Wie fit sind die jungen Niedersachsen? Förderung des Sports in Schulen und in der frühkindlichen Bildung

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Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode                                                         Drucksache 17/8857 Um die Weiterführung des Gesamtprojekts mit den unterschiedlichen Partnern sicherzustellen, wurde im Jahr 2015 eine Steuerungsgruppe gegründet, der das Kultusministerium, der LSB, die Niedersächsische Turnerjugend, der Niedersächsische Turnerbund, die Hochschule Hannover, der Gemeindeunfallversicherungsverband, die AOK Niedersachsen sowie die Konsultationskita Sehl- wiese, Laatzen, angehören. Gemeinsam plant diese Gruppe die Aktivitäten für die Weiterentwick- lung des Projekts. Verantwortlich für das Markenzeichen Bewegungskita ist die Niedersächsische Turnerjugend. Der Verband betreut zurzeit 159 interessierte Kindertagesstätten, 31 Kindertagesstätten im Anerken- nungsprozess sowie 224 ausgezeichnete Markenzeichen Bewegungskita. Mit der Landesauszeichnung „Sportfreundliche Schule“ sollen Schulen motiviert werden, Sport und Fitness in ihr Schulprogramm aufzunehmen und mit vielfältigen Bewegungsangeboten und gesun- der Ernährung die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu fördern. Ferner möchten das Kul- tusministerium und der LSB für ein sportfreundliches Klima an Schulen werben und die Arbeit der Schulleitung, der Lehrkräfte sowie aller Personen würdigen, die sich in der Schule für Sportlichkeit und Fitness der Kinder und Jugendlichen einsetzen. Die Durchführung des Anerkennungsverfah- rens obliegt der NLSchB. Die Zertifizierung erfolgt für drei Jahre und kann danach erneut beantragt werden. Zurzeit gibt es folgende Zertifizierungen Regional-        Erstzertifizierung    Zweitzertifizierung     Drittzertifizierung  Gesamt abteilung Braunschweig                        64                     68                      48      180 Hannover                            52                     50                      34      136 Lüneburg                           111                     33                      14      158 Osnabrück                           10                   180                       60      250 Gesamt                             237                   331                      156      724 Gemeinsam mit dem LSB hat das Kultusministerium im Jahr 2007 den Pierre de Coubertin-Schul- preis gestiftet. Diese Auszeichnung wird an Schülerinnen und Schüler verliehen, die sich einerseits durch besondere Leistungen im Schulfach Sport sowie andererseits durch Engagement im organi- sierten außerschulischen Sport und gesellschaftlichen Leben hervorheben. Er wird nur an ausge- wählte Absolventinnen und Absolventen an Schulen verliehen. Nachdem in den letzten Jahren we- nige Auszeichnungen vergeben wurden, konnten in diesem Jahr nach einer Informationskampagne des Kultusministeriums an den Schulen insgesamt 42 Schülerinnen und Schüler mit dem Preis ausgezeichnet werden. 31. Wie stellt die Landesregierung an inklusiven Schulen sicher, dass alle Kinder entspre- chend ihren Fähigkeiten und Möglichkeiten am Sportunterricht teilnehmen können? Die Bereiche Heterogenität und Inklusion stellen in den aktuellen Verordnungen zur Ausbildung für das Lehramt zentrale Basiskompetenzen dar. Auch für das Fach Sport wird dadurch der Erwerb von Kompetenzen zur Einbeziehung von Schülerinnen und Schülern mit unterschiedlichen Fähig- keiten und Möglichkeiten in den Sportunterricht vorgegeben. Zudem hat das Kultusministerium die Praxisbroschüre „Sport mit heterogenen Lerngruppen - Materialien für den kompetenzorientierten Unterricht im Primarbereich und Sekundarbereich I“ veröffentlicht, um Lehrkräfte bei der Erteilung von Sportunterricht in inklusiven Schulen zu unterstützen. Darüber hinaus wird der Wettbewerb „Jugend trainiert für Paralympics“ etabliert. 32. Welche Rechtsvorschriften gibt es in Bezug auf die Durchführung des Sportunterrichts in inklusiven Schulen, insbesondere auch im Hinblick auf die Aufsichtspflicht? Gemäß § 4 NSchG sind alle öffentlichen Schulen in Niedersachsen inklusive Schulen. Die Auf- sichtspflicht an diesen Schulen ist gesetzlich in § 62 NSchG geregelt. Besondere Sorgfalts- und Aufsichtspflichten für den Schulsport ergeben sich aus Nr. 5 der Bestimmungen für den Schulsport 31
