LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/1163 6. Wahlperiode 12.10.2012 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Peter Ritter, Fraktion DIE LINKE Verhinderung eines politischen Vortrages an der Universität Rostock und ANTWORT der Landesregierung Eine von der Deutsch-Israelischen Gesellschaft (DIG) und dem Allge- meinen Studierendenausschuss (AStA) der Universität Rostock für den 3. Juli 2012 in Räumlichkeiten der Universität organisierte Diskussions- veranstaltung wurde von der Hochschulleitung untersagt. 1. Inwiefern wurde durch die Landesregierung ggf. Einfluss genommen auf das oben genannte Genehmigungsverfahren an der Universität Rostock? Die Universität Rostock entscheidet in eigener Verantwortung im Rahmen ihres Hausrechts darüber, welche Veranstaltungen in ihren Räumlichkeiten stattfinden. Im vorliegenden Fall erbat die Universität Rostock aufgrund dort vorliegender Verdachts- momente auf einen extremistischen Hintergrund des eingeladenen Referenten von der Landesbehörde für Verfassungsschutz über diesen eine fachliche Einschätzung. Daraufhin wurde der Universität mitgeteilt, dass der vorgesehene Referent als namhafter Vertreter einer extremistischen Bestrebung, hier des „antideutschen Linksextremismus“, einzustufen ist. Zudem erhielt die Universität Rostock die Bewertung, dass aufgrund des ideologischen Hintergrundes des Referenten auch verfassungsfeindliche Äußerungen im Verlauf der Veranstaltung zu erwarten seien. Aus diesem Grund wurde lediglich empfohlen, die Veranstaltung nicht in den Räumlichkeiten der Hochschule zu genehmigen. Das zuständige Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur war nicht involviert. Es hat von dem Sachverhalt erstmalig am 26. Juli 2012 erfahren. Der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 11. Oktober 2012 beantwortet.