt Osnabrück x 13 Koordinative Übungen zur Verbesserung der Wassergewöhnung 74 als Grundlage für das Sportschwimmen x 14 75 Kompetenzorientierter Schwimmunterricht für alle - Walsrode x 13 76 Kompetenzorientierter Schwimmunterricht für alle - Helmstedt x 0 77 Kompetenzorientierter Schwimmunterricht für alle - Hannover x 24 78 Kompetenzorientierter Schwimmunterricht für alle - Soltau x 12 79 Auffrischung Rettungsfähigkeit im Schulschwimmunterricht x 13 Tanzen im Unterricht - Bewegungsspiele als Mittel und Möglichkei- 80 ten eines effizienteren Unterrichts in der Grundschule x 30 Schwimmen - Auffrischung der Rettungsfähigkeit für Lehrkräfte mit 81 dem Deutschen Rettungsschwimmabzeichen Bronze x 20 82 Floorball - Einführungskurs x 0 83 Kleine Spiele x 18 Sport: Umsetzung des Skilehrplans bei Klassenfahrten Ski und 84 Schule; 3-Tage Lehrgang in Madseit/Hintertux x 0 Tanzen im Unterricht - Bewegungsspiele als Mittel und Möglichkei- 85 ten eines effizienten Unterrichts in der Grundschule x 26 86 Sport: SPIELEN mit HAND und BALL x 0 Sport: Klettern im Schulsport Modul 2 Vorstiegsklettern Klettern an 87 künstlichen Kletteranlagen x 0 21
Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8857 88 Retten und Wiederbeleben - Nachweis der Rettungsfähigkeit x 7 89 Retten und Wiederbeleben - Nachweis der Rettungsfähigkeit x 8 Nachweis der Rettungsfähigkeit - Auffrischung der Rettungs- 90 schwimmscheine Bronze und Silber x 7 91 Sport: Bewegung - ja bitte! - Aktionstag Bewegte Schulkultur x 37 92 Lehrerfortbildung Basketball x 11 Grundlagen des Kanusports - Paddeln mit Schülerinnen und Schü- 93 lern x 17 Aktualisierung bzw. Auffrischung der Rettungsfähigkeit für Sport- 94 lehrerinnen und Sportlehrer aller Schulformen x 23 Sport mit heterogenen Lerngruppen - Qualifizierung der Fachbera- 95 tungen, Gruppe Oldenburg x 20 Qualifikation - Turnen am Minitrampolin - Sicherheitsaspekte, 96 Grundsprünge und Spielformen x 21 Rettungsfähigkeit für den Schwimmunterricht: Retten und Wieder- 97 beleben x 27 98 Kompetenzorientierter Schwimmunterricht für alle - Helmstedt x 16 Sport mit heterogenen Lerngruppen - Qualifizierung von Multiplika- 99 torinnen und Multiplikatoren x 26 Sport: Auffrischung der Rettungsfähigkeit Schwimmen für Sportleh- 100 rerinnen und Sportlehrer - Landkreis und Stadt Osnabrück II x 14 101 Kompetenzorientierter Schwimmunterricht für alle - Osnabrück x 16 102 Sport: Badminton im Schulsport x 8 103 Weiterbildungsmaßnahme Sportförderunterricht Vorbereitung 1 x 0 104 Weiterbildungsmaßnahme Sportförderunterricht Vorbereitung 2 x 4 Sport mit heterogenen Lerngruppen - Qualifizierung der Fachbera- 105 tungen, Gruppe Hannover x 21 NLQ-Weiterbildungsmaßnahme Sportunterricht in der Grundschule, 106 Gruppe Burgdorf x 24 Urban Dance/Streetdance im Sportunterricht: House, Hip Hop, 107 Freestyle x 27 108 Sport: Fußball - Basictechniken kennenlernen x 13 109 Sport: Retten und Wiederbeleben x 19 110 Rettungsfähigkeit Schulschwimmen x 0 Sport mit heterogenen Lerngruppen - Qualifizierung von Multiplika- 111 torinnen und Multiplikatoren - Vorbereitung x 2 112 Fachtagung der Kursleitungen Sportunterricht in der Grundschule x 5 Sport mit heterogenen Lerngruppen - Informationsveranstaltung zur 113 Veröffentlichung des Kultusministeriums x 0 Aktualisierung bzw. Auffrischung der Rettungsfähigkeit Schwimmen 114 für Sportlehrerinnen und Sportlehrer aller Schulformen x 12 115 Handball in die Grundschule - Kinder fit machen für den Schulsport x 0 116 Golf - Lehrerinnen und Lehrer entdecken den Golfsport! x 8 Sport: Aktualisierung bzw. Auffrischung der Rettungsfähigkeit für 117 Sportlehrerinnen und Sportlehrer aller Schulformen (nach der neu- en Erlasslage) x 25 118 Tanzen in der Grundschule x 37 Im Sportunterricht offensichtlich: Hinweise auf psychische Proble- 119 me und Kindeswohlgefährdung x 19 120 Klettern im Schulsport, Modul I: Top Rope x 6 Sport mit heterogenen Lerngruppen - Informationsveranstaltung zur 121 Veröffentlichung des Kultusministeriums x 13 Sport mit heterogenen Lerngruppen - Qualifizierung von Multiplika- 122 torinnen und Multiplikatoren x 0 Sport mit heterogenen Lerngruppen - Qualifizierung der Fachbera- 123 tungen, Gruppe Hannover x 0 Sport mit heterogenen Lerngruppen - Qualifizierung der Fachbera- 124 tungen, Gruppe Hannover x 0 22
Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8857 Bälle ins Wasser - Wie z. B. die Spielesportart Wasserball als Moti- 125 vation im Schwimmunterricht genutzt werden kann x 0 Sport: Aktualisierung bzw. Auffrischung der Rettungsfähigkeit für 126 Sportlehrerinnen und Sportlehrer aller Schulformen (nach der neu- en Erlasslage) x 0 Klettern im Schulsport Modul 2 Vorstiegsklettern - Klettern an 127 künstlichen Kletteranlagen - Modul 2 x 0 Klettern im Schulsport Modul 2 Vorstiegsklettern - Klettern an 128 künstlichen Kletteranlagen - Modul 3 x 0 19. Wie stellt die Landesregierung sicher, dass die tägliche Bewegungszeit an allen Grund- schulen stattfindet? Für die Beratung und Unterstützung der Schulen in Fragen des Schulsports ist in jedem Landkreis sowie jeder kreisfreien Stadt Niedersachsens eine Fachberaterin oder ein Fachberater für Schul- sport der Niedersächsischen Landesschulbehörde (NLSchB) zuständig. Diese führen jährlich Dienstbesprechungen mit den Sport-Fachleitungen der allgemeinbildenden Schulen durch und ge- stalten die sportfachliche Zusammenarbeit zwischen Schulen, Sportvereinen, Sportverbänden und der kommunalen Sportverwaltung. Sie unterstützen die Schulen durch unterrichtsbezogene Bera- tung (Umsetzung Kerncurriculum, schuleigene Arbeitspläne) bei der Entwicklung der Schulpro- grammteile, die sich auf die Gestaltung des Sportunterrichts und seine fachliche Qualität sowie auch auf die tägliche Bewegungszeit beziehen. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 18 a verwiesen. 20. In den Schulformen des Sekundarbereichs I einschließlich der Förderschulen sind nach den schulformspezifischen Grundsatzerlassen je Jahrgang zwei Wochenstunden Sportunterricht vorgesehen, eine dritte Sportstunde soll im Rahmen einer Arbeitsge- meinschaft bereitgestellt werden. Inwieweit werden die Schulen dabei von der Landes- regierung mit geeigneten Konzepten und Vorschlägen zur Umsetzung unterstützt, und inwieweit wird sichergestellt, dass dementsprechende Arbeitsgemeinschaften angebo- ten werden? Der Schulsport im Sekundarbereich I besteht nicht nur aus dem Unterrichtsfach Sport. Vielmehr umfasst dieser auch das außerunterrichtliche Bewegungs-, Spiel- und Sportangebot der Schule und berücksichtigt - in Arbeitsgemeinschaften im Rahmen des Ganztagangebots - die Kooperation mit Sportvereinen und Sportfachverbänden sowie die Talentsichtung und -förderung. Des Weiteren finden sich Elemente des Unterrichts im Fach Sport auch in der Behandlung fächerübergreifender Themen wie u. a. Mobilität sowie Gesundheitsförderung und Prävention wieder. Der Anteil des Sportunterrichts in den Integrierten Gesamtschulen ist in der Stundentafel des Grundsatzerlasses „Die Arbeit in den Schuljahrgängen 5 bis 10 der Integrierten Gesamtschule“ vom 01.08.2014 in Nr. 3.1 geregelt. Für die nach Schulzweigen gegliederte KGS gelten die Stun- dentafeln der entsprechenden Schulformen. In den Schuljahrgängen 5 bis 10 sind jeweils zwei Stunden Sportunterricht zu unterrichten, eine dritte Sportstunde wird im Rahmen von Arbeitsge- meinschaften oder im Rahmen des Ganztags bereitgestellt (o. a. Erlass, Nr. 3.2.13). Da es sich nicht um eine Kann-Formulierung handelt, sodass alle Gesamtschulen Ganztagsschulen sind, kommt dies dem verbindlichen Charakter entgegen. Darüber hinaus können im Rahmen des Wahlpflichtunterrichts in den Schuljahrgängen 7 bis 10 zwei- oder vierstündige Wahlpflichtkurse (WPK) Sport angeboten werden (o. a. Erlass, Nr. 3.2.9). Die Möglichkeit der Vierstündigkeit unterscheidet die Gesamtschule von anderen Schulformen im Sekundarbereich I. In der Regel werden WPK Sport an den niedersächsischen Gesamtschulen eingerichtet. Die Schulen erhalten gemäß Klassenbildungserlass Poolstunden, die u. a. auch für Arbeitsgemein- schaften im Sport verwendet werden können. Darüber hinaus besteht in den Ganztagsangeboten der Schulen eine Vielzahl von Möglichkeiten zur Teilnahme an Angeboten mit sportlicher Ausrich- 23
Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8857 tung. Im Rahmen von Ganztagsangeboten werden an vielen Schulen auch in Kooperation mit Sportvereinen und anderen Institutionen, z. B. Tanzschulen, Angebote realisiert. Diese Angebote sind bei Schülerinnen und Schülern in der Regel sehr beliebt. Im Rahmen der „Bewegten Schule“ können sich weiterführende Schulen für den Aktionstag „Be- wegte Kinder - schlaue Köpfe“ anmelden, um individuell abgestimmte Anregungen zur Bewegungs- förderung für ihre Schule zu erhalten. Zudem werden nahezu überall neben dem regulären Sportunterricht zusätzliche schulinterne Wett- bewerbe („Jugend trainiert für Olympia/Jugend trainiert für Paralympics“, Bundesjugendspiele, sonstige Sportfeste) durchgeführt. Außerhalb des Ganztagsbereichs und der Betreuungszeiten werden weiterhin Kooperationen zwischen Schulen und Sportvereinen durch den LSB gefördert. Die entsprechenden Fördermittel werden durch das Ministerium für Inneres und Sport über das NSportFG bereitgestellt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 19 verwiesen. 21. Welche Möglichkeiten der Kooperation zwischen Schulen und Sportvereinen gibt es in Niedersachsen? a) Welche Entwicklung hat die Kooperation zwischen Schulen und Sportvereinen seit 2013 in Niedersachsen genommen? b) Wurden seit 2013 neue Möglichkeiten der Kooperation geschaffen? Wenn ja, welche und warum? Das Kultusministerium und der LSB haben das gemeinsame pädagogische Interesse, junge Men- schen zu motivieren, lebenslang Sport zu treiben. Es wurde bereits im Jahr 2004 eine Rahmenver- einbarung zur Zusammenarbeit geschlossen, in der die Rahmenvereinbarungspartner überein- stimmend festhalten, dass die den regulären Sportunterricht ergänzenden außerunterrichtlichen Spiel-, Sport- und Bewegungsangebote der örtlichen Sportvereine Bestandteil einer guten Ganz- tagsschule sind. Es ist das Bestreben der Landesregierung, in enger Abstimmung mit dem LSB eine vielfältige und ansprechende Palette von Bewegungs-, Sport- und Spielangeboten an den niedersächsischen Schulen anzubieten. Die Kooperation der Schulen mit den Sportvereinen wird auf vielfältige Weise durch die Landesregierung unterstützt. Neben der Rahmenvereinbarung zur Zusammenarbeit zwi- schen Kultusministerium und dem LSB in Bezug auf den Ganztag kooperieren die Schulen im Rahmen zahlreicher Sportveranstaltungen und Wettkämpfe mit örtlichen Sportvereinen oder nutzen Angebote von Sportfachverbänden. Zu nennen ist hier etwa der Schulsportwettbewerb „Jugend trainiert für Olympia/Jugend trainiert für Paralympics“. Weiterhin besteht das „Aktionsprogramm Schule - Verein“ mit einer Förderung über den LSB aus den Mitteln der Finanzhilfe des Landes. Auch das Projekt „Bewegte Schule“ unter Federführung des Kultusministeriums ist ein Modul zur besseren Kooperation zwischen Schulen und örtlichen Sportvereinen im Angebot. Die Idee der „Bewegten Schule“ in Niedersachsen und in Deutschland weiterzutragen und in funkti- onierende Netzwerke einzubringen, ist ein besonderes Anliegen des Kultusministeriums. Der Ge- meinde-Unfallversicherungsverband Hannover und die Landesunfallkasse Niedersachsen, die Lan- desvereinigung für Gesundheit und Akademie für Sozialmedizin Niedersachsen e. V., der Braun- schweigische Gemeinde-Unfallversicherungsverband, die AOK Niedersachsen, die hkk Handels- krankenkasse, der LSB und das Kultusministerium bilden mit ihren spezifischen Ressourcen ein tragfähiges Netzwerk zur Implementierung der Idee, mehr Bewegung zugunsten der Lehrkräfte und der Schülerinnen und Schüler in die Schullandschaft zu bringen. Mithilfe des Projekts „Bewegte Schule“ soll ganzheitliches Lernen gefördert, Schulleben gestaltet und Schulentwicklung unterstützt werden. Die Umsetzung erfolgt in den drei zentralen Handlungs- feldern Unterrichtsqualität, Schule steuern und organisieren sowie Lern- und Lebensraum Schule. Schule in Bewegung zu bringen heißt, Schule zu verändern durch eine kind-, lehrkraft- und lernge- 24
Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8857 rechte Rhythmisierung des Unterrichts, durch bewegtes und selbsttätiges Lernen, durch bewegte Pausen, durch bewegte und beteiligende Organisationsstrukturen, durch Öffnung der Schule nach außen sowie durch vernetztes Denken. Ferner möchten das Kultusministerium und der LSB mit der Landesauszeichnung „Sportfreundliche Schule“ für ein sportfreundliches Klima an den Schulen werben und die Arbeit der Schulleitung, der Lehrkräfte sowie aller Personen würdigen, die sich in einer Schule für Sportlichkeit und Fitness der Kinder und Jugendlichen einsetzen. In Bezug auf das Aktionsprogramm „Schule und Sportverein“ ist zu bemerken, dass es aufgrund veränderter schulischer Rahmenbedingungen zu einem Rückgang bei den Anträgen gekommen ist. Die Koordinierungsstelle „Ganztägig bilden!