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Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode                                                               Drucksache 17/8857 (RdErl. d. MK v. 01.10.2011, SVBl. S. 359, geändert durch RdErl. v. 09.04.2013 (SVBl. S. 223). Neben allgemeinen Regelungen in Nr. 5.1 sind in Nr. 5.2 des Erlasses Sorgfalts- und Aufsichts- pflichten in besonderen Bereichen geregelt. Nach § 50 Abs. 1 Satz 1 NSchG erziehen und unterrichten die Lehrkräfte in eigener pädagogischer Verantwortung. § 58 NSchG verpflichtet die Schülerinnen und Schüler, am Unterricht teilzunehmen und die geforderten Leistungsnachweise zu erbringen. Das Recht auf Bildung aller Schülerinnen und Schüler nach § 54 Abs. 1 NSchG fordert eine begabungsgerechte individuelle Förderung. Ge- mäß § 4 Abs. 2 NSchG werden an inklusiven Schulen Schülerinnen und Schüler mit und ohne Be- hinderung gemeinsam unterrichtet. Diese allgemein geltenden Vorschriften finden auch auf den Sportunterricht Anwendung. Die Aufsichtspflicht der Schule ist in § 62 NSchG geregelt. Absatz 1 Satz 1 normiert die Pflicht der Lehrkräfte, die Schülerinnen und Schüler in der Schule, auf dem Schulgelände, an Haltestellen am Schulgelände und bei Schulveranstaltungen außerhalb der Schule zu beaufsichtigen. Die schuli- sche Aufsichtspflicht umfasst auch die Pausen. Eine Delegation der Aufsichtspflicht auf geeignete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schule, Personen, die außerunterrichtliche Angebote durchfüh- ren sowie geeignete Erziehungsberechtigte ist nach Absatz 2 der Regelung möglich. Für den Schulsport gelten darüber hinaus gemäß RdErl. d. MK „Bestimmungen für den Schulsport“ v. 01.10.2011(34.6 - 52 100/1 - VORIS 22410) weitere besondere Sorgfalts- und Aufsichtspflichten. 33. Wie unterstützt die Landesregierung inklusive Schulen bei der Erteilung des Sportun- terrichts, beispielsweise in Bezug auf Fortbildungen oder in Bezug auf die personelle Ausstattung? 2016 wurden 20 Multiplikatorinnen und Multiplikatoren ausgebildet, die zunächst in 2017 regionale Fortbildung zum Thema „Inklusiver Sportunterricht“ anbieten. Hierfür sind in 2017 18 000 Euro in den Haushalt eingestellt. Es wird darauf hingewiesen, dass - ergänzend zur Personalausstattung der Schulen - Kinder und Jugendliche mit Behinderungen grundsätzlich Anspruch auf bedarfsgerechte Unterstützung durch Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter im Rahmen der Eingliederungshilfe nach § 35 a des Sozi- algesetzbuchs Achtes Buch (für Kinder und Jugendliche mit seelischen Behinderungen) bzw. § 54 Abs. 1 Nr. 1 des Sozialgesetzbuchs Zwölftes Buch (für Kinder und Jugendliche mit einer körperli- chen oder geistigen Behinderung) haben, wenn dies zur Teilnahme an der schulischen Bildung und/oder zur Erreichung des schulischen Erfolges notwendig ist. Dies gilt selbstverständlich auch für die Teilnahme am Sportunterricht. Typische Unterstützungsmaßnahmen wären in diesem Fall beispielsweise Hilfe bei der Orientierung auf dem Schulgelände oder beim Umkleiden. Die Schul- begleiterinnen und Schulbegleiter gehören jedoch nicht zur personellen Ausstattung der Schule. Die finanzielle Hilfe hierfür wird - ausgerichtet am individuellen Hilfebedarf - direkt der leistungsbe- rechtigten Schülerin oder dem leistungsberechtigten Schüler bewilligt und ausgekehrt. Die Schul- begleiterinnen und Schulbegleiter stehen zumeist in einem Beschäftigungsverhältnis mit freien Trä- gern, die Verträge über die zu erbringenden Leistungen mit den Eltern der betroffenen Kinder schließen. Das Kultusministerium unterstützt Lehrkräfte beim Sportunterricht in der inklusiven Schule mit der Veröffentlichung der Praxisbroschüre „Sport mit heterogenen Lerngruppen - Materialien für den kompetenzorientierten Unterricht im Primarbereich und Sekundarbereich I“. 34. Welche Haushaltsmittel wendet das Land im laufenden Schuljahr für die Förderung des inklusiven Sportunterrichts auf? An den allgemeinbildenden Schulen, Kapitel 07 10 bis 07 18, wird Sportförderunterricht erteilt. Laut Statistik für das Schuljahr 2016/2017 wurden 1 175 Lehrerstunden Sportförderunterricht gegeben. Hierfür wurden Haushaltsmittel in Höhe von rund 3,7 Millionen Euro (Personalausgaben in Vollkos- tenrechnung) aufgewendet. 32
