Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/5354 Im Übrigen äußert sich die Landesregierung nur zu den in ihren Verantwortungsbereich fallenden Gegenständen beziehungsweise Sachverhalten. Der in vorbezeichneten Verbund- dateien bundesweit beziehungsweise darüber hinaus gespeicherte Gesamtbestand kann deshalb nicht mitgeteilt werden. 9. Welche weiteren Behörden (z. B. Landesamt für Verfassungsschutz, Zoll, Bundesnachrichtendienst u. a.) haben jeweils Zugriff auf die in Frage 6 genannten Verbunddateien? Von der Fragestellung ist die Zuständigkeit von Behörden des Bundes beziehungsweise der Länder berührt. Die Landesregierung äußert sich aber nur zu den in ihren Verantwortungs- bereich fallenden Gegenständen beziehungsweise Sachverhalten. 10. Wie hoch sind jeweils die Kosten für das Land für den Betrieb und die Sicherung der in Frage 1 und in Frage 6 genannten Daten- banken/Dateien und Verbunddateien? Für den Betrieb und die Weiterentwicklungen der polizeilichen Fachverfahren sind in der Maßnahmegruppe 59 des Kapitel 0406 für das Haushaltsjahr 2016 Ausgaben in Höhe von 13.287.900 Euro und für das Haushaltsjahr 2017 13.379.600 Euro veranschlagt 11