“ des Kultusministeriums führt in Kooperation mit der NLSchB und dem Niedersächsischen Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung (NLQ) un- ter Einbindung der regionalen Kompetenzzentren seit 2015 jährlich regionale Fachtage Ganztags- schulen durch, die u. a. als Umschlagplätze des Wissens fungieren. Erstmals im Jahr 2016 wurden die Servicestellen für Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote in Schulen, Kindertagesstätten und Sportvereinen (BeSS-Servicestellen) des LSB eingeladen, ihre Arbeit auf den Fachtagen Ganz- tagsschulen vorzustellen. Auf diese Weise können die jeweiligen Arbeitsgebiete der Rahmenver- einbarungspartner (Näheres hierzu findet sich in der Antwort zu Frage 22.) stärker miteinander ver- netzt werden. Die Ganztagsschulen erhalten damit kompetente Unterstützung bei der Suche nach und Auswahl von geeigneten Kooperationspartnern. Zudem besteht eine neue Kooperationsvereinbarung „Leistungssportförderung und Schule“, die ei- ne Verständigung zwischen dem LSB und dem Kultusministerium zur besseren Vereinbarkeit von Leistungssport und Schule darstellt. Ziel ist die Steigerung der Anzahl potenziell international er- folgreicher Athletinnen und Athleten durch erhöhte Attraktivität für Kinder und Jugendliche, Leis- tungssport zu betreiben. c) Was plant die Landesregierung, um Möglichkeiten der Kooperation zwischen Sportver- einen und Schulen besser bekannt zu machen und zur Nachahmung zu empfehlen? Die für die Beratung und Unterstützung der Schulen in Fragen des Schulsports in jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt Niedersachsens eingesetzten Fachberaterinnen oder Fachberater ge- stalten schulformübergreifend die sportfachliche Zusammenarbeit zwischen Schulen, Sportverei- nen, Sportverbänden und der kommunalen Sportverwaltung. Darüber hinaus besteht das Programm zur Förderung von Servicestellen für Bewegungs-, Spiel- und Sportangeboten in Schulen, Kindertagesstätten und Sportvereinen (BeSS-Servicestellen), mit dem der LSB mit seiner Sportjugend das Ziel verfolgt, die Rahmenbedingungen für die Zusammen- arbeit von Schulen, Kindertagesstätten und Sportvereinen zu verbessern und so die Qualität und Quantität der Kooperationen zu steigern. BeSS-Servicestellen werden von Sportbünden eingerichtet, um vor Ort die Zusammenarbeit von Schulen, Kindertagesstätten und Sportvereinen zu initiieren, zu fördern, zu begleiten und Maßnah- men umzusetzen. Weiterhin erfahren Schulen, kooperierende Sportvereine und Nachwuchssportlerinnen und -sportler auf der im Rahmen des Projekts „Bewegte Schule“ entwickelten Filmplattform „SchulSportWelten“, welche sinnvollen Bewegungsangebote und attraktiven Sportangebote es in der Schule gibt. Zu je- dem Film gibt es ein Informationspaket, das Tipps zur Erprobung, Umsetzung und Weiterentwick- lung bereithält. 22. Welche Möglichkeiten der Kooperation zwischen Ganztagsschulen und Sportvereinen gibt es in Niedersachsen insbesondere in Bezug auf den Ganztagsbereich? Bewegung allgemein und Sport im Besonderen stärken Lernfähigkeit, Leistungsbereitschaft und Anstrengungswillen. Deshalb wird die Bedeutung von Sport in allen Schulen sehr hoch gemessen. In Ganztagsschulen trifft dies auf besonders günstige Rahmenbedingungen. 25
Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8857 Sportvereine können im Rahmen der Ganztagsschule außerunterrichtliche Angebote erbringen. Durch den am 01.08.2014 in Kraft getretenen Runderlass „Die Arbeit in der Ganztagsschule“ (RdErl. d. MK v. 01.08.2014 - 34-81005 - VORIS 22410 -) wurde die Kooperation von Ganztags- schulen und außerschulischen Partnern umfassend geregelt. Die Kooperation zwischen Sportver- einen und Ganztagsschulen basiert auf diesem in der Zwischenzeit mehrfach modifizierten Runder- lass. Ganztagsschulen und Sportvereine haben die Möglichkeit, zur Erbringung außerunterrichtli- cher Angebote einen Kooperationsvertrag zu schließen. Entsprechende Musterverträge sind dem Runderlass beigefügt. Mit dem LSB besteht darüber hinaus eine Rahmenvereinbarung zur Zusammenarbeit im Ganztag, wodurch Kooperationen zwischen Schulen und Sportvereinen erleichtert werden. Die Kooperation zwischen Ganztagsschulen und den örtlichen Sportvereinen hat in Niedersachsen eine lange Tradition. Bereits im Jahr 2004 wurde auf Landesebene eine erste Rahmenvereinbarung zwischen dem Kultusministerium und dem LSB zur Zusammenarbeit an öffentlichen allgemeinbil- denden Ganztagsschulen geschlossen. Diese wurde im Februar 2016 erneuert und an die neue Rechtslage angepasst. Sport spielt in