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Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode                                                        Drucksache 17/8857 Darüber hinaus sind für das Kalenderjahr 2017 insgesamt 18 000 Euro für Fortbildungen vorgese- hen. 35. Wie stellt die Landesregierung an inklusiven Ganztagsschulen sicher, dass alle Kinder entsprechend ihren Fähigkeiten und Möglichkeiten an Ganztagsangeboten im Bereich Sport teilnehmen können? Der RdErl. d. MK „Klassenbildung und Lehrerstundenzuweisung an den allgemeinbildenden Schu- len“ v. 07.07.2011, zuletzt geändert durch RdErl. v. 16.07.2015 (SVBl. S. 366) regelt die Doppel- zählung von Schülerinnen und Schülern mit festgestelltem Bedarf an sonderpädagogischer Unter- stützung an allgemeinbildenden Schulen. Nach Nr. 5.1 des o. a. Erlasses sind Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung auch bei der Berechnung des Zusatzbedarfs für den Ganztag doppelt zu zählen. Diese Doppelzählung erfolgt aufsteigend, beginnend in den Schuljahrgängen 1 und 5 ab dem Schuljahr 2013/2014 Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 31 verwiesen. IV.   Sportlehrkräfte 36. Herrscht nach Auffassung der Landesregierung in Niedersachsen ein Mangel an Sport- lehrkräften? Über alle Schulformen der öffentlichen allgemeinbildenden Schulen betrachtet gibt es dem Grunde nach ausreichend ausgebildete Sportlehrkräfte. In Einzelfällen ist es jedoch möglich, dass es auf- grund der Verteilung der Lehrkräfte auf die einzelnen Schulen durchaus gegebenenfalls zu Unter- richtsausfall im Fach Sport kommen kann. In diesem Zusammenhang ist zudem zu berücksichti- gen, dass es auch aufgrund von Erkrankungen oder aus anderen Gründen zum Ausfall der einzi- gen Sportlehrkraft an einer Schule kommen kann. Es ist im Übrigen mit einbeziehen, dass nicht je- de Lehrkraft mit der Lehrbefähigung für das Fach Sport aus gesundheitlichen Gründen weiterhin Sportunterricht erteilen darf. 37. Wie viele Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung im Fach Sport waren bzw. sind an den nie- dersächsischen Schulen tätig (bitte für die letzten vier Schuljahre nach Lehramt ge- trennt auflisten)? Anzahl der Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für das Fach Sport an den öffentlichen allgemeinbil- denden Schulen (einschließlich der Schulen des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleich- stellung)in den Schuljahren 2013/2014 bis 2016/2017: Sport- Lehramt     Lehramt      Lehramt   Lehramt     Sons- Schuljahr     Stichtag       lehrkräfte GH/ GHR     RS           SOP       GY          tige Gesamt 2013/2014     22.08.2013        13 099       7 429       1 330         686      3 170        484 2014/2015     22.09.2014        12 934       7 265       1 331         671      3 264        403 2015/2016     15.09.2015        12 781       7 096       1 313         673      3 368        331 2016/2017     18.08.2016        12 679       6 965       1 246         688      3 491        289 33
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Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode                                                          Drucksache 17/8857 38. Wie viele angehende Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung im Fach Sport wurden seit 2013/2014 neu an den niedersächsischen Schulen eingestellt (bitte für die letzten vier Schuljahre nach Lehramt getrennt auflisten)? Einstellungen nach Schulform und Lehramt mit dem Fach Sport: Einstellungsverfahren Lehramt       2013/2014      2014/2015 2015/2016        2016/2017 GHR                   243           247          278          209 SOP                     21            29          21            17 GY                    195           182          294          205 Gesamt                459           458          593          431 39. Wie viele Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung im Fach Sport sind seit 2013/2014 aus dem niedersächsischen Schuldienst ausgeschieden (bitte für die letzten vier Schuljahre nach Lehramt getrennt auflisten)? Zur Beantwortung dieser Frage liegen der Landesregierung keine Zahlen vor. Im Personalma- nagementverfahren (PMV) können zwar grundsätzlich die Daten zur abgelegten Laufbahnprüfung (mit Fächern) gespeichert werden, dieser Datenbestand wird jedoch nur bei den in den letzten Jah- ren in Niedersachsen abgelegten Prüfungen flächendeckend gefüllt und ist bei „Alt“-Fällen (Einstel- lungsdatum vor mehr als fünf Jahren) bei der Einführung von PMV nicht nacherfasst worden. Diese Fälle wären zur Beantwortung der Frage von Bedeutung. Zudem liefert PMV keine Informationen dazu, in welchen Fächern die Lehrkräfte tatsächlich im Unterricht an den Schulen eingesetzt sind. 40. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um die Zahl der Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung im Fach Sport zu steigern? Das NLQ führt eine Weiterbildungsmaßnahme zur Qualifizierung von Lehrkräften in der Grundschu- le durch, die fachfremd Sportunterricht erteilen. Seit 2002 wurden 709 Lehrkräfte weitergebildet. Das Kultusministerium hat im Frühsommer 2017 die Broschüre „Gute Lehrkräfte braucht das Land“ neu aufgelegt, mit der allgemein für den Lehrerberuf geworben wird und damit auch für das Fach Sport. Für dieses werden die Einstellungschancen in fast allen Schulformen als gut eingestuft. 