Wie läuft die Öffentlichkeitsarbeit beim Grünen Band?
Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/1808 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort Anfrage der Abgeordneten Hermann Grupe, Christian Grascha und Dr. Gero Hocker (FDP), einge- gangen am 12.05.2014 Wie läuft die Öffentlichkeitsarbeit beim Grünen Band? Am 11. April 2014 jährte sich der Jahrestag der Demonstration gegen das Naturschutzgroßprojekt Grünes Band Eichsfeld Werratal. Die Landesregierung wurde in einem am 25. September 2013 ge- troffenen Landtagsbeschluss (Drucksache 17/608) aufgefordert, sich dafür einzusetzen, die betrof- fenen Bewirtschafter und Grundeigentümer vor Ort weiter eng in den Prozess einzubinden und aus- reichend zu informieren. Nach Auffassung des Landvolks ist „es der Heinz Sielmann Stiftung nicht gelungen, die betroffenen Grundeigentümer anzusprechen“. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Welche Maßnahmen zur Einbindung der betroffenen Bewirtschafter und Grundeigentümer vor Ort wurden im letzten Jahr durchgeführt? 2. Inwieweit ist die Landesregierung der Auffassung, dass die Maßnahmen zur Transparenz so- wie der Einbindung der betroffenen Bewirtschafter und Grundeigentümer vor Ort durch die Stiftung im vergangenen Jahr verstärkt und qualitativ sowie quantitativ verändert wurden? 3. Inwieweit ist die Landesregierung der Auffassung, dass die Einbindung der betroffenen Grup- pen, insbesondere der Grundeigentümer, in ausreichendem Maße erfolgte? 4. Inwieweit bedeutet die Aussage der Landesregierung, dass „das Niedersächsische Ministeri- um für Umwelt, Energie und Klimaschutz und das Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz Möglichkeiten prüfen, den Projektträger bei der Konkretisie- rung des Pflege- und Entwicklungsplans für den Projektantrag für die Phase II zu unterstüt- zen“, dass die Hessische Landesregierung dieses Projekt nicht unterstützt? 5. Wie soll die Unterstützung des Projektträgers bei der Konkretisierung des Pflege- und Ent- wicklungsplans für den Projektantrag für die Phase II konkret aussehen? 6. In welchem konkreten Maße rechnet die Landesregierung mit einer Steigerung des Tourismus und der Wertschöpfung in der Region durch das Projekt? (An die Staatskanzlei übersandt am 19.05.2014 - II/725 - 733) Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Ministerium Hannover, den 16.07.2014 für Umwelt, Energie und Klimaschutz - Ref17-01425/17/7/01-0036 - Mit dem Naturschutzgroßprojekt „Grünes Band Eichsfeld-Werratal“ soll grenzübergreifend in drei Bundesländern an einem rund 130 km langen Abschnitt des Grünen Bandes sowie in angrenzen- den, für den Naturschutz wertvollen Biotopflächen (überwiegend Natura 2000-Gebiete) ein modell- hafter Beitrag zu dessen Erhaltung und Entwicklung geleistet werden. Nachdem die erste Förderphase mit der Erarbeitung des Pflege- und Entwicklungsplans im Jahr 2013 abgeschlossen wurde, ist seitens des Projektträgers Heinz Sielmann Stiftung nun geplant, ei- 1
Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1808 nen Antrag auf Förderung der Projektphase II (Umsetzungsphase, Zeitraum ca. zehn Jahre) zur Verwirklichung von Maßnahmen im Projektgebiet (gleich Förderkulisse) beim Bundesamt für Natur- schutz zu stellen. Darin wird aufzuzeigen sein, welche der im Pflege- und Entwicklungsplan für das Projektgebiet vorgeschlagenen Maßnahmen konkret für eine Umsetzung und Förderung in Betracht kommen. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt: Zu 1: Seitens des Projektträgers Heinz Sielmann Stiftung wurde auch nach der letzten Sitzung der Pro- jektbegleitenden Arbeitsgruppe zum Naturschutzgroßprojekt in Duderstadt am 11.04.2013 eine um- fassende Informations- und Öffentlichkeitsarbeit, die sich auch an die betroffenen Bewirtschafter und Grundeigentümer richtete, geleistet. Im Rahmen verschiedener Beteiligungsformen wurden nach Auskunft der Stiftung – im Jahr 2013 rund 60 direkte Einzel- oder Gruppengespräche bzw. allgemeine Informationster- mine geführt; diese wurden von insgesamt mehr als 1 000 Teilnehmern, zu denen zumeist auch Interessenvertreter der Bewirtschafter und der Grundeigentümer zählten, wahrgenommen, – schriftliche und fernmündliche Korrespondenzen geführt, wobei u. a. mehr als 600 Briefe an Grundeigentümer und Bewirtschafter gerichtet wurden, – Presse- und Öffentlichkeitsarbeit - mit Dokumentation von etwa 30 Presseartikeln auf der Inter- netseite des Naturschutzgroßprojektes (www.naturschutzgrossprojekt-eichsfeld-werratal.de) ge- leistet, – umfangreiche Informationen über aktuelle Entwicklungen zum Naturschutzgroßprojekt auf der o. g. Internetseite bereitgestellt, die seit der Projektphase I besteht und z. B. Ankündigungen von Terminen und Veranstaltungen, Grundsatzinformationen zum Projekt, Karten zu Projektge- biet/Förderkulisse, Protokolle zu Sitzungen der Projektbegleitenden Arbeitsgruppe und der Ar- beitskreise sowie häufig gestellte Fragen und Antworten enthält. Zu 2: Während der Förderphase I bis zum Frühjahr 2013 wurden seitens des Projektträgers Heinz Siel- mann Stiftung umfassende Maßnahmen zur Schaffung von Transparenz und zur Einbindung auch der betroffenen Bewirtschafter und Grundeigentümer durchgeführt. Hierzu zählten nach Auskunft der Stiftung – mehr als 300 Termine für Informationsveranstaltungen und -gespräche, einschließlich rund 40 konkreter Maßnahmengespräche mit größeren Grundeigentümern und Bewirtschaftern, – eine große Informationsveranstaltung im Februar 2011 mit mehr als 150 Teilnehmern, fünf Sit- zungen der Projektbegleitenden Arbeitsgruppe, vier Arbeitskreise mit insgesamt 16 Sitzungen, sieben Termine bei Ortsbürgermeisterveranstaltungen sowie Sonderveranstaltungen für die Landkreise, – die Verwirklichung einer umfassenden Öffentlichkeitsarbeit mit einem Informationsflyer, einer In- formationsbroschüre, sechs Projektbriefen zur Information über aktuelle Planungsfortschritte, einer mobilen Ausstellung für den Innenraumeinsatz, der o. g. Internetplattform zum Natur- schutzgroßprojekt, einem Imagefilm, einer Wanderausstellung (gezeigt an 24 Standorten in der Region), 36 Schulveranstaltungen an den Ausstellungsorten der Wanderausstellung, einer zweiten Wanderausstellung (betreut durch das Historische Museum Hannover mit bundeswei- ten Veranstaltungsorten), einem bundesweiten Schülerwettbewerb „Spurensuche am Grünen Band“, der Entwicklung eines Strategiespiels „Auf Streifzug am Grünen Band“ gemeinsam mit der Zeitschrift GEOlino sowie ab 2010 auch mit geführten Wanderungen am Grünen Band zwi- schen Teistungen und Ecklingerode (30 Buchungen), – die direkte Kommunikation durch das Projektmanagement im Rahmen von insgesamt ca. 2 500 Stunden Telefonauskünften und ca. 8 000 E-Mail-Anfragen in der Förderphase I. 2
Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1808 Mit Vorlage und Prüfung des ersten Entwurfs des Pflege- und Entwicklungsplans Anfang 2013 lag ein zwischen den Fördermittelgebern abgestimmtes flächenkonkretes Maßnahmenkonzept vor. Aus diesem wurden vom beauftragten Planungsbüro Karten mit möglichen Handlungsprioritäten abge- leitet, die seit Februar 2013 über das Internet für jedermann einsehbar sind. Mehr als 550 Grundei- gentümer, Bewirtschafter und Interessenvertreter wurden durch die Heinz Sielmann Stiftung per Anschreiben auf Grundlage dieser Karten um ein Meinungsbild gebeten. In Anbetracht des Umfangs dieser aufgezeigten Maßnahmen während der Förderphase I erscheint eine Verstärkung oder quantitative Steigerung der Maßnahmen zur Schaffung von Transparenz sowie zur Einbindung der betroffenen Bewirtschafter und Grundeigentümer nicht zielführend. Auch nach Abschluss der Förderphase I wurden die wesentlichen diesbezüglichen Maßnahmen konse- quent weiter geführt (siehe Antwort zu Frage 1). Zu 3: Es sind umfangreiche und vielfältige Maßnahmen der Informations- und Öffentlichkeitsarbeit im Verlauf der Förderphase I sowie nach Abschluss der Förderphase I erfolgt (siehe Antwort zu den Fragen 1 und 2). Ergänzend dazu erscheint es zweckmäßig, zielgerichtet in direktem Kontakt mit mehr betroffenen Grundeigentümern die im Pflege- und Entwicklungsplan enthaltenen Maßnahmenvorschläge abzu- stimmen und die jeweilige konkrete Mitwirkungsbereitschaft zu ermitteln. Hieraus können wichtige Erkenntnisse im Hinblick auf die Erarbeitung des Antrages auf Förderphase II und die in den Antrag aufzunehmenden, konkret für die Verwirklichung bzw. Förderung vorgesehenen Maßnahmen ge- zogen werden. Zu 4: Eine Unterstützung des Projektträgers bei den Vorbereitungen für die Erarbeitung des Antrags auf Förderphase II ist insbesondere im Thüringer und im niedersächsischen Teil des Projektgebiets zweckmäßig, weil hier aufgrund der Eigentums- und Nutzungsstruktur ein hoher Abstimmungsbe- darf mit den Flächennutzern und privaten Grundeigentümern über deren konkrete Bereitschaft zur Mitwirkung an Maßnahmen besteht. Der hessische Teil des Projektgebietes weist dagegen nur ca. 16 % der Gesamtprojektgebietsfläche und insbesondere einen hohen Anteil an Landeswaldflächen auf. Es sind auch nur in vergleichsweise geringem Umfang Maßnahmen vorgeschlagen, die durch das Naturschutzgroßprojekt finanziert werden sollen. Eine Unterstützung des Projektträgers er- scheint daher bei den hier anstehenden Abstimmungen nicht erforderlich und ist vor diesem Hinter- grund nicht vorgesehen. Zu 5: Es ist zweckmäßig, die im Pflege- und Entwicklungsplan enthaltenen Maßnahmenvorschläge mit mehr Grundeigentümern abzustimmen und die jeweilige konkrete Mitwirkungsbereitschaft zu ermit- teln (siehe Antwort zu Frage 3). Derzeit laufen beim Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Fors- ten, Umwelt und Naturschutz in Abstimmung mit dem MU Vorbereitungen, um dem Projektträger im Hinblick auf diese Aufgabe Unterstützung zukommen zu lassen und dadurch die für die Aufnahme in den Förderantrag geeigneten, konkret zu planenden Maßnahmen, herauszuarbeiten. Zu 6: In der Region Eichsfeld sind bereits verschiedene naturtouristische Maßnahmen und Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Grünen Band erfolgt. In dem nahe des Grünen Bandes liegenden Naturerlebniszentrum Gut Herbigshagen bewirbt die Heinz Sielmann Stiftung u. a. das Grüne Band seit vielen Jahren aktiv. Gut Herbigshagen weist ei- ne wesentliche Bedeutung als Attraktion für Besucher und Natururlauber auf und hat rund 100 000 Besucher pro Jahr. Im Jahr 2014 wird das Erlebnisangebot um eine große Ausstellung zum Grünen Band „Es lebe die Vielfalt“ ergänzt, die durch das Land Niedersachsen im Rahmen der natur- schutzgerechten Regionalentwicklung mit einer anteiligen Förderung in Höhe von 150 000 Euro un- terstützt wird. 3
Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1808 Zudem erfolgt eine Mitwirkung des Eichsfeldes beim Entwicklungs- und Erprobungsvorhaben des Bundes „Erlebnis Grünes Band“. Das Eichsfeld war zwar keine ausgewählte Modellregion, nutzt aber die geschaffene Infrastruktur mittlerweile ebenfalls zur Werbung bzw. mit Angeboten für Tou- risten (http://www.erlebnisgruenesband.de/regionen/eichsfeld.html). Im „Grenzstreifenprojekt“ der Heinz Sielmann Stiftung (NSG Grenzstreifen zwischen Teistungen und Ecklingerode) wurden bereits seit dem Jahr 2000 zahlreiche verschiedene Maßnahmen des Naturschutzes, der Umweltbildung und des Naturerlebens umgesetzt. Hier wird durch die Stiftung auf einem 8 km langen Abschnitt des Grünen Bandes modellhaft verdeutlicht, welche Optionen für das 130 km lange Fördergebiet des Naturschutzgroßprojekts bestehen. Im Grenzstreifenprojekt wurde 2009 der Rundwanderweg „Eichsfelder Grenzspuren“ eingerichtet. Seit 2010 bietet die Heinz Sielmann Stiftung hier buchbare Führungen am Grünen Band an. Zudem wurde von dieser das Projekt „Wanderapplikation am Grünen Band Eichsfeld-Werratal“ für Smartphones/Tablet-PCs initi- iert. Dieses Projekt soll 2014 abgeschlossen werden und trägt dem Bedürfnis nach Einsatz moder- ner Kommunikationsmedien beim Naturerleben Rechnung. Mit dem Förderprogramm zu Naturschutzgroßprojekten ist keine direkte Förderung von Maßnah- men des Tourismus oder der Regionalentwicklung möglich. Es ist jedoch davon auszugehen, dass auf Grundlage eines laufenden Naturschutzgroßprojekts die Aussichten auf Nutzung anderer För- dermöglichkeiten gesteigert werden. Weitere positive Auswirkungen auf die regionale Wertschöp- fung und die Förderung eines sanften Tourismus können mit einem Naturschutzgroßprojekt entfal- tet werden, indem dieses – als Attraktion in der Tourismuswerbung eingesetzt wird, – eine Steigerung des Erholungs- und Erfahrungswertes am Grünen Band durch Erhaltung und Aufwertung der Lebensräume bewirkt, – eine Steigerung des Bekanntheitsgrades und dadurch des Interesses für weitere Gäste der Re- gion bewirkt (Öffentlichkeitsarbeit, Herausstellen des Grünen Bandes als Alleinstellungsmerk- mal), – eine fachkundige Beschilderung von Natur- und Kulturbesonderheiten im Rahmen des Projek- tes fördert, – das Angebot naturkundlicher Wanderungen verbessert, – die länderübergreifende Zusammenarbeit fördert und eine identitätsstiftende Funktion in der Region ausübt. Eine konkrete Abschätzung dieser möglichen mittelbaren Auswirkungen des Naturschutzgroßpro- jekts kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht erfolgen. Im Hinblick auf die Förderung der regionalen Wertschöpfung ist jedoch darauf hinzuweisen, dass in der Förderphase II des Naturschutzgroßpro- jektes etwa 8 bis 10 Mio. Euro Fördermittel bereit stehen würden, die zu einem sehr hohen Anteil in der Region verbleiben und für Maßnahmen zusammen mit den regionalen Partnern aus der Land- wirtschaft eingesetzt werden. Stefan Wenzel 4 (Ausgegeben am 23.07.2014)