den Ganztagsschulen eine große Rolle. Gemäß der Studie zur Entwicklung von Ganztagsschulen (StEG) werden Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote bundesweit nach der „Hausaufgabenbetreuung“ am häufigsten angewählt. Schülerinnen und Schüler bekommen neben dem regulären Sportunterricht zusätzliche Bewegungseinheiten, die gesund sind und Spaß ma- chen. Außerdem erhalten sie die Möglichkeit, unbekannte Sportarten - unabhängig von den finan- ziellen Möglichkeiten der Erziehungsberechtigten - auszuprobieren. Die zusätzlichen Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote der Ganztagsschule tragen so zu mehr Bewegungszeiten im verlänger- ten Schultag bei, von denen alle Schülerinnen und Schüler profitieren. Eine gute Ganztagsschule erweitert ihr Bildungsangebot, indem sie sich öffnet und das Ganz- tagsangebot nicht nur schulintern ausgestaltet, sondern unterschiedliche Kooperationspartner mit deren Kompetenzen in die Ganztagsschule einbezieht. Die örtlichen Sportvereine sind hier von be- sonderer Bedeutung. Mit seinen zahlreichen Mitgliedern und seinen Gliederungen ist der LSB ein unverzichtbarer Partner bei der Ausgestaltung des Ganztagsangebotes in Niedersachsen. Ein brei- tes Netzwerk an Übungsleiterinnen und Übungsleitern bereichert das Angebot in den Schulen mit qualitätsorientierten Impulsen aus den Sportvereinen und erreicht in den Ganztagsschulen viele junge Menschen, um für die eigene Vereinsarbeit zu werben: Eine für beide Seiten gewinnbringen- de Situation. Als Rahmenvereinbarungspartner der Ganztagsschule kommen nur Institutionen und Verbände in- frage, die gemeinwohlorientiert sind, sodass dem Vereinsehrenamt damit im Kontext der Ganz- tagsschule ein besonders hoher Stellenwert zukommt. Bewegung kann in Ganztagsschulen viel grundsätzlicher strukturbildend sein und den ganzen Schultag begleiten. Dazu gehört ein Stundenplan, der durch den Wechsel zwischen Doppelstunden und längeren Pausen gekennzeichnet ist. Die Stunden selbst - erst recht die Doppelstunden - bie- ten Möglichkeiten der Integration von Bewegungselementen: Bewegung im Unterricht und beweg- ten Unterricht, vom Laufdiktat bis zum buchstäblich schrittweisen Üben des kleinen Einmaleins auf der Schultreppe. In den Pausen kann ein vielfältiges Bewegungsangebot vorgehalten werden: Das Gelände selbst lädt zur Bewegung ein. Bälle, Schläger, Sprungseile stehen zur Verfügung. Enga- gierte Schülerinnen und Schüler helfen bei der Bereitstellung der Sportgeräte und aufsichtführende Lehrkräfte unterstützen und begleiten die Bewegungsaktivitäten der Kinder und Jugendlichen auf- merksam und wohlwollend. So kommt dem Sport im Schulleben eine tragende Rolle zu, denn er kann - wie wenig anderes - die Gemeinschaft fördern. Schulinterne Turniere mit Klassenmann- schaften und schulübergreifende Wettkämpfe und Auftritte stiften Zusammengehörigkeitsgefühl im Team und Identifikation mit der Schule. Um ein solches, breites Angebot von Bewegung und Sport dauerhaft bereitstellen zu können, bedarf es neben dem Engagement der Lehrkräfte und der Päda- gogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Ganztag auch der tatkräftigen Unterstützung außer- schulischer Partner. An erster Stelle sind in diesem Zusammenhang die Sportvereine zu nennen. Sie stellen Übungsleiterinnen und Übungsleiter, die nicht nur das Angebot der Lehrkräfte ergänzen, sondern auch eine Brücke für die Schülerinnen und Schüler in die Freizeit darstellen: Wer durch ein 26
Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8857 Angebot einer Arbeitsgemeinschaft auf den Geschmack für Kanufahren oder Fußball, Trampolin oder Tanzen gebracht worden ist, wird vielfach früher oder später im Verein weitermachen. a) Welche Entwicklung hat die Kooperation zwischen Ganztagsschulen und Sportvereinen seit 2013 genommen? Bevor die Zusammenarbeit von Ganztagsschulen und außerschulischen Partnern durch den Erlass „Die Arbeit in der Ganztagsschule“ einheitlich geregelt wurde, existierte eine Vielzahl einzelner Er- lasse. Dem aktuellen Runderlass sind Musterverträge beigefügt, die von den Schulen mit Unter- stützung durch die NLSchB zur Kooperation im Ganztag abgeschlossen werden können. Um bürokratische Hürden bei der Kooperation unter Beachtung auch bundesrechtlicher Vorgaben möglichst abzubauen und die Möglichkeiten der praktischen Zusammenarbeit im schulischen Alltag weiter zu verbessern, hat sich die