41. Wie viele Studierende sind derzeit an den lehrerbildenden Hochschulen in Niedersach- sen eingeschrieben, die das Lehramt im Fach Sport anstreben (bitte nach Lehrämtern und Fachsemestern auflisten)? Die nachfolgende Tabelle bezieht sich auf Studierende im Wintersemester 2016/2017. Dargestellt sind die Fachfälle in den Lehramt-Masterstudiengängen. Die Studierendenzahlen (Fachfälle) der polyvalenten Bachelor-Studiengänge, die das Lehramt als Option anbieten, werden nicht darge- stellt, da diese nicht eindeutig in das Lehramt führen. Sport, Sportpädagogik/Sportpsychologie (StBA) WS 2016/2017 Lehramt Lehramt Lehramt Lehramt Lehramt Lehramt Lehramt Studiensem. Master     Master     Master     Master      Master     Master     Master nach Fachsem. GS         RS       HS/RS         GY      SOP/FöS      BBS       GS/HS Anzahl Fachfälle Gesamt                      310         10        163       450          45        121           5 1.                          145           -        64       107          10          34          - 2.                           21           -        11         56           2          5          - 3.                          100           -        59       122          18          41          - 4.                           20           -        16         45           -          4          - 5.                           24           -        13         65         11          29          - 6.                            -           2          -        17           1          2          - 7.                            -           4          -        20           1          1          1 34
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Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode                                                        Drucksache 17/8857 Sport, Sportpädagogik/Sportpsychologie (StBA) WS 2016/2017 Lehramt Lehramt Lehramt Lehramt Lehramt Lehramt Lehramt Studiensem. Master      Master     Master    Master     Master     Master     Master nach Fachsem. GS          RS        HS/RS      GY      SOP/FöS      BBS       GS/HS Anzahl Fachfälle 8.                            -           -           -        3          1          -          - 9.                            -           -           -        9          1          4          2 10.                           -           1           -        3           -         -          - 11.                           -           -           -        1           -         1          - 12.                           -           2           -        1           -         -          - 13.                           -           -           -        -           -         -          1 14.                           -           -           -        -           -         -          - 15.                           -           1           -        1           -         -          1 16./mehr                      -           -           -        -           -         -          - Quelle: Statistische Landesämter, StLA Niedersachsen 42. Wie viele angehende Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für das Fach Sport absolvieren derzeit ihren Vorbereitungsdienst in Niedersachsen (bitte nach Lehramt und Einstel- lungstermin auflisten)? Einstellungs-                                           Anzahl der Auszubildenden Lehramt/Lehrämter termin                                                 Unterrichtsfach Sport Grund-, Haupt- und Realschulen                                33 Realschulen                                                    8 27.07.2016 Sonderpädagogik                                                9 Gymnasien                                                     84 01.11.2016         Berufsbildende Schulen                                        21 Grund-, Haupt- und Realschulen                                86 Realschulen                                                    5 25.01.2017 Sonderpädagogik                                               12 Gymnasien                                                     76 01.05.2017         Berufsbildende Schulen                                        18 Grundschule                                                   44 Haupt- und Realschule                                         56 27.07.2017 Sonderpädagogik                                               13 Gymnasien                                                    170 01.11.2017         Berufsbildende Schulen                                        29 Gesamt                                                                          664 V.    