Drucksache 7/465 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2. Sind öffentlich finanzierte Investitionen, die im Zusammenhang mit den Asylzahlen 2016 stehen, getätigt worden, zum Beispiel für Ausbau, Ausstattung zur Unterbringung außerhalb der vorgenannten Erstauf- nahmeeinrichtungen? Wenn ja, welche wurden in welchem Umfang gefördert (bitte aufgliedern nach staatlichen, kirchlichen und privaten Trägern)? Das Land hat den Landkreisen und den kreisfreien Städten im Rahmen der monatlichen Abrechnungen nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz für das Jahr 2016 bisher Investitions- kosten (Aufwendungen für die bauliche Herrichtung und Ausstattung von Gemeinschafts- unterkünften beziehungsweise von Notunterkünften) in Höhe von 7.312.997,10 Euro erstattet. Die benannten Aufwendungen basieren auf den monatlichen Abrechnungen der Kommunen nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlAG) beziehungsweise auf den darauf basierenden FlAG-Abrechnungsstatistiken für das Kalenderjahr 2016, soweit die Kommunen ihre Aufwendungen bisher geltend gemacht haben und diese Aufwendungen auch erstattet wurden. Sie enthalten keine Erstattungen, die im Kalenderjahr 2016 für Abrechnungsmonate des Jahres 2015 vorgenommen wurden. Sie enthalten aber auch die Erstattungen, die erst im Jahr 2017 für Abrechnungsmonate des Jahres 2016 vorgenommen wurden. Die Erstattungen kamen ausschließlich den Landkreisen und den kreisfreien Städten als Träger der Gemeinschaftsunterkünfte zugute. Nach den Fördergrundsätzen des Sonderprogramms zur Gewährung von Zuwendungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Instandsetzung von Wohnraum für benachteiligte Haushalte wurden bauliche Maßnahmen zur Wiedernutzbarmachung von leer stehenden Mietwohnungen gefördert. Bewilligt wurden kommunalen Wohnungsunternehmen (im Sinne der Fragestellung als staatlicher Träger einzuordnen) Zuschüsse in Höhe von 986.019,00 Euro für die Instandsetzung von 336 Wohnungen; bewilligt wurden Wohnungsgenossenschaften (im Sinne der Fragestellung als privater Träger einzuordnen) Zuschüsse in Höhe von 105.000,00 Euro für die Instandsetzung von 35 Wohnungen, die auch zur Versorgung von Asyl- und Schutzsuchenden und Asylberechtigten zur Nutzung überlassen werden sollen. 3. Wie hoch waren die Sozialleistungen für die in der oben genannten Drucksache aufgeführten Personengruppen im Jahr 2016? Über die Höhe der Sozialleistungen für die aufgeführten Personengruppen im Jahr 2016 liegen der Landesregierung keine Daten vor. 2