Landesregierung im Rahmen der Novellierung des Arbeitneh- merüberlassungsgesetzes erfolgreich für eine Erleichterung der Kooperation von Schulen mit au- ßerschulischen Partnern eingesetzt. In der Folge ist nunmehr im Rahmen der Zusammenarbeit mit Sportvereinen eine engere Verzahnung von Schule und Verein zur Erbringung außerunterrichtlicher Ganztagsangebote möglich. In der zwischen Kultusministerium und LSB im Februar 2016 abgeschlossenen novellierten Rah- menvereinbarung werden tägliche Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote als unverzichtbarer Be- standteil ganzheitlicher Bildungsförderung herausgestellt. Auf der einen Seite wird den Mitgliedern des LSB beim Abschluss von Kooperationsverträgen mit den Schulen Vorrang eingeräumt. Auf der anderen Seite sorgt der LSB sodann für die Qualifizierung der Übungsleiterinnen und Übungsleiter, und die Schulen finanzieren die Ganztagsangebote der Sportvereine über das Schulbudget. So wird eine stärkere Verzahnung von Sportunterricht und außerunterrichtlichen Sportangeboten des Ganztags mit den Sportangeboten der Vereine angestrebt. Um dies zu erleichtern, ist den An- sprechpartnern der Vereine auch die Möglichkeit eingeräumt, an Besprechungen und Konferenzen der Schulen teilzunehmen. Der LSB hat im Jahr 2013 eine empirische Untersuchung zur Evaluation von Bewegungs-, Spiel- und Sportangeboten an offenen Ganztagsschulen in Niedersachsen vorgelegt, um ein differenzier- tes Bild von Sportangeboten in Ganztagsschulen und der Rolle des organisierten Sports im Kontext des Ausbaus der Ganztagsschule abzubilden. Zentrale Ergebnisse der Erhebung sind, dass ein Drittel aller Angebote im Ganztag Sportangebote darstellen, zwei Drittel aller Schulen im Ganztag mit mindestens einem Sportverein kooperieren und 72,5 % der Sportangebote von Übungsleiten- den sowie Trainerinnen und Trainern aus Sportvereinen übernommen werden. b) Inwiefern sehen diese Kooperationsmöglichkeiten den Einsatz von Freiwilligen des Freiwilligen Sozialen Jahrs vor, und auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt dieser? Der Einsatz junger Erwachsener, die im Rahmen des Jugendfreiwilligendienstes ein Freiwilliges Soziales Jahr ableisten, ist nach Maßgabe des Jugendfreiwilligendienstgesetzes (JFDG) möglich. Jugendfreiwilligendienstleistende (JFD-Leistende) können dabei entweder direkt bei einer Ganz- tagsschule als Einsatzstelle im Sinne des JFDG ihren Freiwilligendienst absolvieren oder über ei- nen Kooperationspartner eingesetzt werden. Dann ist der Verein die Einsatzstelle im Sinne des JFDG und setzt die JFD-Leistenden im Rahmen eines Kooperationsvertrages in der Ganztagsschu- le ein (vgl. § 11 Abs. 1 und 2 JFDG). c) Inwiefern sehen diese Kooperationsmöglichkeiten den Einsatz von Freiwilligen des Bundesfreiwilligendienstes vor, und auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt dieser? Bundesfreiwilligendienstleistende (BFD-Leistende) können nach Maßgabe des Bundesfreiwilligen- dienstgesetzes (BFDG) ebenso wie JFD-Leistende ihren Freiwilligendienst direkt an einer Ganz- tagsschule als Einsatzstelle oder über einen Kooperationspartner auf Basis des oben beschriebe- nen Kooperationsvertrages absolvieren (Vgl. § 8 BFDG). 27
Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8857 23. Welche Probleme und Schwierigkeiten in Bezug auf die Zusammenarbeit zwischen Schulen und Sportvereinen sind in Gesprächen zwischen dem Landessportbund und dem Kultusministerium in den Jahren 2015, 2016 und 2017 erörtert worden, und welche Konsequenzen und Lösungen wurden daraus jeweils entwickelt (bitte die Themen der Gespräche und die Ergebnisse detailliert darstellen)? Auf Grundlage der Rahmenvereinbarung zwischen dem LSB und dem Kultusministerium (§ 3 Abs. 2 a. F. sowie § 4 Abs. 2 n. F.) pflegen die Vereinbarungspartner einen regelmäßigen Aus- tausch je nach Gesprächsbedarf, in der Regel mindestens einmal jährlich. Ziel dieser Gespräche ist ein Erfahrungsaustausch zur Ausgestaltung der außerunterrichtlichen Sportangebote von Ganz- tagsschulen. Fragen des Kommunikations- und Informationsflusses sind dabei ebenso von Bedeu- tung wie weiterführende Informationen in Form von Broschüren oder in eines Internetportals. Themen der Gespräche waren bislang u. a.: – Freiwilligendienst/ Bundesfreiwilligendienst, – Fragen der Arbeitnehmerüberlassung, – Verwaltungsaufwand, – Strategie Kita-Schule-Verein 2014 bis 