Sportwettkämpfe und -wettbewerbe in der Schule 43. Welchen Stellenwert misst die Landesregierung den Bundesjugendspielen und anderen Schulsportwettkämpfen bei? In Niedersachsen haben die Bundesjugendspiele und Schulsportwettkämpfe einen sehr hohen Stellenwert. Die Bundesjugendspiele haben das Ziel, in der Kombination von Sport, Spiel und Spaß allen jun- gen Menschen eine positive Gemeinschaftserfahrung zu ermöglichen. Sie sind eine in dieser Form besondere Gelegenheit, über den Sport positive Werte zu vermitteln. Sie sind für Schülerinnen und Schüler eine Chance, durch gemeinsames Erleben und Wettbewerbsstreben die verbindende Kraft von Fairplay, Engagement und Gemeinschaftsgeist zu erfahren. Die Erfahrung der eigenen Leis- tung, das Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten ebenso wie die Selbsteinschätzung der eigenen Möglichkeiten - all dies sind wichtige Lernschritte auf dem Weg zu einer erwachsenen Persönlich- keit. Die Bundesjugendspiele folgen konsequent einem pädagogischen Ansatz, der die Wertschät- 35
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Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode                                                                Drucksache 17/8857 zung aller teilnehmenden Kinder und Jugendlichen entsprechend ihrem individuellen Leistungs- vermögen zum Ziel hat. Die Bundesjugendspiele sprechen durch ihren pädagogischen Ansatz, ihre breitensportlich orien- tierte Ausprägung und ihr differenziertes inhaltliches Angebot in den Bereichen „Wettkampf“, „Wett- bewerb“ und „Mehrkampf“ alle Schülerinnen und Schüler entsprechend ihrem individuellen Leis- tungsvermögen an. Schülerinnen und Schülern mit und ohne Behinderung wird ein auf sie zuge- schnittenes Angebot zur gleichberechtigten Teilnahme an den Bundesjugendspielen unterbreitet. 44. Inwieweit ist es Kindern und Jugendlichen in Niedersachsen möglich, das Deutsche Sportabzeichen oder vergleichbare Leistungsabzeichen an ihrer Schule zu erwerben? Der Erwerb des Deutschen Sportabzeichens an niedersächsischen Schulen hat eine lange Traditi- on. Einen wesentlichen Anteil daran haben die Schulen, denn die überwiegende Zahl der Kinder und Jugendlichen legen ihre Sportabzeichen im Rahmen des Sportunterrichts oder bei eigens für die Abnahme organisierten Veranstaltungen ab. Der jährlich vom LSB gemeinsam mit dem Kultusministerium ausgeschriebene Sportabzeichen- Schulwettbewerb sorgt bei den Schülerinnen und Schülern dabei für zusätzliche Motivation, denn die Schulen wetteifern darum, an welcher Schule die meisten Sportabzeichen-Prüfungen ablegt werden. Sport leistet damit nicht nur einen wichtigen Beitrag zur Gesundheitserziehung und körper- lichen Fitness, sondern soll insbesondere auch Spaß und Freude machen, die Teamfähigkeit stär- ken und so den Grundstein für das lebenslange Sporttreiben legen. 45. Wie unterstützt die Landesregierung Schulen dabei, diese Möglichkeit zu schaffen? Das Kultusministerium unterstützt die Schulen beim Deutschen Sportabzeichen zunächst durch die Ausschreibung. Für die Beratung und Unterstützung der Schulen in Fragen des Schulsports stehen in jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt Niedersachsens eine Fachberaterin oder ein Fach- berater für Schulsport der NLSchB bereit. Sie unterstützen die Schulen auch bei Fragen zum Deut- sche Sportabzeichen oder vergleichbaren Leistungsabzeichen. 46. Wie hat sich der „Sportabzeichen-Schulwettbewerb“ in Niedersachsen in den letzten vier Jahren entwickelt? Die Entwicklung des Sportabzeichen-Schulwettbewerbes in Niedersachsen ist der nachstehenden Tabelle zu entnehmen: Sportabzeichen-Schulwettbewerb Entwicklung seit 2013 in Niedersachsen Wettbewerbszeitraum           Anzahl Schulen          Absolvierte Sport abzeichen Schuljahr 2013/2014                            403                    34 736 Schuljahr 2014/2015                            398                    34 542 Kalenderjahr 2016*                             303                    38 287 *   Zum Kalenderjahr 2016 erfolgte eine Umstellung von Schuljahr auf Kalenderjahr durch Angleichung an den Bundeswettbewerb. 47. Welchen Stellenwert misst die Landesregierung dem Bundeswettbewerb „Jugend trai- niert für Olympia“ und anderen leistungsvergleichenden Sportwettbewerben zwischen mehreren Schulen bei? Die Bundeswettbewerbe der Schulen „Jugend trainiert für Olympia“ und „Jugend trainiert für Para- lympics“ stellen landesweit den jährlichen Höhepunkt im schulsportlichen Wettkampfwesen dar. Der Wettbewerb „Jugend trainiert für Olympia“ wird seit 1969 in den Ländern der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt. Er wird getragen von der Deutschen Schulsportstiftung und steht allen 36
