Tarifliche Entlohnung und Auftragsvergabe durch die Landesforstanstalt Mecklenburg-Vorpommern

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Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode                                     Drucksache 6/988 Lediglich bei Spezialistenstellen beziehungsweise bei Einstellungen über die Kapazität der eigenen Nachwuchskräfte hinaus wurden externe Zuführungen vorgenommen. Anzahl der begonnen Ausbildungsverhältnisse als Jahr         Forstreferendar/-in             Forstinspektoranwärter/-in           Forstwirt/-in übernommen*                       übernommen*                    übernommen 2007           2               0                 6              4              19             3 2008           4               3                 6              7              20             4 2009           0               1                 6              5              20             5 2010           6               1                 6              8              20             4 2011           0               3                 6              6              20             6 2012           6               3                **)            **)             20             5 *)   Die teilweise höheren Übernahmezahlen bedingen sich durch Übernahmen aus vorangegangenen Abschlussjahrgängen. **) Es wurden noch keine Einstellungen vorgenommen, da die Ausbildung erst zum 30.09.2012 endet beziehungsweise die neue Ausbildung am 01.10.2012 beginnt. Zu b) Prognostizierter Einstellungsbedarf 2013-2020 aufgrund der aktuellen Struktur 2013          2014      2015    2016     2017      2018      2019     2020 hD                                1,0      1,0     2,0       1,0                         1,0 gD                  5,0           3,0      2,0     3,0       4,0       4,0       5,0     2,0 mD                   3,0                    1,0     1,0       1,0                 1,0     1,0 WA                                 5,0      5,0     5,0       5,0       5,0       5,0     5,0 gesamt                 8,0           9,0      9,0    11,0     11,0        9,0      11,0     9,0 Zu c) Die Ausbildung soll auch in den kommenden drei Jahren auf dem bisherigen Niveau erhalten bleiben. Es sind sechs Stellen für die Ausbildung der Forstreferendarinnen und Forstreferen- dare vorgesehen, die Einstellung erfolgt alle zwei Jahre. Darüber hinaus stehen jährlich sechs Ausbildungsplätze für Forstinspektoranwärterinnen und -anwärter sowie 20 Ausbildungs- plätze für Forstwirtinnen und Forstwirte zur Verfügung. 6. Wenn keine Ausbildungsplätze bereitgestellt werden, auf welchem Weg soll dann das Personal für die Nach- bzw. Neubesetzung frei werdender Stellen gewonnen werden? Es wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen. 11
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Drucksache 6/988                                               Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 7. Wie viele private forstwirtschaftliche Unternehmen gibt es aktuell in Mecklenburg-Vorpommern (bitte nach Anzahl der Beschäftigten strukturiert darstellen)? a) Wie viele dieser Unternehmen sind tarifgebunden? b) Wie viele dieser Unternehmen haben in den Jahren 2007 bis 2012 jährlich wie viele Ausbildungsplätze zur Verfügung gestellt? c) Wie viele dieser Ausbildungsplätze blieben in den Jahren 2007 bis 2012 jährlich unbesetzt? Die Fragen 7, a), b) und c) werden zusammenhängend beantwortet. Zur Gesamtanzahl privater forstwirtschaftlicher Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern liegen der Landesregierung keine Daten vor. In der Unternehmerkartei der Landesforstanstalt werden lediglich die Unternehmen geführt, die sich entweder bei der Landesforstanstalt als solche gemeldet haben beziehungsweise mit denen die Landesforstanstalt in vertraglicher Beziehung stand oder steht. Es liegen keine Kenntnisse über die Anzahl der Beschäftigungs- verhältnisse, die Tarifgebundenheit, das Ausbildungsplatzangebot oder die Inanspruchnahme von Ausbildungsmöglichkeiten in diesen Unternehmen vor. 8. In welchem finanziellen Auftragsumfang hat die Landesforstanstalt Mecklenburg-Vorpommern seit dem Jahr 2007 jährlich Aufträge an Dritte in welchen Bereichen und für welche Aufgaben vergeben? a) Inwieweit war bisher die tarifliche Entlohnung der Beschäftigten bei den beauftragten Dritten ein Kriterium bei der Vergabe der Aufträge? b) Auftragsvolumen in welcher Höhe und für welche Aufgaben wurden schon für das Jahr 2012 an wie viele Unternehmen ver- geben? c) Auftragsvolumen in welcher Höhe und für welche Aufgaben sollen noch für das Jahr 2012 vergeben werden? Die Landesforstanstalt vergibt jährlich Aufträge an Dritte in den Bereichen Anlage und Unterhaltung von Waldwegen; Holzeinschlag, -rückung und -transport; Walderneuerung und Erstaufforstung; Waldpflege, -schutz und Verkehrssicherung sowie Forsteinrichtung, Flora- Fauna-Habitat-Managementplanung und Bundeswaldinventur III. 12