2020, – BeSS-Servicestellen. Insbesondere konnte in diesem Zusammenhang das grundlegende Problem des Einsatzes junger Erwachsener, die im Rahmen ihres Freiwilligendienstes ihres Einsatzes u. a. auch in der Ganz- tagsschule ableisten, geklärt werden. Ein weiteres Ergebnis dieser Gespräche ist das Programm zur Förderung von Servicestellen für Bewegungs-, Spiel- und Sportangeboten in Schulen, Kinder- tagesstätten und Sportvereinen (BeSS-Servicestellen). Damit hat der LSB mit seiner Sportjugend das Ziel, die Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit von Schulen, Kindertagesstätten und Sportvereinen zu verbessern und so die Qualität und Quantität der Kooperationen zu steigern. BeSS-Servicestellen werden von Sportbünden eingerichtet, um vor Ort die Zusammenarbeit von Schulen, Kindertagesstätten und Sportvereinen zu initiieren, zu fördern, zu begleiten und Maßnah- men umzusetzen. 24. Welche Haushaltsmittel des Landes werden im laufenden Haushaltsjahr zur Förderung von Projekten im Bereich des Schulsports eingesetzt? Wurde dieser Betrag in den letz- ten vier Jahren reduziert? Aus Mitteln der Finanzhilfe des Landes hat der LSB einen Betrag in Höhe von 609 000 Euro für bewegungs-, spiel- und gesundheitsfördernde Maßnahmen im außerunterrichtlichen Schulsport im Haushaltsjahr 2017 veranschlagt. Der Betrag hat sich in den vergangenen vier Jahren folgender- maßen entwickelt: Haushaltsjahr Betrag in Euro 2014 471 092,36 2015 546 249,04 2016 428 791,76 2017 609 000,00 Jeweils Ist-Ausgaben. Für das Jahr 2017 Haushaltsansatz. Aufgrund von § 14 Abs. 1 des Niedersächsischen Glücksspielgesetzes (NGlüSpG) ist ein Teil der Glücksspielabgabe zweckgebunden zu verwenden. Der auf den Schulsport entfallende Anteil an der Glücksspielabgabe beträgt seit 2014 340 000 Euro. Veranschlagt sind die Ausgaben für – Schulsportveranstaltungen außerhalb des Unterrichts, z. B. Bundesjugendspiele, Wettbewerbe „Jugend trainiert für Olympia/Jugend trainiert für Paralympics“, Feriensportkurse, – Fort- und Weiterbildungslehrgänge für Lehrkräfte mit und ohne Sportfakultas, 28
Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8857 – Beschaffung besonderer Lehr- und Lernmittel, sofern sie nicht zu den vom Schulträger nach dem NSchG zu tragenden sächlichen Kosten der Ausstattung der Schule gehören, – einmalige und besondere Aufgaben einschl. Innovationen und Modellversuche. 25. Welche Haushaltsmittel des Landes werden im laufenden Haushaltsjahr zur Förderung der Kooperation von Schulen und Sportvereinen eingesetzt? Wurde dieser Betrag in den letzten vier Jahren reduziert? Eine Förderung besteht u. a. über den LSB aus den Mitteln der Finanzhilfe des Landes. In § 3 Abs. 1 Nr. 4 NSportFVO ist festgelegt, dass der LSB von der Finanzhilfe jährlich mindestens 400 000 Euro für bewegungs-, spiel- und gesundheitsfördernde Maßnahmen in Kindertagesstätten und im außerunterrichtlichen Schulsport zu verwenden hat. Für das Aktionsprogramm Schule - Sportverein sind im laufenden Haushaltsjahr 120 000 Euro eingeplant. Die Haushaltsmittel wurden entsprechend der aufgrund veränderter schulischer Rahmenbedingungen rückläufigen Antragszah- len angepasst. Ein Grund hierfür ist darin zu sehen, dass Sportangebote in Ganztagsangeboten nunmehr aus dem Budget der Schulen zu finanzieren sind. Hinzu kommen daher Mittel für Kooperationen von Schulen und Sportvereinen im Rahmen des Ganztagsbudgets, deren Höhe nicht landesweit erfasst wird. 26. Warum wurden mit der Verlängerung der Gymnasialzeit von acht auf neun Schuljahr- gänge keine zusätzlichen Sportstunden in die Stundentafel der Gymnasien aufgenom- men? Die Stundentafel der Gymnasien enthält im neunjährigen Bildungsgang gegenüber dem achtjähri- gen Bildungsgang zwei weitere Sportstunden. Im achtjährigen Bildungsgang waren pro Schuljahr in allen Schuljahrgängen zwei Stunden Sport verankert, bei acht Schuljahren (ohne die Wahl des Fa- ches Sport als Abiturprüfungsfach) also in der Summe 16 Jahreswochenstunden. Im neunjährigen Bildungsgang sind ebenfalls pro Schuljahr zwei Jahreswochenstunden Sport verankert, (ohne Wahl des Faches Sport als Abiturprüfungsfach) bei neun Schuljahren also insgesamt 18 Jahreswochen- stunden. 