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Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode                                                             Drucksache 17/8857 Schulen auf freiwilliger Basis offen. In vier Altersstufen sind folgende Sportarten beteiligt: Badmin- ton, Basketball, Beach-Volleyball, Fußball, Gerätturnen, Golf, Hallenhandball, Hockey, Judo, Leicht- athletik, Rudern, Schwimmen, Skilanglauf, Tennis, Tischtennis, Volleyball. Im Schuljahr 2012/2013 kam als weitere Sportart Triathlon dazu. In jedem Jahr qualifizieren sich die erfolgreichsten Schul- mannschaften über Kreis-, Bezirks- und Landesentscheide für die Bundesfinalveranstaltungen im Winter, Frühjahr und Herbst. Die auf Landesebene ermittelten Siegermannschaften in den einzel- nen Sportarten und Altersstufen vertreten sodann ihre Länder bei den Bundesfinalveranstaltungen. Im Jahr 2010 fand in der Sportschule Kamen-Kaiserau eine Pilotfinalveranstaltung des Bundes- wettbewerbs „Jugend trainiert für Paralympics“ statt. Auch eine zweite Pilotveranstaltung im Jahr 2011 für die Sportarten Leichtathletik, Rollstuhlbasketball, Schwimmen und Tischtennis, die in Kienbaum durchgeführt wurde, war ebenfalls sehr erfolgreich. So wurde es als logische Konse- quenz angesehen, dass im Mai 2012 direkt im Anschluss an das Bundesfinale von „Jugend trainiert für Olympia“ die erste offizielle Finalveranstaltung von „Jugend trainiert für Paralympics“ stattfand. Im Jahr 2013 wurden alle Bundesfinalveranstaltungen erstmals gemeinsam für „Jugend trainiert für Olympia“ und „Jugend trainiert für Paralympics“ ausgetragen. Seit dem Jahr 2006 lädt die Landesregierung die Landessiegerinnen und Landessieger mit ihren Betreuungslehrkräften im Rahmen des Frühjahrs- und Herbstfinales zu einem Empfang in die Lan- desvertretung in Berlin ein. 48. Wie viele niedersächsische Schulmannschaften haben in den letzten vier Jahren an dem Wettbewerb „Jugend trainiert für Olympia“ teilgenommen, und wie haben sie da- bei abgeschnitten? Bei den Bundesfinalveranstaltungen des Schulwettbewerbs „Jugend trainiert für Olympia“ haben niedersächsische Schulmannschaften in den vergangenen vier Jahren wie nachfolgend teilgenom- men und abgeschnitten: Anzahl der Schul-           Anzahl der Medaillen Jahr mannschaften            Bronze       Silber     Gold 2014                           57            5         5          2 2015                           57            2         4          2 2016                           56            5         2          5 2017                           56            7         4          4 Unabhängig von den erlangten Medaillen haben alle Mannschaften gute Leistungen erbracht. 49. In Anlehnung an den Wettbewerb „Jugend trainiert für Olympia“ haben Schülerinnen und Schüler mit Behinderung seit dem Jahr 2012 bundesweit die Möglichkeit, an dem Wettbewerb „Jugend trainiert für Paralympics“ teilzunehmen. Wie viele niedersächsi- sche Schulmannschaften haben in den letzten vier Jahren an diesem Wettbewerb teil- genommen? Bei den Bundesfinalveranstaltungen des Schulwettbewerbs „Jugend trainiert für Paralympics“ ha- ben niedersächsische Schulmannschaften in den letzten vier Jahren wie folgt teilgenommen und abgeschnitten: Anzahl der Schul-            Anzahl der Medaillen Jahr mannschaften            Bronze       Silber     Gold 2014                 5                                          1 2015                 5                                1         1 2016                 5                   1            1         1 2017                 6                   1            1         2 Unabhängig von den erlangten Medaillen haben alle Mannschaften gute Leistungen erbracht. 37
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Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode                                                         Drucksache 17/8857 50. Wie hat sich bei „Jugend trainiert für Olympia“ die Zahl der jeweils in ihrer Kategorie erstplatzierten Schulmannschaften aus Niedersachsen in den letzten vier Jahren entwi- ckelt, und wie bewertet die Landesregierung diese Entwicklung? Bei den Bundesfinalveranstaltungen der Schulwettbewerbe „Jugend trainiert für Olympia“ und „Ju- gend trainiert für Paralympics“ errangen niedersächsische Schulmannschaften in den Jahren 2014 und 2015 zusammen jeweils dreimal Gold sowie in den Jahren 2016 und 2017 zusammen jeweils sechsmal Gold. Die Landesregierung begrüßt diese positive Entwicklung. 