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Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode                                Drucksache 6/988 Hierzu wird auf die nachfolgende Tabelle verwiesen. Tabelle 1 Position/Jahr                                 IST per 31.12. in T€ (Unternehmerleistungen = UL)                 2007   2008      2009       2010        2011 UL Anlage und Unterhaltung                   1.777,1  2.648,5   962,4      1.513,4    2.242,3 Waldwege UL Holzeinschlag, -rückung,                  4.691,2  5.363,0 4.954,3      6.597,8    5.780,7 -transport UL Walderneuerung und Erstauf-                 166,0    539,5   836,7        558,0    1.265,9 forstung UL Waldpflege, -schutz, Verkehrs- 249,7                 314,3   174,3        277,5      389,6 sicherung UL Forsteinrichtung,                           455,6  1.941,1 2.285,0      1.131,9    1.581,8 FFH-Managementplanung, Bundeswaldinventur       III UL sonstige forstbetriebliche                     231,4    218,7   111,1        228,2      235,7 Summe                                        7.571,0 11.025,1 9.323,8    10.306,9    11.496,0 Zu a) Im Rahmen der Vergabeverfahren wurde und wird auf die Einhaltung sozialer Mindest- standards hingewirkt. Dazu dienen unter anderem die Verpflichtung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen (ILO = International Labour Organization) und zur Zahlung von Sozialbeiträgen, die Nichtberücksichtigung von „Dumpingangeboten“ sowie die Beteiligung von zuverlässigen und fachkundigen Unternehmen. Die tarifliche Entlohnung war bisher - bedingt durch das Fehlen entsprechender tariflicher beziehungsweise rechtlicher Vorgaben - kein Kriterium bei der Vergabe von Aufträgen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen. Zu b) und c) Die Fragen 8b) und c) werden zusammenhängend beantwortet. Für Aufträge an Dritte ist im Jahr 2012 ein Auftragsvolumen von insgesamt 13.775,0 T€ vorgesehen (siehe Tabelle 2). Die Anzahl der beauftragten Unternehmen für 2012 ist aus Tabelle 3 ersichtlich. 13
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Drucksache 6/988                                                Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Bei allen Zahlenangaben für das Jahr 2012 handelt es sich um Planungszahlen. Tabelle 2 Position                           Plan für            Vergabe              Vergabe Unternehmerleistungen (= UL)                      2012 (T€)           I. HJ (T€)           II. HJ (T€) UL Anlage und Unterhaltung Waldwege                   2.253,1              2.027,8                225,3 UL Holzeinschlag, -rückung, -transport                7.182,8              5.746,3              1.436,6 UL Walderneuerung und Erstaufforstung                  1.481,7              1.333,5                148,2 UL Waldpflege, -schutz, Verkehrs-                     594,1                475,3                118,8 sicherung UL Forsteinrichtung,                        2.181,7              2.181,7                  0,0 FFH-Managementplanung, Bundes- waldinventur III (BWI³) sonstige forstbetriebliche UL                       81,5                 48,9                32,6 Summe                             13.775,0             11.813,5              1.961,5 Tabelle 3 Postition                            Anzahl der beauftragten Unternehmen Unternehmerleistungen (= UL)                           nach Auftragswerten (in Euro) gesamt      ≤ 1.000 > 1.000 bis > 10.000           > 50.000 ≤ 10.000        bis ≤ 50.000 UL Anlage und Unterhaltung                      23             4           9             4            6 Waldwege UL Holzernte, -rückung, -transport                119           12           24           58           25 UL Walderneuerung u. Erstaufforstung                 18             4           6             5            3 UL Waldpflege, -schutz, Verkehrs-                  42           20           16             6             - sicher. 3 UL Forsteinrichtung, FFH, BWI                     95           54           33             8             - Sonstige forstbetriebliche UL                   21           15            4             2             - Unternehmeranzahl*                         226           82           57           60           27 * Diese Zahl ist nicht die Summe der UL-Positionen, da dort Mehrfachnennungen enthalten sind. 9. Inwieweit findet bei der Auftragsvergabe ab Juli 2012 das Landesver- gabegesetz bzw. der darin festgelegte Mindeststundenlohn in Höhe von 8,50 Euro auch auf die Auftragsvergabe an Dritte durch die Landesforstanstalt Mecklenburg-Vorpommern Anwendung? Die Landesforstanstalt hat nach dem Sinn und Zweck des Vergabegesetzes Mecklenburg- Vorpommern (VgG M-V) bei Auftragsvergaben im Dienstleistungsbereich entschieden, § 9 Absatz 7 VgG M-V entsprechend anzuwenden. Eine dementsprechende Dienstanweisung wird gegenwärtig erarbeitet und zeitnah in Kraft treten. 14
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