27. Wie und auf welcher rechtlichen Grundlage stellt die Landesregierung sicher, dass alle Schülerinnen und Schüler am schulischen Sport- und Schwimmunterricht teilnehmen, auch wenn diese bzw. ihre Erziehungsberechtigten erklären, dass sie z. B. aus religiö- sen Gründen nicht teilnehmen möchten? Nach § 58 NSchG sind Schülerinnen und Schüler verpflichtet, regelmäßig am Unterricht teilzuneh- men und die geforderten Leistungsnachweise zu erbringen. Die gesetzliche Teilnahmepflicht be- zieht sich auch auf den Sport- und Schwimmunterricht. Eine grundsätzliche Befreiung aus religiö- sen Gründen ist rechtlich nicht anerkannt. Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes aus dem Jahr 2013 können auch muslimische Schülerinnen regelmäßig keine Befreiung vom koeduka- tiven Schwimmunterricht verlangen, wenn ihnen die Möglichkeit offen steht, hierbei einen soge- nannten Burkini zu tragen. Weiter hat auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am 10.01.2017 entschieden, dass zwei muslimische Mädchen aus der Schweiz am Schwimmunterricht ihrer Schule teilnehmen müssen. Schulen dürfen Mädchen verpflichten, am gemischten Schwimmunterricht teilzunehmen. Das Gericht sah zwar durch die Teilnahmepflicht die in der Europäischen Menschenrechtskonven- tion verbürgte Religionsfreiheit der muslimischen Schülerinnen berührt, dies sei aber gerechtfertigt. Das staatliche Interesse einer sozialen Integration durch den gemeinsamen Unterricht stehe über den religiös begründeten Wünschen der Eltern, ihre Töchter vom Schwimmen zu befreien. Den- noch müssen Schulen grundsätzlich Rücksicht auf religiöse Bedenken von Schülerinnen und Schü- lern nehmen. 29
Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8857 28. Wie viele Abiturientinnen und Abiturienten der letzten vier Abiturjahrgänge haben das Fach Sport auf erhöhtem Anforderungsniveau belegt? Die Summe der Prüflinge im Fach Sport auf erhöhtem Anforderungsniveau betrug im Land Nieder- sachsen im Jahr 2014 1 085, 2015 1 222, 2016 1 202 sowie 2017 1 204 Schülerinnen und Schü- ler. 29. In der Antwort auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung hat die Landes- regierung erklärt: „Das Kultusministerium entwickelt gegenwärtig gemeinsam mit dem LSB ein neues Konzept zur Leistungssportförderung in Niedersachsen“ (Drs. 17/6640). Wann wird dieses Konzept vorliegen, und welche Bezüge zum Schulsport sind vorge- sehen? Die neue Kooperationsvereinbarung „Leistungssportförderung und Schule“ ist in Kraft und stellt ei- ne Verständigung zwischen dem LSB und dem Kultusministerium zur besseren Vereinbarkeit von Leistungssport und Schule dar. Ziel ist die Steigerung der Anzahl potenziell international erfolgrei- cher Athletinnen und Athleten durch erhöhte Attraktivität für Kinder und Jugendliche, Leistungssport zu betreiben durch individuell bestmögliche Förderung, optimiertes Management der Gesamtbelas- tung und gezielte Verbesserung der schulischen und sportlichen Rahmenbedingungen bei Gleich- berechtigung von Sportlerinnen und Sportlern mit und ohne Behinderung. Diese Kooperationsvereinbarung orientiert sich am biografischen Karriereverlauf der Athletin/des Athleten mit den vier Etappen – Talentsichtung, – Talentförderung, – Spitzensport und – Nachkarriere. Bezugspunkte der Kooperationsvereinbarung sind die jeweiligen spezifischen Aufgaben und Ver- antwortlichkeiten der beteiligten Partner: LSB/Landesfachverbände, Schule und Schulverwaltung mit Kultusministerium und NLSchB. 30. Der Aktionsplan „Lernen braucht Bewegung“ zwischen dem LandesSportBund Nieder- sachsen e. V. (LSB) und dem Kultusministerium ist in dieser Legislaturperiode ausge- laufen. Welche Module des früheren Aktionsplans werden seitens des Landes oder des LSB weitergeführt, und wie haben sich diese seit der Überführung aus dem Aktionsplan entwickelt (bitte für jedes Modul einzeln darstellen)? Vom LSB wurden nachfolgende Module direkt weitergeführt: – Aktionsprogramm Kita - Verein (vgl. Antwort zu Frage 3), – Aktionsprogramm Schule - Sportverein (vgl. Antwort zu Frage 21 a), – Markenzeichen Bewegungskita, – Schulsportassistenz-Ausbildung (jährlich ca. 30 bis 35 Lehrgänge), – Lokale Qualitätszirkel (jährlich ca. 35 bis 37 Veranstaltungen). Hinzugekommen ist das auf bewegte Sportvereine angepasste Projekt „Bewegte Schule in Nieder- sachsen“. Im Rahmen des Aktionsprogramms wurden im Projekt „Bewegter Kindergarten“ insbesondere drei Module durchgeführt: Das Markenzeichen Bewegungskita, das Programm zur Kooperation zwi- schen Kita und Sportverein sowie der Rollplan. Wegen der Einzelheiten hierzu wird auf die Ausfüh- rungen zu den Fragen 1 und 3 verwiesen. 30