51. Wie plant die Landesregierung mehr Schülerinnen und Schüler zu motivieren, an Sportwettbewerben wie „Jugend trainiert für Olympia“ teilzunehmen? Die für die Beratung und Unterstützung der Schulen in Fragen des Schulsports zuständigen Fach- beraterinnen oder Fachberater unterstützen die Schulen bei der Planung und Organisation des schulsportlichen Wettkampfwesens, vor allem „Jugend trainiert für Olympia“ und „Jugend trainiert für Paralympics“. Dadurch hat das Land Niedersachsen in den vergangenen Jahren bei den Bundesfinalveranstal- tungen in fast allen Sportarten und Wettkampfklassen teilnehmen können. 52. Als Beitrag zur Qualitätsentwicklung für den Sport in der Schule schreiben der Deut- sche Olympische Sportbund und die Deutsche Sportjugend in einem zweijährigen Rhythmus einen bundesweiten Förderpreis für Schulen aus. Wie viele niedersächsi- sche Schulen haben sich in den letzten drei Auswahlrunden für den Deutschen Schul- sportpreis beworben, und welche Platzierungen haben sie jeweils belegt (bitte nach Auswahlrunden getrennt auflisten)? Der Deutsche Schulsportpreis des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) und der Deut- schen Sportjugend wird im zweijährigen Rhythmus ausgelobt. Die Beteiligung und Platzierung nie- dersächsischer Schulen am Deutschen Schulsportpreis der Schuljahre 2011/2012, 2013/2014 und 2015/2016 gestaltete sich wie folgt: Beim Deutschen Schulsportpreis 2011/2012 mit dem Schwerpunktthema „Engagement und Teilha- be im Sport in der Schule - Für eine bewegte Zukunft!“ lag die Gesamtzahl der Bewerbungseingän- ge bei 62, die Anzahl der beteiligten Schulen aus Niedersachsen bei acht. Die Platzierung nieder- sächsischer Schulen erbrachte einen fünften Platz für die IGS Flötenteich in Oldenburg, einen ach- ten Platz für die Emil-Langen-Realschule in Salzgitter und einen zehnten Platz für die Grundschule Heeseberg. Beim Deutschen Schulsportpreis 2013/2014 mit dem Schwerpunktthema „Feste des Schulsports - Bewegung, Spiel und Sport als Beitrag zu einem positiven Schulleben“ lag die Gesamtzahl der Be- werbungseingänge bei 62, die Anzahl der beteiligten Schulen aus Niedersachsen bei fünf und die Platzierung niedersächsischer Schulen erbrachte einen ersten Platz für das Ernst-Moritz-Arndt- Gymnasium Osnabrück. Beim Deutschen Schulsportpreis 2015/2016 mit dem Schwerpunktthema „Teilhabe und Vielfalt im Sport in der Schule“ lag die Gesamtzahl der Bewerbungseingänge bei 29, die Anzahl der beteilig- ten Schulen aus Niedersachsen bei vier und die Platzierung niedersächsischer Schulen erbrachte einen zweiten Platz für die IGS Flötenteich in Oldenburg sowie einen zehnten Platz für das Gymna- sium Bismarckschule in Hannover. VI.   Schwimmunterricht 53. Welchen Stellenwert misst die Landesregierung dem schulischen Schwimmunterricht bei? Der Schwimmfähigkeit der Schülerinnen und Schüler wird eine sehr hohe Bedeutung beigemessen. Die Landesregierung stellt sich der verstärkten Herausforderung, dass aufgrund der Bedingungen 38
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Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode                                                         Drucksache 17/8857 in ihren Herkunftsländern nur wenige Schülerinnen und Schüler, die nach Deutschland geflüchtet sind, schwimmen können. Dies gilt auch für Schülerinnen und Schüler in weiterführenden Schulen. 54. Das Kerncurriculum im Fach Sport sieht vor, dass Kinder in Niedersachsen am Ende des 4. Schuljahrgangs mindestens fünf Minuten sicher in einer beliebigen Schwimmla- ge vorwärts oder rückwärts in tiefem Wasser schwimmen können. Wie erklärt die Lan- desregierung, dass es den Grundschulen immer seltener gelingt, dies umzusetzen, wie die Ergebnisse der zitierten forsa-Umfrage für die DLRG zeigen? Voraussetzung für den Schwimmunterricht in den Schulen ist das Vorhandensein von Schwimmbä- dern, die für den Unterricht geeignet sind. In der Praxis wird die Durchführung von Schwimmunter- richt in den Schulen durch die Schließung von Schwimmbädern und durch die Umwidmung von Schwimmbädern in Spaß- und Freizeitbäder erschwert. Der Betrieb von Schwimmbädern ist eine kommunale Aufgabe im Rahmen der Daseinsvorsorge. Auf Grundlage der Niedersächsischen Kommunalverfassung stellen die Kommunen im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit die für die Ein- wohnerinnen und Einwohner erforderlichen sozialen, kulturellen, sportlichen und wirtschaftlichen öf- fentlichen Einrichtungen bereit. Zur Optimierung des Schwimmunterrichts wurden Gespräche mit den kommunalen Spitzenverbänden wegen der flächendeckend erforderlichen Bereithaltung von Wasserflächen für den Schwimmunterricht und der Sicherung der diesbezüglichen Schülerbeförde- rung geführt. 55. Was unternimmt die Landesregierung, um sicherzustellen, dass alle Grundschüler am Ende des 4. Schuljahrgangs sicher schwimmen können? In den Schuljahrgängen 1 bis 4 sind insgesamt 40 Unterrichtsstunden im Schwimmen zu erteilen. Die jeweilige Verteilung der Unterrichtsstunden erfolgt durch die Schule. Das Kultusministerium unterstützte zudem die Aktion „Niedersachsen lernt schwimmen“. Bis Ende 2017 haben die Sportjugend im LSB, der Landesschwimmverband Niedersachsen und der Deut- sche Lebens-Rettungs-Gesellschaft Landesverband Niedersachsen e. V. (DLRG) mit bis zu 500 zusätzlichen Schwimmkursen in Sportvereinen die Schwimmfähigkeit von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen verbessert. Als schwimmfähig gilt, wer die Kriterien des Schwimmabzeichens in Bronze erfüllt. Ziel war daher, dass möglichst viele Menschen dieses Schwimmabzeichen erlangen. Das Projekt wurde gefördert durch die Niedersächsische Lotto-Sport-Stiftung und das Land Nieder- sachsen. Gefördert wurden Maßnahmen von Sportvereinen, die das Erlangen des Schwimmabzei- chens in Bronze zum Ziel hatten, sowie Maßnahmen, die der Vorbereitung dazu (Wassergewöh- nung) dienten. Die Förderung umfasste jeweils ein Startpaket im Wert von 100 Euro sowie zusätzli- che Förderung für die Maßnahmen. 56. Was unternimmt die Landesregierung, um gegebenenfalls in der Sekundarstufe I si- cherzustellen, dass alle Schülerinnen und Schüler sicher schwimmen können? Zum 01.08.2017 trat das neue Kerncurriculum für die Schulformen des Sekundarbereichs I für die Schuljahrgänge 5 bis 10 im Fach Sport in Kraft. In diesem ist im Bewegungsfeld „Schwimmen, Tauchen, Wasserspringen“ geregelt, dass in den Schuljahrgängen 5 und 6 mindestens 20 Unter- richtsstunden Schwimmunterricht zu erteilen sind, in den Jahrgängen 7 bis 10 mindestens 40 Un- terrichtsstunden. Ebenfalls festgelegt ist, dass am Ende von Schuljahrgang 6 die Kompetenzen zu erwerben sind, die dem Schwimmabzeichen Bronze entsprechen. Das entspricht dem Status einer sicheren Schwimmerin bzw. eines sicheren Schwimmers. Die jeweilige Verteilung der Unterrichts- stunden erfolgt durch die Schule. 39
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Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode                                                        Drucksache 17/8857 57. Plant die Landesregierung, die Aktion „Niedersachsen lernt schwimmen“ auch über 2017 hinaus zu verlängern? Wenn ja, in welchem Umfang? Das Projekt „Niedersachsen lernt schwimmen“ ist ein Kooperationsprojekt des LSB mit dem DLRG Landesverband Niedersachsen e. V. und dem Landesschwimmverband Niedersachsen e. V. Es fließen Mittel aus der Finanzhilfe des Landes ein. Das Projekt hat großen Anklang gefunden, so- dass bis Ende 2017 ca. 500 zusätzliche Schwimmkurse in Niedersachsen stattgefunden haben werden. Über eine Neuauflage dieses Projektes ist bislang nicht entschieden. 58. Welche Modelle gibt es, in Ganztagsschulen Schwimmkurse anzubieten, und wie wer- den diese Modelle seitens des Landes gefördert? Ganztagsschulen gestalten ihr außerunterrichtliches Angebot eigenverantwortlich. Das Kultusminis- terium erhebt keine Daten zu der Frage, ob und inwieweit in Ganztagsschulen Schwimmkurse im außerunterrichtlichen Teil angeboten werden. 59. Welche Haushaltsmittel stellt die Landesregierung im laufenden Haushaltsjahr für die Förderung des schulischen oder außerschulischen Schwimmunterrichts für Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter zur Verfügung? Wurde dieser Betrag in den letz- ten vier Jahren reduziert? Für das gemeinsame Projekt „Niedersachsen lernt Schwimmen“ (2016/2017) der Sportjugend des LSB, des Landesschwimmverbandes Niedersachsen e. V. und der DLRG stellt das Land Nieder- sachsen Mittel aus der Finanzhilfe in Höhe von rund 84 000 Euro zur Verfügung. Der LSB hat im Rahmen der Richtlinie zur Förderung der Integration im und durch Sport im Haus- haltsjahr 2017 bisher Mittel der Finanzhilfe des Landes in Höhe von 31 600 Euro für Schwimmkurse für die Zielgruppe Kinder und Jugendliche eingesetzt. Weiter sind im Rahmen des Aktionsplanes „Lernen braucht Bewegung - Niedersachsen setzt Ak- zente“ für die Schwimmfähigkeit in der Grundschule 2013 40 000 Euro, 2014 30 000 Euro sowie für Schwimmkurse 2015 10 000 Euro zur Verfügung gestellt worden. Da in der Statistik die erteilten Lehrerstunden des Schwimmunterrichts nicht erfasst werden, ist ei- ne Aussage zur Höhe der Haushaltsmittel zur Förderung des schulischen Schwimmunterrichts nicht möglich. 40 (Ausgegeben am 14.02.2018)
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